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fiktive Abrechnung, Abtretungserklärung und uneinig mit der Werkstatt

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 16:46

Hallo Forum.

Thema ist ein bischen doof formuliert, aber ich wußte nicht genau wie ich es so kurz beschreiben soll.

Nachdem ich gestern den ganzen Abend und die Halbe Nacht nach einer Antwort im Netz gesucht und nicht gefunden habe, frage ich einfach mal hier :)

Mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren. Schuldfrage ist eindeutig.

Kotflügel + Stoßstange kaputt.

Bin zu einer Werkstatt gefahren, habe eine Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachen anfertigen lassen.

Schaden ~ 2000 € + Mwst. + Wertminderung.

Wir haben fiktiv abrechnen lassen, Versicherung hat an die Werkstatt gezahlt.

Dann hat die Werkstatt den Schaden behoben, aber nicht so wie im Gutachen angegeben. Kotflügel wurde z.b. nur ausgebeult, nicht komplett ersetzt, usw.

Rechnungssumme ~ 1000 € ink. Mwst.

Der Chef der Werkstatt sagte zu mir das ich bei einer fiktiven Abrechnung die 2000€ + Wertminderung, aber nicht die Mwst ausgezahlt bekommen (was ja auch richtig ist).

Wenn wir anschließen reparieren, egal in welchem Umfang, können wir die Rechnung noch bei der Versicherung nachreichen und die tatsächlich angefallene Mwst. + Nutzungsausfall für die tatsächliche Reparaturdauer beantragen.

Jetzt war ich heute wieder da und hab mit der Dame die den Schaden bearbeitet gesprochen, wegen Kto. Nr. für Restzahlung usw.

Habe sie natürlich auch auf die Mwst + Nutzungsausfall angesprochen, und sie sagt zu mir das gibt es nicht. Nur wenn nach Gutachten repariert wird. Die Aussage vom Chef sein nicht richtig, die Versicherung habe ja schon mehr bezahlt als die Reparatur gekostet hat.

( Chef selber ist diese Woche im Urlaub und konnte deshalb leider nicht dazu gerufen werden )

Nachdem ich gestern stundenlang im Netz nach einer Antwort gesucht habe wer denn nun Recht hat, Chef oder Angestellte, bin ich der Meinung das der Chef Recht hat. Aber eine eindeutige Rechtsprechung scheint es da nicht zu geben, oder ich habe nichts gefunden. Zumindest nichts was den Nutzungsausfall angeht.

Die Sache mit der Mwst müßte §249 BGB sein, wobei ich mir da auch nicht sicher bin.

Villeicht (bestimmt sogar :) ) kann jemand von euch mich ein bischen aufklären.

Wenn die Angestellte tatsächlich Recht hat, habe ich auchnoch Glück gehabt das ich meinen Urlaub verschieben konnte, sonst hätte ich nämlich für 3 Tage einen Leihwagen gebraucht, den ich ja auchnoch hätte bezahlen müssen...

Oder kann es sein das der Werkstatt alles weitere einfach egal ist?

Wenn ich noch Mwst. + Nutzungsausfall bekommen würde hätten sie da ja eh nichts von...

Die Versicherung hat auchnoch die 10% UPE Aufschlag abgezogen, was sie, soweit die Aussagen die ich in und auf verschiedenen Foren und Seiten gelesen habe stimmen, auch nicht einfach so dürfen.

Auch das wurde von der Werkstatt einfach so akzeptiert.

Wobei das nur ein paar Euro sind, weswegen ich jetzt nicht großartiges Theater machen möchte.

Bei den ~ 300 Euro NA + Mwst sieht das allerdings ein bischen anders aus. Zumal ich das Auto erst seit 3 Monaten habe :/

Auch überlege ich jetzt, wenn ich tatsächlich nichts weiter einfordern kann, der Chef des Ledens mich absichtlich angelogen hat um mir einen Leihwagen anzudrehen. Weil als Chef eines Autohauses mit Werkstatt, das schon seit Jahren besteht müsste man so etwas doch wohl wissen oder nicht?

 

Beste Antwort im Thema

Haaaaalloooo, wo ist der Schwachfug-Button?? Ich brauch den jetzt!

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sry aber mal als :D:D:D kann ich gerade nicht schreiben, bzw habe keine lust dazu :D:D:D

ich freue mich aber schon auf deine Heulerei hier wenn der Chef aus dem Urlaub ist und du mit ihm in streit geraten bist :D

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 4:21

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

sry aber mal als :D:D:D kann ich gerade nicht schreiben, bzw habe keine lust dazu :D:D:D

ich freue mich aber schon auf deine Heulerei hier wenn der Chef aus dem Urlaub ist und du mit ihm in streit geraten bist :D

vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort...

am 31. Juli 2013 um 14:30

@TE

Die Versicherung hat 2.000 und die Wertminderung bezahlt.

