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Was jetzt Garantie oder Gewährleistung?

Audi A3 8P
Themenstarteram 6. Juni 2003 um 0:10

Als ich meinen neuen A3 abgeholt habe hat mir der _______(tja,wie heißt der jetzt?Er hat mir zumindest meinen Wagen "Vorgestellt") gesagt,daß er 2 Jahre GARANTIE hat.Ich habe extra nochmal nachgefragt ob er nicht Gewährleistung meint.Nein,GARANTIE hat er gesagt.Ich denke Audi/VW gibt nur Gewährleistung?

Gruß

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12 Antworten
am 6. Juni 2003 um 4:38

Auf Neuwagen gibt es 2 Jahre Garantie und auf Gebrauchtwagen kann der Händler entscheiden ob er Garantie gibt oder Gewährleistung!

Das stimmt so nicht.

Auf bei Audi Händlern gekaufte Wagen gibt es eine einjährige Gebrauchtwagengarantie.

Gruss

am 6. Juni 2003 um 8:11

Dann les mal das durch:

 

Die Garantie

...ist ein Versprechen des Herstellers oder des Importeurs, manchmal auch des Händlers, für während der Garantiezeit auftretende Mängel einzustehen. Bei der Garantie handelt es sich eigentlich um ein Werbeinstrument, das der Hersteller gestalten kann, wie er will – er bestimmt die Dauer und die Bedingungen. Daher ist es wichtig, sich die Garantiebedingungen genau durchzulesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Die Gratis-Reparatur wird nämlich oft von Bedingungen wie regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. Außerdem musste der Käufer mitunter Arbeitszeit oder Versandspesen selbst bezahlen. Seit 1.1.2002 ist gesetzlich klargestellt, dass Garantiezusagen ein „Mehr“ gegenüber den Gewährleistungsbestimmungen bieten müssen.

 

Die Gewährleistung

...verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an – zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.

 

Die gesetzliche Gewährleistung darf der Händler zwar nicht ausschließen, ihre Dauer kann aber beim Gebrauchtwagenkauf verkürzt werden. Wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich. ACHTUNG: Diese Fristverkürzung muss der Verkäufer mit Ihnen vereinbaren! Ein Hinweis im „Kleingedruckten“ oder ein Kästchen zum Ankreuzen reichen nicht aus. Bestehen Sie in jedem Fall auf die Verwendung der neuen Muster-Vertragsformulare durch den Händler. Wenn Sie als Käufer nicht ausdrücklich zustimmen und dies vertraglich festhalten, kann Ihnen die ein Jahr kürzere Gewährleistungsfrist nicht aufgezwungen werden. Sollte der Händler Ihnen aber von Haus aus nur ein Jahr anbieten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verhandeln über einen günstigeren Preis oder Sie kaufen anderswo.

Doch egal, ob Sie ein oder zwei Jahre Gewährleistung vereinbaren: Die sechsmonatige Beweislastregelung zulasten des Verkäufers bleibt gleich.

@Wolfi22:

Das hört sich gut an.

Hier mein Fall:

Ich habe seit dem Kauf meines TT Roadsters im Januar 03 mehrmals (auch schriftlich) bemängelt, dass meine Vorderachse klappert. Dieses Problem konnte der Händler bis dato nicht abstellen. Auch habe ich genügend Nachfristen gesetzt.

Wie sieht das denn rechtlich aus (nehme an, dass Du da etwas mehr bewandert bist) ???

Ich habe meinen Wagen im April mit Federn tiefergelegt und mit 18" bestücken lassen.

Nun schiebt man es auf die Modifikation. Das Problem als solches ist länger (nachweislich) existent.

Nun wird im Rahmen meiner Gebrauchtwagengarantie schon seit Monaten an der Achse gebastelt. Ohne spürbaren Erfolg.

