ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. War das ein Rotlichtverstoß?

War das ein Rotlichtverstoß?

Themenstarteram 21. Oktober 2010 um 23:00

Heute morgen stehe ich an einer Landstrassenampel für geradeaus, vor mir ein Truck.

Links neben uns steht ein A8 auf der Linksabiegerspur.

Wir bekommen grün, der Trcuk fährt langsam los, der Audi mit vollgas einfach vor den Truck, obwohl seine Spur (linksabbieger) ja rot hat.

 

Wie wäre so ein Fall zu bewerten?

Rotlichtverstoß, oder unerlaubtes überholen?

danke

cya

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens...:rolleyes:

Eher das BGH :p

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht14.php

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten
am 22. Oktober 2010 um 3:08

da überlegt wohl wer, ob er den audi anzeigen soll. :D

sofern der nicht nach links abgebogen ist, ist das auch kein rotlichtverstoss. oder wäre es einer, wenn der truck liegengeblieben wäre und du ihn (links) umfahren müsstest?

am 22. Oktober 2010 um 3:40

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

da überlegt wohl wer, ob er den audi anzeigen soll. :D

sofern der nicht nach links abgebogen ist, ist das auch kein rotlichtverstoss. oder wäre es einer, wenn der truck liegengeblieben wäre und du ihn (links) umfahren müsstest?

Na, das is ja eine merkwürdige logik.

Ohne in den verdacht geraten zu wollen, ein spießbürgerlicher deutscher zu sein, soweit ich weiß, gebietet der pfeil, links abbiegen zu müssen. Zumindest also folgt er diesem gebot nicht. Ich halte es klar für einen schweren rotlichtverstoß und nicht für unerlaubtes überholen. Im übrigen wäre ein liegen gebliebener LKW höhere gewalt. Das lag ja wohl in diesem fall nicht vor, es sei denn, der fahrer des A8 hat nicht mit dem hirn gedacht und entschieden, sondern mit dem.....

Aber kompetente antwort wäre trotzdem interessant.

am 22. Oktober 2010 um 4:00

Zitat:

Original geschrieben von Vaterfin

 

soweit ich weiß, gebietet der pfeil, links abbiegen zu müssen. Zumindest also folgt er diesem gebot nicht.

allerdings nur, wenn er grün ist. dieser linksabbiegefall - so stellt es die schilderung des TE dar - war rot.

Zitat:

Im übrigen wäre ein liegen gebliebener LKW höhere gewalt. Das lag ja wohl in diesem fall nicht vor, ...

das wissen wir nicht. vllt. ist dem sein navi hängengeblieben und zeigte die richtige richtung erst, nachdem er auf der linksabbiegerspur war... wäre auch "höhere gewalt".

mal angenommen, es staut sich nach geradeaus - soll der sich falsch eingeordnete schön brav bis ans ende der schlange rückwärts fahren? :p

im übrigen denke ich, dass der truck ganz "normal" losgefahren ist, während der a8 es sich nicht zum ziel gesetzt hat, den truck (und den nachfolgenden verkehr) aufzuhalten und zügig vom fleck ist. insofern verstehe ich nicht, wie es trotz dessen, dass niemand einen nachteil erlitten hat, es zu so einer fragestellung kommt.

am 22. Oktober 2010 um 4:59

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

im übrigen denke ich, dass der truck ganz "normal" losgefahren ist, während der a8 es sich nicht zum ziel gesetzt hat, den truck (und den nachfolgenden verkehr) aufzuhalten und zügig vom fleck ist. insofern verstehe ich nicht, wie es trotz dessen, dass niemand einen nachteil erlitten hat, es zu so einer fragestellung kommt.

Ganz einfach, kann ich erklären:

weil wir alle uns in zukunft nach links oder rechts einordnen und dann geradeaus fahren oder noch besser nach rechts einordnen und nach links fahren, wenn es dort grün ist oder oder....

