Was haltet Ihr vom Power Converter
Hallo Liebe Gemeinde!
Hab da im Internet bei einem eher hochwertigen Tuner ein interessantes Produkt gefunden:
http://www.senner-tuning.de/.../...ne-power-converter-audi-p-4463.html
Kennt das jemand bzw. hat das jemand verbaut?
Hört sich grundsätzlich interessant an, vor allem weil es eintragungsfrei ist.
Beste Antwort im Thema
Soweit ich das sehe verändert das Ding nix ausser die Pedalkennlinie und wer DriveSelect hat kann hier ganz easy selbst schon per Knopfdruck "tunen". 😁
Sehe keinen Grund warum man dafür Geld ausgeben sollte.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von WB_S5
Die Schweizer haben beim Chiptuning wohl sehr viel Bürokratie zu bewältigen...wenn alles offiziell korrekt sein soll...Third Life sollte da besser Bescheid wissen...ich meine aber mitbekommen zu haben, dass in der Schweiz eine Leistungssteigerung um maximal 20% erlaubt ist. Dann müssen wohl auch keine weiteren Maßnahmen wg. der Mehrleistung an Fahrwerk und Bremsen aus Gründen der Sicherheit durchgeführt werden. Durch ein DTC-Gutachten (Dynamic Test Center, ist wohl der zugelassene Gutachter in der CH) kann die gesteigerte Leistung im Fahrzeugausweis dann wohl auch eingetragen werden. ABT bietet – meine ich – eigens für die Schweizer ein „Wohlfühl-Tuning-Paket“ an und übernimmt die bürokratischen Hürden - ohne Gewähr...weiß nicht ob das letzter Stand ist.Bei dem Thema ist mir für Österreich der Link hier "auf die Füße gefallen":
http://www.motor-talk.de/.../...e-mit-3-0-chiptuning-t2258636.html?...Vielleicht bringt es Dich weiter. VG
Stimmt genau. 🙂
Wobei auch andere Tuner das eintragen können, dafür hat man dann immer noch das Problem mit der Garantie wie überall.
Zitat:
Original geschrieben von Third Life
Stimmt genau. 🙂Zitat:
Original geschrieben von WB_S5
Die Schweizer haben beim Chiptuning wohl sehr viel Bürokratie zu bewältigen...wenn alles offiziell korrekt sein soll...Third Life sollte da besser Bescheid wissen...ich meine aber mitbekommen zu haben, dass in der Schweiz eine Leistungssteigerung um maximal 20% erlaubt ist. Dann müssen wohl auch keine weiteren Maßnahmen wg. der Mehrleistung an Fahrwerk und Bremsen aus Gründen der Sicherheit durchgeführt werden. Durch ein DTC-Gutachten (Dynamic Test Center, ist wohl der zugelassene Gutachter in der CH) kann die gesteigerte Leistung im Fahrzeugausweis dann wohl auch eingetragen werden. ABT bietet – meine ich – eigens für die Schweizer ein „Wohlfühl-Tuning-Paket“ an und übernimmt die bürokratischen Hürden - ohne Gewähr...weiß nicht ob das letzter Stand ist.Bei dem Thema ist mir für Österreich der Link hier "auf die Füße gefallen":
http://www.motor-talk.de/.../...e-mit-3-0-chiptuning-t2258636.html?...Vielleicht bringt es Dich weiter. VG
Wobei auch andere Tuner das eintragen können, dafür hat man dann immer noch das Problem mit der Garantie wie überall.
STIMMT EBEN NICHT GENAU!! Das war mal so. Seit April 2010 sind JEGLICHE Änderungen was Motor, Bremsen, Abgas und Geräuschkulisse etc. anbelangt prüf- und eintragspflichtig. Das mit den 20% ist passé... Sonst müsste ABT bei meinem Tuning 3.0 TDI von 240 auf 282 ps kein Gutachten nichts mitliefern... tun sie aber...
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 34 Ausserordentliche Prüfungspflicht regelt das heute. Somit ist in der CH so ziemlich alles prüfpflichtig.... Und wie schon mal im Forum in einem anderen Thread erwähnt, stürzen sich Versicherungen bei Schadensfällen auf diese Tatsache. Durfte ich am eigenen Leibe sehr schmerzlich erfahren.
EDIT: und der Versicherung muss man solche Änderungen ebenfalls melden...
Greetz
Marcel
Da haben beide ein Bisschen Recht. Die Eintragung ist zwingend und das "Wohlfühlpaket" von ABT bezieht sich auf eine Leistungssteigerung von 20%, was auf den DTC-Gutachten ausgewiesen wird. Effektiv ist die Steigerung aber deutlich höher.
