Warnung vor Betrug der FA "Vehicle Invest Kft" aus Ungarn

Mercedes E-Klasse S212

Ich bin leider wider besseren Wissens um meine E-Klasse geprellt worden.
Damit euch nicht das gleiche wie mir passiert warne ich dringlich vor einem gewissen Käufer
namens "Stoll" aus Borna. Er gibt sich als Firmeninhaber von "Vehicle Invest Kft" in Ungarn aus.

Lange Rede kurzer Sinn: das Auto wurde durch einen unbekannten Fahrer abgeholt und die versprochene
Überweisung des Kaufbetrages wurde nicht veranlasst. Auto weg und Kohle nicht bekommen.

Am Telefon war der Interessent sehr freundlich und alles klang rosig. Innerlich gingen bei mir aber sämtliche Alarmglocken an. Aber ich dachte mir, dass sind bestimmt nur Vorurteile und das wird schon gut gehen.

Anzeige bei der Polizei habe ich gestellt. Habe aber wenig Hoffnung, dass ich das Auto oder die Kohle sehen werde.

283 Antworten

Hi, das kannst du sehen:
Es besteht ein Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut nach § 118 Abs 3 S 2 SGB VI auf Rücküberweisung von Geldleistungen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind,
vG J.

Habe bereits am Dienstag Anzeige erstattet.

Zitat:

@kow48 schrieb am 11. Februar 2023 um 21:15:07 Uhr:


Hi, das kannst du sehen:
Es besteht ein Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut nach § 118 Abs 3 S 2 SGB VI auf Rücküberweisung von Geldleistungen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind,
vG J.

Die angewiesen werden muss, also kenne keinen Fall wo das im Privatbereich angewendet wurde.

Zitat:

Die angewiesen werden muss, also kenne keinen Fall wo das im Privatbereich angewendet wurde.

Das ist eigentlich gängige Praxis, wenn die Abmeldung bei der Rentenversicherung verzögert erfolgt und über den Todesmonat hinaus die Rente überwiesen wurde.

[EDIT]: Exotischer Fall gelöscht.

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Frag mich wie das manch einer in Zukunft machen möchte mit gemeinsam zur Bank gehen 🙂 Die Hausbanken im klassischen Sinn wird es bald kaum noch geben. Mit etwas Verstand braucht man weder einen Schlägertrupp, welcher um die Ecke wartet, noch Angst haben, Falschgeld zum Opfer zu fallen.

Ich habe meinen Wagen persönlich beim Verkäufer angeschaut und den Vertrag direkt abgeschlossen. Ein paar Tage später 35Tsd auf sein Konto überwiesen und den Wagen angemeldet abgeholt. Hab den Wagen dann innerhalb von 10 Tagen umgemeldet. Mit dem Vertrag und seinen Daten + Kopie Zulassung 1 und 2 fühlte ich mich sicher genug. Klar, ein Restrisiko besteht immer, aber ist dann halt so.

Zitat:

@Brumm19 schrieb am 11. Februar 2023 um 21:01:54 Uhr:



Zitat:

@dianos schrieb am 11. Februar 2023 um 18:17:40 Uhr:


Ist so nicht ganz richtig. Die Rentenversicherung kann das offensichtlich, auch ohne Zustimmung des Kontoinhabers.

🙂 🙂 das möchte ich sehen

Was Du alles möchtest. Ungläubig bist Du schon, oder? 🙂 Heißt Du Thomas? 🙂

Aber das kannst Du gerne hier auf den mir hier vorliegenden Kontoauszügen einsehen. Einschließlich der von der Bank nachträglich berechneten Überziehungszinsen, da das Girokonto dann aufgrund der rückwirkenden Rückbuchung zum Zeitpunkt der Rentenzahlung ca. 14 Tage vorher eine Unterdeckung während der 14 Tage aufwies.

Zitat:

Klar, ein Restrisiko besteht immer, aber ist dann halt so.

Mein Reden. 😉

Zitat:

@lausitzerMB320 schrieb am 11. Feb. 2023 um 11:43:28 Uhr:


Käufer und Verkäufer fahren gemeinsam zur ortsansässigen Bank (Sparkasse oder Volksbank) und legen der Schalterdame das vereinbarte Geld zur Prüfung auf Echtheit vor...was bisher immer geklappt hat...

Genau so wollte ich das auch machen. Die “Schalterdame“ konnte/durfte das aber leider nicht mehr und hat mich auf den Geldautomaten zur Einzahlung verwiesen, der dann von 14.000€ auch 2000 zur Prüfung nebenbeigelegt hat. An die Scheine war dann auch kein Rankommen mehr, selbst wenn ich die Polizei gerufen hätte. Man bekommt dann irgendwann Bescheid, oder kommentarlos die Restsumme gutgeschrieben. Selbst wenn man den Verkäufer mitnehmen würde, könnte der die verdächtigen Scheine nicht mehr austauschen.

Gruß
Achim

Zitat:

@Brumm19 schrieb am 11. Februar 2023 um 23:21:57 Uhr:



Zitat:

@kow48 schrieb am 11. Februar 2023 um 21:15:07 Uhr:


Hi, das kannst du sehen:
Es besteht ein Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut nach § 118 Abs 3 S 2 SGB VI auf Rücküberweisung von Geldleistungen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind,
vG J.

Die angewiesen werden muss, also kenne keinen Fall wo das im Privatbereich angewendet wurde.

Jetzt kennst Du zumindest einen Fall hier. Du kannst ja auch nicht alles und alle möglichen Fälle kennen, oder? Lass es damit gut sein.

Zitat:

hat mich auf den Geldautomaten zur Einzahlung verwiesen, der dann von 14.000€ auch 2000 zur Prüfung nebenbeigelegt hat. An die Scheine war dann auch kein Rankommen mehr, selbst wenn ich die Polizei gerufen hätte. Man bekommt dann irgendwann Bescheid, oder kommentarlos die Restsumme gutgeschrieben.

Wurde der Grund für den Einbehalt angezeigt?

Wie ist denn der Stand hier? Ist die Überweisung noch eingegangen?

Zitat:

@Sachsenmeister2 schrieb am 11. Februar 2023 um 22:06:26 Uhr:


Habe bereits am Dienstag Anzeige erstattet.

Viel offtopic mittlerweile (bin auch Schuld!). Ich denke kein Geldeingang! 🙁

Zitat:

@Sachsenmeister2 schrieb am 11. Februar 2023 um 22:06:26 Uhr:


Habe bereits am Dienstag Anzeige erstattet.

siehe Zitat.

Zitat:

@Sachsenmeister2 schrieb am 10. Februar 2023 um 23:42:37 Uhr:


…. leider keinen Geldeingang und seit Mittwoch ist auch sein Handy aus. Ich schätze, das war’s dann jetzt…😠

Die Frage nach Geldeingang wurde bereits beantwortet. Ok, geht bei den zig Posts zu Banking, Rentenversicherung usw. Schon mal unter. 🙂

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@cumberland_68 schrieb am 12. Feb. 2023 um 00:9:42 Uhr:


Wurde der Grund für den Einbehalt angezeigt?

“Möglicherweise falsche Scheine. Werden nach Überprüfung gutgeschrieben.“ So was in der Richtung. Ist schon lang her.

Ich denke, in Zukunft wird der sicherste und einfachste Weg sein, mit dem Käufer zu seiner Bank zu gehen und dort zusammen die Überweisung durchzuführen und sich die Ausführung und ausreichende Deckung bestätigen zu lassen. Oder ein Treuhandkonto einzurichten.

Gruß
Achim

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