Was hat sich nach BJ 11.2008 geändert?
Hallo
Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.
Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!
Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.
Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???
MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.
Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.
Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde
Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?
Danke für die Infos
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Hallo
Habe einen A5 Coupe 2,0 TFSI quattro mit Erstzulassung 5. 2010 im Autohaus gekauft und musste nun feststellen das dieser schon 11. 2008 gebaut worden ist.
Beim Verkaufsgespräch und im Vertrag ist davon nichts erwähnt worden!!!
Jetzt hat der natürlich keine LED Heckleuchten.
Was hat sich seit 11. 2008 noch geändert zum MJ 2010???
MMI 3G hat er anscheinend schon da dieser kleine Joystick auf dem MMI - Knopf drauf ist.Ich hatte eigentlich damit gerechnet das der Wagen MJ2010 ist.
Also max Ende 2009 Anfang 2010 gebaut wurde
Muss ich mich damit abfinden oder kann man da vom Vertrag zurück treten?Danke für die Infos
Gruß
Hallo, an alle
Es gibt gute Nachrichten!!!
Ich habe vorhin den Wagen zurück gegeben und den Vertrag aufgelöst.
Ich muss nicht mal die gefahrenen Km bezahlen.
Nachdem der Verkaufschef erst mal Anstalten machte mich quasi ab zu wimmeln und mir weis machen wollte das alles rechtens ist, konnte ich ihn dann doch mit Hilfe des von Cokefreak(Vielen Dank nochmal) zu Verfügung gestellten Gerichtsurteil und meiner Mitgliedschaft in diversen Foren "überzeugen"!!!
Hab jetzt leider , oder Gott sei dank die Möhre nicht mehr an der Backe.
Muss mich jetzt wieder nach nem anderen Wagen umschauen und werde sicherlich nicht mehr so blauäugig an die Sache rangehen.
Alles in allem bin ich froh das es ohne Anwalt und Gericht usw... ausgegangen ist. Wenn der Verkaufschef nicht einiger maßen Kulant mit der Sache umgegangen wäre hätte es noch sehr "lustig" werden können.
Aber da das alles ohne Finanz. Schaden an mir vorbei gegangen ist außer ner Tankfüllung hab ich nix investiert, ist heute ein SCHÖNER TAG
Gruß Claus
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xy57
Lt. Mitteilung war es ja ein Vorführer. Ich hab es am eigenen Leibe erfahren. Garantie beginnt ab Herstellungsdatum. War auch auf dem Kaufvertrag im Kleingedruckten so vermerkt.
Das wäre aber doch ein Fall der Gewährleistung...
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
So mal gegoogelt:Zitat:
Zwei Jahre altes Auto ist kein NeuwagenEin zwei Jahre altes Auto ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Neuwagen, auch wenn es noch nie zugelassen war und in einem Autohaus stand (Az.: 15 U 71/06). Ein Osnabrücker Autohaus müsse daher den Kaufpreis an eine Kundin zurückzahlen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Bei dem im August 2003 erstmals zugelassenen Auto hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Wagen bereits im September 2001 produziert worden war. Eine 23 Monate lange Standzeit zwischen Produktion und Verkauf führe auch bei einem Neufahrzeug zu einem Alterungsprozess, urteilte das Gericht. (dpa)
Copyright © 1999 - 2010 by AUTO SERVICE PRAXIS Online
Zitat EndeGruß Cokefreak
Ja aber von Neuwagen war ja keine rede, es war ja ein Vorführer aber eben erst 3 Monate alt laut EZ 5 2010.
Da geht man ja nicht von 11. 2008 BJ aus oder?
Ich muss gestehen das mir das mit den LED hinten erst bei der Übergabe aufgefallen ist.
Aber zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht ob die bei allen A5 Serie sind und habe deshalb nicht gleich das Autohaus auseinander genommen.
