Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Nee, Abiturienten fällt ad hoc ein, dass schon Bagger erfunden wurden.

Zitat:

@twelferider schrieb am 3. September 2015 um 12:39:15 Uhr:


Fassen wir nach den vielen Postings nochmal kurz zusammen (man kann da ja leicht den Überblick verlieren):

-die von der HUK beauftragte Prüfungsfirma hat die Materialkosten NICHT beanstandet.

-ebenso wurde die Arbeitszeit (also die Dauer) NICHT beanstandet.

Beanstandet wurde lediglich der Stundensatz der Porschewerkstatt.

Was soll dieser Unsinn?

Der TE bezahlt Prämie für einen Porsche (mit z.B. entsprechender Typklasseneinstufung) und bezahlt auch Prämie dafür, dass er KEINE Werkstattbindung hat.

Also ist im Gegenzug der Stundensatz der Porschewerkstatt im Schadenfall von der HUK zu bezahlen - das ist für mich eine ganz einfache Sache.

Ist dann nicht jede andere Werkstatt blöd, die weniger verlangt?

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 4. September 2015 um 01:21:01 Uhr:



Zitat:

@twelferider schrieb am 3. September 2015 um 12:39:15 Uhr:


Fassen wir nach den vielen Postings nochmal kurz zusammen (man kann da ja leicht den Überblick verlieren):

-die von der HUK beauftragte Prüfungsfirma hat die Materialkosten NICHT beanstandet.

-ebenso wurde die Arbeitszeit (also die Dauer) NICHT beanstandet.

Beanstandet wurde lediglich der Stundensatz der Porschewerkstatt.

Was soll dieser Unsinn?

Der TE bezahlt Prämie für einen Porsche (mit z.B. entsprechender Typklasseneinstufung) und bezahlt auch Prämie dafür, dass er KEINE Werkstattbindung hat.

Also ist im Gegenzug der Stundensatz der Porschewerkstatt im Schadenfall von der HUK zu bezahlen - das ist für mich eine ganz einfache Sache.

Ist dann nicht jede andere Werkstatt blöd, die weniger verlangt?

Nein die führen nur einen schmaleren Kostenapparat.

ich bin der Nächste, der Probleme mit der HUK hat. Frontscheibe getauscht und sogar mehrere Preise verglichen. In der Niederlassung hätte der Stundensatz 45% über der fiktiven Grenze der HUK gelegen. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass die Werksniederlassung nach "Herstellervorgabe" arbeitet ;-)
Dennoch Kürzung der Arbeitszeit und des Stundenlohnes. Der absolute Hammer, zumal ohne jegliche Grundlage. Weder per AGB noch rechtlich. ich denke, die Kürzung hat Kalkül und die HUK riskiert die "paar" Klagen. In der Summe wird Geld gespart.
Grüße
bimser27

P.S. HUK wird zum Jahresende gekündigt!

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Wie hoch war der Stundensatz konkret?

Welches Automarke/Typ?

Wie hoch ist der von der HUK angelegte Stundensatz denn?

Zitat:

@MalerMe schrieb am 11. September 2015 um 12:05:34 Uhr:


Wie hoch ist der von der HUK angelegte Stundensatz denn?

BMW 4er BJ.2014 mit allen Assistenz-Systemen. HUK Stundensatz 103€ Brutto!! in der Niederlassung 145€. Mein Händler verlangte 118€. Bei der Montage wurden mir sogar 3 AW´s abgezogen, trotz Herstellervorgabe!

Hallo Christian,

also wenn ich ehrlich bin steht doch alles im Thread:

An der Dauer der Reparatur rwurde nicht gemeckert.

Die Prüfinstanz von der HUK sieht ein Nettolohn von 3x114,50 sachverständlch als angemessen an.

Die Porsche Werkstatt sieht ein Nettolohn von 493/3= 164,33 als angemessen an.

Die Rechnung wurde somit um rd. 3x(164,33-114,5) = 493 - 343,5 = 149,5 € net. gekürzt.

Inkl. Märchensteuer würde der TE auf 177,91 € sitzen.

Mir erschließt ehrlich gesagt nicht nicht, warum sich so ein Thread sich über 10 Seiten zieht. Auf der ersten Seite war im meiner Post vom 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr als Notwendige gesagt, was der TE als "Jurist" eigentlich auch nachvollziehen sollte hätten können 😕😕😕

Es eigentlich ganz einfach: Die HUK stellt sachverständlich (vermeidlich) fest, dass die von der Werkstatt in Rechnung gestellt Position betragsmäßig die erforderlichen Kosten überschreitet, die die Obergrenze der Entschädigungsleistungen darstellen.

Das einzige was der TE hätten machen müssen ist sich die Erfordernis von der Werkstatt bestätigen lassen und von Porsche eine Bestätigung geben lassen, dass die Reparatur nach Herstellervorgaben erfolgte und somit die Kosten hierfür erforderlich waren.

Aber auch diese triviale Sachlage, dass jede eine ihm günstige Rechtsposition zu beweisen hat (Grundsatz im dt. Recht), schein unser "Jurist" ebenfalls nicht zu kennen. Anstatt über zehn Seiten zu schreiben, wäre die Sache mit zwei Anrufen (Werkstatt + Porsche-Kundenhotline) erledigbar gewesen...