Nein, in der konkreten situation hat wohl keiner einen nachteil erlitten, es könnte aber mal sein, z.B. wenn motorradfahrer ähnliche stunts drehen.

Der TE hat eine rechtliche frage gestellt, wie das assoziale verhalten des A8-fahrer zu bewerten ist, ist eine andere frage. Kann aber nur hoffen, dass S-klasse, X5-, Q7-, GTI-fahrer es ihm nicht zu oft nachmachen, sonst gibt's stress mit den links auf der geradeaus-spur stehenden motorradfahrern spätestens beim einfädeln hinter der kreuzung ..............

Warum haben wir überhaupt unterschiedliche spuren, fahren wir doch wie im urwald.......

am 22. Oktober 2010 um 6:40

Zitat:

Original geschrieben von Vaterfin

 

Der TE hat eine rechtliche frage gestellt, wie das assoziale verhalten des A8-fahrer zu bewerten ist, ist eine andere frage.

Ich kann hier beim besten Willen, kein "asoziales Verhalten" des A8-Fahrers feststellen...:rolleyes:

Lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist ihm vorzuwerfen.

Ich kann an diesem Manöver auch nichts besonders verwerfliches finden, vorrausgesetzt die Gesamtverkehrssituation war übersichtlich, so dass niemand anderes gefährdet wurde.

Ich habe solche Situationen schon öfter beobachtet, gängiger ist das Ganze allerdings noch wenn die Linksabbiegerspur auch grün hat.

Dann habe ich ein solches Manöver ab und an auch schon selbst durchgeführt, um die Gelegenheit zu nutzen einen Traktor oder LKW auf diese Weise hinter mir zulassen...;)

am 22. Oktober 2010 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

Heute morgen stehe ich an einer Landstrassenampel für geradeaus, vor mir ein Truck.

Links neben uns steht ein A8 auf der Linksabiegerspur.

Wir bekommen grün, der Trcuk fährt langsam los, der Audi mit vollgas einfach vor den Truck, obwohl seine Spur (linksabbieger) ja rot hat.

 

 

Wie wäre so ein Fall zu bewerten?

 

Rotlichtverstoß, oder unerlaubtes überholen?

 

danke

cya

Eindeutiger Rotlichtverstoß und unerlaubter Fahrstreifenwechsel

 

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase 200 € 4Punkte 1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung und  320 €  4 Punkte  1 Monat Fahrverbot

 

Auch ein Audi A8 fahrer sollte sich so eine Aktion mal überlegen wenn rechts ein leerer MAN mit 580 PS steht und er im 5. Gang  mal richtig anfährt. gibt da kann es unter umständen wenn auf der Gegenseite auf der Linksabbiegerspur jemand steht schon sehr sehr knapp werden,verboten ist es sowieso.

am 22. Oktober 2010 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Eindeutiger Rotlichtverstoß und unerlaubter Fahrstreifenwechsel

Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens...:rolleyes:

Wäre der Audi links abgebogen, dann wäre es ein Rotlichtverstoß gewesen. Ist er aber nicht, er ist strackaus gefahren, und da war eben grün. Eindeutig ist also nur Dein Bemühen, den an Harmlosigkeit kaum zu überbietenden Sachverhalt in die Nähe einer Straftat zu rücken. Warum machst Du das eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens...:rolleyes:

Eher das BGH :p

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht14.php

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens...:rolleyes:

Eher das BGH :p

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht14.php

Jedes andere Urteil hätte mich auch sehr gewundert. Wenn er sich schon "falsch eingeordnet" hätte, dann hätte er mit Blinker rechts darauf aufmerksam machen müssen und dann eine Lücke abzuwarten. Natürlich ist keiner zu Schaden gekommen, aber irgendwie ist das ja wohl logisch, dass eine Linksabbiegerspur keine Überholspur ist! Auch ein A8 hat keinen eingebauten Vorfahrtsassistenten (hab ich in der Zubehörliste irgendwie nicht finden können)