Aber das kann noch kommen!!!
es gibt noch mehr:
Zitat:
Längere Standzeit vor Erstzulassung ist kein Sachmangel
Wenn ein Gebrauchtwagen längere Zeit zwischen Herstellungs- und Erstzulassungsdatum gestanden ist und der Käufer davon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nichts wusste, kann er nicht automatisch aufgrund eines Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig (AZ 3 U 39/07).
Im vorliegenden Fall forderte der Kläger einen Rücktritt vom Kaufvertrag, weil das Cabrio, das er erwarb, eine Standzeit von 14 Monaten vor der Erstzulassung aufwies. Damit habe er tatsächlich kein 2,5 Jahre altes Fahrzeug, sondern ein über 3,5 Jahre altes Fahrzeug erworben. Ein solches sei jedoch wesentlich weniger wert. Damit liege ein Sachmangel vor und er könne vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das OLG argumentierte dagegen, dass der Zeitraum im vorliegenden Fall noch nicht so groß sei, dass bei einem Verschweigen gegen die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit verstoßen wurde. Grundsätzlich sei die Tatsache, ab welchem Zeitraum die Standzeit eines Gebrauchtwagens einen Sachmangel darstellt, abhängig von einer Interessenabwägung im Einzelfall.
Beim Kauf eines Neuwagens ist dies anders. Hier entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil, dass eine Lagerzeit von mehr als zwölf Monaten die Fabrikneuheit des Fahrzeugs beseitige und ein Verschweigen der Standzeit einen Sachmangel darstellt (VIII ZR 227/02). Angesichts dieses Urteils, nach dem bereits bei einem Neuwagen mit einer Standzeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen ist, war es für das OLG bei dem bereits zwei Jahre und acht Monate zugelassenen Cabrio unerheblich, dass es bis zur Erstzulassung knapp zwei Monate länger gestanden hat. Ein Sachmangel liege daher nicht vor. (sen)
Copyright © 1999 - 2010 by AUTO SERVICE PRAXIS Online (Foto: GW-trends)
Zitat:
Original geschrieben von xy57
Hallo,
das Baujahr ist wichtig bei der Gewährleistung. Die Gewährleistung läuft ab dem Monat der Herstellung.
Die Gewährleistung läuft gegenüber dem Verkäufer
ab Kauf / Übergabe, nicht vorher.
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Oh man,
das Netz ist voll von dieser Verkaufspraktik:
Zitat:
Um diese berechtigte Erwartung der Klägerin auszuschließen,
hätte die Beklagte die Klägerin darauf hinweisen müssen,
dass das Baujahr des streitgegenständlichen Fahrzeugs bereits im September 2003 war (was ihr ausweislich ihrer Rechnung vom 14. Februar 2007 bekannt war).
Da sie der Klägerin unstreitig diesen Hinweis nicht erteilt hatte, konnte diese bei Vertragsabschluss annehmen, dass das Baujahr des Fahrzeugs, welches am 6. Juli 2005 erstmals zugelassen war, zumindest noch im Jahre 2004 war.
Tatsächlich wurde das Fahrzeug schon im September 2003 hergestellt, so dass mit dem Landgericht wegen des höheren Alters des Fahrzeugs ein Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB gegeben ist.
Der Verkäufer muss also darauf hinweisen.
Zitat Ende
So wie ich das sehe,
hätte also der Verkäufer auf die lange Standzeit hinweisen müssen.
Hier der Link zum gesamten Beitrag:
http://www.juraforum.de/.../...-18-monate-vor-erstzulassung-lag-323104
Gruß Cokefreak
Das ist interessant:
Zitat:
Sachmangel im Gebrauchtwagenkauf: Herstellungsdatum fast zwei Jahre vor Erstzulassung
Auch beim Gebrauchtwagenkauf stellt es einen Sachmangel dar,
wenn das Produktionsdatum des Fahrzeugs und seine Erstzulassung zeitlich erheblich auseinanderfallen.
Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Urteil vom 13. Juli 2006 entschieden (11 U 254/05).
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger im November 2004 einen Citroen Xsara 1,6 SX mit einem Kilometerstand von lediglich 10 km gekauft. Aus der Rechnung ergab sich als Erstzulassungsdatum der 29. Januar 2004. Nachträglich erfuhr er, dass das Fahrzeug bereits im Februar 2002 gebaut worden war. Er wollte den Kauf daher rückgängig machen.
Der 11. Zivilsenat gab ihm - wie schon das Landgericht in erster Instanz - Recht. Da das Erstzulassungsdatum bzw. die relative Neuwertigkeit des Fahrzeugs Vertragsgrundlage geworden sei, stelle das Auseinanderfallen von Produktions- und Erstzulassungsdatum (hier: um 1 Jahr und 11 Monate) einen Sachmangel i.S. des Gewährleistungsrechts dar.
Die Entscheidung des Senats folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für Neufahrzeuge, nach der ein Pkw mit einer Lagerzeit von mehr als 12 Monaten nicht mehr als ?fabrikneu? gelte.
Da das Fahrzeug im vorliegenden Fall ?vermeintlich neuwertig? gewesen sei, gebe es keinen Grund, diese Grundsätze nicht zu übertragen.
Der Kläger musste sich allerdings einen Abzug vom zurückzugewährenden Kaufpreis für die zwischenzeitliche Nutzung des Kfz gefallen lassen.
Die Entscheidung wird demnächst in die Rechtsprechungsdatenbank des OLG Celle eingestellt (www.olg-celle.de).
Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle
Zitat Ende
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte der Verkäufer das weit zurückliegende BJ 11.2008 ( EZ 5.2010)zumindest erwähnen und im Vertrag aufführen müssen.
Der wusste natürlich das ich kein "altes" Auto gekauft hätte. Ein Schellm der Böses dabei denkt!!!
Da könnte ich also die Vertragsauflösung verlangen und das Auto zurückgeben ?
Ich habe ihn erst seit Montag dieser Woche!!!
Es geht ja weiter, als ich nach der Übernahme die erste Fahrt machte stellte ich fest das die Reifen nicht wirklich richtig ausgewuchtet sind (oder schlimmeres ) da bei ca. 100 Km/h das Lenkrad wackelt und vibriert wie ein Kuhschwanz!!!
Hab 20 zöller drauf und der Wagen hatte bei Übernahme 8500 Km.
Da frage ich mich wieso man ein Auto in einem solchen zustand raus gibt das einem bei 100 Km/h fast das Herz stehen bleibt??? Probefahrt hat ja
"sicher " einer vorher gemacht???
Und was ist wenn der Wagen die 8500 Km so bewegt wurde???
Da hat doch die Vorderachse schon nen Schlag weg oder?
Danke für eure Hilfe
Gruß Claus
Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte der Verkäufer das weit zurückliegende BJ 11.2008 ( EZ 5.2010)zumindest erwähnen und im Vertrag aufführen müssen.
Der wusste natürlich das ich kein "altes" Auto gekauft hätte. Ein Schellm der Böses dabei denkt!!!
Da könnte ich also die Vertragsauflösung verlangen und das Auto zurückgeben ?
Ich habe ihn erst seit Montag dieser Woche!!!Es geht ja weiter, als ich nach der Übernahme die erste Fahrt machte stellte ich fest das die Reifen nicht wirklich richtig ausgewuchtet sind (oder schlimmeres ) da bei ca. 100 Km/h das Lenkrad wackelt und vibriert wie ein Kuhschwanz!!!
Hab 20 zöller drauf und der Wagen hatte bei Übernahme 8500 Km.
Da frage ich mich wieso man ein Auto in einem solchen zustand raus gibt das einem bei 100 Km/h fast das Herz stehen bleibt??? Probefahrt hat ja
"sicher " einer vorher gemacht???
