Warnung bei eingeschaltetem Licht. Volvo XC 60
Hallo Gemeinde
Nun ist es mir heute schon wieder passiert, beim Aussteigen das Licht vergessen auszuschalten, und
der XC 60 Bj. 2011 warnt nicht. Kennt jemand dieses Problem, und gibt es eine Möglichkeit dies irgendwie
durch einen Alarm oder eine Anzeige nachträglich eizubauen und anzuzeigen?
Georg
25 Antworten
Zitat:
@XC70D5 schrieb am 17. März 2015 um 13:55:21 Uhr:
Fährst Du mit Standlicht? Anders erklärt sich mir die Frage nicht!?In Deutschland (wie es in anderen Ländern ist???) ist das nicht erlaubt, nur bei Sicht unter 50m in Verbindung mit Nebelscheinwerfern.
Vorsicht 😉 , mit dieser Frage machst du ein Fass auf. Ich war mal so blöd, vor einigen Monaten nach dem Thema zu googlen, hat mich einige Stunden meines Lebens gekostet. Schlussendlich kam aus meiner Sicht dabei raus, dass die Experten sich nicht einig sind, ob nicht am Tage DOCH mit Standlicht gefahren werden darf, aber die Polizei kümmert sich eh nicht darum.
Und außerdem kann es hier passieren, dass jetzt wieder die Diskussion hoch kommt, wieviel Energie und Lampen doch das Fahren mit "Licht immer an" verbraucht.
Zumindest beim elektronischen Tacho gibt es jedes Mal, wenn man mit Standlicht fährt, anhält und wieder losrollt so eine dämliche Warnung.
Ich habe somit eher das andere Problem, wie man die Warnung wegbekommt, der FVH sagt, das es nicht ginge.
Zitat:
@renesomi schrieb am 17. März 2015 um 14:04:13 Uhr:
Vorsicht 😉 , mit dieser Frage machst du ein Fass auf. Ich war mal so blöd, vor einigen Monaten nach dem Thema zu googlen, hat mich einige Stunden meines Lebens gekostet. Schlussendlich kam aus meiner Sicht dabei raus, dass die Experten sich nicht einig sind, ob nicht am Tage DOCH mit Standlicht gefahren werden darf, aber die Polizei kümmert sich eh nicht darum.Zitat:
@XC70D5 schrieb am 17. März 2015 um 13:55:21 Uhr:
Fährst Du mit Standlicht? Anders erklärt sich mir die Frage nicht!?In Deutschland (wie es in anderen Ländern ist???) ist das nicht erlaubt, nur bei Sicht unter 50m in Verbindung mit Nebelscheinwerfern.
O.k., habe mal "kurz" gegoogled und bei Tag scheint es doch erlaubt zu sein. Sobald aber Beleuchtungspflicht eintritt, darf man Standlicht nicht alleine betreiben.
[Ansonsten ist das Licht auf "Ein" oder "Aus", ggf. ist in "Aus" auch die Option "Tagfahrlicht" programmiert (was aber kein Tagfahrlicht ist, sondern es sind einfach die Lichter immer an, nur ist dann in Stellung aus kein Fernlicht möglich - eine etwas bescheuerte Sache).]
Hi
Also bei meinem V70 ist dies nicht so. Das Ablendlicht leutchet bei Stellung 0 und das Fernlicht funktioniert....aber nur bei Dämmerung oder Nacht.
Bei Tag (Sonnenschein) geht nur die Lichthupe, fahre ich nun aber in einen Tunnel, dann funktioniert auch das Fernlicht!!
Denke das ist irgendwie über den Sensor der die Display beleuchtung (Tag/Nacht) regelt, eingestellt!
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Zitat:
@mizzo schrieb am 17. März 2015 um 15:04:07 Uhr:
[Ansonsten ist das Licht auf "Ein" oder "Aus", ggf. ist in "Aus" auch die Option "Tagfahrlicht" programmiert (was aber kein Tagfahrlicht ist, sondern es sind einfach die Lichter immer an, nur ist dann in Stellung aus kein Fernlicht möglich - eine etwas bescheuerte Sache).]Hi
Also bei meinem V70 ist dies nicht so. Das Ablendlicht leutchet bei Stellung 0 und das Fernlicht funktioniert....aber nur bei Dämmerung oder Nacht.
Bei Tag (Sonnenschein) geht nur die Lichthupe, fahre ich nun aber in einen Tunnel, dann funktioniert auch das Fernlicht!!Denke das ist irgendwie über den Sensor der die Display beleuchtung (Tag/Nacht) regelt, eingestellt!
