Wartezimmer SQ7
Hallo Liebe Fan Gemeinde ,
ich mach mal hier den Anfang und setzte mich ins Wartezimmer .
http://www.pressebox.de/.../793983
Beste Antwort im Thema
##Hoberger
Das Wort "öfters" benutzen nur Hartzer, Bildzeitungsleser, Günther Jauch und Volvofahrer!
Also bitte, Konzentration!!! Und sollte ich "öfters" noch mit "einzigste" gepaart lesen, rufe ich den Maas an!!! 😁 😁 😁
2133 Antworten
Vermutlich gleiche Grundstruktur (Chassis, etc.) ... so spart man sich einiges an Zulassungsprozedere beim KBA, wie z.B. bestimmte Crashtests. Hat VW beim letzten Passat auch gemacht.
Zitat:
@davincicode173 schrieb am 19. Dezember 2016 um 20:01:27 Uhr:
Weiß jemand warum ?
Na, weil der SQ7 eben (L)arge ist und nicht (M)edium... 🙂
Zitat:
@PPL-1 schrieb am 19. Dezember 2016 um 11:47:41 Uhr:
Das graue Heftchen mit dem A5 drauf - da stehen die Bedingungen ganz klar drin...
Das sind keine Bedingungen, es sei denn, der Inhalt dieses Heftchens wurde vertraglich vereinbart.
Das wurde bei mir damals bei meinem BiTDI NICHT vereinbart - daher habe ich den Inhalt interessiert als einseitige Meinungsäußerung zur Kenntnis genommen.
Und ignoriert. Insbesondere die hanebüchenen Vorstellungen von Restprofiltiefen ;o)
Zitat:
@jb0402 schrieb am 19. Dezember 2016 um 23:00:12 Uhr:
Zitat:
@PPL-1 schrieb am 19. Dezember 2016 um 11:47:41 Uhr:
Das graue Heftchen mit dem A5 drauf - da stehen die Bedingungen ganz klar drin...Das sind keine Bedingungen, es sei denn, der Inhalt dieses Heftchens wurde vertraglich vereinbart.
Das wurde bei mir damals bei meinem BiTDI NICHT vereinbart - daher habe ich den Inhalt interessiert als einseitige Meinungsäußerung zur Kenntnis genommen.
Und ignoriert. Insbesondere die hanebüchenen Vorstellungen von Restprofiltiefen ;o)
Das halte ich für ein Gerücht, dass man einen VW/Audi - Leasingvertrag abschließen kann, ohne die Rückgabebedingungen akzeptiert zu haben...
Falls das geht, wüsste ich gerne wie. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@FolaQ schrieb am 21. Dezember 2016 um 03:12:24 Uhr:
ABGEHOLT!
Welche Farbe ist das?
Der Ersatz für das nardo das wegen Qualitätsproblemen raus genommen wurde..Er hat die Farbe weiter vorne erwähnt..
Zitat:
@quattrofelix schrieb am 20. Dezember 2016 um 15:46:54 Uhr:
Zitat:
@jb0402 schrieb am 19. Dezember 2016 um 23:00:12 Uhr:
Das sind keine Bedingungen, es sei denn, der Inhalt dieses Heftchens wurde vertraglich vereinbart.
Das wurde bei mir damals bei meinem BiTDI NICHT vereinbart - daher habe ich den Inhalt interessiert als einseitige Meinungsäußerung zur Kenntnis genommen.
Und ignoriert. Insbesondere die hanebüchenen Vorstellungen von Restprofiltiefen ;o)
Das halte ich für ein Gerücht, dass man einen VW/Audi - Leasingvertrag abschließen kann, ohne die Rückgabebedingungen akzeptiert zu haben...
Falls das geht, wüsste ich gerne wie. 😉
Hast du denn schon einmal einen Audi-Leasingvertrag abgeschlossen? Ich meinen letzten Ende 2011 (A6 BiTDI), meine Kuh jetzt ist gekauft.
Da stand im gesamten Vertrag kein einziges Wort zu diesem ominösen Heftchen drin - oder hast du einen Vertrag, der es einschließt, oder auch nur erwähnt?
Oder anders gefragt: wie kommst du überhaupt auf die Annahme, der Inhalt dieses Heftchens sei vertraglich relevant?
Müsste man im Detail nachlesen. Im Vertrag steht sicherlich was zu Bedingungen, ohne Details..Die Wunsch Bedingungen kann man dem Heft entnehmen, ob das vor einem Gericht Bestand hat ist wieder was anderes.
Sehen wir es einfach als das was es ist..ein Leitfaden für den Zustand bei der Rückgabe.
Was folgt auf die Q ?
Genau. Im Detail nachlesen. Und damit herausfinden, ob es vereinbart IST.
Hat denn irgendjemand das Heftchen bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt bekommen? Ich nicht. Das kam bei mir erst viel später mit der Post (siehe Bild, hat jemand ein anderes?).
Und es gibt nicht einen Einzigen Bezug im Vertrag darauf. Daher: einseitige Erklärung und damit nicht relevant.
