Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?
Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".
Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.
Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".
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Ich glaube du bildest dir da etwas ein, das es nicht gibt (angestrebte Narrenfreiheit). Abgesehen vom Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern und höheren Strafen hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten kaum etwas an den Regeln geändert. Die neuen Regeln waren in den 70ern und 80ern tiefgreifender. Neben der Einführung eines Tempolimits auf Landstraßen wurde eine Gurtpflicht erlassen und 30-Zonen eingerichtet. Die Diskussion über Tempolimits auf Autobahnen stammt ebenfalls aus dieser Zeit.
Verkehrslehre und Fahrradführerschin gibt es auch heute noch in der Grundschule. Dort wird äußerste Vorsicht gelehrt - mehr Pflichten der Schwächeren als deren Rechte. Es werden viel mehr Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht, aber es gibt noch immer sehr viele, die laufen, Roller oder Rad fahren. Schau dir mal die vollen Fahrradständer vor vielen Schulen an!
Es stimmt, in den Wohngebieten wird deutlich weniger auf den Straßen gespielt als früher - es ist nämlich alles vollgeparkt. Das würde ich kaum als linksgrün getrieben bezeichnen.
Die gegenseitige Rücksichtnahme gab es schon in den 70ern in §1 verankert. In der Fahrschule wurde dies zumindest in den 90ern kaum anders gelehrt als heute. Das kann ich ganz gut beurteilen, weil ich a) stufenweise mehrere Führerscheine gemacht habe und b) das Thema beim Nachwuchs gerade akut ist. Dein Gefühl kann ich dir nicht nehmen, aber Gefühle haben auch immer etwas mit selektiver Wahrnehmung zu tun - das gilt für jeden von uns.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 9. Mai 2025 um 10:39:00 Uhr:
So sind wir früher ....
Ja. Früher. Schön. Wir waren alle mal Kinder.
Früher war allerdings der Verkehr bedeutend geringer. Hätte ich früher schon ein Auto gehabt hätte ich mir im damaligen Wohngebiet zu jeder Zeit einen Parkplatz aussuchen können, mich quer auf drei stellen.... hätte keinen interessiert weil noch genug andere frei waren.
Früher waren, so gefühlt, die Autofahrer allgemein erheblich rücksichtsvoller. Wir haben auch auf der Straße gespielt und auch Platz gemacht wenn ein Auto kam... wenn wir es rechtzeitig bemerkt haben. Wenn nicht hat der Autofahrer halt kurz gewartet. Heute ist das Auto noch 50 Meter weg und es ertönt schon die Hupe.
Sprich: Die Vergleiche mit "früher" sind obsolet.
Heutige Autofahrer, siehe hier, halten sich für so wichtig und gestresst das alle gefälligst "ihrem Raum" fernzubleiben haben. Wird kaschiert. Natürlich nur aus "Eigeninteresse" des "Schwächeren".
Zieht sich durch viele Themen. Sei es mit dem 45km/h Kfz auf der Landstraße, hier, bei irgendwelchen 80km/h auf der Landstraße Fahrern.oder was auch immer.
Sorry: Ich sage es immer noch: Es bricht keinem einen Zacken aus der Krone langsam an einen Zebrastreifen heranzufahren und, bei unklaren Absichten halt auch anzuhalten bis die Absicht oder eben auch Ncht-Absicht sich geklärt hat.
Wer dazu nicht in der Lage ist soll halt Bus fahren. Aber nicht, im Interesse ALLER anderen Verkehrsteilnehmer, ein Auto fahren.
Aus der Erfahrung aus Ende der 80ger mit Fussgängerüberweg, genannt Zebrastreifen,
reicht es schon aus, wenn ein Fussgänger im Abstand von 3-4m vor den Zebrastreifen
zugeht und womöglich den Zebrastreifen benutzen möchte.
Ein Bußgeld war damals unausweichlich zu zahlen.
Tom
Dann lese mal meinen Beitrag mit den Vorgehensweisen am Zebrastreifen. Ich habe seit erstellen dieses Threads nie geschrieben, dass ich rücksichtslos über den Zebrastreifen fahre wenn der Fußgänger nicht winkend an der Straße steht. Aber seine Überquerungsabsicht sollte für mich erkennbar sein und wenn er bis zum letzten Moment nicht mitbekommt, dass ich für ihn abgebremst bzw verlangsamt habe, um ihn ggf rüber zu lassen, hat er halt Pech gehabt.
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Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 9. Mai 2025 um 09:58:40 Uhr:
Eine "fast" schiefgegangene Situation. Ich nähere mich einem Zebrastreifen, keine Fußgänger zusehen, plötzlich kommt ein E-Bike in grenzwertiger Geschwindigkeit aus einem Grünzug und rast über den Zebrastreifen. Konnte gaaanz knapp bremsen. Und der Fahrer schrie und gestikulierte.
