War das ein Rotlichtverstoß?
Heute morgen stehe ich an einer Landstrassenampel für geradeaus, vor mir ein Truck.
Links neben uns steht ein A8 auf der Linksabiegerspur.
Wir bekommen grün, der Trcuk fährt langsam los, der Audi mit vollgas einfach vor den Truck, obwohl seine Spur (linksabbieger) ja rot hat.
Wie wäre so ein Fall zu bewerten?
Rotlichtverstoß, oder unerlaubtes überholen?
danke
cya
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens...🙄
Eher das BGH 😛
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mooshuf
Die Ausgangssituation, dass rechts der Lkw steht und links der A8 ist wohl eher exotisch.Alltäglich ist jedoch die Situation, dass rechts ein "normaler" Pkw steht und links ein Motorradfahrer. Dieser nimmt sich als einzelner Fahrer und teilweise sogar als Gruppe regelmäßig das Recht heraus, selbiges Verhalten an JEDER Kreuzung zu praktizieren. Dabei schafft er es natürlich nicht immer, sich vor den ersten wartenden Pkw wieder nach rechts reinzuquetschen (wäre natürlich auch dann ein StVO Verstoß, ggfls. Überholen bei unklarer Verkehrslage, unzulässiges Überfahren einer Leitlinie) , sondern wartet oftmals geduldig links neben ihm (und dabei auch links von der Fahrstreifenbegrenzung, somit auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger - sofern vorhanden)
Die hier zur Sprache gekommene Rechtslage scheint diesen Herren jedenfalls weitgehend unbekannt zu sein.
Wobei der Motorradfahrer wohl eher auf der Geradeausspur im selben Fahrstreifen links neben dem PKW steht und bei Grün einfach überholt.
Das Beispiel hat nichts mit dem Audi A8 Fahrer zu der sich auf dem anderen Fahrstreifen ( Linksabbiegerspur) gestanden hat und die Ampelanlage
für diese Fahrspurmissachtete.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Amüsant, amüsant... YMMD!😁Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie würdest du es denn bezeichnen, wenn jemand die Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens für sich selbst außer Kraft setzt?Eine simple Ordnungswidrigkeit, ohne Gefährdung anderer (setze ich mal vorraus) ist also gleichzusetzen mit der Außerkraftsetzung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens...
Noch höher kann man das nicht aufhängen, oder...? Vielleicht noch Gefährdung des Weltfriedens...?😁
Komm mal wieder runter...
Es ist und bleibt ein asoziales Verhalten.
„Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
mal angenommen, es gäbe keine zwei sondern nur eine ampel für alle richtungen - wie würde der verstoss dann heissen?
"Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorgegebenen Fahrtrichtung." = 30 EUR
Oder wenn kein Überholen unterstellt wird:
"Sie folgen nicht der der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung(Vorgeschrieben Fahrtrichtung links, Sie fuhren geradeaus)." = 10 EUR
P.S.: so heisst auch in unserem Fall so!
Die ahndende Behörde muss dem A8 nur nachweisen ob er überholen wollte oder sich einfach nur falsch eingeordnet hatte. Hat dann etwas mit dem Ahndungssatz zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
"Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorgegebenen Fahrtrichtung." = 30 EUROder wenn kein Überholen unterstellt wird:
"Sie folgen nicht der der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung(Vorgeschrieben Fahrtrichtung links, Sie fuhren geradeaus)." = 10 EUR
das hab ich verstanden - danke. 🙂
Zitat:
P.S.: so heisst auch in unserem Fall so!
Die ahndende Behörde muss dem A8 nur nachweisen ob er überholen wollte oder sich einfach nur falsch eingeordnet hatte. Hat dann etwas mit dem Ahndungssatz zu tun.
und hier bin ich mir nicht sicher.
das verstehe ich so, dass du keinen rotlichtverstoss erkennen kannst?
Ähnliche Themen
Demnach wäre es ja auch kein Rotlichtverstoß wenn nur der Linksabbieger Grün hat, geradeaus aber Rot ist und man dennoch fährt hier als Begründung das es sich nur um ein versehentliches nicht der Fahrtrichtung folgend gefahren bin und mit 10 € geahndet wird sollte man mal als Begründung eines Rotlichtverstoßés antworten😁
Sie folgen nicht der der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung(Vorgeschrieben Fahrtrichtung geradeaus, Sie fuhren links ab )." = 10 EUR😕🙄
genau die selbe situation war hier schon mal vor ewigkeiten nur andersrum... also es wurde gefragt ob es ein rotlichverstoß um sicherzugehen ob die polizei ihn richtig bestraft hatte...
und damals wurde derjeneige mit einem rotlichtverstoß bestraft.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Demnach wäre es ja auch kein Rotlichtverstoß wenn nur der Linksabbieger Grün hat, geradeaus aber Rot ist und man dennoch fährt hier als Begründung das es sich nur um ein versehentliches nicht der Fahrtrichtung folgend gefahren bin und mit 10 € geahndet wird sollte man mal als Begründung eines Rotlichtverstoßés antworten😁Sie folgen nicht der der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung(Vorgeschrieben Fahrtrichtung geradeaus, Sie fuhren links ab )." = 10 EUR😕🙄
in einem sich so darstellenden fall würde man in die fahrtrichtung fahren, in die es die ampel verbietet.
im zweifelsfall würde/kann man sich auch aus so ner nummer rausreden.
