Was darf ich ziehen mit B, passat b8 + womo

VW Passat B8

Hallo Leute

Was darf ich eigentlich ziehen mit mein B8

Leergewicht 1470kg max 2170kg
Womo leer 1000kg max mit Ladung 1350kg

Gesammt berechnet 3520.

Mit B ist mit 20kg mehr. Wie geht es denn mit B Führerschein?

Ich werde nicht auf max. zuladen aber berechnet werde ich doch mit 20 drüber. B96 wird beantragt aber es dauert ein wenig.

Danke euch

61 Antworten

Das ist doch auf Meereshöhe bezogen. Schmelzen die 20kg in der Höhe nicht weg?
Sorry der mußte sein.

Gruß

..da muss man erstmal hochkommen...war da nicht was mit 8 oder 12%???
gruss
19FC

Einen Golf mit AHK mieten und dann ist das Gespann schon nicht mehr 20kg zu schwer....

Extrem schwer zu finden (de facto gar nicht).

Naja, ein Skoda, Ford oder was auch immer, mit max. 2.100kg GG wird sich sicherlich finden.
Der B96, oder besser BE ist aber die bessere Option.

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Die „Ausnahme” die ich wählen würde, wenn es keine andere sinnvolle Lösung gibt für die 100 km wäre:

Vorsichtshalber schauen dass das tatsächliche Gewicht unter 3,5 to bleibt, sollte machbar sein und dann eben Risiko.

Bitte das ist keine Aufforderung, sondern so würde ich es machen, muss aber natürlich jeder für sich entscheiden.

Die tatsächliche Masse ist hier aber völlig irrelevant.

Relevant wäre höchstens, ob ein ggf. kontrollierende Polizist bei der minimalen Überschreitung ein Auge zudrückt.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 27. Dezember 2021 um 16:43:38 Uhr:


Naja, ein Skoda, Ford oder was auch immer, mit max. 2.100kg GG wird sich sicherlich finden.
Der B96, oder besser BE ist aber die bessere Option.

Jede Menge - aber ohne Haken.

Zitat:

@situ schrieb am 27. Dezember 2021 um 17:21:41 Uhr:


Die tatsächliche Masse ist hier aber völlig irrelevant.

Relevant wäre höchstens, ob ein ggf. kontrollierende Polizist bei der minimalen Überschreitung ein Auge zudrückt.

Wie schon erwähnt, das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, der kontrollierende Polizist hat da eigentlich keinen Spielraum und eine Anzeigepflicht...

Deshalb finde ich den Rat von @Taxler222 äußerst schlecht...

Was ist denn jetzt mit dem tatsächlichen Gewicht?

Soweit mir bekannt, darf ich in Deutschland zumindest auch wenn ein Auto nur 1200 kg ziehen darf, einen Hänger der mit 2 to zugelassen ist mitführen, wenn er z.B. leer ist, oder insgesamt nur 1200 kg auf die Waage bringt.

Da geht es dann um das tatsächliche und nicht um das zulässige Gewicht.

Abgesehen davon habe ich nur geschrieben was ich machen würde, aber explizit nicht als „Empfehlung”

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 27. Dezember 2021 um 19:44:31 Uhr:


Was ist denn jetzt mit dem tatsächlichen Gewicht ...

Das interessiert hier nicht. Gar nicht. Überhaupt nicht. In keiner Weise.

Aber dieses nicht auseinander halten zweier völlig unabhängiger Sachverhalte füllt mehrere Gigabytes auf den Servern aller Campingforen.

Im Auszug des Textes zur Fahrerlaubnisklasse B habe ich das gefettet. Nicht völlig ohne Grund. Nichts sonst ist hier relevant und dem TE ist es auch klar.

Ich halte solche Postings auch für nicht angebracht.

Ja, bezüglich der Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht. Für die Fahrerlaubnis, um die es hier geht, aber die zulässigen Gewichte.
Und zur Sicherheit: Auch wenn das Zugfahrzeug nur 1200kg ziehen darf und selbst 2300kg wiegen darf, reicht der B nicht für das Gespann mit dem 2t-Anhänger.

Fazit, wie viele schon richtig geschrieben haben,"NEIN" er darf nicht mit "B" fahren.

Was mir mehr Sorgen macht, wie viele irgend etwas mal gehört haben, selber interpretieren oder oder oder ......

Und das in Foren, wo sich die Leute wenigstens noch mit dem Thema beschäftigen, wenn auch teilweise falsch.
Da möchte ich gar nicht wissen, wie es Autofahrer handhaben, die durch Zufall zu einem Auto mit AHK kommen und dann vielleicht noch einen Anhänger mit einer "100" auf der Rückseite geliehen bekommen.

Tja, was sich die EU dabei gedacht hat..... Wer weiß.
Aber es ist bei diesem Thema im Grunde das Gleiche, wie Warnblicker am stehenden Bus oder der "Spielstraße" oder, oder.....

War nichts gelöscht.

Zitat:

@weimarer schrieb am 27. Dezember 2021 um 22:21:39 Uhr:



Was mir mehr Sorgen macht, wie viele irgend etwas mal gehört haben, selber interpretieren oder oder oder ......

Da hast du prinzipiell aber sowas von Recht!

Nur das Internet hat so Viele Möglichkeiten sich auch an offiziellen Stellen, oder Automobilclubs wie ADAC schlau zu machen, aber sie tun es aus unerfindlichen Gründen nicht.

„ADAC.de” nur als Beispiel, kann ich genauso schnell eingeben wie Motor-talk.de, sogar noch schneller.

Dort und auf anderen Seiten die Google bei der Frage aufruft gibt es Auskünfte ohne Ende, auch ganz offizielle.

Aber zum gefühlt tausendsten Mal kommen solche Fragen in irgendein Forum, WARUM?

In JEDEM Forum, ob hier, oder bei Facebook, oder Tante Lieschens Strickstube, usw treffe ich immer auf 100erte Meinungen, da sind sowohl richtige, als auch falsche dabei und ich muss mich dann als Unbedarfter entscheiden was richtig, oder falsch ist.

Wer in Google z.B. die Frage „welchen führerschein für welchen anhänger 2021” eingibt wird absolut das finden was er braucht und zwar ganz offiziell.

Also warum 1000 Laien befragen statt einmal die richtige Stelle?

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