Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?

Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".

Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.

Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".

159 Antworten

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Mai 2025 um 12:59:00 Uhr:



Zitat:

Deshalb dürfte m,an also unvermittelt "abbiegen" und strammen Schrittes auf dem Zebrastreifen marschieren selbst wenn das Auto nur wenige Meter entfernt ist?

Ich glaube ja. Wenn ich mich nicht irre soll/darf man auch keine Fußgänger ab den letzten Metern vor dem Zebrastreifen mehr überholen, die parallel zur Fahrbahn laufen. Eben weil die ja den Zebrastreifen benutzen wollen könnten. Und das beißt sich meiner Meinung nach mit der StVO-Formulierung "erkennbar benutzen wollen". Weil solange der Fußgänger parallel zu meiner Fahrtrichtung läuft und noch nicht Kurs auf Richtung Zebrastreifen genommen hat, ist das 50/50 erkennbar.

Natürlich gibt es gewisse Anzeichen der Fußgänger, wie z.b. öfters umgucken oder so, was eine Überquerungsabsicht andeutet, aber vorher ist das schwierig.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Mai 2025 um 12:59:00 Uhr:


Deshalb dürfte m,an also unvermittelt "abbiegen" und strammen Schrittes auf dem Zebrastreifen marschieren selbst wenn das Auto nur wenige Meter entfernt ist?

Soweit waren wir schon auf Seite 1. Ja darf er, dafür hat der Autofahrer entsprechend langsam und aufmerksam zu fahren wenn Fußgänger in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifen sind.

Ja, ich weiß, Rücksicht auf schwächere geht heutzutage nicht mehr, als Autofahrer eh nicht, vor allem nicht wenn man völlig realitätsfremd erwartet dass er langsamer fährt. Deswegen steht da beim Fußgängerüberweg extra deutlich in der StVO "mit mäßiger Geschwindigkeit", ... 😉

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Mai 2025 um 12:59:00 Uhr:



Deshalb dürfte m,an also unvermittelt "abbiegen" und strammen Schrittes auf dem Zebrastreifen marschieren selbst wenn das Auto nur wenige Meter entfernt ist?

Prinzipiell schon. Und genau deshalb hat ein Autofahrer ggf. eben so langsam zu fahren dass ein anhalten jederzeit möglich ist.
Wenn man sich mit 30km/h nähert schafft man das natürlich nicht und genau deshalb wird ein Autofahrer dann, zu Recht, 100% Schuld bekommen.

Nochmal gemäß StVO: (frei formuliert)

Autofahrer müssen zu Fuß gehenden welchen den Fußgängerüberweg ERKENNBAR benutzen möchten dies ermöglichen. DANN (wenn die Überquerungsabsicht des Fußgängers erkennbar ist) dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. Wenn nötig müssen sie warten.

Wenn der Fußgänger, welcher parallel zu meiner Fahrtrichtung läuft,keine Signale sendet, wie z.B sich umgucken (was ist auf der Straße los?) oder so, ist und kann es für den Autofahrer nicht erkennbar sein.

Autos und Motorräder haben z.B. Blinker (leider immer seltener benutzt), die eben genau dazu dienen sollen, solche unklaren Situationen zu vermeiden. Selbst vernünftige Radfahrer geben Handzeichen und wenn ein solcher Radfahrer kurz vor dem Zebrastreifen den Arm links rausstreckt, weiß ich der will gleich bestimmt über den Zebrastreifen. Dabei hätte er fahrend nichtmal Vorrang auf dem Zebrastreifen. Aber so einer ist mir dann doch wesentlich lieber, weil ich weiß, dass der über die Straße will.

Aber bei Fußgängern muss ich immer vom Worst Case ausgehen oder hellsehen können?! Und da ich ja aufgrund der Betriebsgefahr meines bösen, gefährlichen Autos eh grundsätzlich eine Teilschuld bekomme (auch wenn kein Zebrastreifen da ist) bremse ich am besten gleich jedes Mal auf bremsbereite Geschwindigkeit ab, wenn irgendwo Fußgänger auf dem Fußweg neben der Fahrbahn laufen. Dann bin ich zwar aus dem Schneider, falls mir der Fußgänger doch wider Erwarten vor das Auto läuft aber dafür habe ich hinter mir ein Hupkonzert oder den Hintermann im Kofferraum.

Ähnliche Themen

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 11. Mai 2025 um 16:58:02 Uhr:



Aber bei Fußgängern muss ich immer vom Worst Case ausgehen oder hellsehen können?! Und da ich ja aufgrund der Betriebsgefahr meines bösen, gefährlichen Autos eh grundsätzlich eine Teilschuld bekomme (auch wenn kein Zebrastreifen da ist) bremse ich am besten gleich jedes Mal auf bremsbereite Geschwindigkeit ab, wenn irgendwo Fußgänger auf dem Fußweg neben der Fahrbahn laufen. Dann bin ich zwar aus dem Schneider, falls mir der Fußgänger doch wider Erwarten vor das Auto läuft aber dafür habe ich hinter mir ein Hupkonzert oder den Hintermann im Kofferraum.