"versehentlich falsch eingeordnet...und dann den traktor ausbeschleunigt um eine gefährdung des nachfolgenden verkehrs zu vermeiden...."
😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wobei der Motorradfahrer wohl eher auf der Geradeausspur im selben Fahrstreifen links neben dem PKW steht und bei Grün einfach überholt.Zitat:
Original geschrieben von mooshuf
Die Ausgangssituation, dass rechts der Lkw steht und links der A8 ist wohl eher exotisch.Alltäglich ist jedoch die Situation, dass rechts ein "normaler" Pkw steht und links ein Motorradfahrer. Dieser nimmt sich als einzelner Fahrer und teilweise sogar als Gruppe regelmäßig das Recht heraus, selbiges Verhalten an JEDER Kreuzung zu praktizieren. Dabei schafft er es natürlich nicht immer, sich vor den ersten wartenden Pkw wieder nach rechts reinzuquetschen (wäre natürlich auch dann ein StVO Verstoß, ggfls. Überholen bei unklarer Verkehrslage, unzulässiges Überfahren einer Leitlinie) , sondern wartet oftmals geduldig links neben ihm (und dabei auch links von der Fahrstreifenbegrenzung, somit auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger - sofern vorhanden)
Die hier zur Sprache gekommene Rechtslage scheint diesen Herren jedenfalls weitgehend unbekannt zu sein.
Das Beispiel hat nichts mit dem Audi A8 Fahrer zu der sich auf dem anderen Fahrstreifen ( Linksabbiegerspur) gestanden hat und die Ampelanlage für diese Fahrspur missachtete.
Erst lesen dann antworten. Ich habe exlizit darauf hingewiesen, dass es das selbe ist wie beim Beispiel A 8, WENN der Motorradfahrer links der Leitlinien auf Grünlicht wartet und bei Rotlicht für Linksabbiger geradeausfahrend überholt.
Zitat:
Original geschrieben von mooshuf
Erst lesen dann antworten. Ich habe exlizit darauf hingewiesen, dass es das selbe ist wie beim Beispiel A 8, WENN der Motorradfahrer links der Leitlinien auf Grünlicht wartet und bei Rotlicht für Linksabbiger geradeausfahrend überholt.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wobei der Motorradfahrer wohl eher auf der Geradeausspur im selben Fahrstreifen links neben dem PKW steht und bei Grün einfach überholt.
Das Beispiel hat nichts mit dem Audi A8 Fahrer zu der sich auf dem anderen Fahrstreifen ( Linksabbiegerspur) gestanden hat und die Ampelanlage für diese Fahrspur missachtete.
Habe ich gelesen,und ich habe erwähnt das in der Regel wohl der Biker noch ausreichend Platz auf der Geradeausspur hat, so kommt es Regelmäßig auch vor.
hm,
also theoretisch begeht jeder taxifahrer, der in einer grosstadt nachts am WE unterwegs ist und die fahrgäste, die an der kreuzung auf ein taxi warten aufsammelt einen rotlichtverstoss - sofern die kreuzung eine rechtsabbiegerampel hat, das fahrziel aber in einer anderen richtung liegt. 😛
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das hab ich verstanden - danke. 🙂Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
"Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorgegebenen Fahrtrichtung." = 30 EUROder wenn kein Überholen unterstellt wird:
"Sie folgen nicht der der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung(Vorgeschrieben Fahrtrichtung links, Sie fuhren geradeaus)." = 10 EUR
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
und hier bin ich mir nicht sicher.Zitat:
P.S.: so heisst auch in unserem Fall so!
Die ahndende Behörde muss dem A8 nur nachweisen ob er überholen wollte oder sich einfach nur falsch eingeordnet hatte. Hat dann etwas mit dem Ahndungssatz zu tun.
das verstehe ich so, dass du keinen rotlichtverstoss erkennen kannst?
Entweder kann ich nicht richtig schreiben oder du nicht richtig lesen:
wo bitte sehr habe ich das Thema Rotliuchtverstoß aufgegriffen?!
Da ich es nicht erwähnt habe kannst du reindeuten was du willst.
Ich lös das Problem mal auf:
Ich zitier mal aus Jagusch/Hentschel "Straßenverkehrsrecht 33. Auflage" erschienen im Verlag C.H.Beck.