Wenn sowas toleriert wird, können wir die StVO ja gleich ganz einstampfen. Dann kann ich ja auch linksrum in den Kreisel einbiegen, weil ich links raus will, keiner kommt und vor mir im Kreis ein Trecker fährt, oder?? Wie sähe die Meinung denn bei diesem Beispiel aus? Auch OK??

am 22. Oktober 2010 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Da war wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens...:rolleyes:

Eher das BGH :p

 

www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht14.php

Danke für das Grundsatzurteil des BGH haste mir arbeit erspart. Für Hadrian gilt dieses nicht, da er ein selbst denkender und handelnder Bürger ist und die Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet gem Art 11 GG verankert ist und dieses natürlich ein höheres Recht ist und eine Rote Ampel  sich als kleinkarierter Spießbürgertum darstellt und keinerlei beachtung bedarf:pwenn man es eilig hat;)

 

http://dejure.org/gesetze/GG/11.html

 

Die User, die für die Richtigkeit dieses klaren Verstoßes plädiert haben, zeigen deutlich, wie sich die Verkehrsmoral in unserem Land verschlechtert hat. Da zu kommt das Überholen auf auf Landstraßen, trotz duchgezogener Linie und Überholverbot oder das Überholen in Bereichen, die als Linksabbiegespur gekennzeichnet sind, also das mehrfache Überfahren einer durchgezogenen Linie. Alles nach der Devise, wer bremst ist der Luser. Das schöne ist dann, im nächsten Ort steht man wieder hinter ihnen, die Ampel ist ROT, oder Sie auf der  Linksabiegespur warten müssen, Gegenverkehr oder rote Ampel und ich fahre locker vorbei. :D

MfG aus Bremen

 

am 22. Oktober 2010 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Die User, die für die Richtigkeit dieses klaren Verstoßes plädiert haben, zeigen deutlich, wie sich die Verkehrsmoral in unserem Land verschlechtert hat.

Sorry, aber was soll der Unsinn? Niemand hat für die Richtigkeit dieses "klaren Verstoßes" plädiert. Auf einer Linksabbiegerspur geradeaus zu fahren ist natürlich NICHT richtig. Die Frage des TE war nur, ob es sich dabei um einen Rotlichtverstoß handelt. Und das ist nun mal nicht der Fall - wenn man denn geneigt ist die geltenden Gesetze zur Grundlage seines Urteils zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Die User, die für die Richtigkeit dieses klaren Verstoßes plädiert haben, zeigen deutlich, wie sich die Verkehrsmoral in unserem Land verschlechtert hat.

Sorry, aber was soll der Unsinn? Niemand hat für die Richtigkeit dieses "klaren Verstoßes" plädiert. Auf einer Linksabbiegerspur geradeaus zu fahren ist natürlich NICHT richtig. Die Frage des TE war nur, ob es sich dabei um einen Rotlichtverstoß handelt. Und das ist nun mal nicht der Fall - wenn man denn geneigt ist die geltenden Gesetze zur Grundlage seines Urteils zu machen.

Das begründe mal mit einem Urteil aus dem Verkehrsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Die User, die für die Richtigkeit dieses klaren Verstoßes plädiert haben, zeigen deutlich, wie sich die Verkehrsmoral in unserem Land verschlechtert hat.

Sorry, aber was soll der Unsinn? Niemand hat für die Richtigkeit dieses "klaren Verstoßes" plädiert. Auf einer Linksabbiegerspur geradeaus zu fahren ist natürlich NICHT richtig. Die Frage des TE war nur, ob es sich dabei um einen Rotlichtverstoß handelt. Und das ist nun mal nicht der Fall - wenn man denn geneigt ist die geltenden Gesetze zur Grundlage seines Urteils zu machen.

Hättes Du den http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht14.phpink Link gelesen währst Du schlauer dann gewesen. ;)

MfG aus Bremen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. War das ein Rotlichtverstoß?