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Warnung Reifenleader.de

9 Jahre alte Reifen als Neuware angeboten. Im Kleingedruckten hinweis.
Rücksendung auf kosten des Bestellers
AGB`S Wiedersprechen BGB Gesetzen Rückgabe nur 1 Woche
Telefonistin sagt noch nicht einmal den Namen.

Das ist wirklich abzocke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Jeden Tag steht ein Dummer auf: wenn die das doch schon so formulieren und die "Opfer" es nicht lesen!!
Selbst schuld, Geschäftsmodell geglückt. Respekt dem Reifenportal!

Das ist an menschenverachtenden Zynismus kaum noch zu überbieten. Wozu brauchen wir dann noch Regelungen zum Schutz vor Betrügereien und maßloser Abzocke ???

Die Opfer sind "schuld", weil sie geschickt formulierte AGB-Regelungen nicht durchschauen und auf ein seriös erscheinendes Internetportal vertrauen.

Je skrupeloser, desto besser. Bravo, wenn das die Maxime unserer Gesellschaft ist, dann gute Nacht.

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Zitat:

zu den AGBS bei dem Händler sach ich nix ( ganz legal sind die ja nicht )

dann sind sie auch nicht gültig.

Ich kann mich nur wundern, wie einige hier das unseriöse Geschäftsgebaren dieses Reifenhändlers entschuldigen.

Nicht jeder Autoreifenkäufer ist auch ein Reifenfachmann, der mit der Angabe DOT etwas anfangen kann. Nach ständiger Rechtsprechung sind Reifen aus dem Jahre 2004 und auch aus 2007 Ende 2013  keine Neuware mehr. Das muss eindeutig und auch für einen Laien unmißverständlich zum Ausdruck kommen. Das tut es aber nicht.

Ich habe noch nie AGB gesehen, die in derart vielen Bestimmungen zum Nachteil des Kunden  gegen das Gesetz verstoßen. Das kann kein Zufall oder Versehen sein. Solche Firmen gehören aus dem Verkehr gezogen und da gibt es nichts aber auch gar nichts zu beschönigen.

Du scheinst es nicht zu verstehen.
Ich z. B. entschuldige dies nicht, wie ich auch Handtaschenräuber oder andere Ganoven in Schutz nehme. Ich frage mich nur warum es 2013 noch möglich ist, dass man etwas kauft, ohne sich über die publizierten AGBs zu vergewissern, dass da alles koscher ist.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Ich frage mich nur warum es 2013 noch möglich ist, dass man etwas kauft, ohne sich über die publizierten AGBs zu vergewissern, dass da alles koscher ist.

Wie will denn ein juristischer Laie die Wirksamkeit von AGBs überprüfen ??????

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hiho

naja mann sollte unterscheiden zwischen Neureifen ..und reifen die wissentlich mit angabe des DOT Alters angeboten werden .

wie der Händler seine ABS auschmücken tut ..hat damit überhaupt nix zu tun ( auch wenn sie gegen geltendes recht verstossen )

betreff Lesen : ( für die DOT NUmmer auf den reifen hats gereicht) ..aber nicht für die AGB´s VOR der Bestellung zu Lesen ..spätestenz dann wäre die Nummer fertig gewesen

Überprüfbarkeit der AB´s : wenn was in den AGB´s drinne steht was ich nicht kapiere

1: FINGER weg
2: googel anschmeissen und auf diversen Portalen nachlesen
3: VOR dem Reifen/onlinekauf mal in einem FORUM Nachfragen ( sonst wird nach jedem Schsss gefragt ) aber mal eben 1000 Euro überweisen ( 4 reifen z.b. ) bei nem Händler wo mann voher noch nie was bestellt hat ....och nö das Passt schon wird schon gut gehen

betreff Autoreifenkäufer = kein Fachmann ......dann kaufe ich VOR ORT inkl Beratung ( ist was unklar kann mann nachfragen ..wenn was nicht passt kann mann das Vor Ort und sogar noch VOR der Monatge Klären ) bzw frage im Bekanntenkreis nach wo die Ihre reifen herbekommen bzw bei Welchem Händler diese erworben wurden