Genau ! Dein Anhaltweg bei 50 km/h beträgt rund 40 Meter. Nach deiner Logik müsste ein Fußgänger demnach 40 Meter bevor er an den Zebrastreifen streifen kommt mit den Händen fuchteln und sein Vorrecht anzeigen damit du dich bequemst anzuhalten.

Dementsprechend hast du dich entsprechend langsam an den Übergang zu nähern und, wenn die Situation unklar ist dann eben auch anzuhalten.

Und nochmal: Für keinen halbwegs normalen Autofahrer stellt dies ein Problem dar und es gibt nicht einen einzigen Grund der dagegen spricht es so zu tun.

Mein Eindruck ist dass du einfach einen "Freibrief" willst und dich als König (der Straße) fühlst nur weil du eine billige Blechkiste bewegst.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 11. Mai 2025 um 13:41:41 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Mai 2025 um 12:59:00 Uhr:


Deshalb dürfte m,an also unvermittelt "abbiegen" und strammen Schrittes auf dem Zebrastreifen marschieren selbst wenn das Auto nur wenige Meter entfernt ist?

Soweit waren wir schon auf Seite 1. Ja darf er, dafür hat der Autofahrer entsprechend langsam und aufmerksam zu fahren wenn Fußgänger in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifen sind.

Soweit waren wir schon, siehe mehrere verlinkte Quellen und Urteile:
Nein, darf er nicht. Er muss sich auch vergewissern, daß die Autos auch anhalten, und er darf seinen Vorrang nicht erzwingen.

Der Zebrastreifen ist in erster Linie Bestandteil der Straße. Der Fußgänger soll hier die Möglichkeit haben, die Straße ohne ewig lange Wartezeit zu überqueren.
Sehe nicht, dass ein plötzliches abbiegen und die Straße plötzlich ohne Vorzeichen zu betreten davon gedeckt ist. Übrigens ganz sicher nicht schräg.
Hier werden schon einige ziemlich abwegige Meinungen geäußert, die mit der Realität nichts zu tun haben.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 11. Mai 2025 um 14:26:46 Uhr:



Prinzipiell schon. Und genau deshalb hat ein Autofahrer ggf. eben so langsam zu fahren dass ein anhalten jederzeit möglich ist.
Wenn man sich mit 30km/h nähert schafft man das natürlich nicht und genau deshalb wird ein Autofahrer dann, zu Recht, 100% Schuld bekommen.

Bitte Quelle für diese Behauptungen.
Normalerweise wird 40 km/h als zu schnell angesehen, nicht 30 km/h (siehe weiter vorne verlinktes Urteil).

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 11. Mai 2025 um 17:21:34 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 11. Mai 2025 um 16:58:02 Uhr:



Aber bei Fußgängern muss ich immer vom Worst Case ausgehen oder hellsehen können?! Und da ich ja aufgrund der Betriebsgefahr meines bösen, gefährlichen Autos eh grundsätzlich eine Teilschuld bekomme (auch wenn kein Zebrastreifen da ist) bremse ich am besten gleich jedes Mal auf bremsbereite Geschwindigkeit ab, wenn irgendwo Fußgänger auf dem Fußweg neben der Fahrbahn laufen. Dann bin ich zwar aus dem Schneider, falls mir der Fußgänger doch wider Erwarten vor das Auto läuft aber dafür habe ich hinter mir ein Hupkonzert oder den Hintermann im Kofferraum.

Genau ! Dein Anhaltweg bei 50 km/h beträgt rund 40 Meter. Nach deiner Logik müsste ein Fußgänger demnach 40 Meter bevor er an den Zebrastreifen streifen kommt mit den Händen fuchteln und sein Vorrecht anzeigen damit du dich bequemst anzuhalten.

Dementsprechend hast du dich entsprechend langsam an den Übergang zu nähern und, wenn die Situation unklar ist dann eben auch anzuhalten.

Und nochmal: Für keinen halbwegs normalen Autofahrer stellt dies ein Problem dar und es gibt nicht einen einzigen Grund der dagegen spricht es so zu tun.

Mein Eindruck ist dass du einfach einen "Freibrief" willst und dich als König (der Straße) fühlst nur weil du eine billige Blechkiste bewegst.

