Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?
Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".
Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.
Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".
159 Antworten
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Mai 2025 um 10:03:51 Uhr:
Wer hat sich die praxisfremde und was das noch schlimmer macht Gefahr provozierende Vorgabe nur ausgedacht. Theoretisch bedeutet das, dass der Fußgänger ohne Rücksicht auf Verluste auf die Straße treten darf, weil der Fahrer damit rechnen muss.
So ist es nun mal und nicht überall werden die Zebrastreifen durch
Regenbogenstreifenersetzt. 😁
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Mai 2025 um 10:07:26 Uhr:
Tut mir leid, aber so weit ist es schon gekommen, dass wir für den anderen mitdenken sollen und noch auf uns aufmerksam machen sollen, damit der Fußgänger so großzügig ist und uns vorbeilässt?
Es tut mir leid, aber dass du das Mitdenken im Straßenverkehr nicht als Selbstverständlichkeit siehst, finde ich etwas bedenklich.
Als Autofahrer muss ich immer mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und mich entsprechend verhalten. Weil ich das auch so machen, habe ich schon viele Unfälle verhindert.
Wobei in unserem Fall das Stehen neben dem Fußgängerüberweg ja kein Fehlverhalten des Fußgängers ist.
Gruß
Uwe
Mir klingt das alles sehr praxisfremd. Hier gibt es in Ortsdurchfahrten Zebrastreifen an Bushaltestellen. Morgens befinden sich da einige Leute (meist Schüler} in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifen. Die warten auf den Bus und wollen nicht über die Straße gehen.
Ich betrachte es als zwingend gegeben, dass niemand blindlings über die Straße gehen darf, auch nicht an Zebrastreifen. Ich kenne dieses Verhalten auch nicht.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 10. Mai 2025 um 11:19:41 Uhr:
Ich betrachte es als zwingend gegeben, dass niemand blindlings über die Straße gehen darf, auch nicht an Zebrastreifen. Ich kenne dieses Verhalten auch nicht.
Blindlinks sicherlich nicht, aber ein Fußgänger braucht nicht erst am Überweg stehen zu bleiben, zu warten, die Autofahrer anschauen und wenn die dann gnädig anhalten, dann erst den Überweg überqueren. Wenn schon durch die Annäherung des Fußgängers an den Überweg erkennbar ist, dass der Fußgänger vermutlich den Überweg nutzen möchte, reicht das aus.
Es ist dann nicht die Aufgabe des Fußgängers, sich nicht überfahren zu lassen, sondern die Verpflichtung des Autofahrers, den Fußgänger nicht zu überfahren.
Selbstverständlich schaut auch der Fußgänger schon aus Selbstschutz vor schweren Verletzungen, ob der Fahrzeugführer ihn gesehen hat und auch tatsächlich anhält.
Gruß
Uwe
In den weiter oben verlinkten Urteile steht doch ganz eindeutig, dass sich der Fußgänger vergewissern muss, dass das Auto auch wirklich anhält.
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…und wenn er es nicht macht, bekommt er in den verlinkten Urteilen nicht die Hauptschuld im Falle eines Unfalls, sondern der Fahrzeugführer. Was möchtest du jetzt bezüglich des Verhaltens des Autofahrers aus solchen Urteilen ableiten?
Selbst, wenn der Fußgänger ansatzlos auf den Fußgängerüberweg läuft, ist laut dem einem hier verlinkten Urteil die Haftungsverteilung 50/50%. Das ist aus meiner Sicht auch nicht mehr in Ordnung, denn hier ist das Fehlverhalten des Fußgängers so hoch, dass die Haftungsverteilung zu Ungunsten des Fußgängers sein müsste. Es ist aber leider so, wie es ist.
Gruß
Uwe
Das ist richtig aber es ist eben nicht so, dass der Fußgänger unvermittelt auf die Straße treten darf und er zumindest eine Teilschuld bekommt.
Andersherum kann man daraus auch ableiten, dass er zu dem anderen Teil "Narrenfreiheit" besitzt, weil der Autofahrer ohnehin eine Teilschuld bekommt.