Mein S5: Leistungssteigerung durch "ABT by AMAG", also mit voller Garantie durch den Generalimporteur gemäss ABT 435PS, gemäss DTC-Gutachten und Eintrag im Fahrzeugausweis 400PS, also 333PS plus 20%...
Mein Gutachten ist auf PS 300 und NM 600 ausgelegt... Offiziell auf der HP vom ABT ist das Tuning aber nur auf 282 PS.. Weiss auch nicht warum... auf alle Fälle gibt es keine 20%-Regel mehr in der Schweiz...
Ähnliche Themen
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt 🙂
Ich habe mir die Senner AGA mit ABE bestellt. Heiß das dann für mich auch, dass ich die pfüen/eintragen lassen muss in Österreich?
Zitat:
Original geschrieben von stillsleepless
Mein Gutachten ist auf PS 300 und NM 600 ausgelegt... Offiziell auf der HP vom ABT ist das Tuning aber nur auf 282 PS.. Weiss auch nicht warum... auf alle Fälle gibt es keine 20%-Regel mehr in der Schweiz...
Soweit ich verstanden habe geht es auch nicht darum dass bis 20% alles kein Problem sei, sondern dass bis 20% Mehrleistung keine Änderungen an sonstigen Komponenten getätigt werden müssen (Bremsen, Fahrwerk etc.).
Somit ist nur Eintragung, DTC Gutachten & Versicherungsmeldung nötig.
NeinZitat:
Original geschrieben von alex_knapp_009
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt 🙂Ich habe mir die Senner AGA mit ABE bestellt. Heiß das dann für mich auch, dass ich die pfüen/eintragen lassen muss in Österreich?
, die
AGAmit ABE musst Du NICHT eintragen lassen. Hier noch mal der Auszug der FAQ's vom TüV Süd Österreich:
"Muß mein Schalldämpfer (Auspuff) in die Genehmigungspapiere eingetragen werden? - Mein Schalldämpfer hat eine EU- Genehmigung- Wenn es ein Gutachten gibt, aus dem hervorgeht, dass der Schalldämpfer (eindeutige Kennzeichnung am Bauteil und im Gutachten) für das entsprechende Fahrzeug als geeignet erklärt wurde (keine Verschlechterung der Abgas- und Lärmwerte) ist dieses Gutachten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
- In diesen Fällen ist keine Eintragung bzw. Genehmigung erforderlich.
"
Aber NUR, wenn die Abgas- und Lärmwerte i.O. sind...Kulanz wäre da max. + 5 db...ansonsten gibt's Ärger mit dem Sherrifs und die dürfen bei Euch ja auch die Geschwindigkeit schätzen, statt messen...also besser Obacht.😁
Dies und weitere Themen wie Reifen/Felgen, Anbauteilen etc. kannst Du hier nachlesen:
http://www.tuev-sued.at/auto-service/wissenswertes/
Wie sich das bei Euch bei Leistungssteigerungen zu den Themen mit:
- Betriebserlaubnis
- Versicherungsschutz und -Prämie
- Garantie
verhält,
kann Dir:
- Eurer TüV
- Deine Versicherung
- Audi
sagen.
...eine Leistungssteigerung dürfte sich aber, ähnlich wie bei uns, folgendes nach sich ziehen:
- Nachträgliche Eintragung über ein Gutachten
- Evtl. Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsprämie
- Entfall der Herstellergarantie
Und es wird bei Euch sicher auch Grenzen geben, bis wo eine Leistungssteigerung ohne weitere Umbaumaßnahmen durch Änderung der Bremsanlage etc. erlaubt ist.
Zitat:
Original geschrieben von WB_S5
Nein, die AGA mit ABE musst Du NICHT eintragen lassen. Hier noch mal der Auszug der FAQ's vom TüV Süd Österreich:Zitat:
Original geschrieben von alex_knapp_009
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt 🙂Ich habe mir die Senner AGA mit ABE bestellt. Heiß das dann für mich auch, dass ich die pfüen/eintragen lassen muss in Österreich?
"Muß mein Schalldämpfer (Auspuff) in die Genehmigungspapiere eingetragen werden?
