Was ist bei einer Fiktiven Abrechnung zu beachten?
Hallo!
Ich habe hier die sufu schon benutzt,aber da stellen sich mir noch ein paar fragen da man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht bei der Menge von Artikeln zur Fiktiven Abrechnung .
Meiner besseren Hälfe ist gestern eine 20 jährige (Versicherung läuft laut Polizei über Papa) aus Aachen hinten rechts in ihr parkendes Auto (Ford Focus MK2 1,6 VFL Bj.`07 mit 60.000km) gefahren.
Schön war,dass die gute versuchte ,Fahrerflucht zu begehen aber von einer Arbeitskollegin meiner Frau dabei beobachtet wurde! 🙂
Sie parkte ,nachdem Sie bemerkt hatte dass Sie den Focus geknutscht hatte,einfach in einer anderen Ecke des Parkplatzes und ging ihres Weges als wäre nichts gewesen und kam nie wieder......hat denn kein Schwe*n mehr Anstand 😠
Die Kollegin meldete sich direkt bei meiner Frau,und die rief dann die Polizei,die den Unfall/Fahrerflucht dann mit Zeugin aufnahm!
Fotos wurde gemacht,die Beschädigungen mit Farbvergleich (ist ja ne Menge ausgetauscht worden bei dem Rums..) verglichen und ausgemessen.....also der übliche Vorgang eben!
Meine Frau möchte jetzt fiktiv abrechnen,da ich den Schaden selbst reparieren werde.
Meine fragen sind jetzt,
ich habe mehrere Artikel zur fiktiven Abrechnung gelesen und da war meistens die Rede von Gutachten,reicht auch ein normaler Kostenvoranschlag oder muss es ein Gutachten sein?
Der FFH meinte heute bei der Besichtigung des Schaden,er käme auf etwa 800€ - 1.300€ .Er schickt uns den KVA zu.
Falls meine Frau ein Gutachten (Privater Gutachter oder Ford-Gutachten,was meint ihr ?) erstellen lassen muss um fiktiv abzurechnen,muss die gegnerische Versicherung(Sparkassen-Versicherung) das bezahlen oder bleibt man u.U. auf den Kosten sitzen?
Was sollte ich in das Schreiben an die Gegenversicherung zur fiktiven Abrechnung unbedingt drin stehen und beiliegen?
Was darf die Versicherung kürzen beim fiktiven abrechnen?
Gibt es bei dem Fahrzeug eine Kostenminderung seitens der Gegenversicherung?
Fahrzeug (bj. 07) ist jetzt ca. 3 Monate in Ihrem Besitz und wird mit Sicherheit noch länger als 6 Monate von uns gefahren.
Scheckheft gepflegt gekauft und bis jetzt selbst noch nicht dran geschraubt.Also noch alles in den Papieren wie es sich gehört!
Habe gelesen,dass die da mal gerne dann den Rotstift ansetzten wenn das Fahrzeug nicht Scheckheft gepflegt ist oder schon "älter".
Auf was für Tricks der Gegnerversicherung sollte/muss ich gefasst sein und wie kann ich reagieren?
Habe einen interessanten Artikel gelesen,da steht das man auf jeden Fall Anspruch drauf hat und auch Tipps dagegen zu halten aber vllt hat ja noch jemand andere Erfahrungen gemacht!
http://www.unfallzeitung.de/.../...brechnung-chancen-fuer-geschaedigte
Und bitte nicht gleich köpfen weil ich das 1001te mal das Thema Fiktive Abrechnung anfange,da es meine erste ist. Danke! 🙂
Aber bis ich alle Antworten zusammen hätte dann wäre das Jahr um!
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MNP Kfz-Gutachter
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen der Unfallgegners)
Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie als Unfallgeschädigter
folgende Rechte:
- Beauftragung eines Sachverständigen Ihrer Wahl
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl
- Auswahl der Werkstatt Ihres Vertrauens
- Vollständige Beweissicherung über Schadenumfang
- Ablehnung des Schadenmanagement durch Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Abrechnung auf der Gutachterbasis (fiktive Abrechnung)*
- Geltendmachung von körperliche und psychische Schäden
- sowie beim Unfall beschädigtes Gepäck oder Kleidungsstücke*
- Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung*
* Bei vorliegen bestimmter VoraussetzungenIch rate immer von KVA ab und empfehle Sachverständiger.
Kann ich gut verstehen, bei dem Auto was du fährst.......😁
Auch schön. Die bekommt so mancher Schadenssachbearbeiter auch, wenn er das ein oder andere Gutachten von
einem Küchentisch- Sachverständigen liest....🙄
65 Antworten
bin unsicher, ob der weg so sinnvoll ist.
der KVA kostet (sofern nicht mit anschliessendem reparaturauftrag verbunden), das gutachten auch.
solltest du beides beauftragen, schliesse ich nicht aus, dass du auf den kosten fuer einen sitzen bleibst.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
bin unsicher, ob der weg so sinnvoll ist.
der KVA kostet, das gutachten auch.
solltest du beides beauftragen, schliesse ich nicht aus, dass du auf den kosten fuer einen sitzen bleibst.
