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LED-Tagesfahrlicht statt Fog Lights

Themenstarteram 9. August 2010 um 13:43

Hallo Fachleute,

ich habe für meinen Suzuki Swift für die

Vorhandene Nebelsscheinwerfer,

im Internet LED`s besorgt.

Da Ich praktisch nur in der Stadt fahre möchte ich die Foglights

rausschmeißen und die LED`s als Tagesfahrlicht verwenden,

...auch wäre es klasse wenn ich die LED´s wenn ich den Blinker-

schalter verwende die LED´s an diesere Seite wo ich (Rechs links fahre)

an und aus gehen.

Ist das erlaubt, und wie verschaltet man so was ohne den Ordnungshütern einen Grund zu geben ...mein konto zu plündern

oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert

einbauen kann?

Für alle fachmännischen tipps bin ich Dankbar

PS, da der Suzuki ein reimport ist, hat er Tagensfahrlicht bei den

H4`s serienmäßig.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Unsinn.

NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.

Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.

Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.

Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.

Selten soviel Unsinn gelesen, aber ich weiß ja von wem es kommt :rolleyes:

NSW unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug den "lichttechnischen Einrichtungen", diese haben nichts mit ABS, KAT oder deinen Endschalldämpfer gemeinsam, welche anderen Auflagen unterliegen als die lichttechnischen Einrichtungen am Kfz.

Hast du schon einmal eingetragene NSW gesehen ?

Nein, da lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen werden müssen, sondern den Bestimmungen der lichttechnischen Einrichtungen entsprechen müssen, und in diesen Bestimmungen sind NSW nicht als Pflicht vorgesehen, daher kann ich diese entweder montieren wie es diese Bestimmungen vorsehen, oder nicht montieren oder nachträglich ausbauen.

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sitrone

Hallo Fachleute,

ich habe für meinen Suzuki Swift für die

Vorhandene Nebelsscheinwerfer,

im Internet LED`s besorgt.

Da Ich praktisch nur in der Stadt fahre möchte ich die Foglights

rausschmeißen und die LED`s als Tagesfahrlicht verwenden,

...auch wäre es klasse wenn ich die LED´s wenn ich den Blinker-

schalter verwende die LED´s an diesere Seite wo ich (Rechs links fahre)

an und aus gehen.

Ist das erlaubt, und wie verschaltet man so was ohne den Ordnungshütern einen Grund zu geben ...mein konto zu plündern

oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert

einbauen kann?

Für alle fachmännischen tipps bin ich Dankbar

PS, da der Suzuki ein reimport ist, hat er Tagensfahrlicht bei den

H4`s serienmäßig.

Alle Anschlüsse konsequent auf Masse legen, dann hast Du keine Probleme mit den Ordnungshütern und einem geplünderten Konto ;)

am 9. August 2010 um 13:49

Die Nebler sind Bestandteil der ABE, die darfst Du nicht einfach rausreißen. Wenn Du erwischt, ohne vorher eine Eintragung vornehmen zu lassen, gibt das Punkte, die Dich auf Dauer den Führerschein kosten können.

Und die TFL sind eh sinnlos, wenn Du nur in der Stadt fährst, denn da hat sie jeder auch nur halbwegs verantwortungsbewußte Autofahrer abgeschaltet.

Themenstarteram 9. August 2010 um 13:59

ich wollte nicht wissen, dass man so etwas nicht mach, sondern

wissen wer oder wie das verschaltet wird.:confused:

Themenstarteram 9. August 2010 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Zitat:

Original geschrieben von Sitrone

Hallo Fachleute,

ich habe für meinen Suzuki Swift für die

Vorhandene Nebelsscheinwerfer,

im Internet LED`s besorgt.

Da Ich praktisch nur in der Stadt fahre möchte ich die Foglights

rausschmeißen und die LED`s als Tagesfahrlicht verwenden,

...auch wäre es klasse wenn ich die LED´s wenn ich den Blinker-

schalter verwende die LED´s an diesere Seite wo ich (Rechs links fahre)

an und aus gehen.

Ist das erlaubt, und wie verschaltet man so was ohne den Ordnungshütern einen Grund zu geben ...mein konto zu plündern

oder kennt iht eine Adresse in Norddeutschland der das preiswert

einbauen kann?

Für alle fachmännischen tipps bin ich Dankbar

PS, da der Suzuki ein reimport ist, hat er Tagensfahrlicht bei den

H4`s serienmäßig.

Alle Anschlüsse konsequent auf Masse legen, dann hast Du keine Probleme mit den Ordnungshütern und einem geplünderten Konto ;)

Wenn du es verschaltest, haste evtl. garkein Licht mehr.

Themenstarteram 9. August 2010 um 14:04

... superschlaue antwort..sehr hilfreich:o

TFL als Blinklicht ist illegal. Tipps, wie Du die POL austriksen kannst auch. Zu beidem wirst Du hier wohl keinerlei Hilfe bekommen. Dies ist ein Sicherheitsforum und keine Bastelbude mit Anleitungen zu illegalem Verhalten!

Sorry, aber ist nun mal so.

 

Zum Thema TFL statt Nebler hat Dir meheester ja schon die passende Info geschrieben...