Dein Auto wurde anständig repariert.

Das hat dich 1.000 gekostet.

Es bleiben dir 1.000 (und die Wertminderung) übrig.

Worüber beklagst du dich?

 

 

 

Darüber so komische Ideen gehabt zu haben nach Gutachten abzurechnen und eine abtretungserklärung zu unterschreiben. Wobei das letztere sowas von unnötig war wie ein Kropf :D

Und nun gibt's demnächst Stress mit dem werkstattinhaber wegen dem restgeld :D

am 31. Juli 2013 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Es bleiben dir 1.000 (und die Wertminderung) übrig.

Wertminderung mal außen vor, beträgt sein Schaden 2380,- €. Davon hat die Versicherung 380,- € (meiner Meinung nach unberechtigt, aber das ist eine andere Diskussion) einbehalten.

Wie kommst du darauf, dass er 1000,- € übrig hätte?

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Wie kommst du darauf, dass er 1000,- € übrig hätte?

~2000 hat die Versicherung ausgezahlt. Mwst haben sie ja behalten.

Reparatur wurde ja durchgeführt, nur nicht in dem Umfang wie es im Gutachten steht.

Kosten waren ~ 1000 € ink. Mwst.

Mir geht es nicht in erster Linie um das "Restgeld" (wobei ich das natürlich gerne nehme), sondern hauptsächlich darum herauszufinden ob die Werkstatt mich bescheissen wollte.

Die haben ja versucht mir einen Leihwagen anzuschnacken, mit der Behauptung das die Versicherung den bezahlt, wie auch die Mwst, egal ob ich nach Gutachen reparieren lasse oder nur eine "Billigreparatur" durchführe...

Evtl. haben die mich auch schon beschissen, indem sie NA + Mwst einfach eingereicht und sich auszahlen lassen haben. Da durch die Abtretungserklärung ja direkt an die Werkstatt gezahlt wird bekomme ich da ja garnichts von mit.

 

am 31. Juli 2013 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Es bleiben dir 1.000 (und die Wertminderung) übrig.

Wertminderung mal außen vor, beträgt sein Schaden 2380,- €. Davon hat die Versicherung 380,- € (meiner Meinung nach unberechtigt, aber das ist eine andere Diskussion) einbehalten.

 

Wie kommst du darauf, dass er 1000,- € übrig hätte?

Ein Gutachten ist nur eine Schätzung und wenn sich bei einer Reparatur herausstellt, dass der Reparaturweg (hier z.B. das Instandsetzen statt Erneuern) günstiger zu gestalten ist, ist das auch nur der Schaden, der vom Verursacher oder stellvertretend vom zuständigen Versicherer zu entschädigen ist.

 

@TE

Ruf beim Versicherer an und frag nach, was deine Werkstatt im Einzelnen dort abgerechnet hat. 

Zitat:

Original geschrieben von hannes282

Der Chef der Werkstatt sagte zu mir das ich bei einer fiktiven Abrechnung die 2000€ + Wertminderung, aber nicht die Mwst ausgezahlt bekommen (was ja auch richtig ist).

Wenn wir anschließen reparieren, egal in welchem Umfang, können wir die Rechnung noch bei der Versicherung nachreichen und die tatsächlich angefallene Mwst. + Nutzungsausfall für die tatsächliche Reparaturdauer beantragen

Bis hierhin völlig korrekt.

Das Ganze zzgl. Aufwandspauschale und ggf. zzgl. Kosten deines Rechtsanwaltes, falls du bei der Versicherung auf eine sachbearbeitende Konifere wie xakbx triffst die der Meinung ist, seine unzulänglichen mathematischen Fähigkeiten zusammen mit moralischen Erwägungen zur Schadensregulierung stünden über den gesetzlichen Regelungen.

Haaaaalloooo, wo ist der Schwachfug-Button?? Ich brauch den jetzt!

am 31. Juli 2013 um 20:50

@Göölf

Dann bin ich mal gespannt, in welcher deiner gesetzlichen Regelungen geschrieben steht, dass das Instandsetzen z.B. eines Kotflügels keine sach- und fachgerechte Reparatur darstellt und du wirst uns allen hier auch erklären können, dass sich bei einem konkreten Reparaturaufwand von 1.000 Euro und der fiktiven Abrechnung über 2.000 Euro keine Differenz von 1.000 Euro ergibt. 

