Was ist an LED-Kennzeichenbeleuchtung/Standlicht so schlimm, dass es verboten ist?

Kennzeichenbeleuchtung:
- Man erkennt das Kennzeichen (bei den normalen Lampen erkennt man fast nichts)
- Fällt schneller auf (kann vor Aufprall vom Hintermann helfen)
- Sieht besser aus
- Verbaucht weniger Strom

Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen und zu hell waren.

Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.

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Standlicht:
- Sieht besser aus (bei Xenon)
- Verbraucht weniger Strom
Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen, blendeten und zu dunkel waren.

Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.

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Seitenmarkierungslampen:
- Man erkennt das Auto besser von der Seite

Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
In Deutschland wird man nur noch gegängelt.
Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.

Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
In Deutschland wird man nur noch gegängelt.
Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver



Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!
Scheiß Deutschland.

Viel Spass beim Auswandern

Im Übrigen sind die LED nicht verboten.Es gibt nur kein Hersteller Geld für eine Zulassung aus so lange es genug Idioten gibt die jeden Schrott ohne Zulassung kaufen und montieren.

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Siehe hier Meehster😉
Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Sorry Benz-Driver,
aber dies hat wirklich nichts mit Gängelung zu tun, es ist einfach schwieriger den Abstand einzuschätzen, wenn der eine mit Standlicht und der andere mit Abblendlicht fährt!

Gruss TAlFUN

Guck dir mal die anderen Gesetze an. Die lassen uns fast nichts alleine entscheiden. Die denken, wir seien zu dumm dafür.

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver


Kann mir bitte einer sagen, was am Tage bei Fahren mit Standlicht schlimm ist?
Und was passiert, wenn man es doch macht?

OK, in letzter Zeit habe ich es nicht mehr gemacht, einfach wegen "warum sollte ich"? 🙂

Es KANN SEIN, dass es die Polizei am Tage nicht juckt, weil es ja nicht von Nöten ist, mit Licht zu fahren. Es KANN aber auch SEIN, dass die Polizisten, an die du gerätst, es sehr genau nehmen und dich um 10€uronen erleichtern.

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Sorry Benz-Driver,
aber dies hat wirklich nichts mit Gängelung zu tun, es ist einfach schwieriger den Abstand einzuschätzen, wenn der eine mit Standlicht und der andere mit Abblendlicht fährt!

Gruss TAlFUN

Guck dir mal die anderen Gesetze an. Die lassen uns fast nichts alleine entscheiden. Die denken, wir seien zu dumm dafür.

Du kannst das evtl vernünftig einschätzen. Kann das Opa Heinz, der auf einem Auge schon fast blind ist, auch?😉

Wenn es stört, gehe doch in die Politik, lasse das deinen Schwerpunkt werden und mache dich an eine Gesetzesänderung ran. Der Weg steht dir frei.

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver



Guck dir mal die anderen Gesetze an. Die lassen uns fast nichts alleine entscheiden. Die denken, wir seien zu dumm dafür.

... und warum?

Nur weil Einzelne meinen sie könnten ihre eigenen Gesetze machen oder?🙄

Gruss TAlFUN

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Zitat:

Original geschrieben von meehster


Und was passiert, wenn man es doch macht?

Kommt auf den Streifenhörnchen an denke ich... Manche denken "stört doch keinen", die anderen nicht.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


OK, in letzter Zeit habe ich es nicht mehr gemacht, einfach wegen "warum sollte ich"? 🙂

Ich fahre eigentlich nie mit Standlicht, da es mir zu wenig Sinn macht. Mit Standlicht und Nebler fahren viele. Ich aber nicht. Wenn am Tag Licht an ist, dass Abblendlicht. Hab ja Xenons drin und die verbrauchen weniger als die 55W Halogen-Nebler.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Die Begrenzungsleuchten sind abseits der Autobahn selbstverständlich auch aus, einfach weil es für die Sicherheit kontraproduktiv ist, irgendwelches Licht anzuhaben, wenn man es nicht schon muß.
Wenn die Benutzung des Lichtes derzeit schon vorgeschrieben ist, ist sie es auch für Radfahrer, dann ist das Sicherheitsproblem theoretisch eliminiert.

Wo, bitteschön ist es für die Sicherheit kontraproduktiv, am Tage(z.B. auf einer schattigen Allee bzw. Landstraße) mit Licht zu fahren? In anderen Ländern ist das Pflicht und damit meine ich nicht mal die skandinavischen Länder, sondern z.B. in der Schweiz gibt es einige Straßen (außerorts) wo es per Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, das Abblendlicht einzuschalten, damit man entgegenkommende Fahrzeuge nicht so leicht übersieht!