Ich weiss ungefähr woran es liegen kann. Habe die Daten auch meinem Händler mitgeteilt und einen neuen - vorerst letzten - Termin gemacht. Danach werde ich die Sache wohl mal meinem Anwalt präsentieren.

Könntest Du eventuell Deine Aufstellung zu Gewährleistung respektive Garantie mit Paragraphen (BGB) untermauern?

Gruss und Danke

Gruss

@Fabius: Na da hat Wolfi22 jetzt aber ordentlich zu tun...:) Was soll denn jetzt noch Dein Anwalt machen ? :) Oder ist Wolfi Dein Anwalt ? ;)

Außerdem stimmt die pauschale Aussage nicht, dass jeder VW/Audi-Händler auf bei ihm gekaufte Wagen immer eine einjährige Gebrauchtwagengarantie gibt. Das machen sie bei den meisten Wagen, aber nicht immer... sollte man aber als Käufer - wenn schon nichts am Preis zu machen ist - immer noch mit aushandeln. Und wenn nicht, ist es auch nicht sooo schlimm, als wenn Du von Privat kaufts, da Du ja die gesetzliche Gewährleistung hast. Die kam bei meinem S4 auch schon zum Tragen... meine Batterie hat schlapp gemacht. Da hat nicht die Gebrauchtwagengarantie gegriffen, bei der ich eine Selbstbeteiligung habe, sondern die Gewährleistung, denn nach 1 Monat ist davon auszugehen, dass die Batterie seit Anfang an defekt ist. Wäre es im 7 Monat passiert, hätte ich irgendwie beweisen müssen, dass die von Anfang an eine Macke hatte, und das wird schwierig... nichtsdestotrotz hätte ich dann die Gebrauchtwagengarantie gehabt, bei der ich aber immerhin mindestens 25 Euro berappen hätte müssen...

Was Deinen Fall betrifft, so ist das wirklich was für einen Rechtsverdreher, denn wenn Du einen Mangel an der Vorderachse feststellst und dann - bevor der Mangel beseitigt ist - ein anderes Fahrwerk einbaust, kann das m.E. nur zu Schwierigkeiten führen. Da würde ich als "gemeiner" Händler auch drauf rumreiten. Hättest die Sache erst sauber abschliessen sollen, aber ich weiss ja wie das ist... :)

Was ich auch nicht verstehe, wenn die Sachen an der Achse auf Garantie von Audi laufen, müsstest Du ja immer die Selbstbeteiligung berappen... meintst Du nicht die Gewährleistung ? ;) Wenn ja, haben sie es ja praktisch eingesehen, dass der Fehler seit Anfang an besteht, dann haste wiederum gute Karten...

MfG René.

ne, also mit selber was berappen ist nicht. das können die sich an die backe heften oder auch drum herum laufen.

habe eine zusage, der wagen an den mit mir festgestellten mängeln vor kauf in stand gesetzt wird. das betrifft die garantie und keine gewährleistung. muss allerdings auch sagen, dass ich kein jura experte bin. mir ist es im prinzip auch völlig egal, wie die das machen.

habe es vor dem kauf angemahnt und seit 5 monaten kriegen die sich nicht berappelt um das mal anständig anzugehen und einmal saubere arbeit zu machen.

und wenn die sich für die reparatur eine völlig neuartige regelung ausdenken. mir sowas von egal. das glaubst du nicht. die haben auch schon versucht, dass auf die federn zu schieben. habe denen das aber direkt ausgeredet. problem bestand vorher und es hat sich nichts geändert.

können die sich aussuchen. wenn die zu inkompetent sind um den fehler zu finden (gibt im hotline channel von audi genügend korrespondenz über eben dieses problem - allerdings nicht unter tt sondern unter dem baugleichen a3.

darauf musste ich die herren aufmerksam machen. schon traurig) dann können die wegen mir auch die h&r federn wieder rausbauen und meine quattro federn reinsetzen. wie die möchten. ist mir, wie gesagt, schei** egal.

