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Wann LED Nebelscheinwerfer legal?

Themenstarteram 20. August 2010 um 10:48

Hi,

eine Frage, ich möchte für meinen E46 Nebelscheinwerfer mit LED Technik kaufen oder bauen. Ich hab mit meinen Tüv Prüfer schonmal darüber gesprochen, der sagte ist garantiert nicht eintragbar.

Doch wenn ich jetzt einen Schritt zurück gehe:

Die Nebelscheinwerfer können über den Knopf oder über die so genannte Coming-Home Funktion aktiviert werden. Wenn ich jetzt ein Lichtschalter ohne Nebelscheinwerfer kaufe, begehe ich dann eine Straftat? Die Dinger sind ja beim Fahren dann nicht mehr Anschaltbar.

Beste Antwort im Thema

Verstehe nicht was Du mit dem Schalter willst :confused:

Wenn Du in die vorhandenen Nebler statt Glühobst jetzt LED packen willst, ist das natürlich nicht erlaubt. Schließlich haben die LED kein E-Zeichen und das Neblergehäuse ist bauartbedingt dafür nicht bestimmt.

Davon mal abgesehen, bringen diese ebay-Schrott LED niemals die Helligkeit von 55W Glühobst. Dafür braucht man HighPower LED mit Kühlung und allen drum und dran.

Also vergiß das alles. Weder ist es legal, noch bringt es Dir die Helligkeit, die Du gerne hättest.

Amen Herr pfarrer

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Verstehe nicht was Du mit dem Schalter willst :confused:

Wenn Du in die vorhandenen Nebler statt Glühobst jetzt LED packen willst, ist das natürlich nicht erlaubt. Schließlich haben die LED kein E-Zeichen und das Neblergehäuse ist bauartbedingt dafür nicht bestimmt.

Davon mal abgesehen, bringen diese ebay-Schrott LED niemals die Helligkeit von 55W Glühobst. Dafür braucht man HighPower LED mit Kühlung und allen drum und dran.

Also vergiß das alles. Weder ist es legal, noch bringt es Dir die Helligkeit, die Du gerne hättest.

Amen Herr pfarrer

Themenstarteram 20. August 2010 um 12:24

Das mit dem Schalter soll heißen, dass ich die Dinger während der Fahrt nicht anschalten kann.

Und das macht dann welchen Sinn?

Die Dinger sind doch absolut nicht notwenig, normale tun es auch. Du hast doch die Antwort von "ganz oben" (dem Tüv) schon. Und wenn die Nein sagen würde ich mir das Geld sparen steck es doch in andere Tuningmaßnahmen. ;o)

Deine Frage ist doch ganz einfach zu beantworten:

Wenn sie beim Händler im Regal liegen

oder in deiner Garage!

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Deine Frage ist doch ganz einfach zu beantworten:

Wenn sie beim Händler im Regal liegen

oder in deiner Garage!

Muss nichts heissen, gibt ja genug Sachen die verkauft werden (insbesonders auf Ebay) die keine TÜV Zulassung bekommen.

@Te

Meinst du etwa sowas ?

http://cgi.ebay.de/.../220653227271?pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r

Zitat:

Original geschrieben von pfarrer

Das mit dem Schalter soll heißen, dass ich die Dinger während der Fahrt nicht anschalten kann.

was immernochnichts daran ändert, das die dinger montiert sind, und damit NICHT zulässig sind!

die stvzo greift auch bei stehenden fahrzeugen!

Zitat:

Original geschrieben von pfarrer

Das mit dem Schalter soll heißen, dass ich die Dinger während der Fahrt nicht anschalten kann.

Mit dieser Maßnahme wird das Ganze auch nicht legal.

am 21. August 2010 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von pfarrer

Das mit dem Schalter soll heißen, dass ich die Dinger während der Fahrt nicht anschalten kann.

UNd wie willst du dann den Schalter sichern, dass er bei der Fahrt nicht mehr schaltbar ist???

Ist ja eigentlich egal, sobald die Dinger eingebaut sind erlischt die ABE und du darfst nicht mehr in den Strassenverkehr, egal welchen Schalter da nun dran klemmst. Eingebaut egal ob es geht oder nicht -> keine ABE -> kein Fahren erlaubt.

am 21. August 2010 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ist ja eigentlich egal, sobald die Dinger eingebaut sind erlischt die ABE und du darfst nicht mehr in den Strassenverkehr, egal welchen Schalter da nun dran klemmst. Eingebaut egal ob es geht oder nicht -> keine ABE -> kein Fahren erlaubt.

Erstmal vornweg: meine Frage war mehr irronisch gemeint!

Dann noch ein Hinweis:

Verabschiedet euch doch langsam mal von dem Mythos: illegales Zeug führt zum Erlöschen der BE vom Fahrzeug (deie ABE ist hier falsch).

Und wegen Ironie eröffnet man Theman und müllt das Forum zu ?

Ich bleib dabei, du hast keine BE mehr wenn du die Dinger einbaust.

Rein theoretisch könnten die ja unkontrolliert angehen und andere Autofahrer blenden oder was auch immer aus dem Grund -> Keine BE mehr !

am 21. August 2010 um 17:06

LED Zusatz Anbauleuchten sind, wenn sie STVO zugelassen sind, soweit ich weis NUR als Tagfahrlicht anzubringen. Sie können keine anderen Leuchten ersetzten.

 

LED Zusatzleuchten sollen das Fahrzeug nur erkennbarer machen - die Leuchten sind nicht beim TÜV einstellbar - wie z.B. Hauptscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer. Darin liegt noch das Problem.

Und nicht umsonst sind auch solche LED-Birnen für die normalen Scheinwerfer verboten. ;)

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