Und was ist wenn der Wagen die 8500 Km so bewegt wurde???
Da hat doch die Vorderachse schon nen Schlag weg oder?Danke für eure Hilfe
Gruß Claus
Hallo, das liegt nicht daran das die Achse nen Schlag weg hat- A4 und A5 mit der neuen 5 Lenker Vorderachse sind sehr empfindlich was Unwucht angeht- je größer die Räder umso schlimmer vibrierts ab 100km/h -- hatte bei mir genau das gleiche- 255/35 19 die wackelten wie sonst was-- einfach mal penibel genau auswuchten lassen- dann ists weg.
Mit dem Vorführwagen hatte ich das gleiche wie du jetzt- der Stand erstma 1 Jahr in der Ausstellungshalle und wurde dann zugelassen 3/2009 hab ihn dann 3/2010 gekauft mit 12000km aber noch einem Jahr Werksgarantie. Somit hab ich Modelljahr 08 -aber mich störts nicht sonderlich- der Wagen war entsprechend günstig und läuft prima-- und welches Modelljahr man hat sieht eh keiner --da muss man schon an nen Audispezi geraten der dann merkt das ich MMI 2G hab und keine LEDS (erst ab MJ 10)
hauptsache schickes Auto, Vollausstattung (fast), wenig km und Werksgarantie---da war mir das MJ sch...egal
Zitat:
Original geschrieben von Arni 1984
Hallo, das liegt nicht daran das die Achse nen Schlag weg hat- A4 und A5 mit der neuen 5 Lenker Vorderachse sind sehr empfindlich was Unwucht angeht- je größer die Räder umso schlimmer vibrierts ab 100km/h -- hatte bei mir genau das gleiche- 255/35 19 die wackelten wie sonst was-- einfach mal penibel genau auswuchten lassen- dann ists weg.Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte der Verkäufer das weit zurückliegende BJ 11.2008 ( EZ 5.2010)zumindest erwähnen und im Vertrag aufführen müssen.
Der wusste natürlich das ich kein "altes" Auto gekauft hätte. Ein Schellm der Böses dabei denkt!!!
Da könnte ich also die Vertragsauflösung verlangen und das Auto zurückgeben ?
Ich habe ihn erst seit Montag dieser Woche!!!Es geht ja weiter, als ich nach der Übernahme die erste Fahrt machte stellte ich fest das die Reifen nicht wirklich richtig ausgewuchtet sind (oder schlimmeres ) da bei ca. 100 Km/h das Lenkrad wackelt und vibriert wie ein Kuhschwanz!!!
Hab 20 zöller drauf und der Wagen hatte bei Übernahme 8500 Km.
Da frage ich mich wieso man ein Auto in einem solchen zustand raus gibt das einem bei 100 Km/h fast das Herz stehen bleibt??? Probefahrt hat ja
"sicher " einer vorher gemacht???
Und was ist wenn der Wagen die 8500 Km so bewegt wurde???
Da hat doch die Vorderachse schon nen Schlag weg oder?Danke für eure Hilfe
Gruß ClausMit dem Vorführwagen hatte ich das gleiche wie du jetzt- der Stand erstma 1 Jahr in der Ausstellungshalle und wurde dann zugelassen 3/2009 hab ihn dann 3/2010 gekauft mit 12000km aber noch einem Jahr Werksgarantie. Somit hab ich Modelljahr 08 -aber mich störts nicht sonderlich- der Wagen war entsprechend günstig und läuft prima-- und welches Modelljahr man hat sieht eh keiner --da muss man schon an nen Audispezi geraten der dann merkt das ich MMI 2G hab und keine LEDS (erst ab MJ 10)
hauptsache schickes Auto, Vollausstattung (fast), wenig km und Werksgarantie---da war mir das MJ sch...egal
Danke für deine Antwort ABER:
Ich bin eigentlich ein Audi Spezi ( Fahre seit 1998 A4 quattro siehe Avatar) und mich Stört am meisten das die LED nicht drin sind und so Kleinigkeiten die ich beim A4 quattro extra nachgerüstet habe sind bei dem was ich bezahlt habe mir Persöhnlich nicht Egal.