Gruss Dirk

edith: wenn ich ne Oldtimer Kaufe Bj1967 kann ich mich auch nicht beschweren wenn kein 2013er Model geliefert wird

Ich habe mir diese Seite gerade angeschaut: Der Verweis auf die Dot Nr. ist meines Erachtens sicher nicht ausreichend um auf einen alten Reifen hinzuweisen. Von einem durchschnittlichen - unbedarften -Reifenkäufer kann nicht erwartet werden daß er mit einer Dot Nr etwas anfangen kann. Zugegebenermaßen finde ich auf die Schnelle kein passendes Urteil. In ähnlichen Fällen wurde aber immer zu Gunsten des Käufers entschieden wenn der Verkäufer nicht AUSDRÜCKLICH darauf hinweist daß der Kaufgegenstand nicht der allgemein erwarteten Güte entspricht.

Und beim Lesen der AGBs hats mir die Fußnägel aufgerollt.

Gruß, Zelirodu

Zitat:

Original geschrieben von zelirodu



Und beim Lesen der AGBs hats mir die Fußnägel aufgerollt.

Gruß, Zelirodu

Hast du davon ein Foto?

Hallo Werte Talker,
nachdem ich meine Reifen bei Reifenleader Ende November 2013 bestellt hatte (gut und günstig), habe ich Eure Beiträge gelesen und war gespannt, wass passiert.
Ich kann nun sagen ----- alles im Lot - so wie es sein soll.
Schnelle Lieferung - kurzfristige Reaktion auf meine Mail-Anfrage - soeben aufziehen lassen in der von mir ausgewählten Werkstatt in der Nachbarschaft - Reifen aus aktueller Serie - sehe keinerlei Grund für Kritik.

Bin ich ein Glückspilz?
Grüße Wokand

Zitat:

Original geschrieben von wokand


Bin ich ein Glückspilz?

Oder dort beschäftigt?

Lobeshymnen im ersten Beitrag eines Neuusers zugunsten einer eher schlecht bewerteten Firma sind in der Regel Beiträge von Personen die bei der gescholtenen Firma arbeiten oder einen persönlichen Bezug haben.

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel.😉

Wie auch immer. Mir ist ein Partner lieber dem ich die Reklamation direkt ins Gesicht schleudern kann, wenn es was zum reklamieren gibt.

Hi Leute ich hab mich exrta wegen diesem Thema hier angemeldet 😁, hab nämlich einen mittel schweren Herzinfarkt bekommen als ich den blog hier gelesen habe. (nachdem ich bestellt hatte)

Hab am Freitag mit meinem Vater zusammen Winterreifen bestellt da ich seit Mittwoch ein neues Auto habe und keine winterreifen dabei waren.
Nach langwieriger Suche im Netz sind wir dann auf die besagte Seite (reifenleader gekommen).
Dort haben wir dann auch bestellt.
Ich brauchte Reifen und Felgen und der Preis war einfach unschlagbar, ersthaft (angegebene DOT 2012).
Goodyear "ultragrip performence 2" 101,00€ (reifen.com 156,00€) (vom Mercedes Vertragshändler will ich mal garnicht anfangen, die waren echt unverschämt)

Kurz nach der Bestellung hab ich dann mal "Reifenleader" gegoogelt ... und hab den Beitrag hier gekesen 😰 etwa mit so einem Gesichtsausdruck.

Aber !!!
heute sind die Reifen angekommen (DOT 4812)
und Felgen kommen laut lieferverfolgung morgen ...
Also ich habe NICHTS zu beanstanden außer das die Reifen neuer sind als vorher angekündigt.
Mit AGB kenn ich mich nicht aus, hat sich für mich ganz ok angehört.
Naja ich hab jedenfalls einiges gespart mit Reifen und Felgen also ich hatte auch keine Probleme so wie mein vor vor redner.

