Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
755 Antworten
Ob die Porschewerkstatt den Stundensatz auch verlangt, wenn man selber bezahlt?
wenn er selber hätten zahlen müssen, hätte der plötzlich nicht mehr so viel wert darauf gelegt, dass es bei porsche gemacht wird. da hätte ihm auch normaler glaser-meister gereicht, der ihm das sach- und fachgerecht für die hälfte einbaut.
aber: anderer zahlt - kein problem. ich bin ja porsche kunde.... abern versichern tue ich mich beim preiswerten - nein günstigen versicherer....
Was wohl die HUK sagen würde wenn man die Rechnung um 20% kürzt weil Marktforschungen ergeben haben das sie um diese Summe zu Teuer sind?
Wenn Die HUK die Arbeitskosten kürzen würde weil die Werkstatt einen Aufschlag auf den normalen Stundensatz genommen hätte ok, muss man sich nicht gefallen lassen.
Aber wenn der übliche für alle Kunden gültige Stundensatz angesetzt wurde, der üblicherweise irgendwo in der Auftragsannahme ausgehängt sein muss, gibt Das der Versicherung kein Recht die Rechnung zu kürzen.
Wenn die Versicherung, oder ihre Kürzungsschergen, der Meinung sind die Rechnung sei zu hoch könnten sie sich ja mit der Werkstatt in Verbindung setzen.
Dieser Tage nochmals mit einen Werkstattbesitzer geredet. Einige Versicherungen kürzen Pauschal um einen gewissen Prozentsatz, ganz gleich wie hoch der Stundensatz ist. Er streitet da gar nicht mehr lange rum sondern leitet ein Mahnverfahren über die gekürzte Summe ein, denn Dann müssen Sie begründen warum und auf welcher Basis die Kürzungen vorgenommen wurden und DAS wollen Sie nicht. Mit etwas Gezicke hat Er noch jedes Mal sein Geld bekommen und mittlerweile versuchen Sie es kaum noch. Da Er den Versicherungen die gleichen Preise berechnet wie einem Privatkunden sieht Er gar nicht ein auch nur auf einen Euro zu verzichten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 11. September 2015 um 23:22:49 Uhr:
Er streitet da gar nicht mehr lange rum sondern leitet ein Mahnverfahren über die gekürzte Summe ein, denn Dann müssen Sie begründen warum und auf welcher Basis die Kürzungen vorgenommen wurden und DAS wollen Sie nicht.
DAS
könnensie auch nicht.
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Anscheinend gibt es Standard Stundensätze für den reinen scheiben austausch sonst würde die Versicherung keinen aufstand machen.
Zitat:
@carbonix schrieb am 12. September 2015 um 09:48:21 Uhr:
Anscheinend gibt es Standard Stundensätze für den reinen scheiben austausch......
Nein die gibt es nicht. Jede Werkstatt muss und darf ihre Stundenverrechnungssätze frei und selber den eigenen Umständen entsprechend kalkulieren. Das einzige was es gibt sind die Zeitvorgaben der Hersteller, wie lange eine bestimmte Arbeit dauert bzw. dauern soll.
ich mache auf eine werkstatt auf...
ich verspreche, dass ich mich an die zeitvorgaben des herstellers halte.
nehme aber 500€ net die Stunde. Her mit den Versicherungsfällen - juhoo...
nach eurer ansicht müsste die versicherung ja zahlen, egal wie betriebswirtschaftlich unsinnig ich kalkuliere....
man hier wird ein ........ geschrieben.
P.S.: Ich bräuchte noch einen Partner, der mir morgens das Kisse unter die Füsse legt, während die polnische Facharbeiter für 5,50 / Std. den Wagen zusammenflicken.
Tageslohn für das Kissen unter die Füße legen = 500€ - scheiß darauf die Versicherung zahlt es
Jemand interesse? rrwraith vielleicht?
😁 you made my Day
ja hier wird wirklich viel .... geschrieben, aber von allen Beteiligten!
Da wird doch tatsächlich jemand angepflaumt, der im Vertrauen auf seine Versicherung seinen Glasschaden in einer V-Werkstatt beheben lässt, die offenbar etwas höhere Arbeitssätze als irgendwelche Billigheimer abrechnet. Na und?
Muss mich das als Kunde interessieren?
So wie ich das sehe, hat sich der TE völlig richtig verhalten, soll aber jetzt die Suppe auslöffeln.
Und dann noch die unterschwellige Drohung mit der "üblen Nachrede" in Kombination mit einem abfällig arroganten Unterton mancher Mitschreiber.
Leute, Leute... kommt mal alle wieder runter!
Ich bin sicher, die HUK zahlt, früher oder später, sobald die merken: Kunde meint's ernst und macht Druck!
Da muss ich meinem Vorredner Recht geben.
Irgenwie entgleitet hier was...
Bei meinem benannten Opel Corsa mit Scheibenwechsel für ~350 Euro waren auch nicht Arbeiten für
Freisprecheinrichtung
Regensensor
Lichtsensor
Temperatursensor
Nappalederamaturenbrett
A-Säulen-Airbags
...
enthalten. Bei meiner S-Tonne wären die Arbeiten sicherlich ebenbürdig mit der Porschwerkstatt. Also 3 Stunden ist etwas knapp, um alle Dinge zu demontieren und wieder zu montieren, ohne diese zu beschädigen.
So, nun hier ein Zwischenbericht:
Ich bin heute aus einem Kurzurlaub zurück gekommen und habe zwischenzeitlich von Porsche ein Antwortschreiben folgenden Inhalts auf meine Anfrage erhalten:
"Für den Tausch der Windschutzscheibe ist eine Vorgabezeit von 313 Zeiteinheiten vorgesehen (100 Zeiteinheiten sind 1 Stunde). Der Stundenverrechnungssatz der Karosseriearbeiten beträgt bei uns 159,30 EUR je Stunde. Multipliziert mit der Vorgabezeit ergibt das Lohnkosten von 498,61 EUR netto.
Dazu haben wir Ihnen auch eine Kopie des Prüfberichts von der HUK Coburg beigelegt. Wie darauf zu erkennen ist, wird dort ein Verrechnungssatz von 104,50 EUR je Stunde vorausgesetzt. Daher ergibt sich die Differenz von 171,53 EUR plus Mwst. = 204,11 EUR."
Es ist somit klar, dass die HUK den Zeitaufwand für den Austausch der Windschutzscheibe akzeptiert, nicht hingegen den von der Porsche Werkstatt berechneten Stundenverrechnungssatz, den sie willkürlich mit 104,50 EUR pro Stunde festlegt. Wie bereits hier angemerkt, hatte bereits die BMW Werkstatt für einen Karosserieschaden am Mini meiner Frau vor mehr als zwei Jahren einen Stundensatz von über 140 EUR berechnet, der von der Vollkaskoversicherung (direct line) anstandslos vollumfänglich übernommen wurde.
Die HUK hat die von mir gesetzte Frist zum Ausgleich des strittigen Betrages von 204,11 EUR ohne irgendeine Reaktion verstreichen lassen.
Ich werde daher morgen mit meinem Anwalt einen Termin vereinbaren und ihn mit der umgehenden Klage - d.h. ohne weiteren Schriftwechsel durch meinen Anwalt mit der HUK - beauftragen.
Viele Grüße
Räuber
Viel Glück 🙂
Halt uns auf laufenden! Bin gespannt wie die Sache ausgeht!