Was kostet frontstoßstange lackieren?
Hello, hatte eben nen kleinen unfall gehabt wo eine frau an eine kreuzung links abbiegen wollte und mir die vorfahrt genommen hat, dank meiner schnellen reaktion habe ich 3 kratze an der stoßstange, 2 kratzer an der Kennzeichen-halterung und die stoßstange ist leicht verrutscht - also nix sagenhaftes
meint ihr ich sollte extra zum gutachter fahren wenn sie das ohne der versicherung machen will? möchte es eigentlich aus liebe zu ihr ohne gutachter tun weil sie sich endschuldigt hat, ich sie nett fand und sie sah nicht so aus als wenn sie mit ihren golf 3 ne billion geld in der schweiz gebunkert hätte.
wie viel würde BMW dafür nehmen? hat da jemand erfahrung?
danke 🙂
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von surferboy933
Was spielt das denn für eine Rolle wie hoch der Schaden ist 😕.Den Gutachter zahlt immer in jedem Fall die gegnerische Versicherung.
Nein, das ist falsch!
Ich hatte damals einen Auffahrunfall, mir ist ein Corsa auf meinen Lupo gefahren.
Der Gutachter schätzte 1.100 Euro Schaden + 400 Euro Gutachterkosten. Die Versicherung reduzierte den Schaden auf 800 Euro, damit fiel die Summe unter die Bagatellgrenze und schon wurde der Gutachter nicht bezahlt.
Ich ließ ein Nachgutachten erstellen, dieses Mal mit abgenommener Stoßstange und Fotos. Der Schaden wurde auf 1.400 Euro raufgesetzt + nochmal 300 Euro Gutachterkosten.
Daraufhin fühlte sich die Versicherung extrem verarscht und schickte ihrerseits einen Gutachter raus.
... diesen haben ich und mein Gutachter davon überzeugt das Gutachten besser nicht anzuzweifeln solange er keinen triftigen Grund dazu hat.
Er bestätigte das Nachgutachten und die Versicherung hatte den vollen Schaden und die vollen Gutachterkosten bezahlt.
Daher immer vorsicht bei der Bagatellgrenze!
Gruß, Frank
Urteil 30.11.2004:
2007:Zitat:
Auch die für die Einholung des von der Klägerin in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens angefallenen Kosten sind von der Beklagten zu ersetzen, da es sich um Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung handelt. Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen; es kommt darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH NJW 2005, 356). Insofern ist nicht allein darauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenshöhe einen bestimmten Betrag überschreitet oder in einem bestimmten Verhältnis zu den Sachverständigenkosten steht, denn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters ist dem Geschädigten diese Höhe gerade nicht bekannt (BGH a.a.O.).
Im vorliegenden Fall lag der vom Sachverständigen ermittelte Reparaturaufwand bei über 700 Euro. Nach Ansicht des Gericht handelte es sich daher nicht bloß um einen Bagatellschaden. Im Übrigen ist für einen Laien wie der Klägerin gerade im Fall von Lackschäden nur schwer möglich, den Schadenumfang einzuschätzen. Die Klägerin durfte daher die Einholung eines Sachverständigengutachtens jedenfalls aus der maßgeblichen ex ante-Sicht für erforderlich halten.
Zitat:
......Es komme darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte. Bei der Beantwortung dieser Frage könne der später festgestellte Schadensumfang zumindest ein Gesichtpunkt sein. Die sog. Bagatellschadensgrenze liege derzeit in einem Bereich von 700 Euro. Im zu entscheidenden Fall habe die Klägerin bei Einschaltung des Sachverständigen angesichts des Schadensbildes mit Reparaturkosten in mindestens dieser Höhe rechnen dürfen, was im Übrigen durch das Gutachten bestätigt werde. Ein Verstoß gegen ihre Schadensminderungspflicht könne ihr daher nicht angelastet werden.
Bagatelle ist das was der Richter auslegt,es gibt da keinen einheitlichen Betrag.
Versicherungen neigen gerne mal zu versuchen den Stundensatz etc..aus dem Gutachten zu mindern obwohl diese laut Vertragswerkstatt berechnet wurden.Dagegen sollte man immer vorgehen wenn es sich laut Streitwert lohnt.
Stichwort Bagatellschaden:
Es ist heutzutage fast schon unmöglich einen Schaden unter 800€ zu haben.Jeder kleine beliebige Kratzer liegt fast immer im 4 stelligen Bereich was Premiumhersteller angeht.
Das einzige was mir jetzt auf Anhieb einfällt wäre ein verbogener Kennzeichenhalter etc...
selbst ein abgefahrener Spiegel ist mit abmontieren,ersetzen,lackieren,Montage...etc schon seh hoch was die schadenssumme geht.Bei jedem Aufahrunfall wo ein Schaden ersichtlich ist,immer zum Gutachter und Rechtsanwalt.letzterer erledigt alles für euch und bekommt den schaden sogar auf sein Bankkonto eingezahlt was meistens schneller geht als die Auszahlung an einen selber.
Zitat:
Original geschrieben von only-automatic
Die Versicherer wollen dann fast immer die Rechnung der Reparatur sehen, quasi nicht auf Gutachten abrechnen, weil sie ahnen können was läuft.
es reicht völlig aus, den reparierten schaden zu dokumentieren und dies der vers. zuzusenden...notfalls halteben einen anwalt - der einem eh zusteht - einschalten...
