Wartezimmer: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …
So, ich nehme jetzt mal platz, nachdem der 10.04. in der BMW Welt bestätigt wurde....30d in Arktikgrau mit M-Paket bestellt....
Muss sagen, so nervig war das "warten" noch nie, kann es kaum erwarten...freue mich sehr auf das Fahrzeug, auch wenn ich hier und da abstriche machen musste (noch habe ich die Disziplin😁)..
Falls es noch weitere Leidensgenossen gibt, freue mich....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gde2011 schrieb am 30. März 2020 um 19:54:37 Uhr:
Wenn du Gesundheit unnütz findest ist das ja ok. Und warum ich schreibe sind solche Menschen wie du. Aber ich denke das verstehst du jetzt nicht.
"Wirklich" sind die Sorgen auch nicht, das passiert alles nur im Fernsehen und wie Trump sagt, China hat es erfunden.
Herr lass Hirn regnen!
Edit: mit den Toten durch unsere egoistische Verantwortungslosigkeit hast du recht, bloß ist das nicht zu vergleichen (du weißt sicher warum, oder).
Ich schlage vor die Diskussion in 2-3 Wochen in geeigneter Form weiterzuführen. Eventuell ist es dir auch dann greifbarer.
Zum letzten Mal. Ab jetzt werde ich dich und deines Gleichen einfach ignorieren:
Das hier ist ein KFZ-Forum!
Wozu ist es da?
Richtig, um über KFZ zu diskutieren, fachsimpeln, Probleme zu lösen, sich auszutauschen.
Wozu ist es nicht da?
Richtig, es ist nicht gedacht, hier Pandemien, Viren, Ängste zu diskutieren.
Und schon gar nicht dafür, seine Eitelkeit an anderen zu stillen, indem man ständig den Moralapostel spielt.
Und Leuten vorzuwerfen, sie würden das Thema Corona nicht ernst genug nehmen, weil sie in einem KFZ-Forum über KFZ schreiben... ach, lassen wir das, wahrscheinlich wirst du es sowieso nicht verstehen.
7584 Antworten
Zitat:
@TolleAutosFan schrieb am 14. April 2021 um 17:32:12 Uhr:
Zitat:
@Drive_Save schrieb am 14. April 2021 um 17:16:34 Uhr:
Hey @TolleAutosFan und dcngyn,Danke für Eure Wortmeldung und eigentlich bin ich auch davon ausgegangen,
wenn man vorher unterschrieben hat, dass dies gilt aber anscheinend steht das
im Kleingedruckten... wenn man z.B. Ende Januar unterschrieben hat kommt es
zu einer Anpassung, da der Händler den neuen Preisstand verwenden muss.
Auch wenn man im Februar oder März, April etwas ändert verwendet der Händler
die aktuelle Preisliste. Wurde mir so gesagt!
Es gibt wohl aber von BMW eine Unterstützung wegen Altpreisbestellung.
Fragt bitte auch noch einmal nach und sollte das alles falsch sein, bitte um Info
wäre ja auch wichtig zu wissen.
Danke für FeedbackEgal, was BMW mglw. ins Kleingedruckte geschrieben hat: Deutsches Vertragsrecht kriegen sie damit nicht ausgehebelt. Vertrag ist Vertrag und alles, was daran etwas ändern könnte wäre ein Ausflug in die Juristerei, den wir in diesem Forum bestimmt nicht machen sollten.
Ich beginne aber nun zu ahnen, was Dein eigentliches Thema ist: Meinst Du etwa den Fall, dass der Endkunde sich nach seiner Bestellung überlegt, an seiner Konfiguration nochmal was ändern zu wollen und dann hat es zwischenzeitlich eine Anpassung der Preisliste gegeben? Wenn Du das meinst, dann wäre die Antwort: Verhandlungssache. Denn dann ist es ja der Endkunde, der an dem bestehenden Vertrag etwas ändern möchte. Natürlich wird jeder Händler auf den Wunsch eingehen, solange das Auto noch nicht den Produktionsstatus erreicht hat, aber die Preisfrage könnte sich dann stellen.
Sorry habe noch einmal nachgefragt...Ergebnis
Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge
BMW Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten
des Käufers
…
II. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Termin Liefertermin
mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss
den Listenpreis ändert. …
Beispiel:
Man hat im Dezember2020 oder Januar 2021 bestellt...
Auslieferung z.B. Juni oder Juli
...da würde obiges gelten oder nicht?
