Was hat sich nach BJ 11.2008 geändert?
Hallo
Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.
Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!
Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.
Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???
MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.
Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.
Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde
Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?
Danke für die Infos
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Hallo
Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.
Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!
Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.
Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???
MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.
Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde
Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?Danke für die Infos
Gruß
Hallo, an alle
Es gibt gute Nachrichten!!!
Ich habe vorhin den Wagen zurück gegeben und den Vertrag aufgelöst.
Ich muss nicht mal die gefahrenen Km bezahlen.
Nachdem der Verkaufschef erst mal Anstalten machte mich quasi ab zu wimmeln und mir weis machen wollte das alles rechtens ist, konnte ich ihn dann doch mit Hilfe des von Cokefreak(Vielen Dank nochmal) zu Verfügung gestellten Gerichtsurteil und meiner Mitgliedschaft in diversen Foren "überzeugen"!!!
Hab jetzt leider , oder Gott sei dank die Möhre nicht mehr an der Backe.
Muss mich jetzt wieder nach nem anderen Wagen umschauen und werde sicherlich nicht mehr so blauäugig an die Sache rangehen.
Alles in allem bin ich froh das es ohne Anwalt und Gericht usw... ausgegangen ist. Wenn der Verkaufschef nicht einiger maßen Kulant mit der Sache umgegangen wäre hätte es noch sehr "lustig" werden können.
Aber da das alles ohne Finanz. Schaden an mir vorbei gegangen ist außer ner Tankfüllung hab ich nix investiert, ist heute ein SCHÖNER TAG
Gruß Claus
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MUC-1971
Wie meinst Du das denn? Meiner is gebaut KW 16/2010 und hat LED Rückleuchten (wegen bestellten Xenon Plus). War jetzt auch "keine Überraschung" bei der Abholung, stand nämlich auch so in der Preisliste und im Konfigurator.
MJ 2010=LED= BJ ab KW 22/ 2009
Zitat:
Original geschrieben von matzi99
MJ 2010=LED= BJ ab KW 22/ 2009
Eben, KW 22/2009 nicht 2010 weil m00nwalker2003 schrieb:
"das Fahrzeug also vor der KW22 2010 ( Modellpflege) gebaut worden sein muss."Nicht dass sich später mal andere in dem Thread für ihren Gebrauchten schlau machen wollen und irritiert sind. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Das ist interessant:Zitat:
Sachmangel im Gebrauchtwagenkauf: Herstellungsdatum fast zwei Jahre vor ErstzulassungAuch beim Gebrauchtwagenkauf stellt es einen Sachmangel dar,
wenn das Produktionsdatum des Fahrzeugs und seine Erstzulassung zeitlich erheblich auseinanderfallen.Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Urteil vom 13. Juli 2006 entschieden (11 U 254/05).
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger im November 2004 einen Citroen Xsara 1,6 SX mit einem Kilometerstand von lediglich 10 km gekauft. Aus der Rechnung ergab sich als Erstzulassungsdatum der 29. Januar 2004. Nachträglich erfuhr er, dass das Fahrzeug bereits im Februar 2002 gebaut worden war. Er wollte den Kauf daher rückgängig machen.
Der 11. Zivilsenat gab ihm - wie schon das Landgericht in erster Instanz - Recht. Da das Erstzulassungsdatum bzw. die relative Neuwertigkeit des Fahrzeugs Vertragsgrundlage geworden sei, stelle das Auseinanderfallen von Produktions- und Erstzulassungsdatum (hier: um 1 Jahr und 11 Monate) einen Sachmangel i.S. des Gewährleistungsrechts dar.
Die Entscheidung des Senats folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für Neufahrzeuge, nach der ein Pkw mit einer Lagerzeit von mehr als 12 Monaten nicht mehr als ?fabrikneu? gelte.
Da das Fahrzeug im vorliegenden Fall ?vermeintlich neuwertig? gewesen sei, gebe es keinen Grund, diese Grundsätze nicht zu übertragen.Der Kläger musste sich allerdings einen Abzug vom zurückzugewährenden Kaufpreis für die zwischenzeitliche Nutzung des Kfz gefallen lassen.
Die Entscheidung wird demnächst in die Rechtsprechungsdatenbank des OLG Celle eingestellt (www.olg-celle.de).
Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle
Zitat Ende
Na wieso sollte das auf mich nicht zutreffen ???
Erkenne da meinen Fall sehr wohl wieder.
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In der oben genannten Urteilsbegründung geht das OLG nicht auf die 10km ein,
sondern nur auf die Zeitspanne zwischen Erstzulassungs- und Produktionsdatum.
Diese Spanne betrug 23 Monate und das war nach Auffassung der Richter zu lang.
