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Warum hat der 4F eine so niedrige Anhängelast, gibts Möglichkeiten die aufzulasten?

Audi A6 C6/4F

Ich suche gerade für meinen Cousin einen neuen Wagen. Aus meiner Sicht hätte gerade ein A6 allroad 3.0TDI mit TT5 optimal gepasst, besonders da er auch öfters einen schweren Anhänger zieht. Aber nun sehe ich in den technischen Unterlagen, dass beim 4F nur 1900kg bzw. 2100kg (bei 8% Steigung) zulässig sind! Ein Q7 hat 3500kg, sogar ein viel leichterer Tiguan 2.0TDI mit Handschaltung darf 2500kg an den Haken nehmen. Das kann ja nicht wirklich so sein! Gibt es Möglichkeiten, dass man den allroad hochtypisiert? Da müssten ja mind. 2500 oder 3000kg möglich sein!

MfG

Hannes

Beste Antwort im Thema

Hallo Hannes

Ein Legale Auflastung wird nicht möglich sein, da der Gesetzgeber klare Vorgaben hat.

Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.
Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal
das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende
Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %
4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen
- vorderer Überhangwinkel > 25°
- hinterer Überhangwinkel > 20°
- Rampenwinkel > 20°
- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm
- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

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Will mal den alten Fred hochholen, aus aktuellem Anlaß.

Ich hatte mir übers WE nen "Minibagger" incl. Hänger ausgeliehen.
Es wurde vom Verl.Betrieb nach dem max. zul. Zuggewicht gefragt.
Lt.Kfz-Schein = 1,9to.

Blöd, da der angedachte Bagger schon 1,8 und der Hänger nochmal 0,4to hatte.
Verleiher hat ihn mir nicht gegegeben, sind dann aber zu einem anderen Termin auf den Nächstkleineren umgestiegen - das ging.

Meine Frage:
Was würde denn am Audi 3.0TDi passieren, wenn ich angenommene 3to ziehe.
Reden wir hier von einer Kaltverformung bestimmter Teile?
Mache ich aus nem A6 beim "Beschleunigen" (mit 3to 🙂) nen A8 und dann beim Bremsen nen A3?

Wie gesagt - es geht nicht um die Motorleistung, Bremsen, Verkehrssicherheit erlaubt nach StVO usw.!

Das Flugtier

Zitat:

Original geschrieben von flugtier



Meine Frage:
Was würde denn am Audi 3.0TDi passieren, wenn ich angenommene 3to ziehe.
Reden wir hier von einer Kaltverformung bestimmter Teile?
Mache ich aus nem A6 beim "Beschleunigen" (mit 3to 🙂) nen A8 und dann beim Bremsen nen A3?

Das Flugtier

Moin !

Also wenn die Stützlast des Hacken nicht überschritten wird (70 kg) dann könnte bei Bodenwellen oder starken Bremsen/Anfahren schon der Hacken darunter leiden.... alles andere sollte wohl halten. Zumal der Anhänger mit großer Sicherheit schon ein gebremster war/ist ??!

Hab da die StVo und StvZo mal außen vor gelssen ! 😁

Der A64F RS6 darf gar keine Last ziehen , obwohl er schwer ist , einen belastbaren Antrieb und Bremsen hat und kaum weniger stabil sein dürfte als ein z.B. 3,0TDI Quattro . Ich weiß , dass einige trotzdem mit Anhänger fahren (die AHK scheint problemlos zu passen) , obwohl in den "Papieren" keine Anhängelast eingetragen ist . Technisch gesehen kann ich da Audi/Quattro GmbH auch nicht verstehen .

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

Original geschrieben von flugtier



Meine Frage:
Was würde denn am Audi 3.0TDi passieren, wenn ich angenommene 3to ziehe.
Reden wir hier von einer Kaltverformung bestimmter Teile?
Mache ich aus nem A6 beim "Beschleunigen" (mit 3to 🙂) nen A8 und dann beim Bremsen nen A3?

Das Flugtier

Moin !

Also wenn die Stützlast des Hacken nicht überschritten wird (70 kg) dann könnte bei Bodenwellen oder starken Bremsen/Anfahren schon der Hacken darunter leiden.... alles andere sollte wohl halten. Zumal der Anhänger mit großer Sicherheit schon ein gebremster war/ist ??!

Hab da die StVo und StvZo mal außen vor gelssen ! 😁

@Senti

Die schwenkbare originale Anhängerkupplung hat 85 kg zulässige Stützlast laut Fahrzeugpapieren und Aufkleber an der Heckklappe.

Ähnliche Themen

Hi,

gibt es jetzt ne Möglichkeit den A6 aufzulasten? Hab das irgendwo gelesen das es möglich wäre aber finde das nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Michi126


gibt es jetzt ne Möglichkeit den A6 aufzulasten? Hab das irgendwo gelesen das es möglich wäre aber finde das nicht mehr.

z.B.

http://www.fahrzeugauflastung.eu/zuglasterhöhung/audi/

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Also wenn die Stützlast des Hacken nicht überschritten wird .............

@Sentinel

Die Stützlast hat mit der Fragestellung nichts zu tun.

Der D-Wert der Anhängekupplung ist das was von Interesse ist.

Zitat:

Original geschrieben von M_H_1



Zitat:

Original geschrieben von Michi126


gibt es jetzt ne Möglichkeit den A6 aufzulasten? Hab das irgendwo gelesen das es möglich wäre aber finde das nicht mehr.
z.B.
http://www.fahrzeugauflastung.eu/zuglasterhöhung/audi/

Danke, und welche Anhängerkupplung bräuchte ich dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Michi126


Danke, und welche Anhängerkupplung bräuchte ich dafür.

Lesen hilft:

http://www.fahrzeugauflastung.eu/.../

ansonsten dort mal anrufen und fragen.

Hallo,

bei meinem A6 Avant, 3.0TDI, originaler AHK steht: KN-Wert: D12

Zur Info: Das Schild kann man erkennen bei ausgeklappter AHK auf dem Arm im Stoßfänger.

Ich werde meinen wohl mal auflasten.

Gruß,
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von wesso


Hallo,

bei meinem A6 Avant, 3.0TDI, originaler AHK steht: KN-Wert: D12

Zur Info: Das Schild kann man erkennen bei ausgeklappter AHK auf dem Arm im Stoßfänger.

Ich werde meinen wohl mal auflasten.

Gruß,
Stefan

Gib mal bitte bescheid ob es geklappt hat.

Also so wie ich es verstehe brauche ich ne Anhängerkupplung mit nem DN wert von 12 und dann kann ich auflasten?

Zitat:

Original geschrieben von Michi126


Also so wie ich es verstehe brauche ich ne Anhängerkupplung mit nem DN wert von 12 und dann kann ich auflasten?
Auflasten

= Erhöhung des zul. Gesamtgewichtes / Nutzlast. (Willst du nicht da du nur die Zuglast erhöhen willst.)

Zuglasterhöhung erfordert mindestens den "notwendiger D-Wert (kN)" wie aus der Tabelle ersichtlich (Jedenfalls bei der Firma welche ich dir genannt hatte).
Du bekommst dann ein Gutachten (nur für dein Fahrzeug / Fahrgestellnummer evtl. mit weiteren Auflagen wie z.B. Schlingerkupplung etc. ). Mit diesem fährst du zum TÜV deiner Wahl und läßt es prüfen / eintragen. das Gutachten bleibt beim TÜV deiner Wahl und du bekommst eine Abnahme. Mit diesem Dokument dann zur Zulassungsstelle um dein Fahrzeugschein zu ändern.

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