Das würde ich mal getrost ignorieren. Da kann der Händler sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, er wird trotzdem von mir keinen Cent mehr bekommen, als im Kaufvertrag steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Fall der Fälle vor einem Gericht Bestand hätte. Aber bevor es so weit kommt, möchte ich den Fall erstmal sehen, dass ein Händler nachträglich eine Preiserhöhung geltend machen will. Müsste ja schon sehr extrem sein und würde dann sicher irgendwie auf anderem Weg gelöst als über eine simple Preiserhöhung. Daher hat die Klausel für mich theoretischen und rechtlich ggü. einem Endverbraucher (bei einem Kaufmann könnte etwas anderes gelten) fragwürdigen Charakter. Daher können wir das Thema - glaube ich - beiseite legen. Wenn's doch mal einen Fall gibt, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
Vertrag ist Vertrag. Der von euch unterschriebene Vertrag besagt, dass die BMW-AGB Teil ebendieses Vertrages sind.
Und wie Drive_Save nachgelesen hat, regeln die BMW-AGB, dass Preiserhöhungen bis zu 5% generell möglich sind, es sei denn
1- zwischen Bestellung und Auslieferung liegen vier Monate (taggenau) oder weniger.
2- zwischen Bestellung vereinbartem Liefertermin liegen vier Monate (taggenau) oder weniger. Wird nur ein Monat genannt, so wird der letzte Werktag des Monats zur Berechnung der (taggenauen) Frist verwendet.
Aus vergangenen Erfahrungswerten lässt sich ableiten, dass BMW die ab 01.04.2021 gültige Preise den ausliefernden Händlern für ab 01.04.2021 produzierte Fahrzeuge - sofern laut AGB wie oben ausgeführt zulässig - in Rechnung stellt, welche diese Preise in der Regel an den Endkunden durchreichen.
Konkret heisst dies:
Bestellung im Dezember 2020, vereinbarte Auslieferung im Juni 2021, Produktion im April 2021 -> neue Preise
Bestellung im Dezember 2020, vereinbarte Auslieferung im Juni 2021, Produktion im März 2021 -> alte Preise
Bestellung im März 2021, vereinbarte Auslieferung im Juni 2021, Produktion im April 2021 -> alte Preise
Zitat:
@TolleAutosFan schrieb am 14. April 2021 um 18:29:21 Uhr:
Das würde ich mal getrost ignorieren. Da kann der Händler sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, er wird trotzdem von mir keinen Cent mehr bekommen, als im Kaufvertrag steht.
Wie gesagt: Der von dir unterschrieben Kaufvertrag lässt nachträgliche Preisänderungen generell zu. Erst bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% steht dir ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Wenn du die Zahlung des Kaufpreises verweigerst, wirst du vertragsbrüchig und somit schadensersatzpflichtig.
Zitat:
@TolleAutosFan schrieb am 14. April 2021 um 18:29:21 Uhr:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Fall der Fälle vor einem Gericht Bestand hätte.
Hat es. Derartige Preisanpassungsklauseln sind bei Neuwagenverträgen üblich (nicht nur bei BMW). Es gibt mehrere Urteile, die diese Praxis für zulässig erklären.
Zitat:
@TolleAutosFan schrieb am 14. April 2021 um 18:29:21 Uhr:
Aber bevor es so weit kommt, möchte ich den Fall erstmal sehen, dass ein Händler nachträglich eine Preiserhöhung geltend machen will. [...] Wenn's doch mal einen Fall gibt, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
Ich selbst bin noch nicht in die Situation geraten, über eine Listenpreisänderung hinweg bestellt zu haben, aber den Schilderungen anderer Forenmitgliedern nach drückt BMW die Preisänderung durch, sofern das Fahrzeug nach Gültigkeitsbeginn der neue Preisliste produziert wurde und die Vier-Monats-Frist überschritten wird. Was mir persönlich noch nicht klar ist, ist ob BMW die vier Monate zwischen Bestellung und (vereinbarter) Auslieferung als Kriterium heranzieht (wie es nach AGB dürften) oder die vier Monate zwischen Bestellung Produktion (was ein wenig kundenfreundlicher wäre).
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OK, das klingt, als wärest Du in dem Thema wirklich informiert. Ich hätte das wohl nicht so pauschal wegwischen sollen. Daher setze ich mich und halte die Klappe.
Danke @Seitenairbag hast Du sehr schön wiedergegeben und aufgelöst.
Ich kann ich noch sagen, dass es sehr wohl möglich ist, dass man sich
mit dem Händler einigt und man nicht auf den vollen Kosten der Preiserhöhung
sitzen bleibt.
So jetzt zurück zum Wartezimmer...