Oder glaubt hier ernsthaft jemand, dass Audi Leasing NACH Vertragsunterzeichnung einen Brief von Leasingnehmer als vertraglich vereinbart anerkennt, in dem der Leasingnehmer nach eigenem Gutdünken Kriterien aufzählt, wie er sich eine Rückgabe vorstellt?
Auf die Q? Wie meinst du das?
Zitat:
@jb0402 schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:20:10 Uhr:
Genau. Im Detail nachlesen. Und damit herausfinden, ob es vereinbart IST.Hat denn irgendjemand das Heftchen bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt bekommen? Ich nicht. Das kam bei mir erst viel später mit der Post (siehe Bild, hat jemand ein anderes?).
Und es gibt nicht einen Einzigen Bezug im Vertrag darauf. Daher: einseitige Erklärung und damit nicht relevant.
Also für mich ist in Abschnitt XVI des Leasingvertrages alles klar beschrieben. Ob nun jede Einzelheit aus dem "Heftchen" diesen Regelungen entspricht, möge der BGH in letzter Instanz prüfen:
"Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden."
Zum Begriff "dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand" gibt es mit Sicherheit eine ausgiebige Rechtsprechung.
Ob die Bedingungen, die aus meiner Sicht eher eine objektive Hilfestellung bei der Beurteilung des Zustands als eine Gängelei des Leasinggebers sind, dennoch juristisch anfechtbar wären, bliebe zu prüfen. Wenn das, was da im "Heftchen" steht, vom Leasingvertrag abwiche und anfechtbar wäre, hätten sich das schon tausende Leasingnehmer zunutze gemacht.
Profiltiefen sind bei mir übrigens mit +/- ausdrücklich im Vertrag geregelt. Und das "Heftchen" habe ich bis jetzt bei jedem Fahrzeug viele Wochen vor der Fahrzeugübergabe erhalten.
Hi,
PFEIL GRAU (Arrow Grey... aka. Flieger Grau)
auch Individual, etwas Heller als Nardo... aber viel cooler finde Ich
vor allem die Farbe hat sonnst keiner 🙂 Ich will aber die Seitenleisten
und Grill Rahmen auch Lackieren lassen Black ist doch nicht so cool
Wo finde Ich von deine Q die Bilder?
Ich war vor 2 Wochen in WÜ , hätte gerne deine Q live gesehen....
Fola
Zitat:
@xk96 schrieb am 21. Dezember 2016 um 12:29:06 Uhr:
Zitat:
@FolaQ schrieb am 21. Dezember 2016 um 03:12:24 Uhr:
ABGEHOLT!
Welche Farbe ist das?
Zitat:
@quattrofelix schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:43:53 Uhr:
Zitat:
@jb0402 schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:20:10 Uhr:
Genau. Im Detail nachlesen. Und damit herausfinden, ob es vereinbart IST.Hat denn irgendjemand das Heftchen bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt bekommen? Ich nicht. Das kam bei mir erst viel später mit der Post (siehe Bild, hat jemand ein anderes?).
Und es gibt nicht einen Einzigen Bezug im Vertrag darauf. Daher: einseitige Erklärung und damit nicht relevant.Also für mich ist in Abschnitt XVI des Leasingvertrages alles klar beschrieben. Ob nun jede Einzelheit aus dem "Heftchen" diesen Regelungen entspricht, möge der BGH in letzter Instanz prüfen:
"Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden."
Zum Begriff "dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand" gibt es mit Sicherheit eine ausgiebige Rechtsprechung.
Ob die Bedingungen, die aus meiner Sicht eher eine objektive Hilfestellung bei der Beurteilung des Zustands als eine Gängelei des Leasinggebers sind, dennoch juristisch anfechtbar wären, bliebe zu prüfen. Wenn das, was da im "Heftchen" steht, vom Leasingvertrag abwiche und anfechtbar wäre, hätten sich das schon tausende Leasingnehmer zunutze gemacht.
Profiltiefen sind bei mir übrigens mit +/- ausdrücklich im Vertrag geregelt. Und das "Heftchen" habe ich bis jetzt bei jedem Fahrzeug viele Wochen vor der Fahrzeugübergabe erhalten.
Wie ich schon geschrieben habe: mein Heftchen ist von meinem letzten Leasingvertrag von Ende 2011. Damals (!) gab es im Vertrag auch nur die Formulierung "in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand".
Die im Heftchen (das damals übrigens von Volkswagen Leasing herausgegeben wurde, bei denen ich jedoch gar kein Kunde war) genannten zusätzlichen, mich einseitig schlechter stellenden Bedingungen wie z.B.
- Sommerreifen mind. 2mm Profiltiefe
- Winterreifen mind. 4mm (!) Profiltiefe
- nächste Inspektion mehr als 1000km "entfernt"
wurden bei Vertragsübergabe nicht nur nicht erwähnt, sie entsprechen zudem nicht dem Vertragstext, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher zurückgegeben werden muss.
Niemand wird annehmen, dass beispielsweise ein Fahrzeug, das in weniger als 1000km nach einer Inspektion verlangt, durch diesen Umstand betriebs- oder gar verkehrsunsicher wäre. Oder?
Was ich nicht verstehe: warum nehmt ihr an, das etwas, was euch vorgelegt wird, automatisch gilt?