Wann ist ein Stop ein Stop-Schild?

Hallo zusammen,

mein Aussendienstler hat am WE einen Unfall in AT gehabt und behauptet felsenfest, er wäre im Recht. Ich sehe das anders.

Nachts, Ampel auf Blinklicht, er fährt an ein Stop-Schild, guckt und fährt los. Als er halb auf der Kreuzung ist, erwischt es ihn von links. Er sagt, er war schon "viel zu weit auf der Kreuzung, der andere ist Schuld". Ich sage: Stop-Schild ist Stop-Schild... der andere hat Vorfahrt und Du könntest ihn höchstens dranbekommen, wenn Du eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen kannst.

Was sagt ihr?

Grüße

Ben

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Beste Antwort im Thema

Sehe ich genauso, auf den Bildern kann man gut erkennen das der Mini den Astra die Vorfahrt genommen hat, der Astra steht vorne weiter links als hinten, das bedeutet das der Astra noch versucht hat auszuweichen.

Die Geschwindigkeit wird wohl so aufgrund des geringen Schadensbildes unter 30 km/h gewesen sein.

Bei 70 km/h ( überhöhter Geschwindigkeit Innnerorts ) hätte sich der Mini einmal um die eigne Achse gedreht und der Astra hätte 20 m hinter dem Mini gestanden.

Zur Frage: " Wann ist ein Stop- Schild ein Stop- Schild"? Eigentlich immer 365 Tage im Jahr und 24h am Tag. Ostern, Weinachten und Sylvester auch😉

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Das er Schuld hat ist klar, Schild ist Schild.
Wenn er bei der Unfallaufnahme das mitbekommen hat das dort ein Stop-Schild ist, kann es gut möglich sein das er jetzt versucht da irgend´wie rauszukommen.

Wenn das in Indien passiert wäre - Schwamm drüber. Aber die Ösis beschildern mindestens so präzise wie wir hier (wir hier beschildern lediglich Tempolimits, wo häufig geblitzt wird, relativ unscheinbar, teilweise mit nicht reflektierenden Schildern, teilweise sehr weit rechts (rechts vom Gehweg/Grünstreifen), teilweise sehr niedrig, teilweise alle drei Versteckmassnahmen gleichzeitig, dass ich mich selbst über mein Adlerauge wundere, wie ich das Schild bemerken konnte).

Wie gesagt - ich sehe da aus den bisherigen Infos nur eine "Ausrede":

"Ich bin sehr langsam gefahren, und der Opel kam erst in Sichtweite, als ich bereits in derKreuzung war."

Alles Andere wäre verrückt.

Obige Aussage würde vielleicht nicht helfen, ein Gericht oder eine Versicherung zu überzeugen. Aber ich würde sagen - "OK, Du hast Recht, aber es wird schwierig mit der Beweislage. Manchmal hat man eben nur Pech. Sei froh, dass niemand verletzt wurde, das Auto ist ohnehin auf der Firma versichert, und jetzt Schwamm drüber."

Aber wer am Stop-Schild in die Kreuzung fährt, während im Abstand von 15 - 20 m verkehrstechnisch "etwas los" ist (für so breit schätze ich den Bereich dieser Kreuzung ein), und wer sich dann bei einem Crash noch im Recht wähnt, DARF(!!!) laut aktuellem Arbeitsrecht gar nicht mehr mit dem Dienstwagen fahren.

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 16:01:37 Uhr:


... AT zu MPU und erst wieder in ein Auto setzen, ...

Willst du ganz Österreich zur MPU schicken?😉 Der TE benutzt

AT

als Abkürzung für das Land, in dem der Unfall passiert ist.

Zitat:

@ben_bomber schrieb am 7. November 2016 um 14:06:21 Uhr:


mein Aussendienstler hat am WE einen Unfall in AT gehabt

Für seinen Mitarbeiter hat er einen speziellen Begriff:

kongenialer AD

.