Hätte ich das vorher erfahren wäre die Preisverhandlung eine ganz andere gewesen!!! Das Auto ist Bildschön keine Frage aber ich wollte ein MJ 2010 sonst hätte ich ja nen JW nehmen können.
Für das was ich beim Händler bezahlt habe hätte ich übers I-Net einen Brandneuen bekommen, wollte aber den "Service" vom Örtlichen.
Wenn ich jetzt zurück sehe hätte ich besser auf den Service geschissen!!!
Aber wie man(n)es macht ist´s verkehrt. ;-((
Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte der Verkäufer das weit zurückliegende BJ 11.2008 ( EZ 5.2010)zumindest erwähnen und im Vertrag aufführen müssen.
Nein, hätte er nicht. Die zitierten Urteile bezogen sich auf Neuwagen oder Gebrauchtwagen mit 10km Laufleistung. Du hast einen Vorführer mit 8500km Laufleistung gekauft, daher treffen diese Urteile nicht auf Deine Situation zu.
Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Der wusste natürlich das ich kein "altes" Auto gekauft hätte. Ein Schellm der Böses dabei denkt!!!
Da könnte ich also die Vertragsauflösung verlangen und das Auto zurückgeben ?
Ich habe ihn erst seit Montag dieser Woche!!!
Nein, Du kannst vom geschlossenen Vertrag nicht einfach so zurücktreten, egal ob seit Vertragsschluss fünf Minuten oder fünf Jahre vergangen sind.
Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Es geht ja weiter, als ich nach der Übernahme die erste Fahrt machte stellte ich fest das die Reifen nicht wirklich richtig ausgewuchtet sind (oder schlimmeres ) da bei ca. 100 Km/h das Lenkrad wackelt und vibriert wie ein Kuhschwanz!!!
Ich stell mir gerade vor, wie wohl ein Kuhschwanz vibriert. Dass die Vorderachse in manchen Geschwindigkeitsbereichen vibriert, ist bei frühen Baujahren wohl gang und gäbe (zu diesem Thema gibt es etliche Threads hier im Forum). Laut Hersteller ist das wohl Stand der Technik und somit nicht dem Verkäufer als arglistig verschwiegener Mangel anzulasten. Das Vibrieren hättest Du feststellen können, wenn Du eine Probefahrt unternommen hättest. Genau so hättest Du auch durch eine einfache Besichtigung vor Vertragsabschluss sehen können, dass im Auto noch die "alten" Heckleuchten verbaut sind.
Alles in allem hätte der Verkäufer sicher mit offeneren Karten spielen können, ist dazu aber nicht verpflichtet gewesen. Da der Verkäufer das Recht auf seiner Seite hat, solltest Du bei Deiner Kommunikation mit ihm nicht rumpoltern und auf Deine (nicht existenten) Ansprüche bestehen, sondern ihn stattdessen freundlich bitten, das ein odere andere (Rückleuchten, Vorderachse) aus reiner Kulanz und Menschenliebe nachzubessern, weil Du Dir beim Kauf etwas anderes vorgestellt hattest.
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Nein, hätte er nicht. Die zitierten Urteile bezogen sich auf Neuwagen oder Gebrauchtwagen mit 10km Laufleistung. Du hast einen Vorführer mit 8500km Laufleistung gekauft, daher treffen diese Urteile nicht auf Deine Situation zu.Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte der Verkäufer das weit zurückliegende BJ 11.2008 ( EZ 5.2010)zumindest erwähnen und im Vertrag aufführen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Nein, Du kannst vom geschlossenen Vertrag nicht einfach so zurücktreten, egal ob seit Vertragsschluss fünf Minuten oder fünf Jahre vergangen sind.Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Der wusste natürlich das ich kein "altes" Auto gekauft hätte. Ein Schellm der Böses dabei denkt!!!
