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Was ist bei einer Fiktiven Abrechnung zu beachten?

Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 17:05

Hallo!

Ich habe hier die sufu schon benutzt,aber da stellen sich mir noch ein paar fragen da man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht bei der Menge von Artikeln zur Fiktiven Abrechnung .

Meiner besseren Hälfe ist gestern eine 20 jährige (Versicherung läuft laut Polizei über Papa) aus Aachen hinten rechts in ihr parkendes Auto (Ford Focus MK2 1,6 VFL Bj.`07 mit 60.000km) gefahren.

Schön war,dass die gute versuchte ,Fahrerflucht zu begehen aber von einer Arbeitskollegin meiner Frau dabei beobachtet wurde! :)

Sie parkte ,nachdem Sie bemerkt hatte dass Sie den Focus geknutscht hatte,einfach in einer anderen Ecke des Parkplatzes und ging ihres Weges als wäre nichts gewesen und kam nie wieder......hat denn kein Schwe*n mehr Anstand :mad:

Die Kollegin meldete sich direkt bei meiner Frau,und die rief dann die Polizei,die den Unfall/Fahrerflucht dann mit Zeugin aufnahm!

Fotos wurde gemacht,die Beschädigungen mit Farbvergleich (ist ja ne Menge ausgetauscht worden bei dem Rums..) verglichen und ausgemessen.....also der übliche Vorgang eben!

Meine Frau möchte jetzt fiktiv abrechnen,da ich den Schaden selbst reparieren werde.

Meine fragen sind jetzt,

ich habe mehrere Artikel zur fiktiven Abrechnung gelesen und da war meistens die Rede von Gutachten,reicht auch ein normaler Kostenvoranschlag oder muss es ein Gutachten sein?

Der FFH meinte heute bei der Besichtigung des Schaden,er käme auf etwa 800€ - 1.300€ .Er schickt uns den KVA zu.

Falls meine Frau ein Gutachten (Privater Gutachter oder Ford-Gutachten,was meint ihr ?) erstellen lassen muss um fiktiv abzurechnen,muss die gegnerische Versicherung(Sparkassen-Versicherung) das bezahlen oder bleibt man u.U. auf den Kosten sitzen?

Was sollte ich in das Schreiben an die Gegenversicherung zur fiktiven Abrechnung unbedingt drin stehen und beiliegen?

Was darf die Versicherung kürzen beim fiktiven abrechnen?

Gibt es bei dem Fahrzeug eine Kostenminderung seitens der Gegenversicherung?

Fahrzeug (bj. 07) ist jetzt ca. 3 Monate in Ihrem Besitz und wird mit Sicherheit noch länger als 6 Monate von uns gefahren.

Scheckheft gepflegt gekauft und bis jetzt selbst noch nicht dran geschraubt.Also noch alles in den Papieren wie es sich gehört!

Habe gelesen,dass die da mal gerne dann den Rotstift ansetzten wenn das Fahrzeug nicht Scheckheft gepflegt ist oder schon "älter".

Auf was für Tricks der Gegnerversicherung sollte/muss ich gefasst sein und wie kann ich reagieren?

Habe einen interessanten Artikel gelesen,da steht das man auf jeden Fall Anspruch drauf hat und auch Tipps dagegen zu halten aber vllt hat ja noch jemand andere Erfahrungen gemacht!

http://www.unfallzeitung.de/.../...brechnung-chancen-fuer-geschaedigte

Und bitte nicht gleich köpfen weil ich das 1001te mal das Thema Fiktive Abrechnung anfange,da es meine erste ist. Danke! :)

Aber bis ich alle Antworten zusammen hätte dann wäre das Jahr um!

mfg

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MNP Kfz-Gutachter

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen der Unfallgegners)

Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie als Unfallgeschädigter

folgende Rechte:

- Beauftragung eines Sachverständigen Ihrer Wahl

- Beauftragung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl

- Auswahl der Werkstatt Ihres Vertrauens

- Vollständige Beweissicherung über Schadenumfang

- Ablehnung des Schadenmanagement durch Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

- Abrechnung auf der Gutachterbasis (fiktive Abrechnung)*

- Geltendmachung von körperliche und psychische Schäden

- sowie beim Unfall beschädigtes Gepäck oder Kleidungsstücke*

- Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung*

 

* Bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen

 

Ich rate immer von KVA ab und empfehle Sachverständiger.

Kann ich gut verstehen, bei dem Auto was du fährst.......:D

 

Auch schön. Die bekommt so mancher Schadenssachbearbeiter auch, wenn er das ein oder andere Gutachten von 

einem Küchentisch- Sachverständigen liest....:rolleyes:

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am 9. Dezember 2011 um 20:12

Bei der doch geringen Schadensumme würde ich es mal mit Fotos und dem KVA versuchen.

Grob gesagt ist Abrechnung nach KVA, ohne MWST, ohne Ersatzteilaufschläge, meist wird auch versucht Verbringungskosten zu streichen (was aber auch bei fiktiver Abrechnung in einigen Fällen nicht zulässig ist), manchmal wird auch versucht den Arbeitslohn auf den bei Dir vor Ort durchschnittlichen regionalen Arbeitslohn zu setzen, dagegen kannst du Dich aber auch wehren.

Wenn dein Autohaus nicht den Bogen mit dem KVA nicht überspannt, sollte das eigentlich ausreichen.

Nachfordern kannst du ja immer noch.

kommt auch immer auf das Alter von dem Fahrzeug an, so dass die Versicherung eine preiswerte alternativ Werkstatt benennen. (BMW urteil)

Ich würde eine Kostenvoranschlag einreichen und einfach mal abwarten.

Ein Gutachter würde ich nicht einbeziehen, da Du auch eine Schadensminderungpflicht hast und nachher auf dessen Kosten sitzen bleiben kann.

Einfachste Art ist, KVA erstellen lassen und einreichen...

Themenstarteram 10. Dezember 2011 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

kommt auch immer auf das Alter von dem Fahrzeug an, so dass die Versicherung eine preiswerte alternativ Werkstatt benennen. (BMW urteil)

Der Focus ist 4 Jahre "jung" und in Top Zustand.

Da ist ja die Garantie "gerade erst" abgelaufen. ;)

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Hier findest du Infos und kein Halbwissen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nebiru666

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

kommt auch immer auf das Alter von dem Fahrzeug an, so dass die Versicherung eine preiswerte alternativ Werkstatt benennen. (BMW urteil)

Der Focus ist 4 Jahre "jung" und in Top Zustand.

Da ist ja die Garantie "gerade erst" abgelaufen. ;)

In deisem Fall würde ich zum Gutachter gehen. Vor einem Jahr hat ein PKW die Stosstange leicht beschädigt. Wert ca. 900 € laut Gutachter. Versicherung hat alles gezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

kommt auch immer auf das Alter von dem Fahrzeug an, so dass die Versicherung eine preiswerte alternativ Werkstatt benennen. (BMW urteil)

Ich würde eine Kostenvoranschlag einreichen und einfach mal abwarten.

 

Ein Gutachter würde ich nicht einbeziehen, da Du auch eine Schadensminderungpflicht hast und nachher auf dessen Kosten sitzen bleiben kann.

 

Einfachste Art ist, KVA erstellen lassen und einreichen...

Könntest du das den Usern mit der Schadensminderungspflicht hier mal bitte näher erläutern? 

 

Wird denn der KVA von der Werkstatt kostenlos erstellt?

 

Oder wird die Rechnung von der Werkstatt für diesen KVA von der Versicherung bezahlt? 

Ich hatte vor ca. einem halben ahr auch so ein Unfall, Schaden laut Werkstatt und KVA so um die 800€uro.

Die gegnerische Versicherung abd um einen Kostenvoranschlag und deren Abrechnung.