Jetzt schreibst du Unsinn. Wenn ich einen Fußgänger 50m vor dem Zebrastreifen überhole bin ich weit vor ihm am Zebrastreifen als er und somit schon längst wieder weg bevor er überhaupt dort ankommt. Ich bin schon in der Lage einzuschätzen ob ich vor einem vorrangberechtigten VT irgendwo abbiegen oder einfahren kann, ohne diesen zu gefährden oder behindern. Wenn der Zebrastreifen auch noch gut einsehbar ist, sehe ich ja bereits von weitem, ob da Leute in der Nähe sind und da wäre es meiner Meinung nach für alle Beteiligten einfach angenehmer, wenn der Fußgänger seine Überquerungsabsicht auch kundtut.

Und nein ich möchte keinen Freibrief. Ich fahre sogar äußerst defensiv und rege mich eher mehr über aus meiner Sicht "rabiatere" Autofahrer auf.

Anlass für diesen Thread waren eher die Kommentare von YouTube Videos, nach denen ja welche scheinbar durch die Prüfung gefallen sind weil Fußgänger mit dem Rücken zur Straße und/oder aufs Handy schauend herum standen. In Reaktionen auf diesen Kommentar wurde dann auf den Passus der StVO mit dem "erkennbar benutzen wollen" verwiesen. Deswegen war meine Frage im Grunde einfach nur, was denn nun mit erkennbar gemeint ist.

Sorry aber mit dem "Fußganger dürfen ohne Vorwarnung auf den Zebrastreifen treten" und so haben andere angefangen.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 11. Mai 2025 um 18:09:43 Uhr:


Bitte Quelle für diese Behauptungen.
Normalerweise wird 40 km/h als zu schnell angesehen, nicht 30 km/h (siehe weiter vorne verlinktes Urteil).

Danke für den Hinweis.

Du solltest Urteile auch interpretieren wenn du diese schon zur Untermauerung verlinkst.

Ich nehm gerne deines.

In dem Urteil heißt es dass DER Autofahrer (um den es in dem Urteil geht) mit 40 km/h EINDEUTIG zu schnell war.

Betrachtet man den Rest (Regen, Dunkelheit...) und dass es dem Autofahrer erst mit 15 Meter Abstand den Fußgänger erkennen konnte (und deshalb ja eindeutig zu schnell war. Stichworte dann u.a. Sichtfahrgebot) kommt man zu welchem Schluß?
Genau: Wenn ich quasi innerhalb von 15 Metern anhalten können muss, hätte der Autofahrer, unter optimalen Bedingungen, max. ca 25 km/h fahren dürfen.
Da aus dem Urteil hervorgeht dass die Bedingungen nicht optimal waren eher noch deutlich langsamer.

Damit liefert dein verlinktes Urteil eindeutig selbst die Quelle.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 11. Mai 2025 um 20:10:04 Uhr:


Du solltest Urteile auch interpretieren wenn du diese schon zur Untermauerung verlinkst.

Ich nehm gerne deines.

In dem Urteil heißt es dass DER Autofahrer (um den es in dem Urteil geht) mit 40 km/h EINDEUTIG zu schnell war.

😕 😁

Also lesen solltest Du schon können.

Hier der Text:

„Später verklagte die Dame den Kraftfahrer und vertrat den Standpunkt, dieser trage die Schuld an dem Unfall. Er hätte insbesondere langsamer fahren und damit rechnen müssen, dass sie am Zebrastreifen die Straße überqueren könnte. Dieser Argumentation folgte das Gericht (Urteil vom 14.07.2003, - 6 U 39/03 -) jedoch nicht.

Ein unfallursächliches Verschulden des Autofahrers sei nicht festzustellen, so die Richter. Er sei nur 30 km/h schnell gefahren. Ein Verschuldensvorwurf könne auf diese Geschwindigkeit nicht gegründet werden, zumal an der Unfallstelle 50 km/h erlaubt gewesen seien. Die Überquerungsabsicht der Fußgängerin sei für den Mann auch erst so spät erkennbar gewesen, dass der Unfall nur bei Schrittgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. Der Mann habe sein Fahrverhalten nicht vorsorglich darauf ausrichten müssen, dass die Frau, die erst auf dem Bürgersteig entlang ging, ihre Gehrichtung plötzlich ändern könnte, um die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen zu überqueren.“

Zitat:

Damit liefert dein verlinktes Urteil eindeutig selbst die Quelle.

… jaja, die Quelle, die Du/ihr immer noch schuldig seid:

Hitchens Rasiermesser

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 11. Mai 2025 um 11:58:24 Uhr:


Welches Revier? Ein "Zebrastreifen" gehört zum "Revier" des Fußgängers, in welches du als Autofahrer eindringst. Nur, weil der Zebrastreifen auf Asphalt gedruckt ist heisst es nicht, dass es das "Revier" der
Autofahrer ist.
Ich schrieb es schonmal: Ein Zebrastreifen ist eine Schutzzone für Fußgänger und Fußgänger geniessen dort gewisse Rechte...Autofahrer haben dort Pflichten.