Bist du dir da sicher? Laut Betriebsanleitung funktioniert jedenfalls auch beim V70 Bj 2010 das Fernlicht nicht, wenn der Schalter auf "0" steht. Beim S80 ist es definitiv so, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@renesomi schrieb am 17. März 2015 um 14:04:13 Uhr:
Vorsicht 😉 , mit dieser Frage machst du ein Fass auf. Ich war mal so blöd, vor einigen Monaten nach dem Thema zu googlen, hat mich einige Stunden meines Lebens gekostet. Schlussendlich kam aus meiner Sicht dabei raus, dass die Experten sich nicht einig sind, ob nicht am Tage DOCH mit Standlicht gefahren werden darf, aber die Polizei kümmert sich eh nicht darum.Zitat:
@XC70D5 schrieb am 17. März 2015 um 13:55:21 Uhr:
Fährst Du mit Standlicht? Anders erklärt sich mir die Frage nicht!?In Deutschland (wie es in anderen Ländern ist???) ist das nicht erlaubt, nur bei Sicht unter 50m in Verbindung mit Nebelscheinwerfern.
Und außerdem kann es hier passieren, dass jetzt wieder die Diskussion hoch kommt, wieviel Energie und Lampen doch das Fahren mit "Licht immer an" verbraucht.
In der Schweiz ist es einfach: Fahren mit Standlicht ist verboten. Am Tag muss das Abblendlicht oder ein explizites Tagfahrlicht brennen. Fahren ohne Licht ist verboten. Bei Nacht oder schlechter Witterung Abblendlicht.
In Deutschland ist es genauso einfach.
STVO § 17, Abs. 2
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden......
Ausnahme ist lediglich bei ordnungsgemäßer Nutzung der Nebellampen, dann genügt Standlicht. Ansonsten gilt, ohne jede Nebenbedingung, § 2, s.o.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Ostelch schrieb am 17. März 2015 um 15:42:59 Uhr:
Bist du dir da sicher? Laut Betriebsanleitung funktioniert jedenfalls auch beim V70 Bj 2010 das Fernlicht nicht, wenn der Schalter auf "0" steht. Beim S80 ist es definitiv so, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.Zitat:
@mizzo schrieb am 17. März 2015 um 15:04:07 Uhr:
[Ansonsten ist das Licht auf "Ein" oder "Aus", ggf. ist in "Aus" auch die Option "Tagfahrlicht" programmiert (was aber kein Tagfahrlicht ist, sondern es sind einfach die Lichter immer an, nur ist dann in Stellung aus kein Fernlicht möglich - eine etwas bescheuerte Sache).]Hi
Also bei meinem V70 ist dies nicht so. Das Ablendlicht leutchet bei Stellung 0 und das Fernlicht funktioniert....aber nur bei Dämmerung oder Nacht.
Bei Tag (Sonnenschein) geht nur die Lichthupe, fahre ich nun aber in einen Tunnel, dann funktioniert auch das Fernlicht!!Denke das ist irgendwie über den Sensor der die Display beleuchtung (Tag/Nacht) regelt, eingestellt!
Grüße vom Ostelch
Hallo Ostelch
bei meinen V70 ist dies wirklich so.
Lichtschalter Stellung 0 wenn ich in der Tiefgarage losfahre funktioniert das Fernlicht, aber sobald ich draussen bei Tageslicht bin, funktioniert es nicht mehr.
LG aus der Schweiz
Adrian
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 17. März 2015 um 17:16:43 Uhr:
In Deutschland ist es genauso einfach.
STVO § 17, Abs. 2
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden......
Ausnahme ist lediglich bei ordnungsgemäßer Nutzung der Nebellampen, dann genügt Standlicht. Ansonsten gilt, ohne jede Nebenbedingung, § 2, s.o.
Schön wär's...dachte ich zuerst auch...aaaaber:
Abs. 2 bezieht sich - zumindest in der gängigen Rechtsprechung - auf Abs. 1, "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen."
gem. Wikipedia hat Tuppermartin recht (der Zusammenhang wird da schön ausgeführt). Hingengen macht am Tag das Fahren mit Standlicht schlicht keinen Sinn. Denn die Lampen vorne sind zu schwach, um auch wirklich das Fahrzeug sichtbarer zu machen wie es TFL oder Abblendlicht machen.
Fahren mit Standlicht verbraucht nur unnötig Sprit. (wenn auch nicht gerade hunderte von Liter im Jahr 😉 )
Hmm, viel eindeutiger als in der STVO kann man es eigentlich nicht ausdrücken. Wie man das in einem Urteil anders auslegen kann erschließt sich mir nicht. (Hab´s jetzt mal nachgelesen.) Aber wundern kann einen das heutzutage eigentlich auch schon nicht mehr....
Gruß
Hagelschaden