Ich wollte ebenfalls einen Gutachter nehmen und der Werkstattmeister sagte mir, sei Vorsichtig, da der Gutachter nicht im Verhältnis zum Schaden steht.

In einem Infoschreiber der Versicherung stand sowas auch drin.

Soweit so gut

Ich hab dann den Kostenvoranschlag erhalten und zusammen mit der Auslagenpauschale eingereicht.

Die Versicherung hat den KVA und nach den Foto´s geprüft und an die Dekra geleitet... diese gaben das okay.

Die Dekra hat eine alternativ Werkstatt, deren Löhne zu grunde gelegt und diese im Abzug gebracht.

Aufgrund der Tatsache, dass diese Werkstatt gut 80 KM von mir weg ist, habe ich einspruch erhoben. Dieser wurde stattgegeben und der Komplette Schaden wurde per KVA abgerechnet.

In desem Zusammenhang, Abzug, Gutachten etc. hatte ich mich an die Hotline meiner Rechtschutzversicherung gewendet.

Ein Rechtsanwalt hat sich bei mir gemeldet und hat alles bestätigt, was die Versicherung darf...

Darin kam auch das Gespräch mit den Gutachterkosten auf, er sagte mir auch, bei egringen Schäden sollte man keinen Gutachter nehmen und per KVA abrechnen.

Zur Not, kann man immer noch ein Gutachten einschalten...

so war das bei mir...

Themenstarteram 10. Dezember 2011 um 18:37

@Epex121

Was hast Du denn alles in der Auslagenpauschale aufgelistet bzw wie hoch war diese angesetzt?Habe gelesen das die Versicherungen nicht mehr wie 20-25€ zahlen.

Wie ist das denn mit einem Leihwagen/Ausfallentschädigung (meine Frasu muss ja irgendwie zur Arbeit kommen ) da die Stoßstange def. demontiert werden muss und auch am Radlauf repariert/lackiert werden muss?

Denke das ich das ganze in 2-4 Tagen inkl. lackieren auf der Reihe habe.

Mit dem Gutachter warte ich lieber noch bis der KVA hier ankommt,dann kann ich immer noch entscheiden ,je nachdem wie Hoch/Niederig die Reparaturkosten ausfallen würden.

Die Kosten/Rechnung des KVA muss die Versicherung doch auch übernehmen,oder?Ohne das geht ja eh nix,und desweegen auch nicht mein Problem?!

Was kostet eigentlich so ein Gutachten,nur mal als Anhaltspunkt?

mfg

 

 

Also,mir ist vor Wochen gleiches passiert,mein parkender Pkw wurde beschädigt,aber Schädiger hat sich bei mir gemeldet.Bin wie folgt vorgegangen: Schuldfrage zu 100% auf der Gegenseite ,also muss die gegnerische Versicherung ein neutrales Gutachten und meinen Anwalt bezahlen. Schritt 1: unbedingt neutrales Gutachten anfertigen lassen und nicht ein Gutachten von der gegnerischen Vericherung erstellen lassen ,ich bin zur Dekra gegangen.Gutachten ist hinterher vor Gericht wichtig um den Schaden genau zu beziffern,das schafft man mit einem Kostenvoranschlag nicht(Stichworte: Zeitwert des Fahrzeuges,Wiederbeschaffungswert,Restwert, Wiederbeschaffungsdauer,Reparaturdauer,Kosten der Reparatur und Wertminderung das alles steht im Gutachten).Dann sofort das Gutachten einem Rechtsanwalt mit Spezialgebiet für Verkehrsrecht übergeben und diesen den Schaden abwickeln lassen.Die Versicherung wird versuchen mit allen Mitteln den Schaden so gering wie möglich zu begleichen,ein Anwalt ist erforderlich da dieser alle Ansprüche die aus dem Schaden kennt und diese notfalls vor Gericht durchsetzt.Es ist der sicherste,wirkungsvollste und enspannenste Weg an sein Geld zu kommen,aus meiner Erfahrung heraus.;) Bei dem Gutachten auf Bagatellschadensgrenze achten,es darf erst ab ca.750€ Schadenshöhe und bei 100% Schuld des Unfallgegners auf Kosten der gegnerischen Versicherung angefordert werden!

