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Was ist bei einer Fiktiven Abrechnung zu beachten?

Hallo!

Ich habe hier die sufu schon benutzt,aber da stellen sich mir noch ein paar fragen da man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht bei der Menge von Artikeln zur Fiktiven Abrechnung .

Meiner besseren Hälfe ist gestern eine 20 jährige (Versicherung läuft laut Polizei über Papa) aus Aachen hinten rechts in ihr parkendes Auto (Ford Focus MK2 1,6 VFL Bj.`07 mit 60.000km) gefahren.

Schön war,dass die gute versuchte ,Fahrerflucht zu begehen aber von einer Arbeitskollegin meiner Frau dabei beobachtet wurde! 🙂
Sie parkte ,nachdem Sie bemerkt hatte dass Sie den Focus geknutscht hatte,einfach in einer anderen Ecke des Parkplatzes und ging ihres Weges als wäre nichts gewesen und kam nie wieder......hat denn kein Schwe*n mehr Anstand 😠

Die Kollegin meldete sich direkt bei meiner Frau,und die rief dann die Polizei,die den Unfall/Fahrerflucht dann mit Zeugin aufnahm!

Fotos wurde gemacht,die Beschädigungen mit Farbvergleich (ist ja ne Menge ausgetauscht worden bei dem Rums..) verglichen und ausgemessen.....also der übliche Vorgang eben!

Meine Frau möchte jetzt fiktiv abrechnen,da ich den Schaden selbst reparieren werde.

Meine fragen sind jetzt,

ich habe mehrere Artikel zur fiktiven Abrechnung gelesen und da war meistens die Rede von Gutachten,reicht auch ein normaler Kostenvoranschlag oder muss es ein Gutachten sein?
Der FFH meinte heute bei der Besichtigung des Schaden,er käme auf etwa 800€ - 1.300€ .Er schickt uns den KVA zu.

Falls meine Frau ein Gutachten (Privater Gutachter oder Ford-Gutachten,was meint ihr ?) erstellen lassen muss um fiktiv abzurechnen,muss die gegnerische Versicherung(Sparkassen-Versicherung) das bezahlen oder bleibt man u.U. auf den Kosten sitzen?

Was sollte ich in das Schreiben an die Gegenversicherung zur fiktiven Abrechnung unbedingt drin stehen und beiliegen?

Was darf die Versicherung kürzen beim fiktiven abrechnen?

Gibt es bei dem Fahrzeug eine Kostenminderung seitens der Gegenversicherung?
Fahrzeug (bj. 07) ist jetzt ca. 3 Monate in Ihrem Besitz und wird mit Sicherheit noch länger als 6 Monate von uns gefahren.
Scheckheft gepflegt gekauft und bis jetzt selbst noch nicht dran geschraubt.Also noch alles in den Papieren wie es sich gehört!
Habe gelesen,dass die da mal gerne dann den Rotstift ansetzten wenn das Fahrzeug nicht Scheckheft gepflegt ist oder schon "älter".

Auf was für Tricks der Gegnerversicherung sollte/muss ich gefasst sein und wie kann ich reagieren?
Habe einen interessanten Artikel gelesen,da steht das man auf jeden Fall Anspruch drauf hat und auch Tipps dagegen zu halten aber vllt hat ja noch jemand andere Erfahrungen gemacht!

http://www.unfallzeitung.de/.../...brechnung-chancen-fuer-geschaedigte

Und bitte nicht gleich köpfen weil ich das 1001te mal das Thema Fiktive Abrechnung anfange,da es meine erste ist. Danke! 🙂

Aber bis ich alle Antworten zusammen hätte dann wäre das Jahr um!

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MNP Kfz-Gutachter


Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen der Unfallgegners)
Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie als Unfallgeschädigter
folgende Rechte:
- Beauftragung eines Sachverständigen Ihrer Wahl
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl
- Auswahl der Werkstatt Ihres Vertrauens
- Vollständige Beweissicherung über Schadenumfang
- Ablehnung des Schadenmanagement durch Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Abrechnung auf der Gutachterbasis (fiktive Abrechnung)*
- Geltendmachung von körperliche und psychische Schäden
- sowie beim Unfall beschädigtes Gepäck oder Kleidungsstücke*
- Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung*
 
* Bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen

Ich rate immer von KVA ab und empfehle Sachverständiger.

Kann ich gut verstehen, bei dem Auto was du fährst.......😁

Auch schön. Die bekommt so mancher Schadenssachbearbeiter auch, wenn er das ein oder andere Gutachten von 
einem Küchentisch- Sachverständigen liest....🙄

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Bei den einem oder anderen Beitrag hier habe ich hier so den Eindruck das irgendwie der Beschützer oder Vaterinstinkt im Vordergrund steht.

Leute, die Torte hat ein Auto angebumst und wollte sich verpissen.

Und das nennt man Fahrerflucht

Und das gehört bestraft.

Ob die Drossel nun über Körbchengröße A, B, C oder doppel D verfügt ist völlig Latte.

Auch ob Sie ein hübsches Gesicht hat steht hier nicht zur Debatte.

Abgehauen ist Sie.

Und das ist voll daneben.

Hallo Delle,

ich wollte dem jungen Mädchen nicht ins Handwerk fuschen, sie hat sicherlich noch gelernt.

War bei der Polizei, habe dort über das Kennzeichen den Halter herausgefunden (ihr Vater) und habe dann eine kleine Ermahnung ausgesprochen (dürfte eine Lehre gewesen sein).

Ich kann nur noch dazu sagen,dass die Unfallverursacherin hätte bestens damit leben können das wir auf den Kosten sitzen bleiben,also kann ich auch bestens mit der jetzt getroffenen Lösung leben.

Ob sie nun gut aussieht oder nicht interessiert mich bei Unfall/Fahrerflucht nicht die Bohne.
Unfallflucht bleibt Unfallflucht und Hormone sind Hormone.

Mitleid,warum sollte ich?Hat sie doch auch nicht gehabt und sich dann gemeldet.
Erst als die Post der Polizei kam wurde sie "einsichtig".

Und mit einmal drüber polieren ist es wirklich nicht getan bei dem Schaden.
Tiefe Kratzer und abgeplatzter Lack an Stoßstange und Blech vom Radlauf.

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- Abrechnung auf der Gutachterbasis (fiktive Abrechnung)*
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- sowie beim Unfall beschädigtes Gepäck oder Kleidungsstücke*
- Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung*

* Bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen

Ich rate immer von KVA ab und empfehle Sachverständiger.

Zitat:

Original geschrieben von MNP Kfz-Gutachter


Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen der Unfallgegners)
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* Bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen

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