Da könnte ich also die Vertragsauflösung verlangen und das Auto zurückgeben ?
Ich habe ihn erst seit Montag dieser Woche!!!
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Ich stell mir gerade vor, wie wohl ein Kuhschwanz vibriert. Dass die Vorderachse in manchen Geschwindigkeitsbereichen vibriert, ist bei frühen Baujahren wohl gang und gäbe (zu diesem Thema gibt es etliche Threads hier im Forum). Laut Hersteller ist das wohl Stand der Technik und somit nicht dem Verkäufer als arglistig verschwiegener Mangel anzulasten. Das Vibrieren hättest Du feststellen können, wenn Du eine Probefahrt unternommen hättest. Genau so hättest Du auch durch eine einfache Besichtigung vor Vertragsabschluss sehen können, dass im Auto noch die "alten" Heckleuchten verbaut sind.Zitat:
Original geschrieben von quattroclaus
Es geht ja weiter, als ich nach der Übernahme die erste Fahrt machte stellte ich fest das die Reifen nicht wirklich richtig ausgewuchtet sind (oder schlimmeres ) da bei ca. 100 Km/h das Lenkrad wackelt und vibriert wie ein Kuhschwanz!!!Alles in allem hätte der Verkäufer sicher mit offeneren Karten spielen können, ist dazu aber nicht verpflichtet gewesen. Da der Verkäufer das Recht auf seiner Seite hat, solltest Du bei Deiner Kommunikation mit ihm nicht rumpoltern und auf Deine (nicht existenten) Ansprüche bestehen, sondern ihn stattdessen freundlich bitten, das ein odere andere (Rückleuchten, Vorderachse) aus reiner Kulanz und Menschliebe nachzubessern, weil Du Dir beim Kauf etwas anderes vorgestellt hattest.
Es gibt einfach keine Liebe mehr unter den Menschen ,-))
Ja manchmal fallen einem so "kleinigkeiten" nicht auf bei der Abnahme!!!
Die LED hätte ich natürlich erkennen müssen!!! Ganz klar weil ich ja da Experte(mit Audi Ausbildung)
bin ist ja schließlich mein erster A5 ;-((Und gefahren bin ich ihn 4 Wochen vorher, aber da ist mir das schlackern des Kuhschwanzes lol nicht aufgefallen da ich nicht auf der Landstrasse war und nicht über 80, 90 gefahren bin ->leider!!! Das ist ja auch nicht der Grund für eine Rückgabe das kann man ja beheben
War sicher auch selber ein wenig blauäugig, aber das hilft dem Verkäufer nicht !!!
Das klingt hier ja nach einem richtigen Dilemma....
Hab dieses Thema mal kurz überflogen und finde es schon interessant wie Du von deinem Fehlkauf berichtest und im nächstem Atemzug erwähnst,dass Du ein Experte bist.
Ich habe mir auch vor kurzem ( 3 Wochen ) einen Audi A5 gegönnt und das war eigentlich wieder eine seeehr spontante Aktion wie die Bestellung meines Vorgängers ( VW Scirocco ).
Aber trotzdem habe ich vor Euphorie das Internet nach Fakte,Fakten,Fakten,... über den A5 gewälzt. Natürlich auch MJ untereinander verglichen ,weil ich auf das selbe Problem gestoßen bin.
Habe bei Wikipedia erfahren ( bin nämlich bisher nur VW gefahren und bin dort der Experte..) ,dass seit MJ2010 bei XenonPlus neben dem TFL auch die LEDs in den Rückleuchten Serie sind.
Habe vor dem Kauf die bekannten Fahrzeugbörsen nach Fahrzeugen durchsucht und ab und an feststellen müssen ,dass 2010er Fahrzeuge keine LED-Rückleuchten trotz XenonPlus hatten.