Wenn es einen interessiert, und nur als Info. So um diese Zeit, letztes Jahr gab es schon mal so eine Diskussion hier, da das Problem ja immer wieder wiederkehrt, jedes Jahr. Und es sind auch dankenderweise immer diselben die uns das hier mit einer Engelsgeduld erklären
Hat jemand die links von den Fähren, wo man nachsehen kann wo sein Fahrzeug drauf ist und sie verfolgen kann?
Danke 😉
Hallo Mini Cabrio,
du scheinst genauso positiv bekloppt zu sein wie ich!
Es scheint aktuell keine Möglichkeit zu geben, dass du genau herausfindest auf welchem Schiff dein Auto ist.
Das Herunterladen der Bedienunsganleitung sollte in den nächsten Tagen klappen. Bei mir war da auch ein paar Tage Verzögerung.
Zitat:
@nassfuchs schrieb am 16. April 2021 um 09:33:38 Uhr:
Hallo Mini Cabrio,du scheinst genauso positiv bekloppt zu sein wie ich!
Es scheint aktuell keine Möglichkeit zu geben, dass du genau herausfindest auf welchem Schiff dein Auto ist.
Das Herunterladen der Bedienunsganleitung sollte in den nächsten Tagen klappen. Bei mir war da auch ein paar Tage Verzögerung.
Wir sind doch alle hier bekloppt die hier 😉
Im positiven Sinne ...
Vorweg mal vielen Dank an alle, die einem hier die Wartezeit auf nette Art und Weise verkürzen. Gerne möchte ich revanchieren und auch meine Erfahrungen mit euch teilen.
Ende September 2020 haben wir zwei X5 40d beim Freundlichen bestellt und hierfür am 07.10 die Fahrzeugbereitstellungsnummer erhalten. Vorgesehener Liefertermin wurde mit KW7/21 avisiert. Ein X5 wurde in der Farbe „Saphirschwarz metallic“ und der Zweite in „Tansanitblau metallic“ bestellt. Beide mit unterschiedlichen Ausstattungen.
Am 04.02 erhielten wir die VIN´s der Fahrzeuge und waren guter Hoffnung, dass die Fahrzeuge pünktlich an uns übergeben werden können. Kurz danach konnten wir über den VIN-Decoder das Produktionsdatum der Fahrzeuge auslesen. Beim Schwarzen wurde das Produktionsdatum 21.12.2020 angezeigt, beim Blauen 05.02.2021. So war uns schnell klar, dass evtl. nur einer der beiden Fahrzeuge pünktlich ausgeliefert werden würde.
Am 23.02 war es dann so weit und wir konnten mit knapp eine Woche Verspätung den ersten X5 entgegen nehmen. Auf Rückfrage beim Freundliche, warum es bei dem anderen Fahrzeug zu einer Verspätung kommt, hieß es, es liegt an der Farb- und Ausstattungskombination. Wann der Wagen kommt war zu diesem Zeitpunkt unbekannt.
Am 29.03 erhielten wir dann die Information, dass die Übergabe am 19.04. geplant sei, und wir aber noch eine schriftliche Bestätigung bekommen, ob das Datum tatsächlich eingehalten werden kann. Am 13.04 dann die schriftliche Einladung zur Fahrzeugübergabe am 19.04. Juhuuuu!
Zeit wird´s und die bereits gekauften Winterreifen kann man sich nun auch getrost sparen :-(. Ich halte euch auf dem Laufenden und Fotos folgen, sobald die Steinschlagschutzfolie angebracht wurde.
Stay tuned!
Bin schon gespannt auf deinen Tansanitblauen. Hast du Innen auch Individualleder? Schon krass was hier für ein Lieferzeitunterschied ist
Zitat:
@nassfuchs schrieb am 16. April 2021 um 09:33:38 Uhr:
Hallo Mini Cabrio,du scheinst genauso positiv bekloppt zu sein wie ich!
Es scheint aktuell keine Möglichkeit zu geben, dass du genau herausfindest auf welchem Schiff dein Auto ist.
Das Herunterladen der Bedienunsganleitung sollte in den nächsten Tagen klappen. Bei mir war da auch ein paar Tage Verzögerung.
Seit heute morgen funktioniert meine Bedienungsanleitung über Driver‘s Guide
BMW X5 G05 Mild-Hybrid 3l d, Schwarz mit M-Paket, M-Sportsitze etc. soll Anfang Juli kommen. Nach Totalschaden eines X3 (3 Monate alt, mit 14000 km) eine sehr lange Wartezeit. Vorfreude ist riesig. Hatte vor dem X3 schon einen X5 allerdings in Silber. Gefällt mir auch besser ist aber anscheinend nicht mehr in Silber lieferbar, oder?