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Warnung vor ReifenLeader (de/at) !!!

Themenstarteram 10. November 2015 um 19:25

Wäre fast auf denen ihre Abzocktricks reingefallen.

9. Nov., ca. 14:00

Laut deren HP ist der Goodyear 4 Seasons 215/45 R16 um minus 37 Prozent (137 Euro) angeboten.

Hab mich dort angemeldet und 4 Stück zu bestellen versucht --> Meldung: dzt. Sytemfehler; unsere Mitarbeiter arbeiten daran...

Ca. 1 Std. später Aufschlag um 30% -also Normalpreis dzt.- Bestellung nun möglich.

Hab rechtzeitig den Bestellvorgang abgebrochen und nix per Kreditkarte überwiesen.

Eine reine Abzock-Briefkastenfirma!

Hände weg vor diesem Verein!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. November 2015 um 19:25

Wäre fast auf denen ihre Abzocktricks reingefallen.

9. Nov., ca. 14:00

Laut deren HP ist der Goodyear 4 Seasons 215/45 R16 um minus 37 Prozent (137 Euro) angeboten.

Hab mich dort angemeldet und 4 Stück zu bestellen versucht --> Meldung: dzt. Sytemfehler; unsere Mitarbeiter arbeiten daran...

Ca. 1 Std. später Aufschlag um 30% -also Normalpreis dzt.- Bestellung nun möglich.

Hab rechtzeitig den Bestellvorgang abgebrochen und nix per Kreditkarte überwiesen.

Eine reine Abzock-Briefkastenfirma!

Hände weg vor diesem Verein!

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27 Antworten

Du meinst Diplom Kaufmann?

@Pizer

Was ein Vollkaufmann ist, weiß ich. Sagt aber kompetenztechnisch nichts aus, noch weniger durch den Zusatz "geprüft". Zeigt ja auch sein Post.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. November 2015 um 19:45:24 Uhr:

Zitat:

@Pizer schrieb am 15. November 2015 um 13:41:04 Uhr:

 

Ein Vollkaufmann ist ein im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender und kein Kaufmann der ab und zu Voll ist.:D

Vielleicht geprüfter Fachkaufmann

Hier scheint was durcheinander gewürfelt zu sein, was die Begriffsdefinition aussagt.

http://www.economia48.com/deu/d/vollkaufmann/vollkaufmann.htm

am 16. November 2015 um 6:21

Zitat:

@guenther-b. schrieb am 11. November 2015 um 20:15:31 Uhr:

Ist es schon ein Verbrechen, die Wahrheit über einen Vorgang zu posten? - Wäre ja noch schöner!

Weshalb wohl sprechen und schreiben die Medien von einem "mutmaßlichen Täter"? Und zwar auch dann, wenn alle Indizien den Täter belasten? - Genau aus dem Grund, den andere bereits genannt haben: Solange kein Urteil eines Richters gesprochen ist, gilt juristisch die Unschuldsvermutung.

Das, was Du gepostet hast, ist juristisch sehr, sehr grenzwertig.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich kenne Leute, die schon im Briefkasten Post von Anwälten mit Unterlassungserklärungen nebst einer kleinen Kostennote vorfanden, das ist dann sogar noch billiger als eine erfolgreiche Verleumdungsklage....

am 18. November 2015 um 10:24

Zitat:

@romanusko schrieb am 11. November 2015 um 01:01:00 Uhr:

P.S. Bin geprüfter Vollkaufmann, bevor sich andere aufregen.

Übrigens: Nicht jeder geprüfte oder studierte Kaufmann ist ein Vollkaufmann - und ein Vollkaufmann muss nicht unbedingt eine kaufmännische Ausbildung bzw. ein Studium zum Diplom-Kaufmann (z. B.) vorweisen ... :D

Gruß

Der Chaosmanager

Moin, Moin!

Mir ist nicht klar, warum hier soviel über den Begriff Vollkaufmann diskutiert wird.

Versucht es doch einmach mal so: Goggle: Vollkaufmann.

G

HJü

am 18. November 2015 um 16:07

Zitat:

@hjluecke schrieb am 18. November 2015 um 17:01:54 Uhr:

Mir ist nicht klar, warum hier soviel über den Begriff Vollkaufmann diskutiert wird.

Das hat der User romanusko selbst etwas provoziert, indem er von sich sagte, er sei geprüfter Vollkaufmann ... :D

Gruß

Der Chaosmanager

am 5. Januar 2016 um 22:05

Habe bei Reifenleader zwei Winterreifen gekauft. Im Angebot stand nur die Marke und die Reifengröße. Geliefert wurden dann Reifen, die 2 1/2 Jahre alt sind. Laut ADAC ist das noch ok, wenn die Reifen richtig gelagert waren. Das weiß ich allerdings nicht. Ich will keine Reifen, die fast schon 3 Jahre alt sind. Anfragen nach Rücknahme oder Preisnachlass wurden mit Verweis auf einen " Industriestandard" beantwortet. Widerruf nicht wirtschaftlich, da ich nach AGB die Versandkosten übernehmen und meinem Geld hinterherlaufen muss.

Meine Wertung: Nichtangabe ist nicht ok, selbst wenn es rechtlich nicht zu beanstanden ist. Ich jedenfalls kaufe dort nicht mehr ein.

Moin, Moin!

Im Prinzip ist das richtig, dass es dort eine Richtlinie von bis 2 Jahren GANZ NEUE und dann bis zu 3 Jahren noch NEU gibt. Ruft man die entsprechenden Reifenhersteller direkt an, bekommt man i.d.R. die Aussage. Dass es nicht so ist, und die Empfehlung Reifen nur bis zu 5 Jahren zu fahren; hier im Besonderen bei Winterreifen.

Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, die der allgemeinen Regel entgegen sprechen.

Beispiel einer älteren Rechtssprechnung:

Reifen nach längerer Lagerzeit nicht mehr neu!!!

Wer neue Reifen kauft, muss sich nicht mit Reifen aus alten Lagerbeständen abspeisen lassen.

Nach 2 Jahren Lagerung gelten Reifen nicht mehr als neuwertig – unabhängig davon, ob sie ordnungsgemäß gelagert wurden oder nicht.

Das Amtsgericht Worms (Az.: 1 C 1050/91) gab einem enttäuschten Reifenkäufer recht, der bei einem Händler 4 neue Winterreifen bestellt hatte. Erst nachdem die Reifen beim Verkäufer aufgezogen, montiert und die Räder ausgewuchtet waren, stellte der Käufer anhand der DOT - Nummer auf der Reifenflanke fest, dass zumindest 3 dieser Reifen bereits älter als 2 Jahre waren. Der Händler weigerte sich, die Reifen zurückzunehmen und den Kaufpreis zurück zu zahlen. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Reifen seien nicht mangelhaft.

Der vom Amtsgericht Worms hinzugezogene Sachverständige bestätigte, nachdem er Fachliteratur zu Rate gezogen und auch den Reifenhersteller eingehend befragt hatte, dass aufgrund der zweijährigen Lagerung bei den gekauften Reifen eine physikalische Änderung eingetreten sei, die Reifen daher nicht mehr die Qualität von Neureifen besitzen. Der Sachverständige ging sogar von einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit aus.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Reifen infolge der langen Lagerzeit nicht mehr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Eigenschaft von Neureifen haben. Es gab dem Käufer das Recht zur Wandelung (= Rückgängig machen des Kaufvertrages).

G

HJü

am 6. Januar 2016 um 10:09

Zitat:

@hjluecke schrieb am 6. Januar 2016 um 10:55:02 Uhr:

Das Amtsgericht Worms (Az.: 1 C 1050/91) gab einem enttäuschten Reifenkäufer recht, der bei einem Händler 4 neue Winterreifen bestellt hatte.

Inwieweit ein solch altes Urteil als Präzedenz herangezogen werden kann, ist m. E. fraglich. Das Amtsgericht Krefeld (Az. 82 C 460/02) hat 2003 geurteilt, dass drei Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen.

Gruß

Der Chaosmanager

Die Billigfuzzies kochen auch nur mit Wasser und wenn jemand einen Posten Reifen aufruft, die nicht mehr dampfen, schlagen die als erste zu.... Wenn jemand zu blöd ist, bei der Bestellung seinen Wunsch nach frischen Reifen zu äußern, sollte er hinterher nicht rum jammern. Bis zu 3 Jahren gibt es auch nicht wirklich einen Grund dafür. Wer sichergehen will, kauft die neuesten Typen.

Abwicklung der Bestellung bei Reifenleader, man bestellt bei dieser Wohnzimmer Firma, diese leitet die Bestellung dann weiter an CBW Reifenservice und die leiten dann an die jeweiligen Hauptfirmen weiter , wenn es um Reifen geht kommen die so fern am Lager von CBW , Felgen werden beim Hersteller oder CBW dann aus dem Lager genommen so fern grad vorhanden , war in meinem Fall nicht anderst, Felgen bestellt und diese kamen dann direkt vom Hersteller. Der Support bei Reifenleader ist eine Katastrophe , nur über das Ticket System möglich , keine Telefon Nummer und die was im Impressum steht ist TOT, hat man also ein Problem wie ich , ich bin den Weg rückwärts vom Felgenversender gegangen, dann kommt man zu CBW und selbst die haben nicht einmal die Möglichkeit Reifenleader telefonisch zu erreichen, die müssen auch alles per E-Mail machen und dann wieder warten .

Die Preise sind OK, es wird auch geliefert, nur in meinem Fall wurde nicht das geliefert was ich auch bestellt habe , ein Versehen ??? wer weis . Zumindest kaufe ich jetzt wo anderst meine Felgen auch wenn diese dort mehr kosten , aber ich habe telefonisch erreichbare Ansprechpartner die einem Rede und Antwort stehen.

am 3. April 2016 um 14:28

Gleich zwei Threads zu einem Thema sind im Sinne der Übersichtlichkeit des Forums nicht erwünscht.

Diesen schließe ich...und hier geht es weiter im Text.

http://www.motor-talk.de/forum/warnung-reifenleader-de-t4759751.html

Dankeschön...;)

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