Aber ich bin bei dir, allein die Tatsache, dass du mit deinem Fahrzeug in das Revier des Fußgängers eindringst reicht als Begründung aus, dass du mit dem Fahrzeug ggf. anhalten musst.

Selbst wenn Du mit Deiner Meinung richtig liegen solltest, dann sagt es schon sehr viel über den Zustand unserer Gesellschaft aus, wenn Fußgänger, die sich außerhalb der Gehwege befinden, Rechte haben und der Gastgeber Pflichten.

Insofern ein netter Versuch der Ironie im Deinem letzten Satz, aber aus Mangel an Sachverstand misslungen.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 11. Mai 2025 um 20:58:06 Uhr:



… jaja, die Quelle, die Du/ihr immer noch schuldig seid:

Dann reden wir von zwei unterschiedlichen. Ich hab Bezug zu deinem ersten Link

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 11. Mai 2025 um 20:58:51 Uhr:


Selbst wenn Du mit Deiner Meinung richtig liegen solltest, dann sagt es schon sehr viel über den Zustand unserer Gesellschaft aus, wenn Fußgänger, die sich außerhalb der Gehwege befinden, Rechte haben und der Gastgeber Pflichten.

Der Autofahrer ist nicht Gastgeber.... Den Zebrastreifen kann man durchaus als zum Gehweg gehörend betrachten.
Was das nun mit der Gesellschaft sowie "Gästen" zu tun haben soll ... gehört eher in den Sprachgebrauch einer gewissen Partei...

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 11. Mai 2025 um 20:58:51 Uhr:


Insofern ein netter Versuch der Ironie im Deinem letzten Satz, aber aus Mangel an Sachverstand misslungen.

Wenn man mit Argumenten nicht mehr weiterkommt versucht man seinen Gegner zu diskreditieren....
Leider: "Note: Ungenügend" auf deiner Seite.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 11. Mai 2025 um 19:51:07 Uhr:



Jetzt schreibst du Unsinn. Wenn ich einen Fußgänger 50m vor dem Zebrastreifen überhole bin ich weit vor ihm am Zebrastreifen als er und somit schon längst wieder weg bevor er überhaupt dort ankommt. Ich bin schon in der Lage einzuschätzen ob ich vor einem vorrangberechtigten VT irgendwo abbiegen oder einfahren kann, ohne diesen zu gefährden oder behindern. Wenn der Zebrastreifen auch noch gut einsehbar ist, sehe ich ja bereits von weitem, ob da Leute in der Nähe sind und da wäre es meiner Meinung nach für alle Beteiligten einfach angenehmer, wenn der Fußgänger seine Überquerungsabsicht auch kundtut.

Aber da siehst du eben die Krux. Wie geschrieben. Um theoretisch anhalten zu können müsstest du, bei 50 km/h, eben 40 Meter "vorher" Bescheid wissen. Macht keiner. Was bleibt dir aber ansonsten nur. So langsam an den Überweg heranzufahren dass du, wenn ein Fußgänger deutlich näher am Überweg ist. eben rechtzeitig anhalten kannst.

Und wenn für mich eben eine Überquerungsabsicht nicht eindeutig klar oder unklar halte ich im zweifel eben sogar an.

Die Straße ist ein öfffentlicher verkehrsraum und "gehört" damit allen (auch wenn manche Foristen hier ein komisches Weltbild haben und tatsächlich meinen die Straße gehört ausschließlich Autofahrern. Wer auch immer denen diesen Blösinn eingerichtert hat.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 11. Mai 2025 um 19:51:07 Uhr:


Und nein ich möchte keinen Freibrief. Ich fahre sogar äußerst defensiv und rege mich eher mehr über aus meiner Sicht "rabiatere" Autofahrer auf.

Dann nehme ich es zurück und entschuldige mich bei dir :-)

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 11. Mai 2025 um 19:51:07 Uhr:


Anlass für diesen Thread waren eher die Kommentare von YouTube Videos, nach denen ja welche scheinbar durch die Prüfung gefallen sind weil Fußgänger mit dem Rücken zur Straße und/oder aufs Handy schauend herum standen. In Reaktionen auf diesen Kommentar wurde dann auf den Passus der StVO mit dem "erkennbar benutzen wollen" verwiesen. Deswegen war meine Frage im Grunde einfach nur, was denn nun mit erkennbar gemeint ist.

Sorry aber mit dem "Fußganger dürfen ohne Vorwarnung auf den Zebrastreifen treten" und so haben andere angefangen.

Und wieder die Krux.zwischen erkennbar die Straße überqueren wollen und definitiv nicht die Straße überqueren wollen ist eben ein...naja... schmaler Grat. Bis das eben dann notfalls eindeutig geklärt ist halte ich, in so einem Fall, ganz einfach an. Macht er dann keine Anstalten kann ich dann immer noch weiterfahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen