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nach Hagelschaden - fiktive Abrechnung auf Netto-Reparaturkostenbasis

Themenstarteram 24. September 2013 um 12:28

Guten Tag zusammen

Mein Auto ist Opfer des Hagelschlags, Ende Juli, in Süddeutschand.

Das durch die Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten habe ich vor 2 Wochen erhalten, die Zahlen lauten wie folgt:

Wiederbeschaffungswert: 4500€

Reparaturkosten: 3970€

Restwert: 2300€

Jetzt habe ich bei der Versicherung angefragt, welchen Betrag ich erhalte, wenn ich mein Fahrzeug nicht reparieren lasse.

Erhalten habe ich folgendes Angebot:

Wiederbeschaffungswert: 4500€

- Restwert 2300€

- Selbstbehalt 150€

= Zahlung in Höhe von 2050€

Weil ich mit dieser Rechnung nicht einverstanden war, habe ich ein bisschen recherchiert...

Gefunden habe ich ein BGH Urteil, welches besagt, dass wenn man nachweisen kann, dass man sein Auto min. weitere 6 Monate fährt, eine Abrechnung auf Netto-Reparaturkosten fordern kann.

Gesagt getan... Ich habe es der Versicherung so geschrieben und darum gebeten, mir die Reparaturkosten ohne MwSt. abzüglich der SB in Höhe von 150€ zu überweisen. Also ein Gesamtbetrag von 3065,70€.

Meine Forderung hat die Versicherung gänzlich ignoriert. Ich habe als Antwort einen Brief erhalten, in dem Stand, dass Sie mir 2050€ auf mein Konto überweisen, also WBW-RW-SB. Kein Wort, weshalb die meiner Forderung nicht zustimmen! Da war ich schon ein bisschen angesäuert und habe dort angerufen, leider war die Kollegin nicht da, aber der Kollege erbarmte sich, mir zu erklären, dass dieses BGH-Urteil nicht für Kaskoschäden gilt sondern nur zieht bei Haftpflichtschäden und das die Abrechnung so in Ordnung sei.

Da war ich mir jetzt aber unsicher, also wieder Tante Gogle bemüht... Ich habe aber nichts gefunden, weder was dafür, noch etwas was dagegen spricht.

Dann habe ich den Gutachter angerufen und ihn gebeten mir den Aufkäufer zu nennen, im Gutachten ist keiner aufgeführt, weil ich mein Auto für 2300€ verkaufen möchte. Daraufhin meinte er, dass der Restwert von ihm geschätzt sei, in Absprache mit der Versicherung!?

Aber er hätte da eine Rufnummer von einem Aufkäufer, der ein Abkommen mit meiner Versicherung hat.

Den Aufkäufer habe ich dann sofort angerufen, er ist aus allen Wolken gefallen und hat mir gesagt, dass er für dieses 10 Jahre altes Auto sicherlich keine 2300€ mehr zahlt!

Da war ich aber mal baff...

Heute bin ich dann noch bei 2 Straßenhändler gewesen, einmal 700€ und einmal 800€ wurden mir geboten.

So, nun zu meinen Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

1. Ist es richtig, dass dieses BGH-Urteil Kaskoschäden ausschließt, oder will sich meine Versicherung nur drücken?

2. Ist es legitim, dass der Gutachter den Restwert einfach schätzt?

 

DANKE und Gruß

Beste Antwort im Thema

Das mit der 6-Monatsfrist vergiss mal. Die gibt es nur im Haftpflichtschaden.

 

Zum Restwert:

 

So geht es natürlich nicht.

 

Hier könnte man dann ja jeden x- beliebigen Wert einsetzen.

 

Die Versicherung hat dir einen konkreten RW Aufkäufer zu benennen.

 

Wende dich an diese, der SV ist nich  dein Vertragspartner und somit auch nicht dein Ansprechpartner im Kaskoschadensfall.

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Hallo liebes FOrum!

Hatte am 21.07.07 nen Hagel; Schaden am Auto ( Mercedes W 124, E 280 T Modell, Bj. 1995).

Versicherung angerufen, zur Dekra, Gutachten.

Schaden/ Reperaturkosten: 3265.- Euro inkl. Mwst ( Netto 2744.-)

Zeitwert war laut Gutachter vor dem Schaden 3200.-...

Dieser Wert stimmte nicht ( laut Autoscout usw.)

besserte er nachträglich auf Zeitwert 4000.- und Restwert 2000.- aus,

indem er ein nachträgliches Schreiben aufsetzte.

 

Heute habe ich die Abrechnung mit Scheck meiner lieben Versicherung gekriegt:

Der HAMMER:

Zeitwert( 4000,-) minus MWST:  = 3361.-

minus Restwert      :        2000.-

ergibt wirtschaftlichen Totalschaden von   1391,34 {<euro  !!!!!

