Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Zitat:

@Räuber schrieb am 15. September 2015 um 16:41:31 Uhr:



Ich werde daher morgen mit meinem Anwalt einen Termin vereinbaren und ihn mit der umgehenden Klage - d.h. ohne weiteren Schriftwechsel durch meinen Anwalt mit der HUK - beauftragen.

Gib dem Anwalt die Chance, wenigstens ein klein wenig Geld an der Sache zu verdienen (reich wird er durch die Sache sowieso nicht).

Lass ihn noch ein aussergerichtliches Schreiben (letzte Mahnung) an die HUK aufsetzen - bringt ihm noch ein paar wenige Kröten mehr auf das Konto (für die aussergerichtliche Tätigkeit).

Zitat:

@twelferider schrieb am 15. September 2015 um 22:18:31 Uhr:



Lass ihn noch ein aussergerichtliches Schreiben (letzte Mahnung) an die HUK aufsetzen - bringt ihm noch ein paar wenige Kröten mehr auf das Konto (für die aussergerichtliche Tätigkeit).

Angenommen der TE besitzt keine Rechtsschutzversicherung (ich weiß es leider nicht) und die HUK zahlt nach dieser außergerichtlichen Aufforderung, wer zahlt dann eigentlich den Anwalt?

Die HUK unter dem Gesichtspunkt des Verzuges.

Zitat:

@twelferider schrieb am 17. September 2015 um 10:11:19 Uhr:


Die HUK unter dem Gesichtspunkt des Verzuges.

wobei erst noch zu klären ist, ob Huk in Verzug ist.

In Verzug ist Huk, auch wenn diese eine Zahlungsfrist hat verstreichen hat lassen, nur, wenn die Auffassung der Huk hinsichtlich des anzuerkennenden Stundenverrechnungssatzes irrig ist.

Ist Huk im recht, muss der Te den Anwalt selber zahlen.

O.

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Update:

Ich habe soeben meinen Anwalt konsultiert. Nach Schilderung des Sachverhalts teilte er mir mit, dass das Vorgehen insbesondere der HUK (aber auch einigen anderen Versicherungsgesellschaften) inzwischen bei den Anwälten und auch bei den Gerichten bekannt sei und absolut nicht rechtmäßig sei, da die Festlegung eines von der HUK festgelegten maximalen Stundensatzes der Werkstätten nicht gemäß Vertragsbedingungen im vorhinein vereinbart, sondern erst bei einem Schadensfall willkürlich und nachträglich festgelegt werde (Ausnahme: Wucher-Stundensätze einer Werkstatt).

Für die Versicherungsgesellschaften sei dies ein lukratives Geschäft, da vermutlich die überwiegende Zahl der Versicherungsnehmer die Kürzungen hinnehmen, da sie den Gang zu einem Anwalt scheuen würden.

Sobald jedoch ein Anwalt eingeschaltet werde, würden die VGs umgehend bezahlen (natürlich auch die Anwaltskosten). Entweder aufgrund einer entsprechenden Aufforderung des Anwalts oder nach Zustellung einer Klage durch ein Gericht, wodurch ein gegebenenfalls öffentlichkeitswirksames Gerichtsurteil vermieden werde.

Obwohl sich die HUK bereits auf der Grundlage meines Schreibens in Verzug befinden würde und eine unmittelbare Klage daher möglich wäre, habe ich meinen Anwalt beauftragt, die HUK nochmals zur Zahlung des strittigen Betrages aufzufordern, da dies erfahrungsgemäß ausreiche und ich ansonsten die Gerichtskosten vorstrecken müsse und dieses Vorgehen außerdem länger dauern würde.

Nach Abschluss der Angelegenheit beabsichtige ich allerdings, die zuständige Aufsichtsbehörde (Bafin) über den Fall zu informieren und darüber hinaus bei der WISO-Redaktion anregen werde, über diese Praktiken einiger Versicherungsgesellschaften zu berichten, da ich der Auffassung bin, das diese Thematik im allgemeinen Interesse aller Kfz-Versicherungsnehmer liegt. Denn im Prinzip handelt es sich bei der willkürlichen Kürzung der Ansprüche des Versicherungsnehmers um versuchten Betrug.

