Warnung vor Fahrzeug

Mercedes E-Klasse S212

Moin Foristen,

sollte sich jemand mit dem Gedanken beschäftigen, einen schwarzen 220CDI T-Modell aus Potsdam zu kaufen, so sollte er große Vorsicht an den Tag legen.

Da ich die Fahrgestellnummern nicht vergleichen kann, kann ich es nicht 100% behaupten, jedoch erkenne ich an sehr vielen Details mein, vor 2 Wochen verkauftes Auto.

Ich habe das Fahrzeug mit 316.000 km verkauft, aktuell wird es mit 91.250 km angeboten.
Es wurde diesbezüglich eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

Bei Fragen bitte PN, da ich zum (gesetzlich verlangten) Schutz des Verkäufers keine genaueren Informationen veröffentlichen möchte

Beste Antwort im Thema

Moin Foristen,

sollte sich jemand mit dem Gedanken beschäftigen, einen schwarzen 220CDI T-Modell aus Potsdam zu kaufen, so sollte er große Vorsicht an den Tag legen.

Da ich die Fahrgestellnummern nicht vergleichen kann, kann ich es nicht 100% behaupten, jedoch erkenne ich an sehr vielen Details mein, vor 2 Wochen verkauftes Auto.

Ich habe das Fahrzeug mit 316.000 km verkauft, aktuell wird es mit 91.250 km angeboten.
Es wurde diesbezüglich eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

Bei Fragen bitte PN, da ich zum (gesetzlich verlangten) Schutz des Verkäufers keine genaueren Informationen veröffentlichen möchte

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Das halte ich so wie geschildert für Blödsinn! Da wäre ja mindestens der Fall der Hehlerei! An entwendeten Eigentum kann man kein Eigentum erlangen! Das kann so also nie funktionieren!!!

@Fox3047

Danke,Du hast es geschnallt !!!
Bei Privatverkauf max.bis zur Probefahrt angemeldet lassen - nach unterschreiben eines (gültigen !) Kaufvertrages abmelden und bei Abholung soll sich der Käufer seine eigenen Nummernschilder mitbringen - und wenn es nur eine Tageszulassung ist,dann ist man aus allem raus !
Ist zwar traurig,aber wahr - traue keinem ausser Dir selbst !!!
Ich gebe meine Autos immer beim Händler in Zahllung wo ich den neuen bzw.gebrauchten kaufe (kaufe nur beim autorisierten Händler-alleine schon wegen der Garantie !) - da ist man auf der sicheren Seite.
Sch..ss auf 1000/2000 Euronen weniger als privat verkaufen !!!!!!!!!!!!!

Servus,

habe alle Autos immer privat verkauft und es ging absolut glatt. Der Pajero wurde allerdings abgemeldet, da sehr nette Polen ihn abgeholt haben und ihn dann gleich mit eigenen Kennzeichen gekauft haben.

Also es muss nicht immer schlecht sein. Kaufen würde ich ein Auto allerdings immer vom Händler mit Garantie.

Viele Grüße
Marcel

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 14. Mai 2018 um 20:30:23 Uhr:


Das halte ich so wie geschildert für Blödsinn! Da wäre ja mindestens der Fall der Hehlerei! An entwendeten Eigentum kann man kein Eigentum erlangen! Das kann so also nie funktionieren!!!

So ist es zumindest im Geltungsbereich deutscher Gerichtsbarkeit. Wie das in osteuropäischen Ländern geregelt wird steht allerdings auf einem anderen Blatt. Dort rollen unrechtsmäßig erworbene Luxusfahrzeuge als Staatskarossen und auch als Privatfahrzeuge über die Strassen. Das Rechtsverständnis dort ist nicht mit deutschen Verhältnissen vergleichbar.

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Ich hatte das auf Deutschland bezogen! Wie gesagt, diese „Kurzfassung“ stimmt für mich nicht ganz! Ob das Ergebnis stimmt, kann ich nicht einschätzen!

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 15. Mai 2018 um 08:22:48 Uhr:


Ich hatte das auf Deutschland bezogen! Wie gesagt, diese „Kurzfassung“ stimmt für mich nicht ganz! Ob das Ergebnis stimmt, kann ich nicht einschätzen!

Gibt's aber schon:

https://de.wikipedia.org/.../...%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten

Gruß Metalhead

Diebstahl schließt es ja wieder aus, sicher auch Unterschlagung! Straftaten werden das wohl meist ausschließen! Das betrifft sicher Sachen, die ich verborge und der „Borger“ dann verkauft! (Oder ähnlich!)

Lieber mjbralitz,

ich bin mit den Vermieter gut befreundet und kenne ihn seit gut 20 Jahren.

Ich werde wohl wissen, was passiert ist.

Der Richter hat entschieden, dass der Käufer, der gutgläubig gekauft hat, das Fahrzeug behalten durfte.
Das ist Fakt und deine persönliche Meinung wird nichts daran ändern.

Glaube es, oder lass es sein, ist dir überlassen.

Durch einen gutgläubigen Erwerb verliert der wahre Inhaber sein Recht an der Sache, erwirbt aber als Kompensation Ausgleichsansprüche gegen den Nichtberechtigten. (Der wegen gefälschte Dokumente nicht auffindbar ist)

QUELLE: Wikipedia.

(Danke Metallhead)

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