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Was ist an LED-Kennzeichenbeleuchtung/Standlicht so schlimm, dass es verboten ist?

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 22:29

Kennzeichenbeleuchtung:

- Man erkennt das Kennzeichen (bei den normalen Lampen erkennt man fast nichts)

- Fällt schneller auf (kann vor Aufprall vom Hintermann helfen)

- Sieht besser aus

- Verbaucht weniger Strom

Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen und zu hell waren.

Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.

________________________

Standlicht:

- Sieht besser aus (bei Xenon)

- Verbraucht weniger Strom

Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen, blendeten und zu dunkel waren.

Ich hab sowelche drin und bis jetzt wurde ich noch nicht angehalten.

_____________________

Seitenmarkierungslampen:

- Man erkennt das Auto besser von der Seite

 

 

Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!

In Deutschland wird man nur noch gegängelt.

Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.

 

Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!

In Deutschland wird man nur noch gegängelt.

Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land. Ich bin nur noch hier, weil meine ganzen Vorfahren schon hier gelebt haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver

 

Warum verbieten diese Leute uns das? Ich doch sowas von scheißegal, ob man Seitenmarkierungslampen hat oder nicht!!

Scheiß Deutschland.

Viel Spass beim Auswandern

 

Im Übrigen sind die LED nicht verboten.Es gibt nur kein Hersteller Geld für eine Zulassung aus so lange es genug Idioten gibt die jeden Schrott ohne Zulassung kaufen und montieren.

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am 24. Mai 2009 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Warum das nicht erlaubt ist, erschließt sich mir auch nicht.

:D Hast du Denkverbot?

Es ist verboten weil man ohne Strickte Regelungen was die Beleuchtung angeht mit der Zeit nur noch fahrende Weihnachtsbäume auf den Strassen hätte.

Genau wie die exakte Definition des zulässigen Krümmungwinkels einer Gewürzgurke ist natürlich auch eine strikte Regulierung jedwedes Birnchens am Fahrzeug vornehmste Aufgabe der Gesetzgebung. In einem solchen Land leben zu dürfen kann einen doch nur mit Stolz erfüllen - der Wunsch nach Auswanderung ist daher völlig unverständlich.

am 24. Mai 2009 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver

Wahrscheinlich wurden die vor vielen Jahren verboten, als die neu auf den Markt kamen, oft kaputt gingen und zu hell waren.

nö...die erhielten nur nie seitens der hersteller eine zulassung...hier sind also die hersteller in der pflicht und nicht der deutsche staat 8der sich im übrigen nur an eu regeln hält)......

Zitat:

Wenn jetzt nochmal die Steuern erhöht werden, verlasse ich dieses Land.

hier hält dich niemand auf...auf leute wie dich die sich über ihr auto mit deutschland identifizieren, kann man getrost verzichten! im übrigen wie willst du die steuerlöcher in den staatstaschen stopfen? indem der staat nochmehr geld zum fenster rauswirft (z.b. inform der abwrackprämie oder verbesserung der sozialleistungen geht das sicher nicht)...

da im übrigen im ausland ja alles besser ist als im scheißdeutschland, solltest du dich schonmal darauf einstellen das im ausland wenn du dort krank wirst dein arbeitgeber dich NICHT behalten muss sondern dich fristlos rauswerfen kann, eine nachfolgende grundsicherung durch den staat gibts auch nicht überall.....im übrigen solltest du dir auch mal die jeweiligen bußgeldkataloge der anderen länder ansehen und das in anderen ländern die polizei dein auto bei solchen veränderungen direkt der schrottpresse bzw. einer versteigerung zuführen kann....

am 24. Mai 2009 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Zitat:

Original geschrieben von Mezzo_LE

Bei BMW ist die LED Kennzeichenbeleuchtung doch auch schon länger Standard :confused:

Aber viele bauen sie woanders ein.

Im A3 müssen sie z.b. etwas angepasst werden.

Dadurch erlischt die Bauartgenehmigung.

Wenn die Leuchte angerührt wird, ist klar dass die Bauartgenehmigung verfällt.

Interessanter wäre zu wissen, ob die Dinger auch verbaut werden dürfen, wenn nur die Einbaustelle evtl. um einen Millimeter vergrößert werden muss. Immerhin hat die Leuchte ihre E-Zulassung und wenn der Winkel wie im original ist, sollte eigentlich kein Problem bestehen.

Mich interessiert eine andere Kennzeichenbeleuchtung als die originale auch. Denn die tolle Streuscheibe ist spätestens alle halbe Jahre so zugesifft, dass ich die besser mit der ahnbürste schrubbe. Abdichten bringt nichts, da ich sonst nicht mehr ran komme, wenn die Glühlampe (die mir die EU demnächst im Haushalt verbietet:D) durch brennt.

am 24. Mai 2009 um 11:51

Guten Tag,

man kann ein Thema auch ohne "Kraftausdrücke" sachlich diskutieren oder?:rolleyes:

Hier noch etwas zum nachlesen

Gruss TAlFUN

MT Moderation

p.s.