War kurzfrisitig irritiert ,dann wurde mir aber klar ,dass es nur am MJ liegen muss... das Fahrzeug also vor der KW22 2010 ( Modellpflege) gebaut worden sein muss.
So hätte es Dir auch ergehen müssen, wenn Du ein Fahrzeug in der Preisklasse kaufst...
Habe auch einige interessante Fahrzeuge ohne die besagten Rückleuchten gefunden und habe geguckt ob sie trotzdem eine Option sind, weil man die Leuchten nachrüsten kann.
Nachdem sich ein Betrag von ca. 700,- für eine Nachrüstung ergeben hat , habe ich schon gesehen, dass ich einen MJ 2010 kaufe!
Tut mir also leid für Dich, aber ich denke nicht, dass ein Verkäufer auf das Baudatum aufmerksam machen muss, man inseriert Fahrzeuge z.b. auch nur nach EZ.
Vor Kauf eines Fahrzeuges wird eine gewisse Ahnung von dem Modell vorausgesetzt... das ist doch wie bei einem Bewerbungsgespräch und dem fehlenden Wissen über den Betrieb bei dem man arbeiten möchte... 🙂
Und dann wäre es nochmal interessant warum du mehr Geld für einen Vorführer gegeben hast, als für einen eventuellen Neuen..?!
Huuum
MfG
Ich bin der Meinung das im Kaufvertrag ja die Erstzulassung angegeben wird und nicht das Modelljahr.
Und wenn er als Vorführer verkauft worden ist, ist ja soweit alles in Ordnung.
Es wäre halt fairer gewesen, wenn der Verkäufer auf das Modelljahr hingewiesen hätte.
Aber der Käufer hätte ja nachfragen können oder auf die DOT Nr. der Reifen schauen können.
Augen auf beim Autokauf.
Und bei Schwacke und Co. zählt ja auch die Erstzulassung und nicht das Modelljahr-
Mein Vorschlag zur Sache:
Bevor mit dem Händler geprochen wird,
ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten man hat.
Das kann nur eine unverbindliche Rechtsberatung klären.
Rechtsschutzversicherung?
ADAC? (da hat man auch Anspruch auf einen Anwalt)
Also am Montag mit dem Kaufvertrag zum Anwalt.
(notfalls 50€ - 100€ für die Beratung bezahlen)
Danach mit dem Wissen ab zum Händler.
1. hätte der Händler dich darauf hinweisen müssen......
stell ihm das Auto wieder hin.
2. ist der Vertag "rechtlich" in Ordnung:
teile dem Händler freundlich aber fordernd deine Enttäuschung mit
und versuche als "Wiedergutmachung" wenigstens die LED´s zu schnappen.
Fazit:
da kauft jemand "des Service wegens" einen Vorführwagen anstelle eines Neuen beim Vermittler,
und wird dann vom Vertragshändler durch "Nichtbekanntgabe der Standzeit / Modelljahr" enttäuscht.
Das kann wohl kaum der Anfang einer guten Geschäftsbeziehung sein.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von m00nwalker2003
Habe vor dem Kauf die bekannten Fahrzeugbörsen nach Fahrzeugen durchsucht und ab und an feststellen müssen ,dass 2010er Fahrzeuge keine LED-Rückleuchten trotz XenonPlus hatten.
War kurzfrisitig irritiert ,dann wurde mir aber klar ,dass es nur am MJ liegen muss... das Fahrzeug also vor der KW22 2010 ( Modellpflege) gebaut worden sein muss.
Wie meinst Du das denn? Meiner is gebaut KW 16/2010 und hat LED Rückleuchten (wegen bestellten Xenon Plus). War jetzt auch "keine Überraschung" bei der Abholung, stand nämlich auch so in der Preisliste und im Konfigurator.