- Mein Schalldämpfer hat eine EU- Genehmigung
- Wenn es ein Gutachten gibt, aus dem hervorgeht, dass der Schalldämpfer (eindeutige Kennzeichnung am Bauteil und im Gutachten) für das entsprechende Fahrzeug als geeignet erklärt wurde (keine Verschlechterung der Abgas- und Lärmwerte) ist dieses Gutachten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
- In diesen Fällen ist keine Eintragung bzw. Genehmigung erforderlich."Aber NUR, wenn die Abgas- und Lärmwerte i.O. sind...Kulanz wäre da max. + 5 db...ansonsten gibt's Ärger mit dem Sherrifs und die dürfen bei Euch ja auch die Geschwindigkeit schätzen, statt messen...also besser Obacht.😁
Dies und weitere Themen wie Reifen/Felgen, Anbauteilen etc. kannst Du hier nachlesen:
http://www.tuev-sued.at/auto-service/wissenswertes/Wie sich das bei Euch bei Leistungssteigerungen zu den Themen mit:
- Betriebserlaubnis
- Versicherungsschutz und -Prämie
- Garantie
verhält,kann Dir:
- Eurer TüV
- Deine Versicherung
- Audi
sagen....eine Leistungssteigerung dürfte sich aber, ähnlich wie bei uns, folgendes nach sich ziehen:
- Nachträgliche Eintragung über ein Gutachten
- Evtl. Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsprämie
- Entfall der Herstellergarantie
Und es wird bei Euch sicher auch Grenzen geben, bis wo eine Leistungssteigerung ohne weitere Umbaumaßnahmen durch Änderung der Bremsanlage etc. erlaubt ist.
Grundsätzlich bin ich froh das ich die AGA nicht eintragen lassen muss. Hab auch noch einen N&K Sportluftfilter zu verbauen. Laut OÖ-Landesregierung muss ich den jedenfalls eintragen lassen. Auf der Senner-Website steht ausdrücklich, dass er eintragungsfrei ist. Das ist komisch ???
http://www.senner-tuning.de/.../...ilter-einsatz-audi-tfsi-p-3955.html
Das mit der Steigerung werd ich wohl lassen....der Aufwand ist mir zu groß. Da leb ich lieber damit so wie es ist 🙂
Senner bezieht sich ja wohl auch nur auf Deutschland....
Zitat:
Original geschrieben von rudiyoda1
Senner bezieht sich ja wohl auch nur auf Deutschland....
Ist der Filter in D eintragungsfrei und in Ö nicht??
Zitat:
Original geschrieben von alex_knapp_009
Ist der Filter in D eintragungsfrei und in Ö nicht??Zitat:
Original geschrieben von rudiyoda1
Senner bezieht sich ja wohl auch nur auf Deutschland....
Richtig, lt. Senner ist der Lufi in D eintragungsfrei.
Ich selbst habe einen von K&N drin. Da ich aber noch weitere Veränderungen habe, gibt für alles ein Gutachten vom TüV. Und alles wurde auch problemlos in die Fzg.-Papiere eingetragen.
Dann habe ich meiner Versicherung den kompleten Umbau mit Bild und Text dokumentiert und die hat mir schriftlich bestätigt, dass der Umbau in der Versicherungs-Prämie mit inkludiert und somit versichert ist (also keine Erhöhung).
So habe ich das in D gemacht...just to be "safe."
Zurück zum Thema: Ob der Sport-Lufi in Ö auch eintragungsfrei ist...keine Ahnung 😕.
Was ich aber auf die Schnelle bei Google erfahren habe, könnte es mit einem Sport-Lufi bei Eurem TüV Probleme geben. Ich würde einfach mal Euren TüV kontaktieren...und frag doch gleich mal das ganze Paket ab, was Du bei Deinem verändern möchtest.
Zitat:
Original geschrieben von WB_S5
Richtig, lt. Senner ist der Lufi in D eintragungsfrei.Zitat:
Original geschrieben von alex_knapp_009
Ist der Filter in D eintragungsfrei und in Ö nicht??
Ich selbst habe einen von K&N drin. Da ich aber noch weitere Veränderungen habe, gibt für alles ein Gutachten vom TüV. Und alles wurde auch problemlos in die Fzg.-Papiere eingetragen.
Dann habe ich meiner Versicherung den kompleten Umbau mit Bild und Text dokumentiert und die hat mir schriftlich bestätigt, dass der Umbau in der Versicherungs-Prämie mit inkludiert und somit versichert ist (also keine Erhöhung).
So habe ich das in D gemacht...just to be "safe."Zurück zum Thema: Ob der Sport-Lufi in Ö auch eintragungsfrei ist...keine Ahnung 😕.
Was ich aber auf die Schnelle bei Google erfahren habe, könnte es mit einem Sport-Lufi bei Eurem TüV Probleme geben. Ich würde einfach mal Euren TüV kontaktieren...und frag doch gleich mal das ganze Paket ab, was Du bei Deinem verändern möchtest.
