WAS IST LOS MIT DIESEM LAND ???? Urteil: Dashcam vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen
DASHCAM URTEIL IN HEILBRONN
manchmal könnt ich kotzen . . .
Beste Antwort im Thema
Schon mal mit dem Thema und der Begründung des Gerichts befasst?
Ich jedenfalls lebe durchaus gern in einem Land, in dem bestimmte Entwicklungen in Sachen Demokratie, Rechtssystem, Gewaltenteilung gemacht wurden und Persönlichkeitsrechte sowie persönliche Rechte geschützt sind.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten aus BW:
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
PRESSEMITTEILUNG 20. Februar 2015
Landgericht Heilbronn:
Aufnahmen von Dashcams dürfen im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismit-tel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei. Das Gericht führte unter anderem hierzu aus: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt das Urteil: „Schon im März 2014 habe ich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren ist. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist eine gute Nachricht und ein Beitrag zu einer deutlichen Stärkung des Datenschutzes.“ Klingbeil weist ergänzend darauf hin, dass das unzulässige Filmen mit einer Dashcam mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Das für Bußgeldverfahren insoweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe habe bereits mehrere Bußgeldverfahren wegen Dashcams eingeleitet.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pressemitteilungen/
70 Antworten
Zitat:
@regnirps schrieb am 20. Februar 2015 um 19:44:39 Uhr:
natürlich gibt es immer einige Aufreger. Habe letztens Steuer nachzahlen müssen und hätte auch kotzen können. Was wir aber immer vergessen: Bei uns wird keinem der Kopf abgeschnitten oder nicht mal einfach so Bayern annektiert. Außerdem dürfen wir alle hier W211 fahren - so schlimm kann es also nicht wirklich sein !Zitat:
@debil-bre schrieb am 20. Februar 2015 um 19:34:06 Uhr:
in diesem land bekommt du ein ticket, wenn du nachts mit dem fahrrad fährst mit deinem brav eingeschaltetem licht.......und warum ??? das licht ist batteriebetrieben und nicht vom dynamo......
tolle wurstoder
du kannst einfach aufhören miete zu zahlen, und der vermieter kann dir nix machen, der mieter wird geschützt und der vermieter ist der depp
es geht ja nicht um das wirtschaftliche, es geht um die gesetze die die täter schützen......leider
ist mir latte was irgend so ein gericht urteilt!
solange der cam nutzer nicht jemandem anderen einen reinwürgen will, oder seine schuld beweisen will, sondern nur seine eigene unschuld, kann (aber nicht muss) das material bei gericht verwendet werden.
und so lange die cam im loopmodus läuft, ist es keineswegs illegal!
loop=alle paar minuten wird die letzte aufnahme automatisch gelöscht da die cam das letzte video automatisch mit dem neuen überschreibt!
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt das Urteil: „Schon im März 2014 habe ich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren ist.
dann müssen wir die autos beschriften,achtung ich filme
wir sind zu klein und haben nix zusagen
und jeder besoffenen richter/rechtsanwalt hätte vor gericht auch keine chanze mehr😁
oder wir bauen unsere autos um,so wie google
dabei fällt mir noch was ein...
die neue s klasse, (evtl auch der 7er und der a8) dürfen nicht mehr verkauft werden, bzw nicht mehr am straßenverkehr teilnehmen.
denn bei diesem modell scannt eine eingebaute kamera permanent die straße damit das fahrwerk unebenheiten ausgleicht... auch diese daten werden zwischengespeichert...
ich für meinen teil werde nicht auf meine dash verzichten!
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Hallo zusammen,
ich musste hier mal ein paar Beiträge rausnehmen, die so gar nicht mit den NUB und den Beitragsregeln in Einklang zu bringen waren. Dabei sind dann auch damit in Kontext stehende Beiträge gelöscht worden, da diese keinen Bezug mehr hatten.
Bitte bleibt beim Diskutieren sachlich und beachtet die NUB/Beitragsregeln.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Das ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Ich finde das ebenfalls zum kotzen.
Wird irgendeinem bekannten Politiker der Lutscher geklaut ist natürlich die Aufnahme einer Dash Cam als Beweismaterial zulässig.
Wir haben in Deutschland keinen Opferschutz mehr sondern nur noch Täterschutz.
Und je größer das kriminelle Arschloch ist desto besser wird er geschützt. Ab und zu mal ein Medienwirksames Exempel statuieren und schon ist der Bildzeitungspöbel befriedigt.
Es gibt so viele Beispiele wo man einfach nur Kotzen könnte.
Das Land wird immer mehr zur Lachnummer und jeder in der richtigen Position mit genügend Geld sowie intensive Straftäter dürfen machen was sie wollen.