Naja,was soll ich machen?
Um heraus zu finden ob sich ein Gutachten lohnt muss ich ja schon ein KVA machen um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Und rein aus dem Gefühl heraus das es 750€ oder mehr kostet dann ein Gutachten zu machen,ist mir auch nicht Geheuer...das habe ich dann lieber Schwarz auf Weiß.
Wenn das Gutachten (ohne das ich einen KVA gemacht habe) unter die 750€ Grenze fällt,dann hätte ich die Kosten höchstwahrscheinlich auch an der Backe,oder?
Der Weg über ein neutrales Gutachten ist besser,mehr Inhalt,Beweisfotos,die Plausilität der Angaben des Geschädigten wird bestätigt,Wertminderung steht drin, korrekte Stundensätze,Reparaturdauer,Restwert , Wiederbeschaffungswert, Verbringungskosten, Zeitwert des Fahrzeugs, eben alles wichtige um den Schadenswert vor Gericht belegen zu können!! und,der Restwert im Gutachten ist bindend,Versicherungen stellen den Wagen gerne in Restwertbörsen und erhöhen so den Restwert und wollen dann weniger zahlen! Besser den relativ wasserdichten Weg gehen. Wenn der Schaden grösser ist als 750 Euro dann würd ich den Kostenvoranschlag für mich behalten und ein Gutachten machen lassen,der Gutachter wird schon einschätzen können in welcher Summe sich der Schaden bewegt.
der gutachter kann auch ein preiswerteres kurzgutachten erstellen, sofern der schaden eben geringer ist .
mein tipp: sprich bei einem SV deiner wahl kurz vor und entscheide dann.
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Bei mir war es so, daß ich zum Gutachter gefahren bin und er das Auto unverbindlich angeschaut hat. So konnte er den Schaden abschätzen und mich beraten. Hätte ich mich an der Stelle gegen ein Gutachten entschieden, hätte ich auch nix bezahlt. Er ist ein Dienstleister und möchte, daß der Kunde wieder kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Nebiru666
... zur Fiktiven Abrechnung .... jetzt fiktiv abrechnen,da ich den Schaden selbst reparieren werde.
... zur fiktiven Abrechnung gelesen...
... muss um fiktiv abzurechnen,..
... zur fiktiven Abrechnung unbedingt...
... beim fiktiven abrechnen?
Ich lese hier immer nur
"fiktiv"! Ist die Story nur frei erfunden oder ist dir die Bedeutung des Wortes völlig unbekannt?
Gruß
Erhelle uns doch mal mit deinem Verständnis der Aussage "fiktive Abrechnung". Vielleicht sehen wir dann klarer?
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
der geschädigte muss erkennen koennen, dass es sich nicht um einen bagatellschaden handelt.
fuer einen laien eh schwer bis (schnell) unmoeglich.
(von den kosten, die ja schnell erreicht sind mal abgesehen)
der SV kann ja auch je nach schaden ein kurzgutachten (preiswerter) fertigen.
der kanns zumindest abschaetzen.
Danke Harry,
das wollte ich nun dazu schreiben....😁
Ergänzend: Ein Kurzgutachten kostet so zwischen 80 und 120 Euro, für einen KVA wird 10% der Schadensumme berechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
Ich hatte vor ca. einem halben ahr auch so ein Unfall, Schaden laut Werkstatt und KVA so um die 800€uro.
Die gegnerische Versicherung abd um einen Kostenvoranschlag und deren Abrechnung.
Ich wollte ebenfalls einen Gutachter nehmen und der Werkstattmeister sagte mir, sei Vorsichtig, da der Gutachter nicht im Verhältnis zum Schaden steht.
In einem Infoschreiber der Versicherung stand sowas auch drin.
Soweit so gut
Ich hab dann den Kostenvoranschlag erhalten und zusammen mit der Auslagenpauschale eingereicht.
Die Versicherung hat den KVA und nach den Foto´s geprüft und an die Dekra geleitet... diese gaben das okay.
Die Dekra hat eine alternativ Werkstatt, deren Löhne zu grunde gelegt und diese im Abzug gebracht.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Werkstatt gut 80 KM von mir weg ist, habe ich einspruch erhoben. Dieser wurde stattgegeben und der Komplette Schaden wurde per KVA abgerechnet.
In desem Zusammenhang, Abzug, Gutachten etc. hatte ich mich an die Hotline meiner Rechtschutzversicherung gewendet.
Ein Rechtsanwalt hat sich bei mir gemeldet und hat alles bestätigt, was die Versicherung darf...
Darin kam auch das Gespräch mit den Gutachterkosten auf, er sagte mir auch, bei egringen Schäden sollte man keinen Gutachter nehmen und per KVA abrechnen.