Ja, die Radinfrastruktur ist immer noch unzulänglich. Aus einem Grünzug heraus sollte ein Radweg so geführt werden, dass man nicht plötzlich eine Autostraße kreuzt und zur Vollbremsung gezwungen wird. Eine Ampel würde helfen, die beim Annähern eines Radfahrers automatisch auf Grün schaltet und den Autoverkehr stoppt. Oder zumindest ein Stopschild für den Autoverkehr.
Solche Vorschläge lesen sich aus Sicht eines Autofahrers bestimmt provokant, aber genau so wurden unsere Verkehrswege jahrzehntelang im Sinne der Autofahrer geplant. Alles andere hat anzuhalten, wenn Autos kommen. Es wird Zeit, dass wir diese Priorität umkehren - und das schreibe ich als begeisterter Auto- und Radfahrer.
Ich schätze das Pi mal Daumen. Wenn da irgendwas in der Nähe vom Zebrastreifen rumlungert bremse ich soweit runter dass ich anhalten kann bevor ich es plätte wenn es plötzlich auf die Straße läuft.
Was genau ist der Grund für die Frage? Willst Du die Effizienz steigern und so schnell wie möglich an Zebrastreifen vorbei fahren und ausloten ab wann es strafbar wird wenn ein Fußgänger auf der Motorhaube landet?
r
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 9. Mai 2025 um 12:32:32 Uhr:
Aber seine Überquerungsabsicht sollte für mich erkennbar sein und wenn er bis zum letzten Moment nicht mitbekommt, dass ich für ihn abgebremst bzw verlangsamt habe, um ihn ggf rüber zu lassen, hat er halt Pech gehabt.
Genau.
Hat er Pech gehabt.
Im Zweifel ist die Überquerungsabsicht ohnehin erst nachgewiesen, wenn er die gegenüberliegende Straßenseite erreicht hat.
Nicht dass der noch auf halber Strecke umkehrt oder sich da hinlegt, und gar nicht überqueren wollte.
Zitat:
@lenny77 schrieb am 9. Mai 2025 um 09:59:12 Uhr:
Das ist kein Irrtum. Abgesehen von Schienenfahrzeugen muss jeweils der mit der höheren Betriebsgefahr mehr Rücksicht walten lassen. Wenn du die Straße als "deinen" Bereich ansiehst, gehe ich mal davon aus, dass du niemals auf einem Geh-/Radweg halten oder parken wirst, oder?Bei aller theoretischer Auslegung hier, vergessen die meisten, dass jede Situation absolut individuell zu betrachten ist. Die StVO ist darauf ausgelegt, dass man immer mit Fehlern anderer rechnen muss - in alle Richtungen - und in dem Fall alles erdenkliche tun muss um einen Unfall zu verhindern. Das geht soweit, dass man vorrausschauend fahren und ggf. bremsen muss, wenn man sich nicht sicher ist, ob der andere einen Fehler machen könnte.
Ich denke, dass Du Begrifflichkeiten falsch definierst. Selbst wenn ich auf den Geh-/Radweg parken sollte, dann nur, wenn es dort erlaubt ist und ich dabei niemanden behindere. Alleine der Eigennutz reicht schon aus, um sich so zu verhalten, weil ansonsten mit Zeitgenossen zu rechnen ist, die ein falsch geparktes Fahrzeug als Blitzableiter für die eigene Wut ansehen.
Es ist richtig, dass der auch "Stärkere" auf die anderen achten muss. Ich wehre mich aber gegen die weitverbreitete Einstellung, dass ein Fußgänger ohne Rücksicht einfach so auf die Straße treten darf und der Autofahrer seine Absicht erkennen muss und sein Handeln dementsprechend anpassen soll.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Mai 2025 um 07:31:04 Uhr:
Es ist richtig, dass der auch "Stärkere" auf die anderen achten muss. Ich wehre mich aber gegen die weitverbreitete Einstellung, dass ein Fußgänger ohne Rücksicht einfach so auf die Straße treten darf und der Autofahrer seine Absicht erkennen muss und sein Handeln dementsprechend anpassen soll.
Es ist nun aber (für dich leider so), wenn ein Fußgänger so auf den Fußgängerüberweg zuläuft, dass seine Absicht ihn zu überqueren erkennbar ist, dann darf auf den Fußgängerüberweg treten. Es ist natürlich für den Fußgänger zu empfehlen, dass er stehen bleibt, wenn er sieht, dass das ein ankommendes Fahrzeug nicht anhalten wird. Vor dem Fußgängerüberweg grundsätzlich immer stehen zu bleiben, braucht er natürlich nicht.