Und was soll das mit dem Standlicht auf der Autobahn bringen? Am hellichten Tage, bei Sonnenschein und blauem Himmel, da fällt doch das eingeschaltete Standlicht (bei den meisten Scheinwerfertypen) gar nicht auf. Dafür sind doch die Tagfahrleuchten entwickelt worden; die fallen auf (vor allem, wenn sie einem auf der Landstraße entgegenkommen) und verbrauchen nicht so viel Strom, wie das Abblendlicht + Rücklicht.

Und warum es so aussieht, als würde sich ein Auto von hinten schneller nähern, wenn es Standlicht an hat, ist mir schleierhaft😕

Zitat:

Original geschrieben von skorpion411



Und warum es so aussieht, als würde sich ein Auto von hinten schneller nähern, wenn es Standlicht an hat, ist mir schleierhaft😕

Ganz einfach,

wenn man davon ausgeht, dass alle Fahrzeuge nur mit Abblendlicht fahren, sieht es bei Standlicht so aus als wenn es näher wäre als es in Wirklichkeit ist oder?

Gruss TAlFUN

Och Taifun... §17 nicht einfach zerlegen... der Gesamtkonsens macht den Radi, man beachte Punkt 1 bevor man Punkt 2 bemüht:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. 
Ferner ABHeizer ja eine Quelle dazu genannt hat 🙂
nulla poena sine lege... gilt dann ja auch noch.
Is aber eigentlich auch wurscht... wayne.

BTT
Über den Sinn oder Unsinn einer nahezu vollständigen Normierungstiefe aller Bauteile eines Fahrzeugs kann man sicherlich diskutieren/streiten - wie auch über Geschmack. Ich halte beides für sinnfrei.
Selbst wenn man quasi "beweisen" könnte, dass im Falle eines LED Leuchtmittels in einer Kennzeichenbeleuchtung der Zulassungszwang Mumpitz ist - was nutzt es? Viele Menschen in D wollen und fordern eben einen Vollkaskostaat welcher alles fizepipelkleinlich regelt, garantiert, vordenkt usw. usf. etc.... das haben sie nun davon, jedes Schnitzel hat zwei Seiten.
Nicht nur mosern sondern schlau machen - einfach zugelassene Teile verwenden, sich über die Bedeutung der E Nummern und allg. Anbauvorschriften informieren und schon geht das. Ob es dann jedem gefällt ist eine andere Frage, welche aber unerheblich ist.

Auswandern... ja mei... andere Länder, andere Sorgen - würd ich mich auch vorher schlau machen, ob mir diese Sorgen ggf. nicht am Ende noch lästiger wären.

Naja tec-doc,
ändert wohl gemäss Absatz 2 nichts daran, dass man mit Standlicht alleine nicht fahren darf oder? 😉
Gruss TAlFUN

Klar darf man das, ob es Sinn macht, ist etwas anders.

Zitat:

In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht (je nach Interpretation der gesetzlichen Regelungen) angeblich nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. Ein Vorteil gegenüber der Fahrt mit Abblendlicht besteht nicht.

@tec-dog Genauso ist es

Nochmal,
wo steht hier bzw. wird es geduldet mit Standlicht zu fahren😕

Zitat:

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von skorpion411


Wo, bitteschön ist es für die Sicherheit kontraproduktiv, am Tage(z.B. auf einer schattigen Allee bzw. Landstraße) mit Licht zu fahren?

Radfahrer werden leichter übersehen. Ich weiß, wovon ich rede. Ich war schon an einem Unfall mit Todesfolge beteiligt, weil ich (auf dem Fahrrad) von einer den Radweg überquerenwollenden Dame (die heute leider nicht mehr lebt) übersehen wurde. Mitursächlich war der Autofahrer schräg hinter mir, der tagsüber Licht an hatte.

Auf mehr solcher Fälle kann ich dankend verzichten, deswegen befüworte ich auch ein Verbot von Licht am Tag bei sonnenschein abseits von Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Das ist aber ein anderes Thema.

Zitat:

Original geschrieben von skorpion411


In anderen Ländern ist das Pflicht und damit meine ich nicht mal die skandinavischen Länder, sondern z.B. in der Schweiz gibt es einige Straßen (außerorts) wo es per Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, das Abblendlicht einzuschalten, damit man entgegenkommende Fahrzeuge nicht so leicht übersieht!

Wenn es per Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, hat das in aller Regel seinen Grund. Die geographische Lage der Schweiz ist auch eine andere als die hier.

