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war das ein qualifizierter rotlichtverstoß?

Themenstarteram 1. August 2009 um 1:15

hallo,

hier erstmal die kreuzung wo es mich erwischt hat.

http://maps.google.com/?...

vorab: ich bin roller gefahren.

es gibt auf der lessingstraße eine kombinierte rechtsabbige (obotritenring)/geradausspur (jungfernstieg) und eine linksabbiegespur (obotritenring). entgegengesetzt haben alle die gleiche spur, also die, die in die lessingstraße einbiegen.

der obotritenring ist baulich nicht getrennt, es ist ein doppel-strich in der mitte (oder zählt das auch schon zu baulicher trennung?...aber ist ja auch egal...).

die linksabbieger vom obotritenring auf die lessingstraße haben eine linksabbiegeampel.

zum rechtsabbiegen auf den obotritenring von der lessingstraße aus gibt es einen grünen blechpfeil.

so, nun zum eigentlichen:

ich bin von der lessingstraße nach rechts auf den obotritenring abgebogen. ohne anzuhalten.

die geradeausfahrer hatten rot, daher konnte ich eigentlich nicht weiter (rechtsabbieger/geradeausspur ist ja kombiniert).

ich habe mich dann links neben den linksabbiegern vorbeigeschlängelt und bin dann rechts abgebogen und quer frontal an den in der lessingstraße auf grün wartenden autos vorbei, welche mir "im weg standen". unmittelbar davor habe ich mich nochmal versichert, dass die auch noch rot haben, dass mir keiner mit seiner front in die seite knallt.

die linksabbieger vom obotritenring auf die lessingstraße hatten grün, auf der linksabbiegeampel.

diese überqueren die kreuzung genau entgegengesetzt zu mir.

 

jedenfalls stand auf dem obotritenring die polizei an der roten ampel während ich abgeogen bin und hat mich dann wenig später rausgezogen. sie ist in die selbe richtung auf dem obotritenring gefahren wie ich.

nun wollen die mir einen qualifizierten rotlichtverstoß vorwerfen. das kann ich gar nicht navollziehen, kann da jemand was dazu sagen?

ich habe nicht angehalten, das ist wohl war...gibt auch ne strafe, aber es ist kein qualifizierter rotlichtverstoß?!!

dann noch was...regel ist einerseits regel (anhalten vorm abbiegen, wegen blechpfeil).

aber wenn man mal logisch nachdenkt...die linksabbigeampel von den linksabbiegern die exakt zu mir entgegengesetzt fahren war grün. da ist es unmöglich, dass mir jemand in die quere kommt.

der einzige grund, anzuhalten und zu gucken, ob frei ist, wäre also die regel, dass man anhalten muss. freie fahrt hat man ja in jedem fall, egal ob man guckt oder nicht.

was das links vorbeischlängeln an den linksabbiegern die rot hatten anbelangt. mag sein, dass das auch irgendwie ne strafe gibt aber ich denke mal wenn die mir deswegen was anhängen wär mir das "egal", wäre sicher n witz gegen nen qualifizierten rotlichtverstoß.

ich hoffe, ihr konntet das so nachvollziehen. und danke fürs lesen.

manchmal sind polizisten wirklich dumm und behaupten sachen die garnicht stimmen...z. b. das man blinker bei 50ccm mopeds braucht...aber wie das hier jetzt ist?...

gruß

karl

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2009 um 6:34

Ist ja der Hammer!!! Ich hab mir deinen Text durch gelesen und hab echt Lachen muessen. Auch wenn es das nicht ist. Aber das was du gemacht hast und wie du es beschreibst ist ein ,, Profihafter vorsetzlicher Rotlichtverstoss`` :) Da haben sie den richtigen getroffen. Wozu gibts die Ampeln??? Und ehrlich! Mir gehen die 50er Mopeds auf den Sack. Erst schleichen die vor einem rum, kommt man endlich mal vorbei, ist auch schon die næchste Ampel da. Dann schlængelt der sich wieder vorbei und das Schauspiel geht von vorn los. Wenn es wenigstens ein Motorrad wære was einen nicht aufhælt. Aber so ne Zwiebacksæge! Ne!!!

 

gruss

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Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Wenn es wenigstens ein Motorrad wære was einen nicht aufhælt. Aber so ne Zwiebacksæge! Ne!!!

 

 

 

gruss

Sehr geil !!! :D So isses aber

Themenstarteram 4. August 2009 um 3:59

ja das muss dann glaube ich ein richter entscheiden wenn es überhaupt sinn macht, also das die möglichkeit besteht, dass mir durch das gericht nur abbiegen aus dem falschen fahrstreifen und nicht-anhalten vorgeworfen wird.

warum schreibst du, drakke, es ist definitiv ein qualifizierter rotlichverstoß und gleichzeitig erzählst du von einem richter?

wozu soll ich vor gericht gehen, wenn ich zu 100% eh nicht damit durchkommen werde?

eine gefährdung von füßgängern oder sonst irgendwem war aber völlig ausgeschlossen da die linksabbieger in deren innenradius ich rechts abgebogen bin grün hatten. einen grün leuchtenden linkspfeil.

gruß

karl

also ich an deiner stelle würde auch mal bei einem fachanwalt anfragen.

ohne jetzt lange zu recherchieren und dann hier mit halbwissen aus möglicherweise anderen foren mich blamieren zu wollen ist meine meinung:

es wäre durchaus möglich dass dieses nicht als qualifizierter rotlichtverstoss gewertet wird, allerdings weiß ich nicht, ob dein gesamtes verhalten nicht als vorsätzlich grob verkehrswidriges verhalten mit gefährdung anderer verkehrsteilnehmer gewertet wird.