Der TE möchte bitte seinen PN Eingang checken, danke.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Mag sein, aber mit den Begrenzungsleuchten sieht das Auto schneller aus, wenn es von hinten kommt ;)

Lass mal deinen Göttergatten hinter dir herfahren und beobachte im Rückspiegel bei welchem Abstand du erstmals das Auto erkennen kannst und wann das Standlicht.Wenn du das Standlicht früher siehts ist es schon lange Zeit für das Fahrlicht.

 

Zitat:

Tagfahrleuchten gibt es a) nicht als Originalteil für mein Auto

http://b2c.hella.com/.../init.do?...

 

Oder ist Original eine Ausrede um keine Universellen nehmen zu müssen?

 

Zitat:

und b) würde ich sie aus Sicherheitsgründen abseits der Autobahn abschalten.

Eigentor da gerade bei Gegenverkehr der Sicherheitsgewinn,so es ihn gibt,erst richtig zum tragen kommt.Aber auf jeden Fall bringen sie mehr als Standlichter.

 

Zitat:

Das hinter dem Link bringt mir keine brauchbare Information.

Ich dachte du studierst? Sollte man da nicht auch lernen aus nicht vorhandenen Infos in Kombination mit Vorhandenen seine Schlüsse zu ziehen oder muß man alles vorkauen?

Da im Bußgeldkatalog anscheinend dieses Delikt nicht aufgeführt ist wird es dieses auch nicht geben.Daraus kann man schliessen das Standlicht bei besten Lichtverhältnissen nichts kostet da kein Delikt,ist wohl eine Lücke in den Gesetzen, und schlimmstenfalls wenn das die Lichtverhältnisse doch nicht so gut sind kostet es eben 10€.

 

@ seine kaiserliche Hoheit Hadrian

dessen bleibenste Leistung wohl eine Mauer war

welche wohl manchmal den Denkradius einschränkt :D

 

 

Wenn man sieht welche fahrenden Leuchtreklamen einige jetzt schon mit legalen Beleuchtungen aus ihrenFahrzeugen machen kann zumindest ich mir vorstellen das man bei einer lockerung dieser Vorschriften irgendwann keine Lampen mehr eindeutig identifizieren könnte.

Es gibt jetzt schon mehr als genügend legale Möglichkeiten sein Auto lichttechnisch aufzurüsten,wenn auch nicht in allen erwünschten Farben und nicht für 19,99€.Aber Gutachten sind nun mal nicht billig.

 

Zitat:

Genau wie die exakte Definition des zulässigen Krümmungwinkels einer Gewürzgurke ist natürlich auch eine strikte Regulierung

Welche übrigens von den Gurkenanbauern und Verkäufern gefordert wurde um durch standartisierte Gurken die Transportkosten zu senken,die EU war nur so blöd nachzugeben und das Ganze in eine Vorschrift zu packen.

Im Übrigen sind die Vorschriften für Beleuchtungseinrichtungen wohl doch nicht so streng wie einige annehmen.LED als Lampen haben einige Hersteller,eine legale Einstiegsbeleuchtung bietet zb Brabus an,Abblendscheinwerfer die auch als TFL gedimmt werden gibt es,NSW die als Kurvenlicht fungieren usw.Aber das alles hat einen großen Unterschied zu dem Beleleuchtungswahn einiger.Diese von den Herstellern angebotenen Lösungen sind auf die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen,die nicht zuletzt auch andere Verkehrsteilnehmer schützen sollen,geprüft und zugelassen.Es steht jedem Nachrüster frei für seine Produkte eine Zulassung zu beantragen.Das der größte Teil des Billigschrotts keine Chance hätte steht auf einem anderen Blatt.

 

@ patti

:D Wen interessiert schon die nächtliche Lesbarkeit des hinteren Kennzeichens?

 

Wenn du am Auto veränderungen durchführst berührt das sie Bauartgenehmigung der Leuchten nicht.Am Auto werden dabei wohl auch keine strukturrelevanten Teile verändert,sollte also auch kein Problem sein.Das einzige große Problem dürfte sein das die Kennzeichenbeleuchtung eines BMW keine Zulassung für einen Audi hat.Eine E-Zulassung sagt nur aus das eine Zulassung besteht aber nicht das man das Teil überall montieren darf wo es zufällig passt.Mit Sicherheit beschränkt sich die Zulassung auf einzelne BMW-Modelle.

Sollte aber wenn es sauber eingepasst wurde per Einzelabnahme durchaus machbar sein.Nur einfach anschrauben dürfte unter Umständen teuer werden.

am 24. Mai 2009 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Lass mal deinen Göttergatten hinter dir herfahren und beobachte im Rückspiegel bei welchem Abstand du erstmals das Auto erkennen kannst und wann das Standlicht.Wenn du das Standlicht früher siehts ist es schon lange Zeit für das Fahrlicht.

Der Schlüssel ist das Aufmerksamkeit-auf-sich-ziehen. Wenn man drauf achtet ists egal, klar.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Tagfahrleuchten gibt es a) nicht als Originalteil für mein Auto

http://b2c.hella.com/.../init.do?...

