Warteraum G 2018
So, ich habe jetzt mal einen bestellt.
https://...gurator.mercedes-benz.com/.../carconfig?...
Er soll im September oder Oktober kommen und ich bin schon recht gespannt. Nach Q7, Touareg und X5 ist das eine ganz neue Liga.
Der G500 ist für mich die "last car standing" nachdem Q7S, M50D touring, E43T und andere wegen der nervigen Abgassituation rausfallen und X5 und GLE kurz vor der Ablösung stehen.
Meinen Wohni sollte der Neue wohl ohne Probleme ziehen und Platz für den Golden Retriever ist auch da. Viel offroad wird er wohl nicht sehen 🙂
Schau'n wa mal..
Grüße
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tangohotel schrieb am 13. Juli 2018 um 08:48:20 Uhr:
Zitat:
@BerndPi schrieb am 12. Juli 2018 um 13:31:43 Uhr:
Meiner sollte auch am 2. Juli vom Band kommen. Jetzt hat mein Händler die Info „Verschiebung bis auf Weiteres“ ohne konkreten Termin.Vorfreude ist und bleibt wohl auch noch länger die schönste Freude.
Und? Damit gibt’s Du Dich zufrieden?
Lieber "Tangohotel" denkst Du eigentlich, wenn Du Mercedes, so wie beschrieben, auf den Sack gehst, der Wagen schneller ausgeliefert wird? Was möchtest Du den genau wissen? Es gibt Verzögerungen und das sollte Dir doch als Info reichen. Du quengelst hier rum, wie ein vierjähriger, der seinen Lutscher nicht bekommt. Entspann dich, nimm den Stock aus dem Hintern und freu Dich auf deinen neuen Wagen.
2232 Antworten
Die Frage kann Dir sicher keiner beantworten.
Was auf jeden Fall Fakt ist, dass der EQG für 2024 in Serie geplant ist. Und damit auch die normalen V8 vermutlich nicht mehr gebaut werden.
Es werden dann die Hybrid V8 (im besten Falle) Einzug halten.
Jeder der nen Hybrid als Dienstauto fährt, weiß dass solche Autos keine "Keeper" sind.
Um auf deine Frage zurückzukommen, ich gehe persönlich davon aus, (hab auch paar Infos..) dass im Jahr 2024 oder kurz davor die letzten sauberen V8 Motoren im G verbaut werden.
Das Mercedes dann den regulären V8 trotz des wesentlich höheren CO2 Ausstoss im Vergleich zum Hybrid, in Europa noch ausliefert halte ich für ausgeschlossen.
Durch die lange Lieferzeit von 2 Jahren ist das Thema beim G natürlich aktuell.
Zitat:
@Joko791 schrieb am 29. November 2021 um 21:22:57 Uhr:
Hat von euch einer eine Info wann der V8 im G in Deutschland wegfallen soll?
Sorry Leute, aber das ist doch alles Kaffeesatzleserei und nichts anderes.
Und @tho710, wenn Du, wie Du schreibst "(hab auch paar Infos..)", dann schreibe diese hier rein, ansonsten lasse die inhaltslosen Bemerkungen. Das bringt niemanden etwas.
Ach ja, ob die Verkäufer in den Autohäusern die Weisheit mit Löffel gefressen haben, sprich "echte" Informationen was zukünftige Modelle anbelangt, auf dem Tisch liegen haben, bezweifle ich stark. Aus den Entwicklungsabteilungen der Hersteller dürfte so gut wie nichts, Modellplanung schon mal überhaupt nicht, den Weg nach außen finden, in die Foren schon zweimal nicht. Glaubt ihr ernsthaft, dass aus den entsprechenden Abteilungen jemand seinen gut bis sehr gut dotierten Job aufs Spiel setzt, nur um hier im Forum den großen Max markieren zu können? Ganz sicher nicht!
tho710, Danke für die Info, ich hab sie verstanden!
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Danke für eure Antworten. Da es mein erster G ist, habe ich schon etwas Respekt vor solchen Behauptungen wie dem Entall des V8 Motors im G. @saerdna1961 Entschuldigung für die gleiche Frage in zwei Foren. Im zweiten habe ich leider bis jetzt noch keine Antwort von dem netten Kollegen. Trotzdem danke auch für deine Antwort. Für mich wäre es hart nach fast zwei Jahren kindlicher Vorfreude hören zu müssen, mein Auto kommt mit beispielsweise einem V6 oder wie @tho710 vermutet hat einem V8 Hybrid. Ich wollte mit dieser Frage keinen Streit auslösen, lediglich die Gewissheit haben, das keiner eine genauere Info hat und wenn doch dann natürlich nur mit Erklärung wo er diese her hat. Sonst ist es wie @saerdna1961 Kaffeesatzleserei. Übrigens witziges Wort😁
Nehm doch einfach einen jungen Gebrauchten der deiner Konfiguration am nächsten ist. Bei den kommenden min. 2-3 Preiserhöhungen bis Auslieferung in 2 Jahren kannst du auch heute einen evtl Aufpreis auf den Listenpreis bezahlen.