1. du hast spuren gewechselt, wo man keine spuren wechseln darf

2. was wäre gewesen, wenn die linksabbieger und geradeausfahrer grün bekommen hätten (das meine ich mit verkehrsgefährdung).

3. was wäre gewesen, wenn der rechtsabbieger nun auf einmal doch rechts abbiegen will und losfährt

ich habe keine ahnung, befürchte aber, dass dagegen der qualifizierte rotlichtverstoss eher eine lappalie ist. und solltest du es zu einer verhandlung kommen lassen ist auch mein rat, dass du ja den mund hältst und wenn möglich nur deinen rechtsbeistand reden lässt, ansonsten qualifizierst du dich vor dem richter locker für eine mpu.

Zitat:

Original geschrieben von 200D

warum schreibst du, drakke, es ist definitiv ein qualifizierter rotlichverstoß und gleichzeitig erzählst du von einem richter? wozu soll ich vor gericht gehen, wenn ich zu 100% eh nicht damit durchkommen werde?

Das war meine persönliche Einschätzung nach Schilderung der Sachlage. Den Hinweis mit dem Richter habe ich nur gemacht in der Annahme, daß du planst, juristisch gegen die Anschuldigung vorzugehen.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

1. du hast spuren gewechselt, wo man keine spuren wechseln darf

2. was wäre gewesen, wenn die linksabbieger und geradeausfahrer grün bekommen hätten (das meine ich mit verkehrsgefährdung).

3. was wäre gewesen, wenn der rechtsabbieger nun auf einmal doch rechts abbiegen will und losfährt

Solche theoretischen Konstrukte reichen allerdings noch nicht aus für eine Straßenverkehrsgefährdung. Da muss die Gefahr schon sehr konkret sein und nicht "was wäre wenn".

Die Gefährdung erscheint mir im vorliegenden Fall sehr konkret, da die Ampelanlage während des Vorgangs in Betrieb war und somit jederzeit umschalten konnte.

am 5. August 2009 um 18:27

Lieber TE,

du bist doch definitiv mit Vorsatz bei Rotlicht für deine Fahrspur rübergefahren = 1. Vergehen

Quer vor 2 Fahrstreifen vorher und nach rechts abgebogen = 2. Vegehen

Das 1. Vergehen kostet dich 200,- Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wenn du Pech hast, wird dein 2.Vergehen als Gefährdung gewertet und dann sieht die Rechnung so aus: 320,- Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

" Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot "

Da kannste einen vom Grünem Pfeil erzählen oder auch nicht, für deine Fahrspur gabs keinen Grünen Pfeil. Wer in so einer Wild-West-Manier durch den Verkehr knallt, muss es auf die harte Tour lernen, auch wenn es weh tut.

Wenn ich der Richter wäre, bekämst du dafür die höchstmögliche Strafe.

Du hast dir jeden Euro Strafe mit Recht verdient.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Gefährdung erscheint mir im vorliegenden Fall sehr konkret, da die Ampelanlage während des Vorgangs in Betrieb war und somit jederzeit umschalten konnte.

Siehst du, und das ist nicht konkret sondern rein hypothetisch. Es hätte was passieren können, wenn die Ampel umgeschaltet hätte=keine konkrete Gefährdung.

Und so klar würde ich die Sache mit den Fahrspuren nicht sehen. Rechtsabbiegen war dort mit Grünpfeil erlaubt und in den sonstigen Schutzbereich der Kreuzung ist er ja nun nicht reingefahren. Ich möchte da nicht voraussagen, wie das ein Richter entscheiden würde.

Für die Fahrtrichtung gibt es den Grünpfeil und damit gilt er auch, wenn auf anderem Fahrstreifen abgebogen wird. Dafür gibt es den hier schon erwähnten besonderen Tatbestand, der für sich allein 15 € kostet. Wird an der Haltelinie zusätzlich nicht angehalten, kommt dieser Verstoß mit 70 € und 3 Punkten dazu (wird aber als tateinheitliches Handeln zusammengezogen). Dazu kommt dann noch das "Durchschlängeln", was auch nicht erlaubt ist.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt definitiv nicht vor! Sollte die Schilderung der Verkehrslage stimmen, liegt auch keine Gefährdung vor, da diese konkret sein muss. Hier könnte aber durchaus der Vorsatz begründbar sein, dann verdoppelt sich alles noch mal.