Zitat:

Original geschrieben von skorpion411


Und was soll das mit dem Standlicht auf der Autobahn bringen? Am hellichten Tage, bei Sonnenschein und blauem Himmel, da fällt doch das eingeschaltete Standlicht (bei den meisten Scheinwerfertypen) gar nicht auf.

Bei einigen nicht, aber wenn das Begrenzungslicht nur das Format einer Briefmarke hat, ist das etwas anders 😉

Zitat:

Original geschrieben von skorpion411


Dafür sind doch die Tagfahrleuchten entwickelt worden; die fallen auf (vor allem, wenn sie einem auf der Landstraße entgegenkommen) und verbrauchen nicht so viel Strom, wie das Abblendlicht + Rücklicht.

Die sollten aus Sicherheitsgründen verboten werden!

Zitat:

Original geschrieben von skorpion411


Und warum es so aussieht, als würde sich ein Auto von hinten schneller nähern, wenn es Standlicht an hat, ist mir schleierhaft😕

Das könnte daran liegen, daß Du nicht auf der linken Spur der Autobahn schläfst, sondern dafür das Bett benutzt 😉

Ok, nach Deiner Schilderung mit dem Unfall, bei dem eine ältere Dame leider ums Leben kam, kann ich das nachvollziehen, was Du mit kontraproduktiv in puncto Sicherheit meintest! Ich vermute mal, daß Du genau aus dem Grund auch dafür bist, daß Tagfahrlampen verboten werden. Viele Autofahrer sind ja auch der Meinung, daß diese LED-Tagfahrlampen (wie sie in immer mehr Neuwagen verbaut werden) blenden, wenn sie einem entgegenkommen.

Das mit den Standlichtern ist ja genau das, was ich meinte; wenn die Standlichtbirne mit im Reflektor vom Abblend- bzw. wie bei meinem Wagen, im Fernlichtreflektor drinsitzt, dann ist das Standlicht bei Tage kaum zu erkennen. Wenn das Standlicht allerdings eine kleine Lichtaustrittsfläche hat, dann sieht das schon wieder anders aus.

Und daß die Lichtpflicht am Tage auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist, hat man ja in Österreich gesehen; da wurde sie ja nach einigen Monaten wieder abgeschafft.

Zitat:

Radfahrer werden leichter übersehen. Ich weiß, wovon ich rede. Ich war schon an einem Unfall mit Todesfolge beteiligt, weil ich (auf dem Fahrrad) von einer den Radweg überquerenwollenden Dame (die heute leider nicht mehr lebt) übersehen wurde. Mitursächlich war der Autofahrer schräg hinter mir, der tagsüber Licht an hatte.

Das ergibt kein Sinn und das am Tage angeschaltete Scheinwerfer beim Auto die Ursache oder mitverantwortlich waren halte ich für fraglich oder besser gesagt für unmöglich.

Passt aber zu deinen sonstigen hanebüchenen Geschichten und Storys die du hier so ablässt...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Wenn du am Auto veränderungen durchführst berührt das sie Bauartgenehmigung der Leuchten nicht.Am Auto werden dabei wohl auch keine strukturrelevanten Teile verändert,sollte also auch kein Problem sein.Das einzige große Problem dürfte sein das die Kennzeichenbeleuchtung eines BMW keine Zulassung für einen Audi hat.Eine E-Zulassung sagt nur aus das eine Zulassung besteht aber nicht das man das Teil überall montieren darf wo es zufällig passt.Mit Sicherheit beschränkt sich die Zulassung auf einzelne BMW-Modelle.

Das ist bestimmt ausgesprochen sinnvoll. Denn als eines der sicherheitsrelevanten Teile am Fahrzeug unterliegt die Kennzeichenbeleuchtung wahrscheinlich zu recht exakt definierten Spezifikationen die deren Zulässigkeit regeln. Wo kämen wir denn hin, wenn man sein Kennzeichen einfach mit jeder x-beliebigen Funzel beleuchten dürfte? Womöglich würden alle Autos innerhalb kürzester Zeit aussehen wie die Weihnachtsbäume!

Und natürlich kann es auch überhaupt nicht angehen, daß man eine Kennzeichenbeleuchtung, die für einen BMW zugelassen ist, an einem Audi verbaut. Schließlich sind die Bedingungen an BMW und Audi ja höchst unterschiedlich, da ist eine gesonderte Freigabe im Sinne der Verkehrssicherheit für jedes einzelne Modell absolut zwingend.

Danke, Sir Donald, daß Du mir - meinem eingeschränkten Denkradius zum Trotz - die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmungen nahe gebracht hast.

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