Was darf die Polizei genau, nach Gesetz und was nicht?

Hallo,
ich kam in letzter Zeit, vermehrt in Polizeikontrollen.
Manchmal fühlt man sich doch sehr stark gestört in seiner Privatsphäre oder wird unnötig, ohne Verdacht ne halbe Stunde aufgehalten.🙄

Deswegen würde ich gerne mal wissen, was die Polizei so machen darf.

Also angenommen, ich komme direkt nach der Einreise nach D. aus Richtung Tschechien in eine Drogenkontrolle. Ich denke dass die Kollegen entweder von der Bayrischen Polizei oder dem Zoll waren. Sie sahen aber eher wie Polizeibeamte aus, waren keine direkten Zoll Schilder zu sehen.

Nicht jedes Auto wurde zur Drogenkontrolle rausgewunken.

Naja, jedenfalls meinte der 1. Polizist nur, dass man nur kurz meine Daten checke. Plötzlich wurde aber mein Wagen durchsucht. Ich sollte sogar bei der Durchsuchung von meinem Wagen zurücktreten... Hier im Netz steht aber, dass man daneben stehen darf, wenn die privaten Dinge durchsucht werden.

2. kann ich es so langsam echt nicht mehr brauchen, wenn jeder Polizist an der Grenze in meinem Waschbeutel und Reisezeug rumgrabscht. Was soll das? 😕

Ich denke, dass die das meiste was die da tun, gar nicht dürften.

Warum fordert mich der Polizist sonst auf, meine Laptoptasche zu öffnen?
Kann er das nicht selber?

Wahrscheinlich darf er das gar nicht. Nen anderes mal sollte ich die Reisetasche öffnen.

Im Netz habe ich auch schon gelesen, dass die Polizei eigentlich gar nicht durchsuchen darf, ohne nen Anfangsverdacht. Dass sie nur zb den Verbandskasten prüfen darf.

Also man sagt ja bei "Darf ich mal ihren Wagen eben kurz durchsuchen", automatisch "Ja". Was ist aber dann, wenn ich "Nein" sage?

Darf der Zoll oder die Polizei, 500m nach der Grenze(dort gibts kein Häuschen mehr), mich dann durchsuchen ohne richterlichen Beschluss, ohne Anhaltspunkte auf Drogenbesitz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. November 2014 um 15:31:20 Uhr:


Laß mich raten - entschuldigt hat sich hinterher keiner, oder?

Wird nicht notwendig gewesen sein, weil sich der Sachverhalt nicht so zugetragen haben kann, wie pico24229 hier darstellt.

Er schreibt:

Zitat:

Polizei kommt mir engegen, dreht und fährt mir 10km hinterher. Hält mich dann ca. 3km vor meiner Haustür an. Dann, haben sie Alkohol oder Drogen genommen?

Wir fahren Leuten, die wir - warum auch immer - in Verdacht haben, ein KfZ unter dem Einfluß von BTM oder Alkoholischen Getränken zu führen, nicht 10 km hinterher. Nicht mal einen. Warum? Weil wir den Verdacht schnellstmöglich erhärten oder entkräften wollen; und genau aus diesem Grund halten wir den Proband sofort an.

Weiter schreibt er:

Zitat:

Ich habe gepustet -0.0 Wir würden schon gerne einen Drogentest machen… Die nehmen mich mit auf die 5km entfernte Wache, Auto bleibt im Niemandsland stehen.

Freiwilliger Atemalkoholtest negativ, so weit so gut. Es wird ihm kein Mahsan (Urinschnelltest) oder Wischtest (Drugwipe/Schweiss) angeboten? Die sind schon ewig auf jedem FuWa, selbst in der Provinz. Aber sei es drum, weiter gehts:

Zitat:

Drogentest negativ. Polizei: Wir muessen Blut abnehmen: Fahrt in die Stadt zurück 12km und Amtsartzt und alles.

