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Gegenversicherung will fiktive Abrechnung kürzen

Themenstarteram 29. August 2013 um 16:55

Guten Abend zusammen,

vor gut 2 Wochen hat mir jemand beim Aussteigen aus einem fremden Pkw mein Fahrzeug am hinteren rechten Kotflügel beschädigt. Derjenige hat dieses umgehend seiner Haftpflichtversicherung gemeldet.

Zwischenzeitlich habe ich mir bei meinem Hyundaihändler einen Kostenvoranschlag eingeholt und diesen an die HPV von dem Verursacher übergeben.

Ich habe der Gegenversicherung mitgeteilt, dass ich den Schaden im Rahmen einer fiktiven Abrechnung erstattet haben möchte. Diese ist zwar bereit den Schaden zu begleichen, jedoch abzüglich der Position der Verbringungskosten und begründet dieses mit der Aussage "weil diese bei einer Reparatur nicht immer anfallen".

Ist dieses rechtens?

Das LG Krefeld entschied im Urteil 3 S 40/12: Verbringungskosten sind auch im Falle fiktiver Schadensberechnung zu ersetzen, sofern nicht in einer ortsnahen, markengebundenen Fachwerkstatt alle erforderlichen Arbeiten erledigt werden können oder regional üblich einzelne Arbeitsschritte in SpezialWerkstätten durchgeführt werden (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523). Entgegen der Auffassung der Beklagten rechtfertigt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010 (NJW2010, 2941) keine andere Beurteilung.

Habe ich reele Chancen, die HPV der Gegenpartei mit Verweis auf das o. g. Urteil zur kompletten Zahlung der fiktiven Abrechnung zu ermahnen oder läuft es hier erfahrungsgemäß auf das Einschalten eines Anwaltes hinaus?

Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen.

Gruß,

djtose1983

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

 

Na Prima, noch eine "Konifere" ( vielleicht Klassenkamerad?).

und hier meldet sich noch eine du Selbstdarsteller.

 

Nur mal zu deiner gepfelgten information:

 

Die Koniferen hier haben sich nicht selber diesen Beinamen gegeben.

 

Das haben andere getan.

 

Das ärgert dich Hafensänger natürlich und deswegen bist du so schlecht gelaunt.

 

Aber du kannst noch so viele Accounts hier anmelden und versuchen den oberwichtigen Verbraucherschützer

mimen.

 

Sorry, aber du bist und bleibst einfach nur eine Nullnummer :)

 

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Themenstarteram 29. August 2013 um 17:15

Also kann man sagen, dass die Rechtlage hier eindeutig nicht eindeutig ist?!?! :confused:

Klasse, ..., wir reden hier mal eben von 114,-- €. :mad:

am 29. August 2013 um 17:17

Ja, sie ist eindeutig zweideutig

am 29. August 2013 um 17:21

Ich finde es vollkommen richtig, dass die nicht erstattet werden, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.

Verbringungskosten sind ja kein Schaden am Fahrzeug.

Themenstarteram 29. August 2013 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Ja, sie ist eindeutig zweideutig

Astrein, ..., dann machen wir für mich eine kleine Kollekte.

Wer macht mit? :D

Zitat:

Verbringungskosten sind ja kein Schaden am Fahrzeug.

Das sehe ich ein. Dennoch, und das gebe ich offen zu, möchte ich hier selbstverständlich das bestmögliche rausboxen, ohne einen Rechtsanwalt, Inkasse Moskau oder unsere Kanzlerin einzuschalten.

am 29. August 2013 um 17:27

Das einzige was mir einfällt, was du ohne Anwalt machen könntest ist, das Urteil an die Versicherung zu schicken und um Nacherstattung bitten.

Glaube allerdings nicht, dass die deshalb zahlen werden.

am 29. August 2013 um 17:32

@TE

Du kannst dem Versicherer ein Pfund Urteile schicken, wonach Verbringungskosten zugesprochen wurden; der Versicherer wird dir ein Pfund Urteile zurücksenden, wo Amtsrichter anderer Meinung waren.

 

Da dir dein Beulendoc bei der Wiederherstellung deines Gefährts keine Verbringungskosten (wohin auch) in Rechnung stellt, wirst du einen Anwalt benötigen oder auf die 114 Euronen verzichten müssen. 

Themenstarteram 29. August 2013 um 18:28

@ BerndMeier72 & xAKBx:

Ich denke mal, dass ich hier besser "Fünfe gerade sein lasse" und den Mitarbeitern der Versicherung zu meiner persönlichen Genugtuung zwei gebrochene Arme und nie endenen Durchfall wünsche.

Naja, ..., ein Versuch war es aber wert.

Vielen Dank an alle für eure Antworten.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

@ BerndMeier72 & xAKBx:

 

Ich denke mal, dass ich hier besser "Fünfe gerade sein lasse" und den Mitarbeitern der Versicherung zu meiner persönlichen Genugtuung zwei gebrochene Arme und nie endenen Durchfall wünsche.

also, dass war jetzt aber gemein, nimm das sofort zurück !!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D

@TE

Wenn bei der von Dir gewählten Werkstatt Verbringungskosten anfallen und das ist offensichtlich so, sind sie Teil des Gesamtschadens und auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten. Hier ist die Rechtsprechung bis hin zum BGH zirmlich eindeutig. Aber da viele Geschädigte sich einschüchtern lassen, kürzen die Versicherer diese Position, genauso wie UPE-Aufschläge, eigentlich immer zu Unrecht.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

@TE

 

Wenn bei der von Dir gewählten Werkstatt Verbringungskosten anfallen und das ist offensichtlich so, sind sie aTeil des Gesamtschadens und auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten. Hier ist die Rechtsprechung bis hin zum BGH zirmlich eindeutig. Aber da viele Geschädigte sich einschüchtern lassen, kürzen die Versicherer diese Position, genauso wie UPE-Aufschläge, eigentlich immer zu Unrecht.

 

MfG

oha... also, wenn du da ein BGH Urteil hättest, ich würde mich freuen. Gibt es das wirklich? Nenne doch mal das Aktenzeichen bitte.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

 

Ich denke mal, dass ich hier besser "Fünfe gerade sein lasse"

Und genau darauf spekuliert die Versicherung...

am 29. August 2013 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

oha... also, wenn du da ein BGH Urteil hättest, ich würde mich freuen. Gibt es das wirklich? Nenne doch mal das Aktenzeichen bitte.

Ich schick dein ein Pfund BGH-Urteile dazu per PN (AG-Nippes, AG-Neustadt, AG ......)

Bei einem Streitwert von 114 Euro ist jedes Amtsgericht der BGH, da ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden kann :D

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Ich schick dein ein Pfund BGH-Urteile dazu per PN (AG-Nippes, AG-Neustadt, AG ......)

Bei einem Streitwert von 114 Euro ist jedes Amtsgericht der BGH, da ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden kann :D

Naja....... vielleicht hat der BGH ja im Rahmen eines Verfahren darüber mit Entschieden und es gibt da wirklich ein Urteil, welches noch nicht so bekannt ist.

 

Ich bin gespannt und lasse mich überraschen.

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