Warnung vor Autoexpert 24 Inh. M. Ginalski
Guten Abend zusammen. Da es hier ein allgemeines Kaufberatung Forum ist, möchte ich euch vor dem Autoaufkäufer Autoexpert 24 Wuppertal warnen. Ich habe am 26.09.2017 ein Fahrzeug an die Firma verkauft, und es wurde bis heute noch nicht abgemeldet. Anrufe und Nachrichten, brachten keinen Erfolg. Versicherung und Zulassungsstelle, sind schon informiert. Bin auch stark am überlegen, bei der Firma die Tage persönlich vorstellig zu werden.
Beste Antwort im Thema
Jetzt aber Mal ruhig bleiben.
Es gibt etliche Millionen Verkäufe wo die Autos anmeldet übergeben werden. Der eröffner hat hier nichts getan, was jetzt besonders in die"dumme Ecke" gestellt werden muss.
Habe schon vielen mein Auto so verkauft und nie Probleme gehabt.
Der Fehler liegt hier definitiv nicht beim eröffner, sondern beim Käufer - der sich strafbar macht.
Klar, hätte man sicher gehen können und und.. man hätte auch ein GPS Sender ans Auto setzen können, um ihn jederzeit aufspüren zu können. Aber niemand kann hier die Zukunft Vorraussehen oder dergleichen.
Aber ist ja bei motortalk immer wieder dass selbe. Hauptsache den eröffner nicht helfen und seine "Fehler" schön breitschlagen und sich dabei ergötzen an der eigene allwissenheit.
Traurig, einfach nur traurig.
Er hat was ganz normales getan, wie oft hier schon geschrieben wurde dass Autos angemeldet gekauft oder verkauft wurden.. war immer Nebensache, aber wenn Mal jemand auf ein schwarzes Schaf trifft, ist er wieder der totale Vollidiot.
Einfach leise sein, wenn man zum Thema nichts beitragen kann und den eröffner nicht weiterhelfen kann.
521 Antworten
Kann mur denn Jemand einen Tipp geben?
Kaufvertrag ist doch nichtig, wenn sie vor Ort den Preis drücken wollen
Da Deine Scroll/Zurück Funktion nicht geht mach ich es für Dich KLICK
Seit Tage meldet sich die Firma nicht. Kein Termin für Übergabe. Gilt nicht das Fernabsatzgesetz?
Ähnliche Themen
Moin,
Nein. Bzw. Nur in bestimmten Ausnahmefällen und da du der Verkäufer bist nützt dir das eh nix.
Stell denen eine Nacherfüllungsfrist, den vereinbarten KV bis zum x.x.xxxx zu erfüllen und sollte dies nicht eintreten, dass der Vertrag durch Nichterfüllung des Käufers erlischt. Genaues Vorgehen dazu - weiter vorne oder per Google durch eine Formulierung der Verbraucherzentralen.
LG Kester
Guten Morgen
vielen Dank für die Auskunft.
Eine Frist habe ich gesetzt. Muss die wohl auch noch unter Verzug setzen.
Irre, was man da erlebt.
Zitat:
@Katzelina schrieb am 7. Februar 2020 um 19:23:06 Uhr:
Kann mur denn Jemand einen Tipp geben?
Kaufvertrag ist doch nichtig, wenn sie vor Ort den Preis drücken wollen
Nein. Du schuldest den Verkauf eines Autos mit genau den Eigenschaften wie sie im Kaufvertrag stehen. Kannst Du sowas nicht liefern, ist Nachverhandlung eine Option, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Zitat:
@jof schrieb am 9. Februar 2020 um 22:35:46 Uhr:
Zitat:
@Katzelina schrieb am 7. Februar 2020 um 19:23:06 Uhr:
Kann mur denn Jemand einen Tipp geben?
Kaufvertrag ist doch nichtig, wenn sie vor Ort den Preis drücken wollenNein. Du schuldest den Verkauf eines Autos mit genau den Eigenschaften wie sie im Kaufvertrag stehen. Kannst Du sowas nicht liefern, ist Nachverhandlung eine Option, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Und im Kaufvertrag stehen "alle" Eigenschaften?
Meist kommen ja solcherart Methoden wie folgt: Ach das Kühlmittel im Ausgleichsbehälter sollte Blau sein, es ist aber Rot! Und der Keilriemen ist auch locker - das deutet auf Motorschaden,....
Davon Stand nix im Vertrag - also halber Preis oder....
Guten Abend,
ich stehe vor einem verkauf. Die Käuferpartei hat noch nicht das Auto gesehen. Ist die Kaufbestätigung gültig. Gilt diese Kaufbestätigung als ein Kaufvertrag. Ich hab nichts unterschrieben. Ein Termin ist in 6 Tagen. Soll ich den Käufer das Auto zeigen? Was sagt ihr dazu? Ich möchte mich nicht verarschen lassen.