Kosten eines Gutachtens hängen glaube ich teilweise von der Schadenshöhe ab aber bewegen sich so zwischen drei und fünfhundert Euro,wobei ich eine Abtretungserklärung für die Kosten unterschrieben habe.Die Versicherung zahlt dann direkt an den Gutachter wenn dem Geschädigten das Gutachten zusteht. Bei weiteren Fragen melden,hab gerade fast das gleiche Schadensereignis sogut wie hinter mir.:)Rechtsanwalt nehmen,ansonsten beginnt die Kürzungsorgie in allen Bereichen(Reparaturkosten,Mietwagen, Stundensätze der Werkstatt, Nutzungsausfallentschädigung,Verbringungskosten,UPE Aufschläge und Wertminderung) und ruckzuck erhält man nur ca. zweidrittel der Entschädigungssumme die einem Geschädigten rechtmässig zusteht!Niemals auf das Schadensmanagment der gegnerischen Versicherung eingehen, Sie sind der Geschädigte und Herr des Reinstutionsgeschehens und bestimmen,nicht die gegnerische Versicherung! Denken Sie dran,die Sachbearbeiter einer gegnerischen Versicherung sind dreimal chemisch greinigt und Schrecken auch nicht vor glatten Unwahrheiten zurück,immer alle Aussagen schriftlich geben lassen,der beste und sicherste Weg geht direkt über einen Anwalt,als Laie ist man den Schadensminderungsmanövern nicht gewachsen!!

Hallo,

mir ist die Spanne zu hoch, zwischen 800,00 € -1.300,00 €?

Generell gilt, sofern die Reparaturkosten 750,00 Netto überschreiten kannst Du einen Gutachter beauftragen.

Sofern dies zutrifft würde ich an deiner Stelle einen Gutachter beauftragen, weil dir unter Umständen auch eine Wertminderung zusteht.

Und die Wertminderung legt nur ein Gutachter fest und keine Werkstatt die einen Kostenvoranschlag erstellt.

Bei Ford werden z.B. allerdings einige Stoßfängerverkleidungen bereits lackiert ab Werk geliefert, von daher halte ich eine Schadenshöhe von über 750,00 € Netto bei einer Erneuerung der Stoßfängerverkleidung als unwahrscheinlich.

Wichtig wäre übrigens zu wissen was genau beschädigt ist, alles andere sind Glaskugelmethoden.

Gruß

fordfuchs

 

Die 750EUR sind aber auch nur ein Richtwert, gelle?

der geschädigte muss erkennen koennen, dass es sich nicht um einen bagatellschaden handelt.

fuer einen laien eh schwer bis (schnell) unmoeglich.

(von den kosten, die ja schnell erreicht sind mal abgesehen)

der SV kann ja auch je nach schaden ein kurzgutachten (preiswerter) fertigen.

der kanns zumindest abschaetzen.

 

Themenstarteram 10. Dezember 2011 um 21:32

Ich denke dass ich den Schaden schon ganz gut einschätzen kann,schraube selbst viel .

Es müsste ja nicht nur die Stoßstange gewechselt/repariert werden,sondern auch das Seitenblech bis zur hinteren Tür repariert/lackiert werden,da die Stoßstange durch den Aufprall auch dort den Lack stark beschädigt hat.

Ich denke das der Schaden doch höher sein wird,aber ich werde erst den KVA abwarten um wenigstens einen Anhaltspunkt zu haben.

Wenn der KVA höher ist als 750€ dann werde ich ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen und so vorgehen wie mir " jocky400 " geraten hat!

Erstmal ein dickes DANKE an alle, für die schnelle Hilfe und Tipps!! :)

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