 

 

Schaut euch die Weisheiten im Versicherungsforum von ihm an, mehr sage ich nicht :rolleyes:

@ Hannes, der Typ von der Werkstatt hat recht.

Einige hier drehen immer durch, wenn man fiktive Abrechnung schreibt und dann gehen die Falschinfrmationen und das lächerlich machen los.

Naja kann ich auch verstehen, wenn bald alle TRicks in Foren stehen und jeder sein volles Recht einfordert, dann gibt es wohl andere Regelungen und davor fürchten sich einige hier, die selber schön abzocken, aber andere unwissend lassen möchten.

Dein Fehler war nicht direkt von Anfang einen Anwalt mit der Sache beauftragt zu haben, jetzt ist es natürlich viel schwieriger, wie du schon selbst sagtest wegen der paar € beschwerst du dich nicht, und genau darauf zielen die VErsicherungen. Denen ist es z.B. völlig egal, dass du den Schaden durch weglassen eines Anwalts gemindert hast, die sehen das eher als Signal, dass du "dumm" bist und sie dich abzocken können.

Wie du schon sagtest hast du zumindest auf einen Teil der Mwst und des Nutzungsausfalls recht.

Die wirklich informativste Seite zu diesen Fragen im Netz ist :

http://www.gutachter24.net/index1.htm

Die solltest du dir wirklich sehr genau durchlesen, da steht alles drin.

Ich habe für meine ganzen Erkenntnisse auch nun inzwischen 5 unverschuldete Unfälle gebraucht, da früher vor +10 Jahren nahezu nichts im Netz zu finden war, aber inzwischen kenn ich den Ablauf genau.

Wahrscheinlich werden jetzt hier die üblichen Verdächtigen den Beitrag schlechtreden oder ins lächerliche ziehen, mir egal ich weiss was ich jedes mal bekommen habe, und da geht einiges wovon hier das Gegenteil behauptet wird.

Mein Tipp lies dir die Seite durch.

Und nächstes mal sofort einen Anwalt, erst recht bei einem so hohen Schaden und besonders bei fiktiver Abrechnung.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@Göölf

Dann bin ich mal gespannt, in welcher deiner gesetzlichen Regelungen geschrieben steht, dass das Instandsetzen z.B. eines Kotflügels keine sach- und fachgerechte Reparatur darstellt ...

Das steht im Grundgesetz. Artikel 1. Die Delle des Kotflügels ist unantastbar.

Willst du mich veralbern.

 

Du weißt ganz genau dass der geschädigte bei der Wahl der Reparaturmethode frei ist und die Versicherung die MwSt nachzuregulieren hat wenn bei fiktiver Abrechnung teil oder vom Gutachten abweichend repariert wird.

Wahrscheinlich ist es aber mittlerweile wirklich das beste sofort zum Anwalt zu rennen.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

 

Willst du mich veralbern.

Du weißt ganz genau dass der geschädigte bei der Wahl der Reparaturmethode frei ist und ...

So ein Unsinn kommt heraus, wenn man google Halbwissen mit einer Menge Vorurteil und Polemik vermischt. Ansich kein Problem, wenn man nicht gleichzeitig versuchen würde, Leuten, die sich wirklich mit der Materie auskennen, die Kompetenz abzusprechen.

Was der meint, ist, dass der Geschädigte in der Wahl der Mittel zur Schadenbeseitigung frei ist. Das heißt, dass er wählen kann, ob fiktiv oder konkret abgerechnet wird und wie er den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag einsetzt. Stichwort "Herr des Restitutionsgeschehens" .

Natürlich ist er nicht frei in der Wahl der Reparaturmethode, jedenfalls nicht, soweit er das Geld dafür von einem Dritten will.

So ein Quatsch, da könnte ich echt auf der Sau raus reiten, wenn ich das lese.

Die Reparatur muss sach- und fachgerecht sein und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügen.

Führen zwei Wege zur gleichwertigen Beseitigung des Schadens, ist der günstigere zu wählen.

Genau das macht eine Werkstatt, wenn sie sagt, der Schaden ist auf diese oder jene Weise sach- und fachgerecht behoben.

Etwas anderes wäre es, wenn der Geschädigte bewusst nur eine Teilreparatur ausführen lässt, den Restschaden in Kauf nimmt und das Geld anderweitig verwendet. Davon war hier aber NIE die Rede!

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