Was ist an LED-Kennzeichenbeleuchtung/Standlicht so schlimm, dass es verboten ist?
Kennzeichenbeleuchtung:
- Man erkennt das Kennzeichen (bei den normalen Lampen erkennt man fast nichts)
- Fällt schneller auf (kann vor Aufprall vom Hintermann helfen)
- Sieht besser aus
- Verbaucht weniger Strom
Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen und zu hell waren.
Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.
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Standlicht:
- Sieht besser aus (bei Xenon)
- Verbraucht weniger Strom
Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen, blendeten und zu dunkel waren.
Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.
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Seitenmarkierungslampen:
- Man erkennt das Auto besser von der Seite
Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
In Deutschland wird man nur noch gegängelt.
Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.
Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
In Deutschland wird man nur noch gegängelt.
Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
Scheiß Deutschland.
Viel Spass beim Auswandern
Im Übrigen sind die LED nicht verboten.Es gibt nur kein Hersteller Geld für eine Zulassung aus so lange es genug Idioten gibt die jeden Schrott ohne Zulassung kaufen und montieren.
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Deswegen kauft man ja auch die Qualität aus Recklinghausen und nicht den billigen Mist von JOM oder Dectane.
Hast du von den Teilen auch mal ein Bild wo man sie komplett am Auto sehen kann?
Leider nein. Kommen aber bis zum Sommer bestimmt noch. Bisher war der Wagen nie richtig suaber und ich hatte keine Zeit.
Hm...
Ist mir nicht bekannt, das die LED-Kennzeichenbeleuchtung nicht erlaubt sein soll, bei einigen Herstellern sind sie schon Serie,zb RS-Part´s bietet die an und da steht nix von, keine Zulassung. Bei anderen Produkten steht es devinitiv dabei, wenn es nicht zugelassen ist. Aber wenn ich sie mir bestellen würde, dann würde ich vorher nachfragen, ob das Zulassungs-Technisch OK ist. Die bieten auch Standlicht LED´s mit verschiedenen Fassungen an...
Die Kennzeichen LED´s interessieren mich schon und in den nächsten Tagen werde ich mal da anrufen und nachfragen...
Beim Standlicht, finde ich´s nicht so wichtig, da ich mehr Wert auf ne vernünftige Beleuchtung lege.
Probiere gerade die Phillips X-trem Power in H7 im Abblendlicht und als H1 im Fernlicht aus und bin schon beeindruckt, was die bringen, im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln.
Ich hoffe nur das sie einigermaßen halten und nicht so schnell kaputt gehen. Sind ja auch nicht ganz billig... 😕
Sobald sie ein E-Prüfzeichen haben sind sie erlaubt, wenn nicht dann nicht😉
Gruss TAlFUN
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Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Sobald sie ein E-Prüfzeichen haben sind sie erlaubt, wenn nicht dann nicht😉
und darin besteht das problem!
viele hersteller (eigentlich nur eine handvoll große händler bei ebay) bieten led's mit "e-zeichen" an.....da ist aber nur das e-zeichen ohne prüfnummer und ländernummer drauf....was das nun über die zulässigkeit dieser 1cent-fernost produkte aussagt kann sich jeder selbst denken....
fakt ist, das es bis heute KEINE zulässige led-plug&play-nachrüst lösung auf dem markt gibt.....weder fürs standlicht noch für die kennzeichenbeleuchtung....
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Hm...
Ist mir nicht bekannt, das die LED-Kennzeichenbeleuchtung nicht erlaubt sein soll, bei einigen Herstellern sind sie schon Serie,zb RS-Part´s bietet die an und da steht nix von, keine Zulassung. Bei anderen Produkten steht es devinitiv dabei, wenn es nicht zugelassen ist. Aber wenn ich sie mir bestellen würde, dann würde ich vorher nachfragen, ob das Zulassungs-Technisch OK ist. Die bieten auch Standlicht LED´s mit verschiedenen Fassungen an...
Was die anbieten oder nicht ist irrrelevant, es kommt darauf an mit welchem Leuchtmittel die Zulassung der jeweiligen Einrichtung besteht, und bei Standlichtern ist eine nachträgliche Umrüßtung auf LED in das Seriengehäuse nicht genehmigt.