Diese DIfferenz nur zahlt die Versicherung aus???????????????????????

 

Was geht da ab?

Dachte ich krieg die Reperaturkosten minus Steuer ausgezahlt???

 

Denk ich geh zum Anwalt...

Hab jetzt n Auto, das zum Totalschaden abgerechnet worden ist, und 1200.- Scheck gekriegt ( abzgl. SB)

 

Vielen Dank für euro Tips...

 

M

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

Tag,

da du fiktive Abrechnung gewählt hast scheint alles richtig zu sein. Da dein Wagen lt Gutachten ein Totalschaden ist bekommst du eben die Differenz zwischen dem Restwert u Wiederbeschaffungswert.

Somit stehst du, zumindest theoretisch, nicht schlechter als vorher, da du den Wagen ja zu diesem Restwert veräußern kannst.

Was mir gerade nicht einleuchtet ist der Abzug der Mwst beim WBW..da weiß der Dellenzähler sicherlich mehr....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

Der WBW bei Deinem Auto dürfte keine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % enthalten, solche Fahrzeuge - PKW 12 Jahre alt - werden üblicherweise nur noch auf dem Privatmarkt angeboten und dort fällt keine Mehrwertsteuer an.

Bei "Differenzbesteuerten" Fahrzeugen geht man von einem Mehrwertsteueranteil von 2 % bezogen auf den WBW aus, das sind Autos die üblicherweise bei einem Gebrauchtwagenhändler angeboten werden (Rücknahme von privat).

Daher ist der Abzug der Mehrwertsteuer so nicht korrekt, schau mal was der Sachverständige dazu geschrieben hat und sprech ihn ggf. darauf an.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

Da war jemand schneller wie ich.

 

Das ist so korrekt beschrieben.

 

Wenn der SV vom DEKRA hier auch der Meinung ist, dass die Mwst. im WBW enthalten ist, melde dich noch mal.

Du bekommst dann weitere Infos.

 

Einen Rechtsanwalt brauchts du (noch) nicht.

 

ps: nach der Mwst. Erhöhung geht man derzeit von 2,4% aus, die 2% bezogen sich auf 16% MwSt.

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

Hallo, nochmal...

SV der Dekra ist jetzt im Urlaub.

Im Gutachten hat er den WiederBW mit 19% Mwst berechnet...

 

Was ich nicht checke: wieso ziehen die den Restwert vom Zeitwert ab,

( hat doch nix mitm Schaden zu tun)

und der Schaden ist doch auch laut Gutachten kein Totalschaden!

Normalerweise müßten SIe doch das Gutachten minus Mwst auszahlen?

D.h. 3265.- minus 19%Mwst sinds  2744,29.- !!!

Und wenn auch die Steuer von den 4000.-( WBW) abgezogen werden, dann

wären dies 3361,34 Euro. Der Schaden sind aber 3265,71 Euro !!!!!

Ist doch somit kein Totalschaden!??

 

VIelen Dank für eure Antworten...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

WBW minus RW ist ab weniger wie die  Reparaturkosten.

Und deswegen rechnet die Versicherung hier auch so ab.

 

Das ist auch so üblich.

 

Der SV vom DEKRA muss aber sein Gutachten korigieren. Er muss den WBW korrekt, hier also Steuerneutral ausweisen.

 

Macht er das nicht, solltest du Ihn auf das Sachverständigenverfahren nach §14 der AKB hinweisen.

Teile Ihm mit, dass du dieses  einleiten wirst, wenn er sein Gutachten nicht korrigiert. Mehr brauchst (und solltest) du Ihm vorab nicht mitteilen. 

 

 

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

am 23. August 2007 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

WBW minus RW ist ab weniger wie die  Reparaturkosten.

Und deswegen rechnet die Versicherung hier auch so ab.

 

Das ist auch so üblich.

 

Der SV vom DEKRA muss aber sein Gutachten korigieren. Er muss den WBW korrekt, hier also Steuerneutral ausweisen.

 

Macht er das nicht, solltest du Ihn auf das Sachverständigenverfahren nach §14 der AKB hinweisen.

Teile Ihm mit, dass du dieses  einleiten wirst, wenn er sein Gutachten nicht korrigiert. Mehr brauchst (und solltest) du Ihm vorab nicht mitteilen. 

 

 

 

 

 Das hat mit üblich nichts zu tun - das muss in den Versicherungsbedingungen stehen.

 

Beispiel: § 13 AKB  (5) .......... Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, so ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswertes.

 

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer beim Wiederbeschaffungswert ist der Hinweis von Dellenzaehler schon richtig - dieser Hinweis ist aber nicht an den Sachverständigen sonderen an den Versicherer zu richten, der soll es schießlich ja auch bezahlen und der Sachverständige ist von diesem auch beauftragt worden.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

WBW minus RW ist ab weniger wie die  Reparaturkosten.