Zitat:

Die Nebler sind Bestandteil der ABE, die darfst Du nicht einfach rausreißen. Wenn Du erwischt, ohne vorher eine Eintragung vornehmen zu lassen, gibt das Punkte, die Dich auf Dauer den Führerschein kosten können.

Unsinn.

NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.

Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.

@TE

Wenn das TFL eine Zulassung als TFL hat kannst du diese gegen die NSW tauschen, es müssen halt alle Auflagen wie Höhe Abstand etc. bezüglich TFL erfüllt sein.

Andere Sachen wie in Blinker etc. welche nicht den lichttechnischen Einrichtung und deren Bestimmungen entsprechen sind natürlich nicht erlaubt.

am 9. August 2010 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Die Nebler sind Bestandteil der ABE, die darfst Du nicht einfach rausreißen. Wenn Du erwischt, ohne vorher eine Eintragung vornehmen zu lassen, gibt das Punkte, die Dich auf Dauer den Führerschein kosten können.

Unsinn.

NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.

Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.

Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.

Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.

Themenstarteram 9. August 2010 um 14:38

Natürlich will ich das eintragen lassen,

Ich frage ja wie ich das richtig einbaue

um nicht ..punkte in Flensburg zu sammeln

Themenstarteram 9. August 2010 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

TFL als Blinklicht ist illegal. Tipps, wie Du die POL austriksen kannst auch. Zu beidem wirst Du hier wohl keinerlei Hilfe bekommen. Dies ist ein Sicherheitsforum und keine Bastelbude mit Anleitungen zu illegalem Verhalten!

Sorry, aber ist nun mal so.

 

Zum Thema TFL statt Nebler hat Dir meheester ja schon die passende Info geschrieben...

Themenstarteram 9. August 2010 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

TFL als Blinklicht ist illegal. Tipps, wie Du die POL austriksen kannst auch. Zu beidem wirst Du hier wohl keinerlei Hilfe bekommen. Dies ist ein Sicherheitsforum und keine Bastelbude mit Anleitungen zu illegalem Verhalten!

Sorry, aber ist nun mal so.

 

Zum Thema TFL statt Nebler hat Dir meheester ja schon die passende Info geschrieben...

...wieder so einer der sagt ..wie es nicht geht.

Neue Autos haben TFL-Lights seriemäßig

...und ich möchte eine Auskunft wie ich das Fachgerecht eibaue.

- denn kleine Auto´s mit TfL`als Tagesfahrlicht sind besser und Schneller zu sehen

..und man verbraucht weniger Sprit als H4-Tagfahrlichter

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Unsinn.

NSW ist keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung, wenn vorhanden muss es natürlich funktionieren und den Bestimmungen entsprechen.

Aber ich kann die NSW entfernen wie ich Lust und Laune habe.

Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.

Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.

Selten soviel Unsinn gelesen, aber ich weiß ja von wem es kommt :rolleyes:

NSW unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug den "lichttechnischen Einrichtungen", diese haben nichts mit ABS, KAT oder deinen Endschalldämpfer gemeinsam, welche anderen Auflagen unterliegen als die lichttechnischen Einrichtungen am Kfz.

Hast du schon einmal eingetragene NSW gesehen ?

Nein, da lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen werden müssen, sondern den Bestimmungen der lichttechnischen Einrichtungen entsprechen müssen, und in diesen Bestimmungen sind NSW nicht als Pflicht vorgesehen, daher kann ich diese entweder montieren wie es diese Bestimmungen vorsehen, oder nicht montieren oder nachträglich ausbauen.

am 9. August 2010 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Dann gilt das für ABS oder Airbags zum Beispiel auch. Ober bei meiner Kiste könnte ich den Kat oder den Endschalldämfer ausbauen. Die sind dann ja auch nicht vorhanden und muß demzufolge nicht funktionieren. Nee, nee, so funktioniert das nicht.

Die Nebler sind hier Bestandteil der ABE oder Typprüfung. Man muß - wenn man eine solche Veränderung vornimmt - diese abnehmen lassen. Ansonsten gibt es für jede nachweisbare Fahrt 3 Punkte in Flensburg.

Selten soviel Unsinn gelesen, aber ich weiß ja von wem es kommt :rolleyes:

NSW unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug den "lichttechnischen Einrichtungen", diese haben nichts mit ABS, KAT oder deinen Endschalldämpfer gemeinsam, welche anderen Auflagen unterliegen als die lichttechnischen Einrichtungen am Kfz.

Hast du schon einmal eingetragene NSW gesehen ?

Nein, da lichttechnische Einrichtungen nicht eingetragen werden müssen, sondern den Bestimmungen der lichttechnischen Einrichtungen entsprechen müssen, und in diesen Bestimmungen sind NSW nicht als Pflicht vorgesehen, daher kann ich diese entweder montieren wie es diese Bestimmungen vorsehen, oder nicht montieren oder nachträglich ausbauen.

Die lichttechnischen Einrichtungen unterliegen wie die anderen Dinge auch der StVZO, zu der auch Typprüfung und Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis, ABE) gehören. Dort sind u.A. auch die Nebelscheinwerfer mit abgenommen worden.

Nachgerüstete Leuchten haben eine eigene Typzulassung bzw. wenn sie keine haben, sind sie für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Fertig.

Das hat alles nichts damit zu tun, daß man in der Stadt bei Sonnenschein das Licht grundsätzlich nicht eigeschaltet haben sollte.

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