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Wann werden Autofahrer endlich vor Steinwerfern geschützt?

http://bilder.t-online.de/.../...beifahrer-schwebt-in-lebensgefahr.jpg
Und wieder ist es passiert. Eine Gruppe krimineller Asozialer hat einen Autofahrer in eine lebensbedrohliche Lage gebracht. Ich erinnere mich noch an die getötete Mutter zweier Kinder und nun geschieht es schon wieder. Gegenstände wie Erdklumpen, Steine oder Gullideckel von Brücken zu werfen ist für mich ein Mordversuch.
Die Staatsanwaltschaft muss auf Mord oder Mordversuch plädieren.
Besondere Schwere der Tat ist hier ohne Zweifel festellbar. Also anschliessende Sicherheitsverwahrung.
Jeder Bürger muss wissen, dass die Gesellschaft solche feigen Ratten nicht duldet.
Keine Anwendung des Jugendstrafrechts.
Fußgängerbrücken über Autobahnen müssen mit hohen Zäunen gesperrt werden.
Statt die Autofahrer mit immer ausgefeilterer Technik zu blitzen und abzukassieren, müssen Überwachungsanlagen installiert werden. Ist das zu teuer, konsequenter Rückbau der meisten Brücken.
Was sind das für Zustände in diesem Land?
http://nachrichten.t-online.de/.../index

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Die Sache ist aber auch, daß wir kein so asoziales Rechtssystem wie die USA haben, das nur auf Rache abzielt.

Ich halte in solchen Fällen Rache für einen legitimen Standpunkt und das Alte Testament für eine durchaus geeignete Anleitung zur Verfahrensweise.......

Gruß SRAM

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Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Immerhin sind mal solche Vollpfosten erwischt worden. Leider laufen viel zu viel davon noch auf freier Wildbahn umher 🙄

jetzt muss nur noch jemand aufpassen was die bekommen.... 2 Wochenenden 'Dauerarrest!....

Alex

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Ob das Jugendstrafrecht Anwendung findet, ist eine Frage vom Alter der Täter bzw. zwischen 18 und 21 Jahren eine Frage des Reifegrades.
DAS

ist ja das Problem. Schwierige Kindheit, unvorteilhafte Genetische Ausstattung (= dumm von Geburt), mit dem Argument könntest du die meisten, die sowas machen mit 45 noch nach dem Jugendstrafrecht aburteilen.

Scheiß assoziales Pack, wenn es nach mir ginge sollte man das normale Erwachsenenstrafrecht schon ab 16 voll durchziehen. Beim Wahlrecht argumentiert man ja auch immer, das Jugendliche heute früher erwachsen werden.

Sogar 12 und 13 Jährige führen sich heute schon auf wie die letzten Menschen, weil sie wissen, dass ihnen überhaupt nichts blüht. Strafmündigkeit in Deutschland erst ab 14, gehört genau so abgeschafft.

Viele Kriminelle nehmen daher auch die Polizei nicht mehr ernst, deren Arbeit damit immer frustrierender wird. Die wissen genau, dass sie wieder ungeschoren davonkommen und welcher Polizist hat noch Lust jemanden festzunehmen, der schon eine zentimeterdicke Strafakte hat, wenn er genau weiß, vor dem Gericht passiert eh wieder nichts außer dass die Akte ein paar Blätter dicker wird.

Die Reform des Jugendstrafrechts ist leider auch einer der Punkte, die seit Jahren aufgeschoben werden, weil sich keine Regierung so richtig traut...

Wie gesagt, im Netz sind reichlich Fälle zu finden, wo die Täter durchaus mit einer Anklage wegen Mordes / versuchten Mordes konfrontiert werden. Mir kommt das erstmal nicht übermäßig "mild" vor. Die allgemeine Justizschelte riecht ein bisschen nach Stammtisch Bla.

Drahkke,
du hast vollkommen Recht.
Warum nicht so wie in America.
Schwere der Tat, Alter, geistiger Zustand -IQ-, soziales Umfeld wird berucksichtigt.

