Was ist an LED-Kennzeichenbeleuchtung/Standlicht so schlimm, dass es verboten ist?
Kennzeichenbeleuchtung:
- Man erkennt das Kennzeichen (bei den normalen Lampen erkennt man fast nichts)
- Fällt schneller auf (kann vor Aufprall vom Hintermann helfen)
- Sieht besser aus
- Verbaucht weniger Strom
Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen und zu hell waren.
Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.
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Standlicht:
- Sieht besser aus (bei Xenon)
- Verbraucht weniger Strom
Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen, blendeten und zu dunkel waren.
Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.
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Seitenmarkierungslampen:
- Man erkennt das Auto besser von der Seite
Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
In Deutschland wird man nur noch gegängelt.
Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.
Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
In Deutschland wird man nur noch gegängelt.
Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
Scheiß Deutschland.
Viel Spass beim Auswandern
Im Übrigen sind die LED nicht verboten.Es gibt nur kein Hersteller Geld für eine Zulassung aus so lange es genug Idioten gibt die jeden Schrott ohne Zulassung kaufen und montieren.
97 Antworten
Wer im Übrigen seine mit RL oder DRL gekennzeichneten Tagfahrlichter als Standlicht benutzt (siehe entsprechende ECE-Reglung, wie das zu schalten ist) machts genauso falsch.
Standlicht ist mit A oder A2 gekennzeichnet.
Oder er kauft das gute LED-Tagfajrlicht von JOM.
Denn die Jungs sind selber zu doof, mal auf ihre Teile zu sehen.
Das LED-Tagfahrlicht von JOM hat nämlich - zumindest ne Zeitlang gehabt - eine A-Kennzeichnung für Standlicht. Aber keine für Tagfahrlicht...
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Nochmal,
wo steht hier bzw. wird es geduldet mit Standlicht zu fahren😕
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Gruss TAlFUNZitat:
§17 Beleuchtung
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
te mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
Da du ja anscheinend alle Absätze isoliert betrachtest müsstest du demnach ja dann auch am Tage dein Auto beim Halten beleuchten, da die dafür zuständige Straßenbeleuchtung dafür nicht ausreicht, weil ausgeschaltet ;-)
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern....
Sorry Taifun, aber das ist der wesentliche und in Konsens mit dem Rest stehende wichtige Punkt in deinem Zitat - und darin ist sich die Rechtssprechung sehr einig 😉
Das wollen oder können aber einige nicht verstehen.
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Moin,
hier mal etwas zum nachlesen bezüglich Standlicht.
Kostenpunkt zwischen 10€ und 35€ 😰
Gruss TAlFUN
p.s.
Bei mir steht der Lichtschalter auf "Auto" 😉
Ich finde da nichts, was es am Tage verbietet.
Zitat:
Bei mir steht der Lichtschalter auf "Auto"
Bei mir nicht, da es bei einer Durchführung/Tunnel von 300 Meter nicht angehen braucht und ich habe auch noch keine Gicht, sodaß mir das Einschalten Probleme bereitet 😛
Zitat:
Original geschrieben von Autobahnheizer
Bei mir nicht, da es bei einer Durchführung/Tunnel von 300 Meter nicht angehen braucht und ich habe auch noch keine Gicht, sodaß mir das Einschalten Probleme bereichtet 😛Zitat:
Bei mir steht der Lichtschalter auf "Auto"
Hier in Spanien ist es bei Tunneln >30m vorgeschrieben😉
Gruss TAlFUN
Ich fahre grundsätzlich IMMER mit Abblendlicht,egal ob Winter oder Sommer.
Ich habe den Lichtschalter in den letzten 6 Jahren vielleicht 2 x benutzt,mehr nicht.
Zündung an: Licht an
Zündung aus: Licht aus
Die 0,25 Liter Mehrverbrauch gehen mir ehrlich gesagt am Arsch vorbei😁
Martin
Tja Taifun.... bei allen drei Tatbestandsnummern bzgl. Standlicht ist der wesentliche Satz:
....obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.Am Tag muss kein ABL benutzt werden - mithin leider schade nicht zutreffend 🙂
LOL tec-doch 😁😁😁
Anscheinend ist dies nicht ganz eindeutig geregelt🙄
Zumindest ich habe noch in der Fahrschule gelernt, dass das Fahren mit Standlicht verboten ist, beim googeln habe ich dann dies hier noch gefunden, selbst die Gerichte scheinen es unterschiedlich auszulegen😰
Gruss TAlFUN
p.s.
Der Sinn des Standlichts tagsüber erschliesst sich mir auch nicht.