Es können noch soviele E-Prüfzeichen auf der LED Lampe vorhanden sein, wenn das Leuchtmittel als LED nicht vorgesehen ist, ist dies auch nicht zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Tja Taifun.... bei allen drei Tatbestandsnummern bzgl. Standlicht ist der wesentliche Satz:
....obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
Hmm, steht in der aktuellsten Version der BKatV nicht mehr so:
74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - 10€
74.1 - mit Gefährdung
74.2 - mit Sachbeschädigung
Sonst nichts unter Nummer 74, habe aber auch in Erinnerung dass da früher obige Einschränkung stand. Ist aktuellster Stand (Apr.09) 😕
Aber egal, das Thema gab´s schon öfter - mit sicher tausenden Beiträgen 😁
Und ich bin nicht unglücklich dass hierzulande keine rollenden Weihnachtsbäume rumfahren und Bremslichter & Co. noch vernünftig erkennbar sind. Da sollte IMHO auch das Standlicht seinen Sinn machen wie es der Name sagt: Auf ein STEHENDES Fahrzeug aufmerksam machen. Wenn ich auf der Gegenspur ein Auto mit Standlicht sehe, was soll ich da denken? Oh, da parkt einer, dann reicht es ja zum überholen? Oder da kommt ein Spinner der seine Beleuchtung nicht richtig bedienen kann und ich überhole lieber nicht? 😛
Bei der Kennzeichenbeleuchtung gilt prinzipiell: Ausreichende Lesbarkeit des Kennzeichens und sie darf kein weißes Licht direkt nach hinten abstrahlen. Wenn dann noch eine bauartgenehmigte Leuchte, auch aus einem anderen Auto, so angebracht ist wird so schnell niemand was sagen. Ob die Leuchten als Kennzeichenleuchte oder nur für ein bestimmtes Auto geprüft sind findet eh keiner so schnell heraus. (psst, das kommt nicht von mir 😁)
Locker bleiben,
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Hmm, steht in der aktuellsten Version der BKatV nicht mehr so:
es steht aber in der aktuellen version vom bundeseinheitlichen tatbestandskatalog noch so drinn......
Zitat:
und darin besteht das problem!Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Sobald sie ein E-Prüfzeichen haben sind sie erlaubt, wenn nicht dann nicht😉
viele hersteller (eigentlich nur eine handvoll große händler bei ebay) bieten led's mit "e-zeichen" an.....da ist aber nur das e-zeichen ohne prüfnummer und ländernummer drauf....was das nun über die zulässigkeit dieser 1cent-fernost produkte aussagt kann sich jeder selbst denken....
Gerade mit diesen pseudo E-Zeichen sollte man vorsichtig sein, ich war mit so nem Satz Standlichtbirnen mal beim Tüv... die Umrandung des E-Zeichens war eckig! also ne glatte Fälschung, die Dinger müssen rund sein... also aufpassen.
Zitat:
Original geschrieben von 20000volt
Da du ja anscheinend alle Absätze isoliert betrachtest müsstest du demnach ja dann auch am Tage dein Auto beim Halten beleuchten, da die dafür zuständige Straßenbeleuchtung dafür nicht ausreicht, weil ausgeschaltet...
Wie kommst du jetzt zu dieser Schlußfolgerung?
Die Logik erschließt sich mir jetzt schon allein aus physikalischer Sicht nicht, da die Umgebungsausleuchtung bei Tage durch die Sonneneinstrahlung (auch bei bewölktem Himmer) um ein Vielfaches höher ist als die Leuchtkraft einer Straßenlaterne.
Also wenn die normalen Halogen-Kennzeichenbeleuchtungs-Lampen etwas länger halten würden, dann würde ich jetzt nicht überlegen ob ich mir vielleicht LEDs bestellen soll..
Bei mir sind 2 Lampen verbaut fürs hintere Kennzeichen. Ich musste vor 1 Jahr die Lampen tauschen, da beide defekt waren. Die neuen sind jetzt schon wieder beide hin.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie kommst du jetzt zu dieser Schlußfolgerung?Zitat:
Original geschrieben von 20000volt
Da du ja anscheinend alle Absätze isoliert betrachtest müsstest du demnach ja dann auch am Tage dein Auto beim Halten beleuchten, da die dafür zuständige Straßenbeleuchtung dafür nicht ausreicht, weil ausgeschaltet...Die Logik erschließt sich mir jetzt schon allein aus physikalischer Sicht nicht, da die Umgebungsausleuchtung bei Tage durch die Sonneneinstrahlung (auch bei bewölktem Himmer) um ein Vielfaches höher ist als die Leuchtkraft einer Straßenlaterne.
Natürlich ist das Quatsch 🙂
Das war nur als Beispiel gedacht, was passiert wenn man die Texte auseinanderpflückt, weil jemand wieder mal geschrieben hat, dass man mit Begrenzungsleuchten alleine nicht fahren darf. Dementsprechend gilt die Regelung für abgestellte Fahrzeuge auch nur dann, wenn es dunkel ist.