Zur Not, kann man immer noch ein Gutachten einschalten...
so war das bei mir...
Wurde denn der KVA auch bezahlt?
Das geht nämlich bei der Versicherung wie folgt:
KVA zur Prüfung an die Auftragsstreicher- Unternehmen wie Grüne Männchen, Controll-1- Euro Jobber u.s.w. Da wird dann für 15-20 Euro das gemacht, was die wiederfahren ist.
Dann wird nach diesem Kürzungsbericht reguliert und der KVA wird für unbrauchbar erklärt und wird daher auch nicht bezahlt.
So läuft das in der Praxis.
Bezahlt wird dann nur, wenn sich jemand wehrt.
So,der KVA ist eingetrudelt.
Der Endbetrag (netto) liegt bei 925,93€ und der Gesamtbetrag (brutto) sagt 1101,86€ an.
Bei der Endsummenkalkulation ist der Arbeitslohn(Werkstatt) mit 2,5 Std = 222,70€ angegeben,und der Lohn beim Lackierer ist mit 4,9Std = 563,50€ angegeben.Alles Nettopreise!
Der Rest sind Lack,Ersatzteile,Nebenkosten (netto 139,73€).
Wie sollte ich jetzt vorgehen,KVA so zur Versicherung schicken oder nachträglich ein Gutachten machen lassen und dann fiktiv abrechnen?
Wie könnte der tatsächliche Endbetrag ausfallen bzw was/wieviel Kürzung wäre "normal" ?
Wie ist das mit der Ausfallentschädigung,gibt es da einen Richtwert o.ä. pro Tag ?
Wertminderung denke ich wird die Versicherung streichen wollen,habe ich da auch Chancen?Wie sollte ich die formulieren,wenn möglich?
Geht das nur über ein Gutachten?
mfg
Schau Dir mal das Posting von Dellenzaehler an - genau so wird es bei Dir, schätzungsweise, auch laufen.
Ein unabhängiger Gutachter kann der Versicherung in der Regel, in dem Falle der Kürzung, alle gekürzten Positionen seines Gutachtens erneut als "gerechtfertigt" darlegen und dann (in der Regel) bezahlt diese auch.
Unter Umständen kommt hier noch ein Anwalt dazu, welcher diesen (Nach)Forderungen Nachdruck verleiht.
Für den Geschädigten sind diese "Nacharbeiten" kostenlos - die Kosten dafür hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
(bitte berichtigt mich, wenn ich irgendwo falsch liege).
Nein, du liegst nicht falsch. Nur nerven tut das schon ungemein.....😠
Die meisten Kürzungen sind ungerechtfertigt und das weis die Versicherung auch.
Aber jeden Tag auf`s neue kommen diese supertollen Kürzungsschreiben.
Ich kann die Texte schon auswendig.....🙄
Bei den Antworten hab ich auch schon ein System entwickelt....😁
Muss nur aufpassen das ich immer den richtigen Auftragsstreicher einsetze, kommt ja nicht so gut, wenn
ich aus Versehen ein grünes Männchen als BWL Stundent bezeichne....😰
Die arbeiten ja bei der Controll-Kommune in der Nähe von Düsseldorf.....😁
Also,nur das ich das richtig verstehe!
Die Versicherung wird den KVA in Grund und Boden kürzen,also ein unabhängiges Gutachten machen lassen und wenn das auch gekürzt werden soll dann ab zum Anwalt/Gutachter!
Nur das ich auf der sicheren Seite bin,der Schaden rechtfertigt einen Gutachter? Möchte echt nicht "draufzahlen" nur weil ich selbst reparieren werde.
Na sicher wird die Versicherung hier kürzen. Es kann dir sogar passieren, dass von dort ein SV beauftragt wird.
Alle Argumente pro und Contra Gutachten hast du hier nun gelesen.
Der Schaden rechtfertigt ganz sicher einen Gutachter, aber der arbeitet nicht umsonst und hat Anspruch auf sein Honorar.
Und du bist und bleibst der Auftraggeber und haftest dafür.
Nur das hier keine Missverständnisse auftreten. Erbrachte Leistungen sind zu bezahlen unabhängig davon, ob und was für dich am Schaden "hängen bleibt"
Entscheide selber, was für dich der richtige Weg ist.
Ich werde morgen den KVA der Versicherung zuschicken und mal abwarten was passiert.
Falls die Versicherung stark kürzt ,werde ich wohl eine Anwalt aufsuchen und wenn der zum Gutachten rät (Kostendeckung),eins machen lassen.
Mir geht es nichtmal so sehr darum das soviel wie möglich hängen bleibt,aber ich möchte der Versicherung (schon garnicht nach der versuchten Fahrerflucht ihres Kunden) auch kein Geld schenken bzw deren Schnäppchen sein.
Danke erstmal für die ganzen Tipps und die Hilfe.Ich werde auf jedenfall berichten wie es weiter geht!!