Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?

Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".

Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.

Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".

159 Antworten

Zitat:

Der Fußgänger wird sich nicht plötzlich umdrehen und quasi zeitgleich auf die Straße treten.

Doch, das geht ganz schnell.

Du machst den Fehler dir einzelne Sätze herauszupicken, die im "Amtsdeutsch" geschrieben sind.

Du darfst auch nicht die anderen Paragrafen außen vor lassen, zum Beispiel § 1 StVO, der immer und für jede Situation gilt. Oder das auf bestimmte Personen besondere Rücksicht zu nehmen ist. Solche Personen sind durch ihre optische Erscheinung häufig aber nicht als Problemfälle erkennbar.

Insgesamt ergibt sich dadurch die Regel: Wenn Fußgänger an Fußgängerüberwegen in Gefahr kommen könnten (auch durch ihr eigenes unsinniges- oder Fehlverhalten) haben Fahrzeugführer im Zweifel anzuhalten bis die Situation geklärt ist. Wenn es zum Unfall kommt sind Fahrzeugführer immer die Allein- oder Hauptschuldigen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 17:49:08 Uhr:


Der Fußgänger wird sich nicht plötzlich umdrehen und quasi zeitgleich auf die Straße treten.

Irgendwas stimmt mit dir nicht... Hast du einen Führerschein und - wenn ja - wie lange?

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 17:49:08 Uhr:


Der Fußgänger wird sich nicht plötzlich umdrehen und quasi zeitgleich auf die Straße treten.

Das habe ich selbst schon erlebt und schließe es daher nicht mehr aus.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 6. Mai 2025 um 17:56:18 Uhr:


Leider muss man als Autofahrer das ganze auch bei Radfahrern machen, die dürften Zebrastreifen zwar eigentlich nicht überfahren wird in der Praxis aber trotzdem oft gemacht.

Stimmt so auch nicht. Die dürfen sehr wohl über den Überweg fahren, sie sind als Fahrzeug jedoch nicht bevorrechtigt, man darf sie also legal platt machen. 😛

Wenn Fußgänger in direkter Nähe vom Überweg sind einfach mal Fuß vom Gas, so schwer kann das doch nicht sein, oder? 😕

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Zitat:

@Twinni schrieb am 6. Mai 2025 um 18:54:46 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 17:49:08 Uhr:


Der Fußgänger wird sich nicht plötzlich umdrehen und quasi zeitgleich auf die Straße treten.

Irgendwas stimmt mit dir nicht... Hast du einen Führerschein und - wenn ja - wie lange?

Mit mir stimmt alles und ich habe den Führerschein seit 1996. Und mir ist auch klar, dass ich am Fußgängerüberweg aufmerksam sein muss. So blöd bin ich nun auch nicht.

Beispiel etwas konkreter:
Person steht mit Rücken zur Fahrbahn am Fußgängerüberweg. Ich werde langsamer beobachte diie Person, ich bin noch 5m vom Überweg entfernt, beobachte die Person weiter und wenn die Person jetzt immer noch keine Anzeichen macht, die Straße zu überqueren, fahre ich weiter. Oder soll ich noch das Fenster öffnen und die Person fragen, ob sie die Straße überqueren möchte oder ob ich weiter fahren darf.

Anderer Fall von Fahrschulforum.de:
Person am Zebrastreifen ins Handy vertieft, Prüfling fährt weiter, Fußgänger überquert hinter dem Auto die Straße.
Natürlich ein Fehler "sie haben dem Fußgänger den Vorrang genommen".
Ich würde das nicht unbedingt so sehen, weil solange der Fußgänger ja in sein Handy vertieft war nicht unbedingt eine Überquerungsabsicht gezeigt hat und er vielleicht gerade genau dann mit dem Verfassen seiner Nachricht fertig war als der Fahrschüler/Prüfling gerade vorbei war.
Ich gehe mal davon aus, dass der Fahrschüler/Prüfling zumindest langsamer und bremsbereit war.

Zitat:

Ich würde das nicht unbedingt so sehen, weil solange der Fußgänger ja in sein Handy vertieft war nicht unbedingt eine Überquerungsabsicht gezeigt hat und er vielleicht gerade genau dann mit dem Verfassen seiner Nachricht fertig war als der Fahrschüler/Prüfling gerade vorbei war.

Das du das nicht verstehen willst ist schon klar, aber: Alleine dadurch, das ein Fußgänger sich nahe des Übergangs befindet, zeigt er erst mal seine Überquerungsabsicht an. Er muss dazu weder besondere Zeichen geben noch sich sonstwie vorgeschrieben verhalten.

Zitat:

Oder soll ich noch das Fenster öffnen und die Person fragen, ob sie die Straße überqueren möchte oder ob ich weiter fahren darf.

Im Zweifel ja. Auch wenn dir praktizierte Rücksichtnahme offensichtlich schwer fällt.

Nein. Eine Person die ins Handy vertieft ist signalisiert definitiv keine Überquerungsabsicht sondern, dass die gerade etwas auf dem Handy recherchiert, bei Maps nach dem Weg guckt, eine Nachricht schreibt oder so.