Dass ich den Versicherungsvertrag bei der HUK kündigen werde, versteht sich wohl von selbst.

Viele Grüße

Räuber

Hi, danke für dieses Update und die doch meist sachliche Schilderung des Vorgangs von dir. Ich selbst bin aktuell und schon seit immer Kunde der HUK, mit KFZ, Gesundheit usw., und daher auch sehr am Ausgang des Falles interessiert. Eine Lehre ziehe ich schon daraus: die Rechtschutzversicherung nicht bei der HUK abschließen, wenn man dann nachher gegen die HUK prozessieren muss 🙂

Da ich aber ein sehr großer Freund davon (und semi-beruflich dazu angehalten) bin beide Seiten dieses Falles zu beleuchten, fände ich es sehr interessant, aber auch geboten, von der Gegenseite zu hören. Ich bin mir sicher, dass die HUK hier mitliest und auch mittlerweile verantwortliche Personen von diesem Vorgang hier (in der Öffentlichkeit) Kenntnis haben. Ich würde daher sehr gerne die HUK dazu einladen, sich hier zu äußern und ihre Sicht der Dinge darzulegen.

P.S.: Mir ist natürlich bewusst, dass das vermutlich ein Wunschtraum ist, aber ich finde es gehört sich, zumindest nachzufragen.

Ich schätze, darauf kannst Du lange warten. Zumal es für die Vorgehensweise der HUK keine rechtliche Rechtfertigung, sondern nur wirtschaftliche Gründe geben kann, da - wie bereits erwähnt - wohl die meisten 'Geprellten' den Gang zum Anwalt vermeiden werden. Das ist schlicht und einfach ein Geschäftsmodell der HUK.

Mir persönlich liegt schon etwas daran, dass diese Praktiken einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden. Bestenfalls mit dem Rücktritt des Vorstands als Konsequenz (wie in Kürze bei VW).

Bei mir ging es ja nur um einen relativ geringen Betrag. Anders sieht es hingegen aus, wenn man demnächst bei Glatteis mit seinem Wagen im Straßengraben landet und umfangreiche und zeitaufwändige Karosseriearbeiten erforderlich werden. Dann wird die HUK vermutlich die Übernahme einiger Tausend Euro der angefallenen Reparaturkosten verweigern, falls man sein Auto in einer Vertragswerkstatt und nicht in einer für die HUK kostengünstigen Hinterhofwerkstatt reparieren lässt.

Grüße vom Räuber

Zitat:

@Räuber schrieb am 22. September 2015 um 16:38:45 Uhr:


Mir persönlich liegt schon etwas daran, dass diese Praktiken einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden. Bestenfalls mit dem Rücktritt des Vorstands als Konsequenz (wie in Kürze bei VW).

Vielleicht solltest Du auch einfach aufpassen, dich selbst nicht zu wichtig zu nehmen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 22. September 2015 um 17:10:39 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 22. September 2015 um 16:38:45 Uhr:


Mir persönlich liegt schon etwas daran, dass diese Praktiken einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden. Bestenfalls mit dem Rücktritt des Vorstands als Konsequenz (wie in Kürze bei VW).

Vielleicht solltest Du auch einfach aufpassen, dich selbst nicht zu wichtig zu nehmen.

Ich selbst bin in dieser Angelegenheit zweifellos unwichtig. Ich kann es jedoch absolut nicht leiden,wenn Konzerne versuchen, die eigenen Kunden zu betrügen. Falls Du damit kein Problem hast, solltest Du mit sämtlichen Versicherungsveträgen zur HUK wechseln, denn dort bist Du sicherlich herzlich willkommen.

Gelöscht. Sinnloser Aktivisten-Pranger-Thread.