Also erstmal den Bußgeldbescheid abwarten mit dem konkreten Tatvorwurf und dann bei Bedarf einen sehr guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen.

Und dann mal in sich gehen: Durch solches Verhalten gab es schon Tote!

am 7. August 2009 um 5:33

Würde auch mal abwarten, was da kommt, und dann zu einen anwalt:

Er hat sich fürn Linksabbieger eingeordnet, der Rot hatte.

Ist dann aber in der Kreuzung nach rechts abgebogen, obwohl er links eingeordnet war (bei 90% aller kreuzungen, die diese charakteristik haben, die ich kenne, sind die letzten paar meter der beiden fahrspuren durch eine Sperrlinie getrennt). Müsste eigentlich überfahren eine sperrline auch gewesen sein.

Ich kenne es so: solange man noch nicht sperrlinie hat, darf man wechseln, aber wenn die da ist: Musst mit dem leben das dich falsch eingeordnet hast.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli

Für die Fahrtrichtung gibt es den Grünpfeil und damit gilt er auch, wenn auf anderem Fahrstreifen abgebogen wird.

Das war einmal.Es gilt grundsätzlich die Ampel für die Fahrspur auf der du die Haltelinie überquerst.Es kann 100x auf den anderen Fahrspuren Grün sein,wenn die von dir benutzte Spur Rot hatte gilt das auch wenn du in eine Richtung fährst die an sich Grün hätte.

Leider wird das zu selten überwacht so das die Unsitte über Linksabbiegerspuren an den Rechtsabbiegern vorbeizufahren eher zu statt abnimmt.Da viele Ampeln Kontaktgesteuert sind dürfen dann mehrere Fahrer Minutenlang warten nur weil sich einer ein paar Sekunden Vorteil rausfuhr.

Aber Ampeln sind ja eh zu unverbindlichen Empfehlungen verkommen.

 

Zitat:

Sollte die Schilderung der Verkehrslage stimmen, liegt auch keine Gefährdung vor, da diese konkret sein muss.

Wissen wir wie lange schon Rot war?Kann ja sein das sie kurz danach auf Grün schaltete.Bei Kontaktgesteuerten ist die Läge einer Rotphase oft nur schwer abschätzbar.

 

Zitat:

Hier könnte aber durchaus der Vorsatz begründbar sein, dann verdoppelt sich alles noch mal.

Links an den Linksabbiegern vorbeizuschlängeln um dann quer zu den Wartenden Rechts abzubiegen kann man wohl kaum anderst als Vorsatz bezeichnen.

 

 

Im Gegensatz zu uns hier dürften die Polizisten genauer gesehen haben wie es ablief und vor allem wie lange noch Rot war.Dazu kommt das sie von einem Erwachsenen wohl eher die Einhaltung der Vorschriften erwarten als von Jugendlichen.Da wird dann vermutlich auch die Behörde so sehen.

Grundsätzlich kann ich da ja zustimmen. Aber wozu gibt es den Tatbestand der 15 € kostet: "Das Abbiegen nicht aus dem rechten Fahrstreifen". Der wäre dann ja vollkommen sinnlos!

am 9. August 2009 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli

Grundsätzlich kann ich da ja zustimmen. Aber wozu gibt es den Tatbestand der 15 € kostet: "Das Abbiegen nicht aus dem rechten Fahrstreifen". Der wäre dann ja vollkommen sinnlos!

Vielleicht weil es auch Kreuzungen ohne Ampelanlage gibt?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli

Grundsätzlich kann ich da ja zustimmen. Aber wozu gibt es den Tatbestand der 15 € kostet: "Das Abbiegen nicht aus dem rechten Fahrstreifen". Der wäre dann ja vollkommen sinnlos!

Vielleicht weil es auch Kreuzungen ohne Ampelanlage gibt?

Es gibt ganz sicher keine Kreuzungen mit grünem Pfeil ohne Ampel - und genau für den Fall mit dem grünen Pfeil ist dieser Tatbestand ja vorgesehen.

Schon lustig mit was für (unzutreffenden) Tatbeständen  hier rumgeworfen wird.Dem TE wird ein Rotlichverstoß vorgeworfen und nicht das er bei einem Grünpfeil nicht angehalten hat oder von der falschen Fahrspur abgebogen sei.

 

 

Zitat:

Es gibt ganz sicher keine Kreuzungen mit grünem Pfeil ohne Ampel - und genau für den Fall mit dem grünen Pfeil ist dieser Tatbestand ja vorgesehen.

Aber es gibt Kreuzungen bei denen es eine Geradeausspur gibt und eine kombinierte Geradeaus/Rechtsabiegerspur.Wenn man da von der reinen Geradeausspur Rechts abbiegt hatte man zwar Grün,womöglich auch den Grünpfeil beachtet aber ist doch von der falschen Fahrspur aus abgebogen.

 

Vielleicht sollte man mal abwarten was dem TE konkret vorgeworfen wird.Der Bußgeldbescheid sollte ja nicht mehr lange auf sich warten lassen.

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