Was droht mir?
Moin,
Hab mal ne Frage. Mein Bimmer ist abgemeldet und steht in einer Garage, welche oben drüber noch Mietwohnungen hat. Ich hatte das Problem das immer wenn mein Bordcomputer angeschlossen war die alarmanlage losging sobald ich die Batterie angeklemmt habe. Musste am BC nen Code eingeben damit der Krach aufhört. Nur da ich die Anwohner oben drüber das gehupe in dieser Zeit bis ich den Code eingegeben habe nicht zumuten wollte bin ich mit dem Hobel mal eben ins Feld gefahren, ein Kumpel hinter mir her damit man mein abgelaufenes Nummernschild von hinten nicht lesen kann (Habe noch die letzten abgelaufenen Kurzzeitschilder dran). Als wir auf nem Feldweg waren hab ich den BC wieder angeschlossen, Batterie eingestöpselt und den Code eingegeben damit die Alarmanlage wieder aus ist wenn Saft auf dem Auto ist. So, gut und schön.
In diesem Moment kam ein Opa den Weg dahergelaufen und hat die Schilder von mir und meinem Kumpel notiert (Wahrscheinlich weil man da nicht langfahren darf oder so, was anderes kann ich mir nicht vorstellen da er auch das Schild meines Kumpels notiert hat, und der hat ja gültige Kennzeichen).
Meine Frage ist jetzt: Was passiert wenn der Taugenichts jetzt die Kennzeichen an die Polizei weitergibt und die feststellen das mein Auto da gar nicht hätte sein dürfen weil die Schilder nicht mehr gültig sind? Ich hatte dieses 5-Tage Kennzeichen drauf, nur eben abgelaufen seit nem Monat. Ist ja Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuerhinterziehung und was nicht alles.
Ist da der Lappen weg?
Wäre schön wenn ihr mir ein bisschen dadrüber erzählen könntet bzw. ein paar Tipps geben könntet was jetzt am besten eventuell noch zu tun wäre um zu retten was zu retten ist.
Danke schonmal im vorraus,
Grüße,
Marcel
36 Antworten
Re: Re: Was droht mir?
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Hi,
wie schon anderweitig erwähnt, der "liebe Opa" hat ganz sicher das Abschleppseil übersehen, mit dem Dich Dein Kumpel zum Feldweg geschleppt hat 😉
Blos müsst ihr Euch dann einig sein, warum das Auto überhaupt "am Haken" war etc. ...
Hi
Da geb ich Dir voll recht!
ich würde wenn,s hart auf hart kommt einen Defekt an der Kupplung angeben.
das kann so schnell keiner nachprüfen! 🙂
Viel Glück!
Soso... Ihr seid euch also sicher das man da keinen Führerschein für braucht? Na dann wär das auch ne Alternative. Kupplung hab ich keine, Automatikgetriebe. Aber da findet sich schon was :-)
1. Hätt ich bevor ich so rum fahre grad mal schnell die hupe abgeklemmt .. dann hupts auch nimmer ohne zu fahren ;-) *g*
Tipp fürs nächste mal *G*
Zitat:
Original geschrieben von Andruxa
Genau! Das abgeschleppte Auto braucht keine Strassenzulassung. Man braucht da nich mal ein Fuererschein.
Genau so ist es.
Man muß aber genau wissen,wann abgeschleppt werden darf.Nicht zu verwechseln mit Anschleppen oder Schleppen:
Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur
- Behebung der Betriebsunfähigkeit,
- Verwertung des Fahrzeuges,
- Vernichtung des Fahrzeuges.
Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden.
Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.
Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn"😉 benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten"😉 braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.
Dann müsstet ihr noch erklären was ihr auf dem Feldweg zu suchen hattet!
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die machten dort ne kaffee pause ... *g* .. der warnblinker ging nimmer ... ihr seit weg von der straße weil ihr den verkehr net behindern wolltet und siehe da die batteriepolklemme war von der batterie gerutscht .. Ende .. *g*
@SnickersLD:
Ich hab einfach den BC abgeklemmt, bleiben die Finger wenigstens sauber und dat Ding is auch still dann :-) Und der Batteriepol springt wirklich immer ab! Beim Starten des Motors drückt der sich nach oben. Bitte aber jetzt keine Ratschläge wie ich den am besten festschraube. :-) Der soll schön locker bleiben übern Winter das ich den an und abstecken kann.
@E36 323i Coupe:
Danke für die Aufklärung. Bezüglich dessen warum wir "auf nem Feldweg gehalten haben"; es war kein richtiger Feldweg, sondern schon geteerte Straße die zu den Tennisplätzen führt, welche etwas weiter ausserhalb liegen. Dort ist im Winter natürlich niemand. Haben auch direkt vor der Einfahrt der Anlage gehalten.
Moin,
das Wesentliche ist wohl erörtert und bevor es noch zu einer reinen Rechtsberatung wird
* * * c l o s e d * * *