Gruß
Uwe
Eben. Und wie die weiter oben verlinkten Urteile belegen darf der Fußgänger eben auch nicht an Stellen wo er Vorrang hat (Zebrastreifen) einfach so auf die Straße treten. Von daher bleibe ich dabei: Die Überquerungsabsicht muss eindeutig erkennbar sein in Form von entweder gezielt auf den Zebrastreifen zugehend oder am Zebrastreifen in Richtung Fahrbahn blickend. Wer in die andere Richtung, auf sein Smartphone oder sonstwo hinschaut oder was anderes macht zeigt das nicht.
Habe noch ein Video dazu gefunden. Jetzt zwar nicht explizit für den Fußgängerüberweg aber auch für Situationen, in denen der Fußgänger Vorrang hat.
Ab 02:20 etwa "Ihr könnt auch fahren, wenn klar ist dass der Fußgänger etwas anderes macht. Wenn der aufs Handy schaut oder so"
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 10. Mai 2025 um 09:07:42 Uhr:
Eben. Und wie die weiter oben verlinkten Urteile belegen darf der Fußgänger eben auch nicht an Stellen wo er Vorrang hat (Zebrastreifen) einfach so auf die Straße treten. Von daher bleibe ich dabei: Die Überquerungsabsicht muss eindeutig erkennbar sein in Form von entweder gezielt auf den Zebrastreifen zugehend oder am Zebrastreifen in Richtung Fahrbahn blickend.
In der StVO steht nicht „eindeutig erkennbar“ sondern nur „erkennbar“. Das heißt, dass es ausreicht, wenn der Fußgänger auf den Zebrastreifen zugeht, sei es im rechten Winkel aus oder auch schräg. Für mich als Autofahrer ist es dann erkennbar, dass er den Zebrastreifen nutzen möchte. Er braucht also z.B. nicht Richtung Fahrbahn schauen. Ein Autofahrer muss auch dann davon ausgehen, dass der Fußgänger über den Fußweg geht, wenn die Erkennbarkeit nicht eindeutig ist.
Ja, die Urteile belegen, dass der Fußgänger nicht einfach auf die Fahrbahn treten sollte, wenn ein Auto kommt, dass erkennbar nicht anhalten wird. Wenn er das trotzdem macht und es zum Unfall kommt, wird dem Fußgänger aber trotz seines suizidalen Verhaltens nur der geringere Haftungsanteil zugewiesen und somit trägt der Fahrzeugführer trotzdem die Hauptschuld am Unfall. Darüber sollte man sich als Auto- bzw. Motorradfahrer im Klarem sein.
Es ist nun mal so, bei einem Unfall mit einem Fußgänger auf einem Fußgängerüberweg ist man immer der Dumme und daher empfiehlt sich, sich immer mit entsprechender Vorsicht einem Fußgängerüberweg zu nähern.
Zitat:
Wer in die andere Richtung, auf sein Smartphone oder sonstwo hinschaut oder was anderes macht zeigt das nicht.
Wenn so einer neben dem Fußgängerüberweg nur rumsteht, dann hupe ich manchmal schon aus der Ferne und die Situation klärt sich dann. Meist geht der Fußgänger dann über den Fußweg oder er winkt mir, dass ich fahren kann.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 10. Mai 2025 um 08:54:17 Uhr:
Es ist nun aber (für dich leider so), wenn ein Fußgänger so auf den Fußgängerüberweg zuläuft, dass seine Absicht ihn zu überqueren erkennbar ist, dann darf auf den Fußgängerüberweg treten. Es ist natürlich für den Fußgänger zu empfehlen, dass er stehen bleibt, wenn er sieht, dass das ein ankommendes Fahrzeug nicht anhalten wird. Vor dem Fußgängerüberweg grundsätzlich immer stehen zu bleiben, braucht er natürlich nicht.
Wer hat sich die praxisfremde und was das noch schlimmer macht Gefahr provozierende Vorgabe nur ausgedacht. Theoretisch bedeutet das, dass der Fußgänger ohne Rücksicht auf Verluste auf die Straße treten darf, weil der Fahrer damit rechnen muss.
Was sagen dazu unsere grün angehauchten Genossen, die eigentlich wissen sollten, dass ein Abbremsen und Beschleunigen unnötige Luftverschmutzung verursacht.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 10. Mai 2025 um 09:58:44 Uhr:
Wenn so einer neben dem Fußgängerüberweg nur rumsteht, dann hupe ich manchmal schon aus der Ferne und die Situation klärt sich dann. Meist geht der Fußgänger dann über den Fußweg oder er winkt mir, dass ich fahren kann.
Tut mir leid, aber so weit ist es schon gekommen, dass wir für den anderen mitdenken sollen und noch auf uns aufmerksam machen sollen, damit der Fußgänger so großzügig ist und uns vorbeilässt?