Bei negativem Urin und Drogentest ruft kein Dienstgruppenleiter der Welt beim Bereitschaftsrichter/-StA an um eine Blutentnahme zu erwirken. Und bei der Faktenlage ordnet er die auch nicht selber an (falls es keine Bereitschaft in dem Bezirk geben sollte) oder geht eine Distanz höher und fragt da auch nur beim Diensthabenden Polizeiführer an. Warum? Weil er sich aus o.g. Gründen nicht komplett lächerlich machen will - denn durchbekommen wird er das nicht und strafbar machen will sich auch keiner (Stichwort KV im Amt). BE bei der Sachlage, am Ende noch mit Zwang durchgesetzt? Der Kollege kann die Uniform ausziehen... Und ganz nebenbei, der Bereitschaftsarzt wird im übrigen vor dem Zapfen auch über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sollte mich wundern, wenn da auch nur einer im ganzen Bundesgebiet die Nadel in die Hand nimmt (Stichwort Beihilfe). Ist also Käse, was pico da schreibt.

Weiter gehts:

Zitat:

Danach haben sie mich wenigstens nach Hause gefahren.

Macht auch keiner. Wieso auch? Weil wir als Menschenfreunde potentielle Straftäter auch noch nach Hause fahren? 😁

Und mal nachgehakt: was ist denn mit dem Auto im "Niemandsland" passiert? Pico wird es ja wohl nicht mehr gefahren haben, denn wenn der Verdacht einer Drogenfahrt vorliegt

und

gezapft wird, stellen wir auch gleichzeitig den Führerschein sicher, bis das Ergebnis der Blutentnahme vorliegt (dauert in der Regel so drei Wochen). In der Zeit darf er also gar nicht fahren.

Aber munter weiter:

Zitat:

Ende der Geschichte: Brief der Staatsanwältin: Alles Ok.

Wenn alles negativ ist, wird der Vorgang gar nicht an die Staatsanwaltschaft abverfügt. Warum auch? Damit die Verwaltungsangestellte beim Amtsgericht den ganzen Kram direkt in den Papierkorb haut?

Zu guter letzt:

Zitat:

Dann habe ich ihr erstmal ne Beschwerde geschrieben. Und selbst wenn sie sich die Beamten nur vorgemerkt hat, sollte noch einmal sowas vorkommen war es nicht das erste Mal.

Interessiert die StA nicht die Bohne, denn die ist der Polizei weder weisungsbefugt noch ist sie disziplinarrechtlich für uns von Belang, weswegen solche Briefe dort direkt in die runde Ablage kommen... Beschwerde ist deshalb an den Dienstellenleiter respektive den Dienstgruppenleiter der Beamten zu richten. Aber was rede ich, dieser Fall ist niemals so passiert wie hier geschildert 🙄

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 5. November 2014 um 08:36:28 Uhr:


... ist nur ein SCHNELL-test und kann nicht alle Arten von Drogen identifizieren. 😠

Ich bin ja zugegebenermaßen nicht ganz auf dem neuesten Stand was Drogen angeht, aber

das

sollte doch wohl erst mal reichen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@pico24229 http://www.motor-talk.de/.../...gesetz-und-was-nicht-t5102206.html?...:



Denkst du nicht dass es auch mal Ausnahmen geben kann???
Denkst du alle Polizisten verhalten sich immer wie im Lehrbuch?? -Wie erklärst du dir dann bewiesene Fehler von Polizisten?

Genau so hat es sich zugetragen.

Oder bist du gar kein Polizist sondern MA im Ortnungsamt und schreibst schön Zettel oder bedienst den Blitzer? -Nach deinen letzten Posts könnte ich mir sogar vorstellen, dass du dabei sogar noch Spass hast 😠

Also, mir wird klar, warum du so behandelt wirst, falls es denn stimmt 😁 Und wenn er schön Zettel schreibt oder den Blitzer bedient, was ist daran schlecht oder schlimm? Ich verstehe deine fast schon abwertende Aussage nicht. Außerdem erscheint es mir so, dass dieser User Ahnung hat, von dem was er schreibt 😉

Wie du selbst sagtest, es gibt vermutlich Ausnahmen, aber deshalb eine ganze Berufsgruppe in den Dreck zu ziehen, finde ich sehr schwach 😎

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 4. November 2014 um 21:19:08 Uhr:



Und mal nachgehakt: was ist denn mit dem Auto im "Niemandsland" passiert? Pico wird es ja wohl nicht mehr gefahren haben, denn wenn der Verdacht einer Drogenfahrt vorliegt und gezapft wird, stellen wir auch gleichzeitig den Führerschein sicher, bis das Ergebnis der Blutentnahme vorliegt (dauert in der Regel so drei Wochen). In der Zeit darf er also gar nicht fahren.

