Was haltet Ihr davon? Roller/Mopeds 50ccm Tempolimit auf 60Km/h
Hallo Gemeinde,
bin mal im stöbern durchs Netz auf folgendes gestoßen.
Vor gut 2 Jahren wurde mal eine Petition gestartet worum es ging bei Roller/Mopeds die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h zu erhöhen und an den Bundestag weitergeleitet.
Was haltet Ihr davon?
Ich würde mich über Eure Gedanken freuen.
Link: https://www.openpetition.de/.../...traeder-bis-50ccm-von-45-auf-59km-h
Gruß
Parunzel
50 Antworten
Geschwindigkeitsbeschränkungen nur da, wo es Sinn macht. Nebenstraßen bzw Wohnstraßen gerne 30. Hauptstrassen sollten bei 50 bleiben. Ampelschaltungen digitalisieren, vernetzen und an den Verkehrsfluss anpassen bringt mehr CO2-Reduktion, als von einer roten Ampel zur nächsten zu fahren. Das permanente bremsen, anfahren und beschleunigen erzeugt mehr Lärm und Abgase als das Fahren bei konstanter Geschwindigkeit. Negativbeispiel Bremen, dort gibt es keine grüne Welle und eine Ausfallstraße, 4 Spurig, wurde vor Jahren von 70 auf 50km/h reduziert und mit Ampeln und Blitzern versehen, damit die Fußgänger und Radfahrer besser die Strasse überqueren können. Vorher gab es Brücken für diese Verkehrsteilnehmer. Unfälle gab es nur, weil die bremer Trottel die Brücken nicht benutzt haben und über die Strasse gerannt sind.
Was hat man davon? Stau, Zeitverlust und Umweltbelastung. Und zu welcher Partei gehört der/die/das Senator/-in?
Dreimal dürft ihr raten...
Ist total Off-Topic, musste ich bei der anfangenden Diskussion um E-Mobilität und Tempolimit mal loswerden.
Zitat:
@Thomalinus schrieb am 6. November 2021 um 21:05:46 Uhr:
Ich würde 60 kmh nicht gut finden.
Ich wäre lieber in der Stadt für überall 30 Kmh.
Entspannend von A nach B in der Stadt und Energiesparend.
Seit wann spart man Energie, wenn man wegen 30km/h einen Gang RUNTER schalten muß? Das verbraucht MEHR Energie...
war in der DDR so, also kann man das nicht machen, irgendwelchen Quatsch wie 45 km/h statt 50 km/h einzuführen, anstatt 60 km/h wie in der DDR macht zwar keinen Sinn, aber Hauptsache nix vom Klassenfeind übernehmen.....
Zitat:
@norwegian_sun schrieb am 7. November 2021 um 01:24:49 Uhr:
war in der DDR so, also kann man das nicht machen, irgendwelchen Quatsch wie 45 km/h statt 50 km/h einzuführen, anstatt 60 km/h wie in der DDR macht zwar keinen Sinn, aber Hauptsache nix vom Klassenfeind übernehmen.....
Bekanntlich wurde es aber übernommen und ist immer noch Gesetzeslage der BRD.
Aber die DDR ist eben nur der BRD beigetreten und nicht der EU oder der UDSSR.
Andere große Nationen wie Frankreich hatten übrigens nur 40km/h und so kamen die 45km/h eben als Kompromiß heraus.
Es ist eben bei aller Ostalgie doch nicht so, dass die DDR die ganze Welt nach ihrer Pfeife tanzen lassen konnte. Das galt nur für die BRD.
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Also Simson kaufen und ohne Petition 60kmh fahren 😉
Genau, einen gepflegten Simson Roller kaufen und schon kann man 60 Km/h genießen ohne langes Gebettle für Änderung der STVO...
Zitat:
@Künne schrieb am 7. November 2021 um 07:28:38 Uhr:
Also Simson kaufen und ohne Petition 60kmh fahren 😉
Ich weiß nicht ob das auch rechtens ist den mit den heutigen Führerschein zu fahren,oder nur mit den alten wie so vieles.
Ich kann auch nicht sagen zB mein Wohnmobil ist von 19....., wiegt 7500Kg und wurde mit Führerschein Klasse 3 gefahren. Heute ist doch alles genau abgegrenzt von überhaupt Hänger, Automatik ohne Schaltwagen und was weiß ich noch und wenn im Führerschein steht das 45 Kmh die Höchstgeschwindigkeit ist dürfte sie normal auch nicht gefahren werden.
Mir ist es egal, mit meinem Führerschein hab ich noch alle Freiheiten und brauch mir keine Gedanken machen.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 7. November 2021 um 09:02:16 Uhr:
Ich weiß nicht ob das auch rechtens ist den mit den heutigen Führerschein zu fahren,oder nur mit den alten wie so vieles.
Weißt Du denn überhaupt, ob die alten 50km/h Mopeds erlaubt sind?
Also so wirklich wissen, vom Bundesministerium der Justiz - und nicht nur vom Hörensagen über zig Ecken?
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!" 😉
Die 50km/h KKRäder vor 2002 stehen in §76 FeV 8a
Die DDR Regel in §76 FeV 8b. Also direkt dahinter.
Wer Augen hat zum lesen, der leset.
Das Land braucht Reformen (einfacher und schlanker) ...
@tomS,
wie gesagt interessiert mich das nicht weil es mich nicht betrifft.
War nur so ein Gedanke weil in der Nachbarschaft der Sohnemann eine Anzeige bekommen hat.
Wohnmobil hat eine Zulassung die die 200Kg höher ist als die von den neuen Führerscheinen, das Gewicht aber unterhalb beim Wiegen von 2,8t.
Vater durfte in mit seinem alten Führerschein natürlich fahren, bekommt aber auch ein auf den Sack weil er sein Sohn damit fahren ließ und er daneben saß. Beide PKW Führerschein und doch nicht gleich.
Ja, beide "Pkw FS" aber Papa noch ne Klasse obendrauf.
Als Führerscheininhaber muss man nunmal wissen was man fahren darf. alternativ darf man sich Natürlich auch informieren.
Bei den neuen Scheinen ist bei 3,5t Gesammtgewicht Schluß...
Mit dem "alten" Dreier kannst bis zu 18t Fahren...
Zitat:
@greenhorn43 schrieb am 7. November 2021 um 11:11:40 Uhr:
Mit dem "alten" Dreier kannst bis zu 18t Fahren...
Und welches Fahrzeug wäre das?
Ein 7,49t-LKW als Zugfahrzeug und der Rest mit dem Anhänger mit Tandemachse.
Dazu muß man seine Berechtigung aber mit einer ärztl. Untersuchung verlängern lassen, sonst ist mit 50 Jahren Schluß.
Die Inhaber der alten 3er Führerscheine sind keine Jungspunde mehr, das dürfte bei vielen die nicht beruflich Lkw fahren, ausgelaufen sein.
Auch ich habe diese Verlängerung nicht gemacht.
Aber das steht ja alles auf dem Führerschein bzw. in der FeV.