Und deswegen rechnet die Versicherung hier auch so ab.

 

Das ist auch so üblich.

 

Der SV vom DEKRA muss aber sein Gutachten korigieren. Er muss den WBW korrekt, hier also Steuerneutral ausweisen.

 

Macht er das nicht, solltest du Ihn auf das Sachverständigenverfahren nach §14 der AKB hinweisen.

Teile Ihm mit, dass du dieses  einleiten wirst, wenn er sein Gutachten nicht korrigiert. Mehr brauchst (und solltest) du Ihm vorab nicht mitteilen. 

 

 

 

 

 Das hat mit üblich nichts zu tun - das muss in den Versicherungsbedingungen stehen.

 

Beispiel: § 13 AKB  (5) .......... Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, so ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswertes.

 

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer beim Wiederbeschaffungswert ist der Hinweis von Dellenzaehler schon richtig - dieser Hinweis ist aber nicht an den Sachverständigen sonderen an den Versicherer zu richten, der soll es schießlich ja auch bezahlen und der Sachverständige ist von diesem auch beauftragt worden.

Natürlich ist das "üblich" und zwar deswegen weil es in jeder AKB so oder ähnlich steht. Aber kann man es dem TE natürlich auch so erklären. :rolleyes:

 

Das Gutachten muss korrigiert werden. Die erste Nachbesserung hinsichtlich des WBW hat der SV ja auch aufgrund der Initiative von seiten des VN vorgenommen.

 

 

Was spricht gegen ein nochmaliges Gespräch mit dem SV?

 

Vieleicht ist dieser ja für einen Hinweis auf diesen Fehler dankbar (LOL) :D

 

Wenn er sich dann aber stur Stellt, ist es im weiteren doch völlig egal auf wessen Anfrage der SV hier sein Gutachten nicht ändern will.

 

Kommt es dann zum SV- Verfahren kommt, muss allerdings der Versicherer im weiteren angespochen werden.

 

Das ist schon richtig so.

 

 

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schaden Abrechnung bei Hagel Schaden! BRUTALST' überführt.]

Moin,

 

was ich weiß, dass der GA den beschädigten Wagen in der Unfallwagenbörse einstellt und dann das höchste Gebot als Restwert nimmt.

 

Ich nehme an, dass Delle dazu ein Hinweis geben kann.

 

Das mit der 6-Monatsfrist vergiss mal. Die gibt es nur im Haftpflichtschaden.

 

Zum Restwert:

 

So geht es natürlich nicht.

 

Hier könnte man dann ja jeden x- beliebigen Wert einsetzen.

 

Die Versicherung hat dir einen konkreten RW Aufkäufer zu benennen.

 

Wende dich an diese, der SV ist nich  dein Vertragspartner und somit auch nicht dein Ansprechpartner im Kaskoschadensfall.

Themenstarteram 24. September 2013 um 14:44

Danke für die Antworten!

Dellenzaehler, ich habe mit dem SV telefoniert, weil ich der Meinung war, dass er mir den Aufkäufer benennen muss.

Kann er aber nicht, weil er den Restwert geschätzt hat! Es sei so mit der Versicherung abgesprochen gewesen, er habe einfach 50-60% vom WBW abgezogen...

Die Vorgehensweise ist einfach unglaublich, ich will nicht wissen, wie viele Geschädigte so über den Tisch gezogen werden.

Jedenfalls will er jetzt den korrekten Restwert ermitteln, indem er mein Auto in die Restwertbörse stellt.

Ich soll ihm noch ein bisschen Zeit lassen...

Wie gehe ich jetzt weiter vor, was kann mir noch passieren?

Einen höheren Restwert wird er sicherlich nicht erzielen, da bin ich mir ziemlich sicher.

Ist ein neues Gutachten nötig, oder wird nur der Restwert ergänzt? Denn mit dem WBW bin ich einigermaßen zufrieden.

Wie wird sich die Versicherung verhalten?

Es wird wohl nur der RW laut höchstbieter Restwertbörse nachergänzt.

Dann wird abgerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Es wird wohl nur der RW laut höchstbieter Restwertbörse nachergänzt.

 

Dann wird abgerechnet.

so wird das sein.

 

@Shoemaker

Warte ab, bis der konkrete Restwert vorliegt. Vorher kann und sollte man nichts unternehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

so wird das sein.

Kann er das denn einfach so auf Zuruf des Geschädigten machen?

Auftraggeber ist doch die Versicherung. Oder darf man als Sachverständiger noch was nachreichen? Ist das dann im Preis mit drin und ist das dann auch bindend für die Versicherung?

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