Tut mir leid aber in dem Fall achte ich als Fußgänger mehr selbst auf meine körperliche Unversehrtheit als dass ein Autofahrer seiner Verantwortung mir gegenüber bewusst ist. Auf dem Fahrrad übrigens genauso und bin auch da, wo ich Vorfahrt habe, aufmerksam und bremsbereit.
Macht ja nichts, er hat den Hauptschaden.
Als Fußgänger betrachte ich es sehr wohl als meine Aufgabe darauf zu achten nicht überfahren zu werden. Besonders gegenüber Radfahren. Autofahrer sind da meist eh rücksichtsvoll, schon allein wegen der Sauerei, die dabei entsteht.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 10. Mai 2025 um 13:42:45 Uhr:
Das ist richtig aber es ist eben nicht so, dass der Fußgänger unvermittelt auf die Straße treten darf und er zumindest eine Teilschuld bekommt.
Andersherum kann man daraus auch ableiten, dass er zu dem anderen Teil "Narrenfreiheit" besitzt, weil der Autofahrer ohnehin eine Teilschuld bekommt.
Wenn ich mit 180 km/h auf der linken Spur einer Autobahn fahre und ein Fahrzeug, dass einen LKW überholen möchte, wechselt auf meine Spur, so dass es zu einem Unfall kommt, bekomme ich fast grundsätzlich auch eine Teilschuld, da ich schneller als Richtgeschwindigkeit unterwegs war. Das heißt aber nicht, dass ich nicht schneller als 130 km/h fahren darf.
Man sollte auch mal bedenken, dass nicht jeder Fußgänger, der auf dem Zebrastreifen vor ein Auto läuft, so dass dieses eine Vollbremsung machen muss oder es gar zum Unfall kommt, ohne zu schauen losgelaufen ist, denn es kommt auch vor, dass der Fußgänger das Auto übersehen hat oder es nicht zu sehen war. Auch Fußgänger sind Menschen und Menschen machen Fehler. Davon geht wohl auch die Rechtsprechung aus und darum nur die geringe Teilschuld des Fußgängers und dem Autofahrer wird der Hauptteil der Verantwortung im Falle eines Unfalls zugeschoben.
Nochmal die Frage, aus der Tatsache, dass der Fußgänger eine geringe Teilschuld im Falle eines Unfalls bekommt, was möchtest du jetzt bezüglich des Verhaltens des Autofahrers aus solchen Urteilen ableiten?
Sorry, aber für mich als Autofahrer ändert das nichts in meinem Verhalten, egal, ob der Fußgänger im Falle eines Unfalls keine oder eine geringe Teilschuld bekommt, mein Verhalten ist identisch, denn ich möchte einen Unfall vermeiden. Die Schuldfrage interessiert mich erst dann, wenn (was hoffentlich nie passiert) zu einem Unfall kommt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:54:29 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 8. Mai 2025 um 20:42:34 Uhr:
Naja, weil der "Stärkere" eben mehr Rücksicht auf den "Schwächeren" zu haben hat.
Zebrastreifen finden sich zudem ausschließlich innerhalb geschlossener Bebauung, sprich Städten. Da sollten meiner Meinung nach Fußgänger generell viel mehr "Rechte" haben oder berücksichtigt werden und da haben wir/die Autofahrer schlicht und einfach zurück zustecken. Ansonsten dürfte, früher oder später (dann eher früher) Autos auf dem harten Weg verbannt werden. Wenn ich hier lese denke ich mir: Jo, dann vollkommen zu Recht.
Wie geschrieben bricht es keinem Autofahrer auch nur im Ansatz einen Zacken aus der Krone sich langsam anzunähern und notfalls auch anzuhalten.Nicht einen einzigen Grund gibt es der dagegen spricht.
Das ist ein Irrtum, dass der Stärkere mehr Rücksicht auf den Schwächeren haben sollte. Ich sehe es so, dass der Fußgänger "mein" Bereich betritt und deshalb auf die Autofahrer achten muss und nicht umgekehrt. Am liebsten sind mir die, die mit voller Absicht in Zeitlupentempo die Straße überqueren.
Was für ein Ego🙄
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 10. Mai 2025 um 14:11:15 Uhr:
Sorry, aber für mich als Autofahrer ändert das nichts in meinem Verhalten, egal, ob der Fußgänger im Falle eines Unfalls keine oder eine geringe Teilschuld bekommt, mein Verhalten ist identisch, denn ich möchte einen Unfall vermeiden. Die Schuldfrage interessiert mich erst dann, wenn (was hoffentlich nie passiert) zu einem Unfall kommt.