Habe ich auch schon überlegt. Vergleichebare Angebote gibt es aber nicht wirklich und bei dem Markt macht es keinen Sinn 30t € mehr für ein weniger ausgestattetes Fahrzeug auszugeben. Außerdem möchte ich mein Auto von Anfang bis Ende fahren. Die Preiserhöhung betrifft mich laut Händler nicht, da der Preis der AB gilt.
Zitat:
@Joko791 schrieb am 30. November 2021 um 12:06:03 Uhr:
Die Preiserhöhung betrifft mich laut Händler nicht, da der Preis der AB gilt.
Also diesen Satz will ich mal ganz stark bezweifeln.
Sicherlich durch eine zusätzliche Vereinbarung, abweichend den Neuwagenvertragsbedingen, möglich, aber da würde sich der Händler ganz tief ins eigene Fleisch schneiden.
So wie @tobi220 geschrieben hat, werden bis zu der Auslieferung deines Fahrzeuges noch 2-3 Preiserhöhungen kommen. Ich habe aktuell gerade mal knapp 12 Monate rum und habe schon zwei Preiserhöhungen. Bis zu der Auslieferung kommt noch die Preiserhöhung im Januar/Februar 2022 dazu, was bei mir dann schon 3 Preiserhöhungen macht.
Zumal im Herbst 2022, laut meinem Verkäufer, eine größere Preiserhöhung durch die Umstellung der Pakete kommen soll und somit in der Regel mehr bestellt werden muss als man eigentlich ursprünglich bestellt hatte, außer natürlich, man hat eh schon alles bestellt.
Lese Dir mal hier im Thread die Beiträge dazu von uns durch (sind ein paar Seiten zurück) und Du wirst vermutlich ganz schnell erkennen, dass dies so nicht stimmt.
@saerdna1961 Vorfreude sinkt…:/ Danke für den Tipp. Ich werde es mir durchlesen.
Habe nochmal in die AB geschaut. Dort sind zwei zusätzliche Seiten des Händler. Ergänzungsvereinbarung zur Bestellung eines Mercedes Benz. Dort steht der aktuelle Preis und das dieser bei der Übergabe gültig ist.
Zitat:
@Joko791 schrieb am 30. November 2021 um 14:58:21 Uhr:
Habe nochmal in die AB geschaut. Dort sind zwei zusätzliche Seiten des Händler. Ergänzungsvereinbarung zur Bestellung eines Mercedes Benz. Dort steht der aktuelle Preis und das dieser bei der Übergabe gültig ist.
Dann gehörst Du zu den wenigen Glücklichen. 🙂
Trotzdem seeeehr ungewöhnlich.
Kannst Du mal ein Foto machen und einstellen? Persönliche Daten natürlich geschwärzt.
Zitat:
@Joko791 schrieb am 30. November 2021 um 15:16:35 Uhr:
Natürlich.
Hmm....das steht aber nix davon.
Schaue doch bitte mal in deine Unterlagen. Da sollte ein Dokument mit der Überschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
– Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –
dabei sein.
In diesem steht auf der ersten Seite unter:
II. Preise1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk zuzüglich etwaiger Überstellungskosten und zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen
werden zusätzlich berechnet.
2. Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird.
Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich
Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.
Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug
fristgerecht abnimmt.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismitteilung
die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als
durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt.
Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen.
3. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ändert sich in jedem Fall der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des
Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern; Ziffer 2 gilt nicht.
Den wichtigen Passus habe ich fett formatiert
Habe ich auch schon gelesen. Frage meinen Verkäufer nochmal. Vielen Dank für den Tipp @saerdna1961.
Zitat:
@Joko791 schrieb am 30. November 2021 um 15:43:02 Uhr:
Habe ich auch schon gelesen. Frage meinen Verkäufer nochmal. Vielen Dank für den Tipp @saerdna1961.
Gerne. 🙂
Wenn in deinen Unterlagen kein schriftlicher Hinweis oder eine Zusatzvereinbarung für einen verbindlichen Kaufpreis für den Tag der Bestellung, vorhanden ist oder ein schriftliche Anmerkung, dass von dem Punkt -2- in den allgemeinen Geschäftsbedingen abgewichen wird, gelten ziemlich sicher die Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen – Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –.
Aber ich will Dir jetzt kein Kopfkino bereiten.
Ich sehe die Preiserhöhungen beim G (noch) gelassen, denn alles was den Kaufpreis nach oben treibt, spiegelt sich 1:1 auf dem Gebrauchtwagenmarkt wieder und lässt sich bei einem Verkauf am Ende wieder reinholen. 🙂