Hab auf der Landesregierung angerufen gestern: Die AGA ist eintragungsfrei sofern keine Leistungssteigerung oder eine Verlauterung des Sytems (Toleranz 5Db) besteht.
Der Luftfilter "muss eingetragen werden" laut dem Hrn. aus Linz. Diese Aussage widerspricht sich leider mit den Aussagen von den ganzen Foren, denn die sagen, dass es grundsätzlich verboten sei diese Dinger in Ö zu haben. Allerdings wird hier von "offenen Filtern" geredet (was auch immer das ist 🙂 ). Bei mir gehts aber "nur" um einen Sportluftfilereinsatz von K&N. Ich weiß nicht ob das einen Unterschied macht oder nicht...
Zitat:
Original geschrieben von alex_knapp_009
Zitat:
Der Luftfilter "muss eingetragen werden" laut dem Hrn. aus Linz. Diese Aussage widerspricht sich leider mit den Aussagen von den ganzen Foren, denn die sagen, dass es grundsätzlich verboten sei diese Dinger in Ö zu haben. Allerdings wird hier von "offenen Filtern" geredet (was auch immer das ist 🙂 ). Bei mir gehts aber "nur" um einen Sportluftfilereinsatz von K&N. Ich weiß nicht ob das einen Unterschied macht oder nicht...
Das hier dürfte vom Verständnis her ein "offener Lufi" sein...und wird ohne Luftfilterkasten verwendet. Und der ist - meine ich, korrigiert mich bitte, wenn nicht - auch in Deutschland verboten. Deiner ist ja "nur" ein anderer Einsatz...
Zitat:
Original geschrieben von WB_S5
Das hier dürfte vom Verständnis her ein "offener Lufi" sein...und wird ohne Luftfilterkasten verwendet. Und der ist - meine ich, korrigiert mich bitte, wenn nicht - auch in Deutschland verboten. Deiner ist ja "nur" ein anderer Einsatz...Zitat:
Original geschrieben von alex_knapp_009
Ok wenn ich das Bild sehe verstehe ich warum das verboten ist 🙂 Das sieht nicht gerade gesund aus.
Allerdings hab ich in Erfahrung gebracht, dass man das Ding eventuell mit einer Dämmmatte unter der Haube eingetragen bekommt. Habe aber ehrlich gesagt eine Lust mir so eine Matte unter die Haube zu kleben...
Die große Frage ist nun: Sieht/hört man das Ding und wie siehts mit Versicherungsschutz und Garantie aus, wenn etwas passieren sollte?
Zitat:
Original geschrieben von alex_knapp_009
Allerdings hab ich in Erfahrung gebracht, dass man das Ding eventuell mit einer Dämmmatte unter der Haube eingetragen bekommt. Habe aber ehrlich gesagt eine Lust mir so eine Matte unter die Haube zu kleben...
Bei dem "offenen" musst Du eine Matte unter die Haube kleben, damit Du den deutlich lauteren Sound vom Motor nicht hörst??? Darfst aber die Haube beim TüV dann nicht aufmachen...ist aber ja wohl voll peinlich...egal in welchem Land...kann ich mir nicht vorstellen, dass damit eine Eintragung geht...das hat ja das Niveau von "Mofa-Tuning" - so'n Quatsch
Zitat:
Die große Frage ist nun: Sieht/hört man das Ding und wie siehts mit Versicherungsschutz und Garantie aus, wenn etwas passieren sollte?
Bei der Frage gehe ich mal davon aus, dass Du Deine Version - also nur den Austausch des Luftfiltereinsatzes mit Luftfilterkasten - meinst...ja, in Verbindung mit Deiner AGA wird der Sound kerniger und wahrscheinlich auch lauter, wobei der Sound an den Endrohren hauptsächlich verändert sein wird. An der Motorhaube sollte man die Veränderung des Lufis nur deutlich hören, wenn Du die Brum-Brum-Nummer an der Ampel oder wo auch immer machst und auch nur, wenn die AGA nicht zu laut ist. Zu Versicherungsschutz und Garantie kann ich (leider wieder) nichts sagen, denke aber:
- Hersteller-Garantie: erlischt (oder Du baust den Lufi vor jedem Werkstattbesuch immer wieder um)
- Versicherungsschutz: nur wenn der TüV sein Ok gibt oder die Vorgaben eingehalten werden
...obwohl ich selbst nicht nur kleinere (erlaubte) Veränderungen gemacht habe, komme mir hier irgendwie langsam wie ein Spielverderber vor... 🙁