Führerscheinsicherstellung bei einem Verstoß nach § 24a StVG ohne irgendwelche Ausfallerscheinungen, also bei einer Ordnungswidrigkeit?

Also wo ich her komme ( NRW ) wird das nicht gemacht. Sicherstellung erst bei Verstoß nach § 316 StGB.

Bei einer Drogenfahrt ist die Blutprobe zur Beweiserhebung unumgänglich, anders als bei einer Trunkenheitsfahrt unter 1,1 Promille. Hier gibt´s gerichtverwertbare Ergebnisse durch ein stationäres Gerät.

Also bloße Drogenfahrt = immer Blutprobe aber keine Sicherstellung des Führerscheines-späteres Fahrverbot

Drogenfahrt plus Ausfall/Auffallerscheinung = Straftat-Blutprobe-Sicherstellung/Beschlagnahme

Alkoholfahrt bis 1,09 Promille = Evidentialtest-Ordnungswidrigkeit und späteres Fahrverbot

Alkoholfahrt bis 1,09 Promille plus Ausfallerscheinung= Straftat-Blutprobe Sicherstellung oder Beschlagnahme

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. November 2014 um 13:41:37 Uhr:


Bei einer Drogenfahrt ist die Blutprobe zur Beweiserhebung unumgänglich, ...

Ja schon, aber doch nicht ohne Verdachtsmoment (also positiven bzw. verweigerten Wisch-/Urin-Test).

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. November 2014 um 14:51:44 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 5. November 2014 um 13:41:37 Uhr:


Bei einer Drogenfahrt ist die Blutprobe zur Beweiserhebung unumgänglich, ...
Ja schon, aber doch nicht ohne Verdachtsmoment (also positiven bzw. verweigerten Wisch-/Urin-Test).

Gruß Metalhead

Verlangsamte bzw. Pupillenreaktion reicht oftmals auch, wenn abgelehnt wird. Am Besten ist´s natürlich mit positivem Urintest. Wenn der dann aber negativ ist, sehe ich erhebliche Probleme für die Begründung einer Blutprobenentnahme. Ich bezweifle auch, dass irgendein Staatsanwalt/Richter da mit zieht, so lange da keine anderen Aspekte angebracht werden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. November 2014 um 16:52:44 Uhr:



Verlangsamte bzw. Pupillenreaktion reicht oftmals auch, wenn abgelehnt wird.

Bin ich gespannt, wie die ein Polizist feststellen will. Denn in die Augen leuchten darf er ohne Zustimmung auch keinem.

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. November 2014 um 16:52:44 Uhr:


Verlangsamte bzw. Pupillenreaktion reicht oftmals auch, wenn abgelehnt wird.

Sicher, wenn du den Wisch-/Urintest ablehnst wird das sicher auch angeordnet.

Zitat:

Wenn der dann aber negativ ist, sehe ich erhebliche Probleme für die Begründung einer Blutprobenentnahme.

Eben, darum hätte ich das auch verweigert.

Zitat:

Ich bezweifle auch, dass irgendein Staatsanwalt/Richter da mit zieht, so lange da keine anderen Aspekte angebracht werden.

Yep, ich glaube auch nicht (sollte sich die Geschichte so zugetragen haben), daß dazu ein Staatsanwalt befragt wurde (zumindest nicht mit den wahren Fakten).

Wenn die einen allerdings zur Blutentnahme "bitten" braucht's wahrscheinlich aber keinen Staatsanwalt, oder?

Gruß Metalhead

Ich finde solche Diskussionen immer lustig :-)
Wie wäre es denn mal mit einer Frage: "Was darf der Fahrzeugfüher eines Kfz genau nach dem Gesetz und was nicht?"

Darf er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten ? NEIN
Darf er im Halteverbot halten/parken ? NEIN
Darf er........ ? NEIN, NEIN, NEIN........