eigentlich habe ich da kein problem mit denen. die versuchen ja alles und würden mir sicherlich nicht mit "da müssen sie sich dran beteiligen" kommen. schliesslich ist das problem seit kauf bekannt.

die haben da eigentlich keine alternative. entweder die machen das so, dass es mir passt oder die sind nen kunden los. so easy...und nicht nur mich. werde sicherlich die wagen unserer familie da nicht mehr hinbringen lassen. sicher nicht.

dann wären die mal so eben 5 wagen plus potentielle neukunden los. das wissen die wohl. manchmal hilft eben nur die brechstange.

gruss

am 10. Juni 2003 um 4:44

@Fabius

Sorry Fabius, muß dich da leider endtäuschen.

Weiß auch nicht wie es in deinem Fall aussieht!

...

Zitat:

Original geschrieben von Fabius

habe eine zusage, der wagen an den mit mir festgestellten mängeln vor kauf in stand gesetzt wird. das betrifft die garantie und keine gewährleistung.

Hi Fabius,

Du hast leider nicht genau gelesen, denn auch Wolfi hatte es schon geschrieben. Das was da noch repariert werden muss, wird nicht auf Garantie rapriert, sondern auf Gewährleistung... so wird ein Schuh draus... Und meine Aussage zu Deiner Selbstbeteiligung untermauert dies auch, denn wenn es die Gebrauchtwagengarantie wäre - würdest Du, wenn Du Dir die Bedingungen mal durchlesen würdest - immer eine Selbstbeteiligung tragen müssen...

In Deinem Fall ist es so, wie Wolfi auch schrieb "Die Gewährleistung...verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an hatte.".

Jetzt klar ? :) Glaubs mir, es ist Gewährleistung auch Sachmängelhaftung genannt ;) und nicht die Audi CarLife Plus Gebrauchtwagengarantie ! ;)

MfG René.

Ja ne, schon klar atze.

aber dennoch werde ich die carlife garantie dennoch abschliessen. die können morgen machen was die wollen. ich fahre am freitag nach bitburg. entweder mit meinem tt oder mit deren ersatzwagen. mir schnuppe.

gruss

Jaja Piepel, ;)

will Dich ja nicht ärgern *lol*, aber Du schriebst doch schonmal, dass Du den Wagen bereits mit Gebrauchtwagengarantie gekauft hast... Willste jetzt noch eine abschliessen ? Reicht Dir die eine nicht ? :)

Ist genau wie bei mir, und den meisten der vom Audihändler gekauften Gebrauchten... die machen TÜV/ASU neu und der Wagen kriegt die Car Life Plus... die nützt einem zwar ein halbes Jahr lang eigentlich nichts, wegen der gesetzlichen Gewährleistung, aber für das zweite halbe Jahr ist man eben auch auf der sicheren Seite und hat die Gewissheit, dass selbst beim größten Schaden maximal 250,- EURO Selbstbeteiligung auf einen zukommen... :)

Was man aber tatsächlich überlegen sollte... sich rechtzeitig nach Ablauf des Jahres nach dem Gebrauchtwagenkauf wieder beim Hädler zu melden und die Garatie zu verlängern, sofern man noch die Bedingungen zu der Versicherung erfüllt (nicht älter als 6 Jahre und nicht mehr als 150000 km glaub ich)....

Dann hat man wieder ein Jahr Ruhe... das werde ich auf jeden Fall machen, auch wenn das fast 500 Euronen kostet... ;)

So, jetzt ist aber genug Atze ! ;)

MfG René.

@ FAbius

wenn dein Händler nicht in der LAge ist das Problem zu beheben kannst du das von einer anderen Werkstatt beheben lassen!

Leider hab ich die letzte Vorlesung in Wirtschaftsrecht geschwänzt sonst hätte ich dir noch den genauen Paragrafen im HGB sagen können. Erstmal mit deinem händler reden wenn er sich querstellt ist zumindest das GEsetzt auf deiner Seite!

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