Zitat:
Original geschrieben von mendo
Bedenke dass das Gutachten c.a. 300,- kostet und damit mehr als der Schaden wert ist.
die höhe der vergütung des sachverständigen richtet sich nach der schadenssumme! und das der schaden deutlich über 300€ liegt wurde ja bereits festgestellt....
so für alle interssenten 🙂
der gutachter hat heute den schaden (zerkratzte stoßstange, zerkratzter kennzeichenhalterung plastik und zersprungene nebelleuchte) auf 1711 euro netto beziffert.
gruß patrick
Ähnliche Themen
Das hört sich ordentlich an! Kannst dir das Geld nun auszahlen lassen? Wenn ja, ist ja klar was zu tun ist. Günstig reparieren lassen und ein paar Bierchen zischen 😉
Zitat:
Original geschrieben von -Chicago-
so für alle interssenten 🙂der gutachter hat heute den schaden (zerkratzte stoßstange, zerkratzter kennzeichenhalterung plastik und zersprungene nebelleuchte) auf 1711 euro netto beziffert.
gruß patrick
und...
Die Tante mit dem 3er Golf schon angerufen? Gibt sie dir ~2000,- EUR Cash? 😁
Auf jeden Fall hat sich unsere Empfehlung hier im Forum für dich als das Richtige erwiesen 😉
Zitat:
Original geschrieben von -Chicago-
so für alle interssenten 🙂der gutachter hat heute den schaden (zerkratzte stoßstange, zerkratzter kennzeichenhalterung plastik und zersprungene nebelleuchte) auf 1711 euro netto beziffert.
gruß patrick
an Stelle der Vesicherung, würde ich ein Gegengutachten verlangen,
wenn du das Geld bekommst hast du glück🙂
Mein Schaden, siehe Bild, wurde auf 1300 ,- beziffert..
Zitat:
Original geschrieben von mendo
an Stelle der Vesicherung, würde ich ein Gegengutachten verlangen,Zitat:
Original geschrieben von -Chicago-
so für alle interssenten 🙂der gutachter hat heute den schaden (zerkratzte stoßstange, zerkratzter kennzeichenhalterung plastik und zersprungene nebelleuchte) auf 1711 euro netto beziffert.
gruß patrick
wenn du das Geld bekommst hast du glück🙂
Mein Schaden, siehe Bild, wurde auf 1300 ,- beziffert..
Schwachsinn.Absolut richtig berechnet.Da braucht man kein Glück um sich das auszahlen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von surferboy933
Schwachsinn.Absolut richtig berechnet.Da braucht man kein Glück um sich das auszahlen zu lassen.Zitat:
Original geschrieben von mendo
an Stelle der Vesicherung, würde ich ein Gegengutachten verlangen,
wenn du das Geld bekommst hast du glück🙂
Mein Schaden, siehe Bild, wurde auf 1300 ,- beziffert..
ein Teil weniger zu lakieren und knapp 500,- mehr als in meinem Fall.. 🙂
überhöhte Gutachten können von den Versicherungen abgelehnt werden und man bleibt auf den Kosten für das Gutachten sitzen, nur zur Info..
vom anfangs Thema: freundliche Dame & nur die tatsählichen Kosten in Rechnung stellen,
sind wir auch schon weit weg entfernt.. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von mendo
ein Teil weniger zu lakieren und knapp 500,- mehr als in meinem Fall.. 🙂Zitat:
Original geschrieben von surferboy933
Schwachsinn.Absolut richtig berechnet.Da braucht man kein Glück um sich das auszahlen zu lassen.
überhöhte Gutachten können von den Versicherungen abgelehnt werden und man bleibt auf den Kosten für das Gutachten sitzen, nur zur Info..vom anfangs Thema: freundliche Dame & nur die tatsählichen Kosten in Rechnung stellen,
sind wir auch schon weit weg entfernt.. 🙂
du kannst doch anhand ein oder zwei sätze vom TE nicht seinen Schaden kennen.Vielleicht braucht er ne neue Stosstange und deine wurde nur teilzerlegt und ausgebessert...etc...
Vielleicht lebt er in einem Teil Deutschlands wo andere Stundensätze für die Arbeit anfallen...und und und.Da gibt es zig Varianten.Nicht jeder Gutachter arbeitet gleich und nicht jeder Schaden ist anhand von Beschreibungen gleich.Vielleicht müssen ebenfalls die Pralldämpfer neu,da gibt es zig Varianten.
Ausserdem liegen da nur 400 Euro dazwischen,das kann ein halber Kratzer mehr oder weniger sein.
das wofür du 1300€ kassiert hast habe ich nur mit dem selben Kratzer aber
nuran der Stosstange bekommen.😉
Zudem gibts da einige Gutachter die es echt drauf haben,und da der Schaden bei dir dem Reifen sehr nahe kam,bzw vielleicht kontakt stattfand,sicherheitshalber direkt eine Achsvermessung bei BMW mit aufschreiben,das ist alles völlig legal und was die dann zusätzlich kostet kannst dir ja denken.
Zitat:
Original geschrieben von Benzinsparer
Das hört sich ordentlich an! Kannst dir das Geld nun auszahlen lassen? Wenn ja, ist ja klar was zu tun ist. Günstig reparieren lassen und ein paar Bierchen zischen 😉
oh jaaa, das bier hatte ich noch am selben tag kurz nach dem crash gekauft 😉 war ironische weise auf dem zur trinkhalle als das passierte.
@only-automatic
ja defenitiv, also ich habe gar kein mitleid denn sie hatte ja defenitiv schuld und sie hätte bestimmt an meine stelle auch einen gutachter genommen. deswegen prost 😉
gruß patrick