Dotr heißt es im Komentar zu § 37 StVO unter Punkt 55:
Zitat:
Lichtezichen für markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296, 340) sind zulässig... ASind gelichberichtete, markierte Fahrstreifen in dieser Weise mit eigenen LichtZ versehen, so hat jeder Kf das seines Fahrstreifens zu beachten, gleichgültig wie er später weiterfahren will, Bay VRS 35 388, 64 148= StVE 25, VRS 65 301, Kö VRS 56 472, Rüth/Berr/Berz Rz 47, aM Dü DAR 88 100 = StVE 38 (KEIN Rotlichtverstoß bei Durchfahren auf dem Linksabbiegerfahrstreifen bei Rot und anschließender Geradeausfahrt, wenn LZA für den Geradeaus-fahrstreifen Grün zeigte), s dazu Hentschel NJW 89 1842. Wechselt er hinter Haltlinie, aber noch vor Erreichen der Kreuzung vom Rot gesperrten in den freigegebenen fahrtsreifen, um dessen Fahrtrichtung zu folgen, so wird kein Verstoß gegen Abs II (Nr. 4), sondern nur gegen § 41 III Nr 5 vorliegen, s Ce ZfS 94 306."
Also ich schlussfolger daraus:
kein Rotlichtverstoß und die Ahndung der bereits durch mich erwähnten Tatbestände (Überholen bzw. Nichtbefolgen Fahrtrichtung)
Ob das ein Rotlichtverstoß ist oder nicht, weiß ich leider aus dem Stehgreif nicht verbindlich. Aus dem Bauch: eher ja.
Was mich aber unglaublich wundert ist, dass es offenbar völlig normal sein soll, ein "versehentliches" falsches Einordnen dadurch zu korrigieren, dass man ordentlich auf den Pinsel drückt und die anderen lang macht.
Hallo??
Wenn ich mich falsch eingeordnet habe, also einen Spurwechsel vornehmen muss, um das zu korrigieren, dann warte ich gefälligst, bis die Spur neben mir frei ist, blinke und fahre dann auf die richtige Spur.
Wenn das nicht geht, weil ich dadurch die Fahrzeuge hinter mir behindere (wenn die Abbiegeampel grün wird), dann biege ich in Gottes Namen nach links ab, halte an, wende dort und biege wieder zurück auf die richtige Straße.
Man nennt das "sich verfahren".
Kommt gelegentlich vor, ist ärgerlich, rechtfertigt aber keine Manöver wie sie hier offenbar zum Teil als völlig normal erachtet werden.
Was lernt man eigentlich heute, wenn man den Lappen macht?
😠
Hafi
*edit*
@Hugaar: den hab ich leider nicht zuhause.😉
Aber ich verstehe den Auszug so, dass der Spurwechsel vor dem Erreichen der Haltelinie der "rot"-geperrten Spur abgeschlossen gewesen sein muss.
Beim Wechsel auch der Kreuzung sähe es wohl wieder anders aus.
Letztlich ist es Tatfrage.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was mich aber unglaublich wundert ist, dass es offenbar völlig normal sein soll, ein "versehentliches" falsches Einordnen dadurch zu korrigieren, dass man ordentlich auf den Pinsel drückt und die anderen lang macht.Hallo?
hallo. 🙂
warum hat alles - unabhängig davon, ob es zielführend ist oder nicht - was mit dem erhöhen der eigenen geschwindigkeit zu tun hat einen negativen aspekt? wer und wie wurde denn hier "langgemacht"?
Zitat:
Wenn ich mich falsch eingeordnet habe, also einen Spurwechsel vornehmen muss, um das zu korrigieren, dann warte ich gefälligst, bis die Spur neben mir frei ist, blinke und fahre dann auf die richtige Spur.
wird die linksabbiegerampel während der grünphase der geradeausampel grün, wäre es deinem nachfolgenden verkehr sicher lieber, du hättest es so wie der a8 gemacht.
Zitat:
Wenn das nicht geht, weil ich dadurch die Fahrzeuge hinter mir behindere (wenn die Abbiegeampel grün wird), dann biege ich in Gottes Namen nach links ab, halte an, wende dort und biege wieder zurück auf die richtige Straße.
wozu?
ob du nun die nächste und übernächste rechts und die über-übernächste links fährst oder nach der "falschen" llinkskurve "rechts ran" fährst, um deine hinterleute, die zwischen dir und dem gegenverkehr durch müssen vorbeizulassen um anschliessend zu wenden und links zu fahren - du verursachst so oder so eine "mehrbelastung" des verkehrsraums.
Zitat:
Aber ich verstehe den Auszug so, dass der Spurwechsel vor dem Erreichen der Haltelinie der "rot"-geperrten Spur abgeschlossen gewesen sein muss.
und wenn es einer mal nicht geschafft hat - ball rollt auf die strasse, kind rennt hinterher - ist das schonungslos zu ahnden. 🙄 ich würde es so verstehen wollen, dass der überholvorgang so
zu beginnenist, dass er vor der markierung abgeschlossen werden kann.