Ach mei Taifun, mir erschließt sich von so vielem nicht der Sinn... 😉
Jedoch in deinem Link beurteilt das Hentschel wie auch das Verkehrsministerium, ferner angeblich auch das Cophandbuch exakt so wie ich oder AB Heizer - einen Link auf ein Urteil finde ich da nicht.
Eigentlich stört mich nur dieses so beliebte Veeeeerbooootengeheule hier zuweilen, wenn jemandem etwas pers. nicht passt oder er es gerne anders hätte - ist ja fast schon nach pers. Gusto manisch. (Aufgemerkt - das zielt nicht auf dich pers. ab Taifun, es ist nur eine allg. Feststellung im SIForum!) Da kannst ja scho fast Angst kriang... was manche selbst in Popelparagraphen so reininterpretieren wollen 😉
Öhm... und nein, ich würde auch nicht am Tag mit Standlicht fahren, wozu auch? Mir ist es aber bei anderen egal, wenn´s schee macht.. vo mia aus. Es ist ja nicht verboten (selbst dann wär´s mir Latte...) 🙂
Die Begründungen "warum nicht" halte ich für arg akademisch theoretisch...
Zitat:
p.s.
Der Sinn des Standlichts tagsüber erschliesst sich mir auch nicht.
Mir auch nicht wirklich aber das sind zwei paar Schuhe😉
Zitat:
Anscheinend ist dies nicht ganz eindeutig geregelt
Ist es auch nicht und wenn es nicht haarklein geregelt ist, dann ist es nunmal erlaubt 😛
Ich verstehe den Hintergrund mittlerweile nicht mehr.
Wer ein Gesetz oder eine VO lesen kann (kannicht jeder, dass muss man zugeben) weiß, dass man am Tag mit Standlicht fahren darf.
Dann, wenn Licht erforderlich, also platt gesagt, wenns dunkel ist, darf mit Standlicht allein nicht gefahren werden.
Also immer Abblendlicht.
Wenn Nebelscheinwerfer erlaubt sind, darf man die zusammen mit Standlicht betreiben.
ALlerdings weicht das Ganze vom Thema ab, oder?
Und ob sich der Sinn einer Sache jemandem nicht erschliesst, spielt wohl keine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Kennzeichenbeleuchtung:
- Man erkennt das Kennzeichen (bei den normalen Lampen erkennt man fast nichts)
Man erkennt auch bei "normalen" Leuchtmitteln genug um das Kennzeichen zu entziffern
Zitat:
- Fällt schneller auf (kann vor Aufprall vom Hintermann helfen)
Dafür gibts Rückleuchten...
Zitat:
- Sieht besser aus
Geschmackssache...
Zitat:
- Verbaucht weniger Strom
Das bisschen dürfte nicht ausschlaggebend sein...
Zitat:
Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen und zu hell waren.
Quatsch, die sind verboten weil es genug Dumme gibt die die Teile auch ohne Zulassung an ihre Kirmesbude pfuschen. Und so lange sparen sich die Hersteller die Kosten für ein Gutachten.
Zitat:
Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.
Naja, mein Opa würde jetzt sagen "Mehr Glück als Verstand"
Zitat:
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Standlicht:
- Sieht besser aus (bei Xenon)
- Verbraucht weniger Strom
Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen, blendeten und zu dunkel waren.Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.
Siehe oben...
Zitat:
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Seitenmarkierungslampen:
- Man erkennt das Auto besser von der Seite
Eben. Und deshalb gibt es die Seitenmarkierungsleuchten auch ganz legal und sogar mit Zulassung und LEDs...
Zitat:
Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
Laut StVo ist eben alles verboten was nicht explizit erlaubt ist. Und wenn man so manche Kirmesbude sieht ist das auch gut so...
Zitat:
In Deutschland wird man nur noch gegängelt.
Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.
Dann würde ich sagen: Schade das du endlich gehst...
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Wer im Übrigen seine mit RL oder DRL gekennzeichneten Tagfahrlichter als Standlicht benutzt (siehe entsprechende ECE-Reglung, wie das zu schalten ist) machts genauso falsch.Standlicht ist mit A oder A2 gekennzeichnet.
Oder er kauft das gute LED-Tagfajrlicht von JOM.
Denn die Jungs sind selber zu doof, mal auf ihre Teile zu sehen.
Das LED-Tagfahrlicht von JOM hat nämlich - zumindest ne Zeitlang gehabt - eine A-Kennzeichnung für Standlicht. Aber keine für Tagfahrlicht...
Deswegen kauft man ja auch die Qualität aus Recklinghausen und nicht den billigen Mist von JOM oder Dectane.