Grüß🙂😎😎

Zitat:

Original geschrieben von leospickup1


Reifen 245/50 R17 Goodyear Eagle Ultragrip GW3 Winterreifen ein aktuelles Model das seit 10 jahren produziert wird.
Zu " lesefähigkeit" Telegrammstil soll Informationen übermitteln keinen Goethe Preis gewinnen.

Ich wollte nur andere Kunden vor diesem Erlebnis Reifenleader warnen. Es muss nicht sein das gleichen Ärger wie ich habe, Zwischenzeitlich 3 Faxe 2 E Mails Rückabholung für 80.- Euro angeboten etc.

MFG
Leo

Wenn man Unsinn in seine AGBs schreibt, dann ist das nicht immer Absicht.

Offensichtlich ist das aber bei dem genannten Unternehmen kein Versehen, sondern man meint das auch wirklich so. Anders kann ich mir die 80 EUR für die Abholung nicht erklären.

Natürlich ist das Recht auf Deiner Seite.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Zitat:

Original geschrieben von wvn



Zitat:

Original geschrieben von leospickup1


Reifen 245/50 R17 Goodyear Eagle Ultragrip GW3 Winterreifen ein aktuelles Model das seit 10 jahren produziert wird.
Zu " lesefähigkeit" Telegrammstil soll Informationen übermitteln keinen Goethe Preis gewinnen.

Ich wollte nur andere Kunden vor diesem Erlebnis Reifenleader warnen. Es muss nicht sein das gleichen Ärger wie ich habe, Zwischenzeitlich 3 Faxe 2 E Mails Rückabholung für 80.- Euro angeboten etc.

MFG
Leo

Wenn man Unsinn in seine AGBs schreibt, dann ist das nicht immer Absicht.

Offensichtlich ist das aber bei dem genannten Unternehmen kein Versehen, sondern man meint das auch wirklich so. Anders kann ich mir die 80 EUR für die Abholung nicht erklären.

Natürlich ist das Recht auf Deiner Seite.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Zitat:

Original geschrieben von leospickup1



Zitat:

Original geschrieben von wvn


Wenn man Unsinn in seine AGBs schreibt, dann ist das nicht immer Absicht.

Offensichtlich ist das aber bei dem genannten Unternehmen kein Versehen, sondern man meint das auch wirklich so. Anders kann ich mir die 80 EUR für die Abholung nicht erklären.

Natürlich ist das Recht auf Deiner Seite.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Letzter Status. Habe Rechtsanwalt beauftragt den Restbetrag von 60.- Euro einzuklagen. Kaufbetrag wurde erstattet nach 5 Faxen und 2 E Mails. Leider fehlen noch die Versandkosten. So sollte Internethandel nicht sein. Recht haben und Recht bekommen ist leider beiReifenleader mit viel Aufwand verbunden.

Lebacher Straße 4, 66113 Saarbrücken ist die Adresse einer Firma, die sogenannte "Unternehmenspräsenzen", oder auch "Briefkastenadressen" anbietet. Auf deutsch: Die eigentliche Firma hat nix ausser der Adresse, die sie dort mietet. Die sammeln Post und leiten sie weiter oder das Call Center antwortet auf Anrufe. Am Briefkasten kleben dann 45 Namen von Unternehmen. Hauptsächlich Franzosen.

Der tatsächliche Eigentümer des Portales ist ein franz. Unternehmen Centrale Pneus SAS, 54/56 Av Hoche, 75008 PARIS. Deren Seite www.centralepneus.fr ist identisch. Ich nehme an, dass die mal einfach 1:1 den Text haben übersetzen lassen, ohne sich über hiesige Gesetze Gedanken zu machen. Nicht gerade professionell.

Edit: Und die Adresse in Paris ist die Adresse des REGUS office centers. Auch wieder ein Unternehmen, dass Unternehmenspräsenzen vermietet, ab 389 € pro Monat (kann man ergoogeln).

Wie greifbar ist so ein Laden?!

Der Geschäftsführer heißt Hugo Lacasse ( Nomen est omen ? )

Hier mal ein Interview mit Hugo

und die Kommentare unzufriedener , französischer Kunden

http://translate.google.de/translate?...

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