In "unserem" Fall sind es mindestens 17 Monate. (11/2008 bis 5/2010)
@ quattroclaus:
Falls du einen Anwalt einschaltest, nimm eine Kopie und das Aktenzeichen mit.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von m00nwalker2003
Das klingt hier ja nach einem richtigen Dilemma....Hab dieses Thema mal kurz überflogen und finde es schon interessant wie Du von deinem Fehlkauf berichtest und im nächstem Atemzug erwähnst,dass Du ein Experte bist.
Also extra für dich *Ironie Mode on* ICH BIN EIN EXPERTE WAS DEN A5 ANGEHT!!!
*Ironie Mode off*
Ich bin Audi Entusiast, Audi verrückt usw... Ich war einfach zu GEIL auf den Wagen.
Jetzt mal ehrlich, Ich verkehre in diesem Audi Autohaus schon seit es dieses gibt.
Werkstatt, mehrfach Ersatzteile usw.. und hätte es nie für möglich gehalten das man da so Verkauft, das war ganz alleine mein Fehler zugegeben. Aber!!! So geht man nicht mit Kundschaft um, oder seht ihr das anders.
Es gibt anscheinend keine Ehrlichkeit mehr. Der blöde Käufer ist halt der Dumme.
Aus fehlern muss man lernen. Das werde ich sicher!!!
Ja sicher. Also fair behandelt würde ich mich an Deiner Stelle auch nicht fühlen... schon gar nicht wenn du dort schon länger Kunde bist...
einfach nur traurig die Geschichte....
11.2008 bis 5.2010 sind 17-18 Mo.Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
In der oben genannten Urteilsbegründung geht das OLG nicht auf die 10km ein,
sondern nur auf die Zeitspanne zwischen Erstzulassungs- und Produktionsdatum.
Diese Spanne betrug 23 Monate und das war nach Auffassung der Richter zu lang.In "unserem" Fall sind es mindestens 17 Monate. (11/2009 bis 5/2010)
@ quattroclaus:
Falls du einen Anwalt einschaltest, nimm eine Kopie und das Aktenzeichen mit. Ja, danke das werde ich tunGruß Cokefreak
Ich werde den Wagen bis das geklärt ist erst mal nicht mehr weiter fahren .
Sollte es wirklich zum Vertragsauflösen kommen berechnen die mir die Km sicher "sehr kulant"
Danke nochmal für die vielen Infos auch wenn sie nicht alle so toll für "mich" waren, aber dafür sind ja verschiedene Meinungen da.
Guts Nächtle an alle!!!
Gleichfalls! Ich wünsche Dir auf jeden Fall gutes Gelingen und das alles für dich positiv endet. Manchmal kommt alles besser als man denkt 🙂
Gruß..
Zitat:
Original geschrieben von AU485
Wenn man privat kauft, hat man doch immer ein 14 Tage Rückgaberecht...
So etwas wie ein Rückgaberecht gibt es nicht, wenn dann ist dies ein zusätzliches
freiwilligesZugeständnis des Verkäufers.
Etwas anderes wie ein Rückgaberecht ist das 14 tägige Widerrufsrecht im Sinne von Fernabsatzverträgen, dies greift im Falle eines Kaufes beim Händler vor Ort aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Hallo
Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.
Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!
Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.
Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???
MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.
Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde
Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?Danke für die Infos
Gruß
Hallo, an alle
Es gibt gute Nachrichten!!!
Ich habe vorhin den Wagen zurück gegeben und den Vertrag aufgelöst.
Ich muss nicht mal die gefahrenen Km bezahlen.
Nachdem der Verkaufschef erst mal Anstalten machte mich quasi ab zu wimmeln und mir weis machen wollte das alles rechtens ist, konnte ich ihn dann doch mit Hilfe des von Cokefreak(Vielen Dank nochmal) zu Verfügung gestellten Gerichtsurteil und meiner Mitgliedschaft in diversen Foren "überzeugen"!!!
Hab jetzt leider , oder Gott sei dank die Möhre nicht mehr an der Backe.
Muss mich jetzt wieder nach nem anderen Wagen umschauen und werde sicherlich nicht mehr so blauäugig an die Sache rangehen.
Alles in allem bin ich froh das es ohne Anwalt und Gericht usw... ausgegangen ist. Wenn der Verkaufschef nicht einiger maßen Kulant mit der Sache umgegangen wäre hätte es noch sehr "lustig" werden können.
Aber da das alles ohne Finanz. Schaden an mir vorbei gegangen ist außer ner Tankfüllung hab ich nix investiert, ist heute ein SCHÖNER TAG
Gruß Claus