Zitat:
Original geschrieben von leospickup1
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Wenn man Unsinn in seine AGBs schreibt, dann ist das nicht immer Absicht.
Offensichtlich ist das aber bei dem genannten Unternehmen kein Versehen, sondern man meint das auch wirklich so. Anders kann ich mir die 80 EUR für die Abholung nicht erklären.
Natürlich ist das Recht auf Deiner Seite.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Letzter Status. Habe Rechtsanwalt beauftragt den Restbetrag von 60.- Euro einzuklagen. Kaufbetrag wurde erstattet nach 5 Faxen und 2 E Mails. Leider fehlen noch die Versandkosten. So sollte Internethandel nicht sein. Recht haben und Recht bekommen ist leider beiReifenleader mit viel Aufwand verbunden.