Zitat:

@Räuber schrieb am 22. September 2015 um 17:20:36 Uhr:



Zitat:

@Matsches schrieb am 22. September 2015 um 17:10:39 Uhr:


Vielleicht solltest Du auch einfach aufpassen, dich selbst nicht zu wichtig zu nehmen.

Ich selbst bin in dieser Angelegenheit zweifellos unwichtig. Ich kann es jedoch absolut nicht leiden,wenn Konzerne versuchen, die eigenen Kunden zu betrügen. Falls Du damit kein Problem hast, solltest Du mit sämtlichen Versicherungsveträgen zur HUK wechseln, denn dort bist Du sicherlich herzlich willkommen.

Scan doch bitte mal eine Rechnung von Porsche ein, die du selber bezahlt hast.

Mich würde der dort berechnete Stundensatz interessieren.

Steht auf den Seiten davor

Zitat:

@olmo12 schrieb am 22. September 2015 um 17:58:30 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 22. September 2015 um 17:20:36 Uhr:


Ich selbst bin in dieser Angelegenheit zweifellos unwichtig. Ich kann es jedoch absolut nicht leiden,wenn Konzerne versuchen, die eigenen Kunden zu betrügen. Falls Du damit kein Problem hast, solltest Du mit sämtlichen Versicherungsveträgen zur HUK wechseln, denn dort bist Du sicherlich herzlich willkommen.

Scan doch bitte mal eine Rechnung von Porsche ein, die du selber bezahlt hast.

Mich würde der dort berechnete Stundensatz interessieren.

Tut mir leid, in sämtlichen mir vorliegenden Rechnungen von Porsche und meinen weiteren Fahrzeugen (Audi und Mini) wird kein konkreter Stundensatz für die regelmäßigen Inspektionen und Öl-/Bremsflüssigkeitswechsel ausgewiesen, sondern lediglich eine Auftragsnummer und der Preis. Dieses Gebaren finde ich auch ziemlich intransparent.

Die Porsche-Werkstatt hatte mir jedoch versichert, dass der Stundensatz von 159,30 EUR netto grundsätzlich für alle Karosseriearbeiten berechnet wird, unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder eine Versicherung die Kosten zu bezahlen hat (was zweifellos eine Selbstverständlichkeit darstellt). Mein Anwalt meinte auch, dass dieser Stundensatz nicht unangemessen sei und daher nicht von der HUK beanstandet werden könne. Wie bereits erwähnt hatte BMW vor zwei Jahren für die Reparatur eines Kaskoschadens am Mini meiner Frau über 140 EUR pro Stunde berechnet.

Gruß vom Räuber

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Räuber schrieb am 22. September 2015 um 19:12:00 Uhr:


Tut mir leid, in sämtlichen mir vorliegenden Rechnungen von Porsche und meinen weiteren Fahrzeugen (Audi und Mini) wird kein konkreter Stundensatz für die regelmäßigen Inspektionen und Öl-/Bremsflüssigkeitswechsel ausgewiesen, sondern lediglich eine Auftragsnummer und der Preis. Dieses Gebaren finde ich auch ziemlich intransparent.

ich auch. Ich habe aber das Problem nicht. Bei Daimler gibt's Vorgaben, welche Arbeiten, mit wie vielen Arbeitswerten angesetzt werden. Der pro Arbeitswert angesetzte Betrag setzt jede Werkstatt selbst fest. 12 AW sind insoweit 1 Stunde, die meine Werkstatt für Karrosseriearbeiten mit 134,50 EUR/netto berechnet.

Daneben gibt's auch Pauschalen für bestimmte Arbeiten (gerade für Versicherungen und häufig für Glasschäden), die in der Summe unterhalb der Einzelabrechnungen liegen.

Viele Grüße

Peter

Das der Anwalt den Stundensatz nicht zu hoch findet liegt vielleicht daran, dass er selbst einen höheren berechnet 😉

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