Ihr führt euch hier auf wie die Götter aber ich bin mir zu 100% sicher, macht ein Fußgänger in einer ähnlichen Situation bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine klaren Anstalten die Straße zu überqueren, fährt jeder von euch weiter.

Natürlich,sonst würde man an jedem Zebrastreifen stehen und warten bis jemand den Kopf hebt.
Jemand der mit dem Rücken zum Zebrastreifen steht zeigt ganz klar keine Absicht an diesen zu überqueren.
Und das ist nunmal Wortlaut,und da ist auch Paragraph 1 absolut kein Argument.

Alles andere ist wieder Motortalk,da wird wieder theoretisiert bis der Arzt kommt.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 20:49:26 Uhr:


Nein. Eine Person die ins Handy vertieft ist signalisiert definitiv keine Überquerungsabsicht sondern, dass die gerade etwas auf dem Handy recherchiert, bei Maps nach dem Weg guckt, eine Nachricht schreibt oder so.

Ihr führt euch hier auf wie die Götter aber ich bin mir zu 100% sicher, macht ein Fußgänger in einer ähnlichen Situation bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine klaren Anstalten die Straße zu überqueren, fährt jeder von euch weiter.

Da muss ich Dir recht geben. Das sind vermutlich auch die Experten, die sobald in 500m Entfernung ein Einsatzfahrzeug akustisch wahrnehmbar ist, sofort und ohne zu überlegen auf den Seitenstreifen fahren oder die Kreuzung blockieren.

Ja,und die Superhelden die eine klare Situation solange kaputt diskutieren bis hier keiner mehr weiß worum es eigentlich ging.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 17:49:08 Uhr:


Als Fußgänger bleibe ich am Fußgängerüberweg stehen bis die Autos anhalten oder ich zumindest sicher sein kann dass die Fahrer meine Uberquerungsabsicht erkannt und entsprechend reagiert haben bzw noch weit genug weg sind.

Ich habe es mir schon fast gedacht, dass das darauf hinausläuft, der Fußgänger als Bittsteller. Nö, so nicht, denn dann halten Fahrzeuge eben häufig nicht an. Der Fußgänger darf selbstbewusst auf den Fußüberweg zugehen (im rechten Winkel oder schräg), und falls das ankommende Fahrzeug nicht anhält, nur dann braucht der Fußgänger erst im letzten Moment stehen bleiben. Durch das auf den Fußüberweg Zugehen, hat er dem Autofahrer seine Absicht zu erkennen gegeben, dass er den Fußweg überqueren möchte.

Ich erlebe immer wieder das Trauerspiel, Fußgänger bleibt am Fußgängerüberweg stehen und es wir nicht angehalten. Ich komme als Fußgänger dann von hinten, gehe bestimmt auf den Fußgängerüberweg zu, Autofahrer ist sich nicht sicher, ob ich stehen bleibe oder nicht und macht erst dann das, was die StVO vorschreibt, langsamer werden und anhalten.

Das man nicht erkennen kann, wann ein Fußgänger einen Fußgängerüberweg gehen möchte oder nicht, ist aus meiner Sicht häufig eine Ausrede, eben nicht anzuhalten, zumindest gilt das, wenn es sich um einen erfahrenen Autofahrer handelt. Wie schon Rainer geschrieben hat, bekommt dieser das mit sehr hoher Treffsicherheit sehr wohl mit, ob ein Fußgänger einen den Fußgängerüberweg überqueren möchte.

Gruß

Uwe

Ein Fußgänger der zielstrebig auf den Fußgängerüberweg zugeht ist ja auch eine andere Hausnummer als die mit dem Rücken zu Straße stehende und/oder ins Smartphone vertiefte Person.

Mein Verhalten ist übrigens kein Bittstellen sondern schlicht und einfach der Wunsch nach körperlicher Unversehrtheit der bei mir das Recht auf Vorrang überwiegt. Spielchen wie im letzten Moment zur Seite springen muss ich nicht machen. Als Fußgänger ziehe ich gegenüber dem Auto den kürzeren und da nützt mir im Falle des Falles auch kein Vorrang gemäß der StVO.

Auch bei Smombie erkennt man das, ob sie nun einfach parallel auf dem Bürgersteig laufen oder auf den Zebrastreifen zusteuern. Bedenke aber immer, wenn etwas passiert, ist immer der Autofahrer schuld.

Zum Selbstschutz braucht man auch nicht prophylaktisch vor dem Fußgängerüberweg stehen bleiben, sondern kann es auch schlagartig im letzten Moment, wenn das Fahrzeug doch nicht anhält.

Gruß

Uwe

Man braucht es nicht, kann es aber machen. Warum sollte ich mein Leben als Fußgänger erst in letzter Sekunde retten?

Das hat mit retten ja nichts zu tun, denn man bleibt einfach stehen.

Warum soll der Fußgänger stehen bleiben, um dann so lange zu warten, bis das Auto stehen bleibt.

Ist doch vergleichbar mit einer Vorfahrtstraße, auf der man fährt. Dort bleibt man auch nicht prophylaktisch stehen und wartet, bis der Wartepflichtige anhält, um dann weiterzufahren.

Gruß

Uwe

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