ForumW212
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W212
  7. Warnung vor Betrug der FA "Vehicle Invest Kft" aus Ungarn

Warnung vor Betrug der FA "Vehicle Invest Kft" aus Ungarn

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 7. Februar 2023 um 12:50

Ich bin leider wider besseren Wissens um meine E-Klasse geprellt worden.

Damit euch nicht das gleiche wie mir passiert warne ich dringlich vor einem gewissen Käufer

namens "Stoll" aus Borna. Er gibt sich als Firmeninhaber von "Vehicle Invest Kft" in Ungarn aus.

Lange Rede kurzer Sinn: das Auto wurde durch einen unbekannten Fahrer abgeholt und die versprochene

Überweisung des Kaufbetrages wurde nicht veranlasst. Auto weg und Kohle nicht bekommen.

Am Telefon war der Interessent sehr freundlich und alles klang rosig. Innerlich gingen bei mir aber sämtliche Alarmglocken an. Aber ich dachte mir, dass sind bestimmt nur Vorurteile und das wird schon gut gehen.

Anzeige bei der Polizei habe ich gestellt. Habe aber wenig Hoffnung, dass ich das Auto oder die Kohle sehen werde.

Ähnliche Themen
283 Antworten

Zitat:

@cumberland_68 schrieb am 11. Februar 2023 um 10:55:25 Uhr:

Zitat:

Der Automat prüft und nimmt nur echtgeld an

Stimmt nicht ganz, siehe mein Beitrag oben.

Fälschungsverdächtige Banknoten werden auch "angenommen", aber einbehalten, an die Bundesbank zur Prüfung weitergeleitet und nicht gutgeschrieben.

Nicht eindeutig erkannte Banknoten (z.B. verdreckt, verknickt) werden angenommen und vorbehaltlich weiterer Prüfungen gutgeschrieben.

Dann stimmt aber der Betrag nicht mit der tatsächlichen Einzahlung überein.

Genau. Vorbehaltliche Gutschriften oder gar eingezogene falschgeldverdächtige Scheine werden aber natürlich auf der Quittung ausgewiesen und sicher auch in Display angezeigt. Wobei ich so einen Fall selbst noch nie erlebt habe. War alles echt ;)

Horrorszenarien pur. Als ich die B-Klasse und die E-Klasse gekauft habe, musste ich die Summe per Bank überweisen. So werde ich das auch machen, wenn ich verkaufen werde. Sobald das Geld eingegangen ist, sofort auf Tagesgeldkonto oder auf DebitKarte transferieren. Der Absender kann das Geld auch nicht mehr zurück buchen lassen, da auf dem Konto kein Geld mehr da ist. Erst dann gebe ich die Papiere und den Schlüssel her. Die drei Tage muss der Käufer dann in kauf nehmen.

Ich hätte mich nach der langen Zeit,die jetzt schon vergangen ist,schon mal

an die Staatsgewalt gerichtet.

Grüße Udo

Zitat:

@cumberland_68 schrieb am 11. Februar 2023 um 14:26:05 Uhr:

Genau. Vorbehaltliche Gutschriften oder gar eingezogene falschgeldverdächtige Scheine werden aber natürlich auf der Quittung ausgewiesen und sicher auch in Display angezeigt. Wobei ich so einen Fall selbst noch nie erlebt habe. War alles echt ;)

Ich hatte schon ein paar mal Beträge auf der Quittung, die nur unter Vorbehalt der Prüfung gutgeschrieben wurden. Im Nachhinein war alles okay, aber wenn das bei einem solchen Verkauf dann nicht so sein sollte, steht man da.

 

Diese „zurück buchen lassen“ ist ein Gerücht aus früheren Zeiten. Heute werden alle Zahlungen elektronisch abgewickelt. Ist eine Überweisung einmal einem Empfängerkonto gutgeschrieben worden (settlement final), dann kann niemand mehr ohne Zustimmung des Kontoinhabers das Geld zurück holen!

Das gilt selbst dann, wenn die Bezeichnung des Empfängers in der Überweisung nicht mit der des tatsächlichen Kontoinhabers übereinstimmt. Diese Prüfpflicht wurde mit SEPA Einführung abgeschafft. Zahlt man an eine falsche aber existierende IBAN, ist das Geld weg und ohne mithilfe des Kontoinhabers kommt man da auch nicht mehr ran!

Überweisungsrückrufe nach Verbuchung gibt es immer noch. Technisch ist das aber nichts anderes als eine freundliche Anfrage des absendenden Institutes an das Empfängerinstitut mit der Bitte, den Inhaber des Kontos xy um Rücküberweisung zu bitten.

So sieht’s aus, es wird hier so dargestellt als wäre jeglicher privat Verkauf ein Horrorszenario

Dabei gibt es mehr als nur eine Möglichkeit alles sauber abzuwickeln. Verkauf nur an den direkten Käufer vor Ort bei der Bank. Alles andere fällt unter persönliches bekanntes Risiko. War früher auch nicht anders…

Zitat:

@Higgi schrieb am 11. Februar 2023 um 16:55:33 Uhr:

... Ist eine Überweisung einmal einem Empfängerkonto gutgeschrieben worden (settlement final), dann kann niemand mehr ohne Zustimmung des Kontoinhabers das Geld zurück holen!

Ist so nicht ganz richtig. Die Rentenversicherung kann das offensichtlich, auch ohne Zustimmung des Kontoinhabers.

Die (geringen) Möglichkeiten für einen Überweisungsrückruf ergeben sich aus dem Link in meinem Beitrag.

Die Rückgriffsmöglichkeiten der Rentenversicherung ergeben sich hingegen aus dem Sozialgesetz.

-____

Zitat:

@cumberland_68 schrieb am 11. Februar 2023 um 18:40:37 Uhr:

Die (geringen) Möglichkeiten für einen Überweisungsrückruf ergeben sich aus dem Link in meinem Beitrag.

Die Rückgriffsmöglichkeiten der Rentenversicherung ergeben sich hingegen aus dem Sozialgesetz.

Wobei der wesentliche Unterschied wohl auch darin besteht, dass die Rentenversicherung das auch noch zB 14 Tage nach Überweisung / nach Eingang der Zahlung ohne Zustimmung des Kontoinhabers kann.

Doppelt, sorry.

Hallo

Das mit der Rentenversicherung ist gesetzlich geregelt. Da wird nicht diskutiert und auf Gepflogenheiten der Bank Rücksicht genommen.

vG J.

Die nächste und vermutlich letzte Chance liegt nun schon bei Montag, denn am WE bucht in der Regel keine Bank...

An den TE...wie willst du nun weiter vorgehen?...Geld weg, Ware weg...und nur ein windiges Bild irgendeiner Karte...

Viel viel Erfolg...

Zitat:

@dianos schrieb am 11. Februar 2023 um 18:17:40 Uhr:

Zitat:

@Higgi schrieb am 11. Februar 2023 um 16:55:33 Uhr:

... Ist eine Überweisung einmal einem Empfängerkonto gutgeschrieben worden (settlement final), dann kann niemand mehr ohne Zustimmung des Kontoinhabers das Geld zurück holen!

Ist so nicht ganz richtig. Die Rentenversicherung kann das offensichtlich, auch ohne Zustimmung des Kontoinhabers.

:) :) das möchte ich sehen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W212
  7. Warnung vor Betrug der FA "Vehicle Invest Kft" aus Ungarn