Gruß

Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 20:51:21 Uhr:



Es handelt sich um einen Porsche Boxster. .....

Zitat:

@Räuber schrieb am 1. September 2015 um 15:56:37 Uhr:



Selbst das von der HUK beauftragte Unternehmen Control Expert hat für den Austausch der Windschutzscheibe etwas über 3 Stunden veranschlagt, allerdings einen Stundensatz von lediglich 114,50 € zugrunde gelegt.

Von daher sind die vom Porsche Zentrum berechneten 493 € sicherlich angemessen.

Gruß vom Räuber

EDIT: upps es ging nun um den BMW - hab ich überlesen, sorry

obige Antwort gilt analog für dich.

Zitat:

@bimser27 schrieb am 11. September 2015 um 12:16:31 Uhr:

Zitat:

@bimser27 schrieb am 11. September 2015 um 12:16:31 Uhr:



Zitat:

@MalerMe schrieb am 11. September 2015 um 12:05:34 Uhr:


Wie hoch ist der von der HUK angelegte Stundensatz denn?
BMW 4er BJ.2014 mit allen Assistenz-Systemen. HUK Stundensatz 103€ Brutto!! in der Niederlassung 145€. Mein Händler verlangte 118€. Bei der Montage wurden mir sogar 3 AW´s abgezogen, trotz Herstellervorgabe!

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. September 2015 um 10:18:38 Uhr:


Wie hoch war der Stundensatz konkret?

Auch wenn Du es partout nicht verstehen willst, das spielt überhaupt keine Rolle. Ihren Stundensatz bestimmt die Werkstatt und nicht die HUK. Die hat nur eins zu tun, nämlich bedingungsgemäß die Rechnung zu zahlen, außer sie kann beweisen, dass diese betrügerisch ist.

Definiere "betrügerisch"

Wenn Du ein wenig Anstand beweist und "bitte" sagst, gern.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. September 2015 um 12:48:08 Uhr:



Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. September 2015 um 10:18:38 Uhr:


Wie hoch war der Stundensatz konkret?
Auch wenn Du es partout nicht verstehen willst, das spielt überhaupt keine Rolle. Ihren Stundensatz bestimmt die Werkstatt und nicht die HUK. Die hat nur eins zu tun, nämlich bedingungsgemäß die Rechnung zu zahlen, außer sie kann beweisen, dass diese betrügerisch ist.

warum schreibt man dann "erforderliche Kosten", dann könnte man auch schreiben: wir zahlen alles das, was die werkstatt in Rechnung stellt... lol...

das würde natürlich tür und tor öffnen. markgängig sind die benannten 100 eppeses € pro stunde. nach deiner meinung kann die werkstatt alles abrechnen, solange sie nicht betrügerisch handelt; mithin in diesem sinne wäre betrügerisch, dass erst dann gegeben, wenn sie in bereich des Wuchers kommt. Also 200-300 über dem liegt was in der Norm ist.

Das kannst Du nicht ernstlich meinen.

Ist erforderlich vielleich doch objektiv dann als obergrenze anzusehen, wass der Hersteller (also der Erbauer des Fahrzeuges) als notwendig ansieht?????

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. September 2015 um 15:11:36 Uhr:


warum schreibt man dann "erforderliche Kosten", dann könnte man auch schreiben: wir zahlen alles das, was die werkstatt in Rechnung stellt... lol...
das würde natürlich tür und tor öffnen. markgängig sind die benannten 100 eppeses € pro stunde.

Dann gehe doch mal zu Porsche und erkläre denen, der gängige Marktpreis für Autos betrage 10.000,- €.

Dafür verkaufen schließlich Andere ihre Autos.

Zitat:

nach deiner meinung kann die werkstatt alles abrechnen, solange sie nicht betrügerisch handelt; mithin in diesem sinne wäre betrügerisch, dass erst dann gegeben, wenn sie in bereich des Wuchers kommt. Also 200-300 über dem liegt was in der Norm ist.

Es gibt keine Norm. Jede Werkstatt wird ihre Stundenverrechnungssatz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkulieren, wenn sie bestehen will. Ist sie zu teuer, kommen keine Kunden, ist sie zu billig, geht sie genauso Pleite. und die Bandbreite ist groß, weil sie von unzähligen Kriterien abhängt.

Zitat:

Das kannst Du nicht ernstlich meinen.

Doch, s. o.

Zitat:

Ist erforderlich vielleich doch objektiv dann als obergrenze anzusehen, wass der Hersteller (also der Erbauer des Fahrzeuges) als notwendig ansieht?????

Nein, und erst recht nicht, was irgendein Versicherer als notwendig ansieht.

ok, war klar das da jetzt kein vernüftige antwort kommt.
auf das wesentliche komm nur dummgeschafel zurück, weil mein post dir gezeigt hat, dass so wie du es schreibst nicht gehen kann.

naja, ich war so doof und hab mich wieder darauf eingelassen dir zu antworten, selbtst shculd...

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