Schon komisch dass sich hier manche sich vielmehr damit beschäftigen was andere dürfen oder nicht dürfen und tun und lassen sollen aber sich selbst über dass was sie zu tun oder zu lassen haben einen ziemlichen Dreck scheren :-)

Prinzipiell denke ich schon dass die Beamten sehr genau wissen was sie dürfen und was nicht. schließlich sind diese, im Gegensatz zu den meisten hier, in diesem Bereich ausgebildet und geschult. Und ich denke die werden, gerade in der heutigen Zeit, einen Teufel tun etwas einzufordern was sie nicht dürfen da ihnen dies ganz gewaltig auf die Füße fallen kann und, im extrem Fall, daran sogar die Ahndung einer tatsächlichen Straftat scheitern könnte.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 6. November 2014 um 09:13:20 Uhr:


Ich finde solche Diskussionen immer lustig :-)
Wie wäre es denn mal mit einer Frage: "Was darf der Fahrzeugfüher eines Kfz genau nach dem Gesetz und was nicht?"

Darf er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten ? NEIN
Darf er im Halteverbot halten/parken ? NEIN
Darf er........ ? NEIN, NEIN, NEIN........

Das liegt daran dass das jeder weiß.

(oder wissen sollte🙁)

@NeuerBesitzer Thema verfehlt.
Ich bezweifle nicht daß die Beamten wissen was sie dürfen. Ob sie das auch berücksichtigen wenn offensichtlich ist, daß der Gegenüber keine Ahnung hat, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß Metalhead

Genau, sie wissen was Sie dürfen, aber durch die Einwilligung des Gegenübers dürfen Sie erst so richtig viel. Deshalb wird das mit Fragen, oder Verhalten in die "richtige" Richtung gelenkt.

Wenn jemand dann aktiv "nein, das möchte ich nicht", "nein, das mache ich nicht" sagt, wird oft noch mit so Fragen, was man denn zu verbergen hätte etc. und "Androhungen", was das zur Folge hätte, der unwissende soweit verunsichert, dass er sich auf Dinge einlässt, die er nicht machen müsste (und in manchen Fällen auch besser nicht hätte machen sollen).

Hatten wir nicht kürzlich so einen Thread zu den tatsächlichen Mitwirkungspflichten bei Verkehrskontrollen?

Dieses Thema scheint ja darauf hinauszulaufen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. November 2014 um 09:24:13 Uhr:


@NeuerBesitzer Thema verfehlt.
Ich bezweifle nicht daß die Beamten wissen was sie dürfen. Ob sie das auch berücksichtigen wenn offensichtlich ist, daß der Gegenüber keine Ahnung hat, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß Metalhead

Dafür sieht unser System nun mal Belehrungen vor. Ist diese nicht entsprechend erfolgt sieht es im Zweifelsfalle eher für die Beamten und den Staatsanwalt schlecht aus.

Setzt aber auch wieder voraus daß der Betroffene weiß daß er ungerechtfertigt behandelt wurde und entsprechend handelt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@pico24229 schrieb am 5. November 2014 um 06:25:41 Uhr:



Denkst du nicht dass es auch mal Ausnahmen geben kann???
Denkst du alle Polizisten verhalten sich immer wie im Lehrbuch?? -Wie erklärst du dir dann bewiesene Fehler von Polizisten?

Genau so hat es sich zugetragen.

Oder bist du gar kein Polizist sondern MA im Ortnungsamt und schreibst schön Zettel oder bedienst den Blitzer? -Nach deinen letzten Posts könnte ich mir sogar vorstellen, dass du dabei sogar noch Spass hast 😠

Sicher werden Fehler gemacht, wie überall, wo Menschen arbeiten.

Der Punkt ist einfach - und da hakt es in deiner Geschichte - daß du dermaßen gravierende Fehler beschreibst, die nicht mal einem Anwärter im ersten Praktikum passieren würden. Und diese passierten in deinem "Fall" nicht nur während dem Ablauf der "Kontrolle", sondern auch noch im Nachgang, also an anderer Stelle von anderen Personen in anderen Institutionen, weswegen ich dir auf den Kopf zusage, daß du da eine frei erfundene (Lügen-) Geschichte erzählst.

Zu deinen letzten zwei Sätzen sage ich mal nichts, nur soviel: meiner (bescheidenen) Meinung nach habe ich den geilsten Job der Welt und ja, er macht mir sehr viel Spaß (auch wenn der eine oder andere Bürger alles dransetzt, mir den Spaß zu vermiesen) 😉

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