Oder ist Original eine Ausrede um keine Universellen nehmen zu müssen?

Nein. Selbst wenn es die als Originalteil gäbe, würde ich es nicht einsehen, einen Cent oder gar noch mehr dafür auszugeben.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

und b) würde ich sie aus Sicherheitsgründen abseits der Autobahn abschalten.

Eigentor da gerade bei Gegenverkehr der Sicherheitsgewinn,so es ihn gibt,erst richtig zum tragen kommt.Aber auf jeden Fall bringen sie mehr als Standlichter.

Die Begrenzungsleuchten sind abseits der Autobahn selbstverständlich auch aus, einfach weil es für die Sicherheit kontraproduktiv ist, irgendwelches Licht anzuhaben, wenn man es nicht schon muß.

Wenn die Benutzung des Lichtes derzeit schon vorgeschrieben ist, ist sie es auch für Radfahrer, dann ist das Sicherheitsproblem theoretisch eliminiert.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Das hinter dem Link bringt mir keine brauchbare Information.

Ich dachte du studierst? Sollte man da nicht auch lernen aus nicht vorhandenen Infos in Kombination mit Vorhandenen seine Schlüsse zu ziehen oder muß man alles vorkauen?

Da im Bußgeldkatalog anscheinend dieses Delikt nicht aufgeführt ist wird es dieses auch nicht geben.Daraus kann man schliessen das Standlicht bei besten Lichtverhältnissen nichts kostet da kein Delikt,ist wohl eine Lücke in den Gesetzen, und schlimmstenfalls wenn das die Lichtverhältnisse doch nicht so gut sind kostet es eben 10€.

OK, so gesehen bringt es mir schon etwas :)

am 24. Mai 2009 um 13:09

Zitat:

Es geht darum, tagsüber auf der Autobahn die Standlichter anzuhaben, also wenn ich eigentlich gar kein Licht bräuchte.

Dafür kann es keine Strafe geben, da dies nicht verboten ist.

am 24. Mai 2009 um 13:15

Jetzt sehe ich erst, warum meehster auch aufs Standlicht eingeht.:)

Zitat:

Was ist an LED-Kennzeichenbeleuchtung/Standlicht so schlimm, dass es verboten ist?

Beim nächsten Werkstattbesuch bekommt meiner auch LED-Standlicht. Hat er ja eigentlich schon. Aber ich muss die doch nochmal überreden, die LEDayLines dementsprechend zu verkabeln.:mad:

Die originalen Standlichter werden dann natürlich via Leuchtmittelentfernung deaktiviert. Wobei ich noch am Überlegen bin, ob die nicht mit ans Abblendlicht geklemmt werden können, damit der Scheinwerfer bei Abblendlicht sein altes Erscheinungsbild hat.

am 24. Mai 2009 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Zitat:

Es geht darum, tagsüber auf der Autobahn die Standlichter anzuhaben, also wenn ich eigentlich gar kein Licht bräuchte.

Dafür kann es keine Strafe geben, da dies nicht verboten ist.

Falsch,

das Fahren mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) alleine ist generell verboten!

Gruss TAlFUN

p.s.

Deswegen heisst es ja Standlicht und nicht Fahrlicht;)

am 24. Mai 2009 um 13:45

Zitat:

Falsch,

das Fahren mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) alleine ist generell verboten!

Falsch, dann bemühe google mal ein bißchen!

Zitat:

das Verbot nur mit Standlicht zu fahren bezieht sich auf den Fall der Beleuchtungspflicht. Wenn keine Beleuchtung vorgeschrieben ist, ist das Fahren mit Standlicht erlaubt.

Zitat:

Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).

Themenstarteram 24. Mai 2009 um 13:46

Standlicht und Nebler sieht man gut, ist aber trotzdem als Tagfahrlicht verboten. Das sieht man ja gut.

In Holland (Rotterdam) fahren einige mit nur mit Standlicht oder Standlicht-Nebler, manche sogar in der Nacht und die Polizei fährt dort einfach vorbei.

am 24. Mai 2009 um 13:55

Hallo Autobahnheizer,

siehe §17 Abs.2 STVO:

Zitat:

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.Quelle

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 24. Mai 2009 um 14:00

Kann mir bitte einer sagen, was am Tage bei Fahren mit Standlicht schlimm ist?

Wir werden nur gegängelt.

am 24. Mai 2009 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver

Kann mir bitte einer sagen, was am Tage bei Fahren mit Standlicht schlimm ist?

Wir werden nur gegängelt.

Sorry Benz-Driver,

aber dies hat wirklich nichts mit Gängelung zu tun, es ist einfach schwieriger den Abstand einzuschätzen, wenn der eine mit Standlicht und der andere mit Abblendlicht fährt!

Gruss TAlFUN

am 24. Mai 2009 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver

Kann mir bitte einer sagen, was am Tage bei Fahren mit Standlicht schlimm ist?

Und was passiert, wenn man es doch macht?

OK, in letzter Zeit habe ich es nicht mehr gemacht, einfach wegen "warum sollte ich"? :)

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