Sagt der 14 Jahrige Tater dem Polizisten oder Staatsanwalt,
"Du kannst mir nichts, ich bin zu Jung",
hat er gleich Erwachsenen Recht an der Backe, weil er sich Gedanken uber die "Folgen seiner Tat" gemacht hat.
Hier konnen auch Kinder unter Jugendrecht bis zum 21ten Lebendsjahr in die Kiste Maschieren.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Reform des Jugendstrafrechts ist leider auch einer der Punkte, die seit Jahren aufgeschoben werden, weil sich keine Regierung so richtig traut...

Leider, wenn jemand zwischen 18 und 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden soll dann muß er komplett einem Jugendlichen unter 18 gleichgestellt werden, also auch Führerschein Klasse B usw weg.
Kann ja nicht sein das man sich quasi Maßgeschneidert raussucht was in der Situation das Günstigste ist, es sollte immer das Entweder Oder greifen. 

Ich WUSSTE, dass jetzt so eine Diskussion aufflammt, von wegen die werden nur ne Geldstrafe, 2 Wochenend Arreste oder Bewährung bekommen. Da hilft auch ne schwere Kindheit oder sonstige Ausreden nicht, solange sie zurechnungsfähig sind. Genauso wie immer im Internet kursiert, dass irgendein CD Brenner 50 Jahre und ein Kinderschänder Bewährung bekommt und alle Esel glaubens auch noch. Gegen die beiden wird in mehreren Fällen von versuchten Mordes ermittelt und die sitzen jetzt schon mit Haftbefehl in Haft bis zum Prozess, die kriegen niemals unter einigen Jahren. Die Berliner Jugendrichter sind in den letzten Jahren ziemlich Hart geworden. Aber alles spekulieren bringt nichts, warten wir einfach ab und der Gewinner kriegt von euch eine Pizza spendiert.

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Drahkke,
du hast vollkommen Recht.
Warum nicht so wie in America.

Wie dir schon erklärt wurde, zeigt die -angeblich so beispielhafte- Rechtsprechung in den US of A nach kurzem Blick auf die dortigen Verhältnisse vor allem eines:

Wie man es besser

nicht

macht

PS:
Übrigens kennt auch unser Jugendstrafrecht den Tatbestand Mord / versuchter Mord.

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Die Berliner Jugendrichter sind in den letzten Jahren ziemlich Hart geworden.

Das zeigt ja zumindest, daß Einige schon erkannt haben, daß es in der Zukunft nicht so weitergehen kann wie in der Vergangenheit.

Und trotzdem verlassen Intensivtäter nachdem sie grundlos jemanden Zusammengeschlagen haben mit ein paar Monaten auf Bewährung aus dem Gericht während ihre Opfer ein Leben lang leiden.

Die Frage ist weswegen es zB ausländische Intensivtäter geben kann da ein Rausschmiss nach verbüssen der Strafe durchaus legitim ist, aber da setzen gutmenschliche Richter dann gerne Strafen an die knapp unter der dafür nötigen Grenze liegen.

Auslaendische Straftaeter sollten ihre Strafe in ihrem Heimatland absitzen und lebenslanges Einreiseverbot bekommen. So eine Strafe bekam doch dieser Memet oder wie der hiess. Jetzt will er zurueck und man prueft ob er darf. Warum? Was ist am lebenslangen Einreiseverbot so schwer zu verstehen?

Ich frag mich jetzt aber, wie man von 2 Steinewerfern, die offenbar Deutsch sind, auf die kriminellen Ausländer kommt? Wenn ich die Gesetze hier machen würde, würde ich die, je nach schwere des Vergehens, auch nach der Haft abschieben, aber das ist nicht das richtige Forum dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Selbstjustiz!

Wenn ich an den damaligen Holzklotzwurf denke wo die Frau ums leben kam und eine Familie zurrueck lies, wuerde ich als Mann sicherlich stark in versuchung kommen dies zu tun.

Bringt aber auch nix, nur dass dann noch einer mehr in den Knast geht...

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