Wenn sie den preis senken,drehste dich einfach um und tschüss.nur fangen die mit lackdichtheitstest und die sehen eine neulackierung obwohl keine war ,
Aber meint ihr, dass wenn ich überhaupt nicht beim termin erscheine. Ist die sogenannte „Kaufbestätigung“ überhaupt ein Kaufvertrag? Oder soll ich einfach die sogenannte Käufer Firma nicht berücksichtigen und einfach ignorieren? Was meint ihr dazu? Ich werde mir seine Maschen überhaupt nicht anhören. Ich werde kein cent runtergehen.
Zitat:
@Keko2020 schrieb am 11. Februar 2020 um 19:43:21 Uhr:
Aber meint ihr, dass wenn ich überhaupt nicht beim termin erscheine. Ist die sogenannte „Kaufbestätigung“ überhaupt ein Kaufvertrag? Oder soll ich einfach die sogenannte Käufer Firma nicht berücksichtigen und einfach ignorieren? Was meint ihr dazu? Ich werde mir seine Maschen überhaupt nicht anhören. Ich werde kein cent runtergehen.
Ja, denn du hast ja vorher dem Verkauf zu gestimmt und Fahrzeugdaten durchgegeben.
Nun Hast du die Bestätigung des Käufers.
Hast du die letzten 24 Seiten gelesen? Zu mindestens ein wenig davon?
Zitat:
@jof schrieb am 9. Februar 2020 um 22:35:46 Uhr:
Zitat:
@Katzelina schrieb am 7. Februar 2020 um 19:23:06 Uhr:
Kann mur denn Jemand einen Tipp geben?
Kaufvertrag ist doch nichtig, wenn sie vor Ort den Preis drücken wollenNein. Du schuldest den Verkauf eines Autos mit genau den Eigenschaften wie sie im Kaufvertrag stehen. Kannst Du sowas nicht liefern, ist Nachverhandlung eine Option, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Und der Käufer schuldet den im Vertrag genannten Kaufpreis, will er da ran wird er vertragsbrüchig.
Somit ist der Vertrag hinfällig, deine Logik funktioniert in beide Richtungen.
Moin,
Woher sollen wir wissen, ob das was du bekommen hast ein Kaufvertrag ist? Das kannst nur du feststellen, indem du das Ding aufmerksam liest. Ansonsten ist ggf. ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen - aber auch das kannst nur du wissen, wir waren nicht dabei.
Bedenke bei allen Sorgen - die meisten Aufkäufer sind KEINE Betrüger, sondern gute, allerdings manchmal auch aggressiv auftretende Geschäftsleute. Die sind zwar was die Preisverhandlungen angeht mit allen Wässern gewaschen aber wirklich viele Betrüger gibt es nicht.
Aber - ganz wichtig... Lies dich in das Thema Privatverkauf ein. Das ist ein für das Leben essentieller Aspekt. Machst du da doofe Fehler, kann das selbstverschuldet zu teuren Abenteuern führen.
Die Logik funktioniert aber so nicht ganz Recht. Machst du halt die nicht zutreffende Zusicherung, dann kannst du den Vertrag nicht erfüllen. Dann ist uninteressant ob die zweite Partei das überhaupt zu den fixierten Konditionen will oder jemals wollte. Sie kann das dann einfach behaupten. Das nachbarhandeln wird nur dann zum Boomerang, wenn der Nachbehandlungsgrund eben durch die vertraglichen Modalitäten nicht schon abgedeckt ist. Z.B. der Käufer Gebrauchsspuren bemängelt, die aber für das Auto in dem Alter und Preisfenster völlig normal wären. Weil dann verletzt der Käufer ja zuerst seine Zusicherung. Das nachverhandeln bei einer Verletzung deiner Zusicherungen kann dann ja als Versuch den Mangel zu heilen verstanden werden. Denn dummerweise ist das Papier (oder seine digitale Entsprechung) geduldig und kennt die ggf. tatsächlichen Motive nicht.
LG Kester
Lasst euch nicht verarschen. Die gesendete Kaufbestätigung ist nicht in jedem Fall ein gültiger Vertrag. Zum Beispiel dann nicht, wenn man mit einer anderen Firma/Internetseite telefoniert hat und in der Kaufbestätigung plötzlich Herr Gilanski ... steht. Das wollen die einen Glauben machen, ist aber juristisch nicht so. Ich hab denen mein Auto nicht mitgegeben, die drohten zwar mit Anwaltschreiben, ich sagte meiner wartet schon drauf. Hab daraufhin nie mehr was gehört.