Ich behaupte, dass jeder einen Unfall vermeiden will. Dennoch bleibe ich dabei, dass der Fußgänger sein Revier verlässt, wenn er die Straße überqueren will und alleine die Tatsache reicht als Begründung aus, dass er sich an den Verkehr anpassen soll und nicht umgekehrt.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 10. Mai 2025 um 13:42:45 Uhr:
Andersherum kann man daraus auch ableiten, dass er zu dem anderen Teil "Narrenfreiheit" besitzt, weil der Autofahrer ohnehin eine Teilschuld bekommt.
Narrenfreiheit zwar nicht, aber laut den Urteilen, die ich so im Netz gefunden habe, hängt der Kraftfahrer meist schon mit mindestens 20% Teilschuld drin, auch wenn er gar nichts falsch gemacht hat, aufgrund der Betriebsgefahr. Dies entfällt nur in ganz seltenen Fällen:
https://www.haufe.de/.../...-fahrlaessigem-fussgaenger_212_486712.html
(Anmerkung: Nein, im hier zitierten Fall geht es nicht um Fußgängerüberwege. Ich erwähne es nur allgemein und grundsätzlich).
Wenn jetzt noch irgendwas dazu kommt, z. B. zu hohe Geschwindigkeit, dann schnellen diese Prozente ganz schnell noch höher…
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Mai 2025 um 16:16:20 Uhr:
Ich behaupte, dass jeder einen Unfall vermeiden will. Dennoch bleibe ich dabei, dass der Fußgänger sein Revier verlässt, wenn er die Straße überqueren will und alleine die Tatsache reicht als Begründung aus, dass er sich an den Verkehr anpassen soll und nicht umgekehrt.
Welches Revier? Ein "Zebrastreifen" gehört zum "Revier" des Fußgängers, in welches du als Autofahrer eindringst. Nur, weil der Zebrastreifen auf Asphalt gedruckt ist heisst es nicht, dass es das "Revier" der
Autofahrer ist.
Ich schrieb es schonmal: Ein Zebrastreifen ist eine Schutzzone für Fußgänger und Fußgänger geniessen dort gewisse Rechte...Autofahrer haben dort Pflichten.
Aber ich bin bei dir, allein die Tatsache, dass du mit deinem Fahrzeug in das Revier des Fußgängers eindringst reicht als Begründung aus, dass du mit dem Fahrzeug ggf. anhalten musst.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Mai 2025 um 07:31:04 Uhr:
Ich denke, dass Du Begrifflichkeiten falsch definierst. Selbst wenn ich auf den Geh-/Radweg parken sollte, dann nur, wenn es dort erlaubt ist und ich dabei niemanden behindere.
Ich denke es ist auszuschließen das Parken auf Radwegen erlaubt ist.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Mai 2025 um 10:03:51 Uhr:
Wer hat sich die praxisfremde und was das noch schlimmer macht Gefahr provozierende Vorgabe nur ausgedacht. Theoretisch bedeutet das, dass der Fußgänger ohne Rücksicht auf Verluste auf die Straße treten darf, weil der Fahrer damit rechnen muss.
Ein Fußgänger hat wohl mit dem Verlust des Lebens zu rechnen. Ziemlich blöde wenn das eintritt, da bringt die Rechtsposition auch nichts mehr. Und wenn er nur schwerverletzt ist, ist das auch nur ein schwacher Trost. Bleibt vllt. für's Leben ein Schaden und Kosten für die Allgemeinheit. Auch letzteres hat der Gesetzgeber zu berücksichtigen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 11. Mai 2025 um 11:58:24 Uhr:
Ich schrieb es schonmal: Ein Zebrastreifen ist eine Schutzzone für Fußgänger und Fußgänger geniessen dort gewisse Rechte...Autofahrer haben dort Pflichten.
Deshalb dürfte m,an also unvermittelt "abbiegen" und strammen Schrittes auf dem Zebrastreifen marschieren selbst wenn das Auto nur wenige Meter entfernt ist?