Zitat:

@ben_bomber schrieb am 7. November 2016 um 14:31:04 Uhr:


Mein kongenialer AD ging davon aus, ...

Zitat:

@dolofan schrieb am 10. November 2016 um 07:26:22 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 16:01:37 Uhr:


... AT zu MPU und erst wieder in ein Auto setzen, ...

Willst du ganz Österreich zur MPU schicken?😉 Der TE benutzt AT als Abkürzung für das Land, in dem der Unfall passiert ist.

Hopps! Ich dachte, AT steht für AußenTienstler :-)
Aber ich würde nicht ganz AT zur MPU schicken, sondern nur die, die über unserer Grenze, also nach TT (TeutschlanT) einreisen.

Zitat:

Für seinen Mitarbeiter hat er einen speziellen Begriff: kongenialer AD.

Hauptsache, er fährt nicht mehr Auto. Dann entfältt "kon".

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Zitat:

@AMenge schrieb am 7. November 2016 um 14:38:28 Uhr:


Auch das spielt keine Rolle, denn der Verkehr auf der Vorfahtsstraße hat auf der gesamten Straßenbreite Vorfahrt. Der gute Mann hat auf Risiko gesetzt und verloren - so geht es halt manchmal.

Ganz genau.

Ich selbst war vor einigen Jahren in einen ganz ähnlichen Vorfall verwickelt. Ich selbst hatte Vorfahrt und die Gegnerin kam aus einer Straße, wo sie ein Zeichen 205 stehen hatte. In die Straße aus der sie kam wollte vor mir ein Fahrzeug rechts einbiegen, konnte dies aber nur Teilweise, weil es einen Rückstau gab. Ich bin halt ganz normal an dem Halb Einbieger vorbei gefahren und schon machte es Bumm.

Polizei hat den Unfall aufgenommen. Die gute Frau hat sehr lange und anhand einer Skizze aufgezeigt, warum ich schuld sei. Ich habe die freundlichen Polizisten nur darauf aufmerksam gemacht, das ich ein Zeichen 306 hatte und sie Zeichen 205. Schon waren jegliche Diskussionen in dieser Richtung im Keim erstickt. Selbst der Vorwurf der Frau ich wäre dann aber viel zu schnell gewesen, zog nicht.
Sie hat zu 100% Schuld bekommen, weil der Vorfahrtsverstoß deutlich schwerer gewogen hat, als eine mutmaßliche leichte Tempoüberschreitung meinerseits. Dabei ist die Sache noch glimpflich ausgegangen weil ich statt der erlaubten 50 max. 35 drauf hatte, weil ich kurz vorher wegen dem Einbieger abbremsen musste.

Ich sehe in dem vom TE geschilderten Fall die Schuld zu 100% bei seinem Außendienstler. Solange es keinen Personenschaden gab, wird alles wieder gut. Blech kann man nämlich ersetzen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 10. November 2016 um 06:44:29 Uhr:



Wie gesagt - ich sehe da aus den bisherigen Infos nur eine "Ausrede":

...

und wer sich dann bei einem Crash noch im Recht wähnt, DARF(!!!) laut aktuellem Arbeitsrecht gar nicht mehr mit dem Dienstwagen fahren.

Die spannende Frage ist doch, ist es eine Ausrede oder ist es eine feste Überzeugung, dass er im Recht ist?
Zu 99% handelt es sich in solchen Fällen übrigens um eine Ausrede.

Darum: Bitte nicht überbewerten.

ein Stoppschild ist dann ein Stoppschild (VZ 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!"😉, wenn STOP draufsteht... und das tut es 24/7.
Und das Teil heisst Stopp-Schild, weil man davor auf jeden Fall bis zum kompletten Stillstand anhalten muss. Dann erst guckt man sich den Querverkehr an.
Lernt man in jeder Fahrschule am ersten Tag...

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 10. November 2016 um 06:40:38 Uhr:


Das er Schuld hat ist klar, Schild ist Schild.
Wenn er bei der Unfallaufnahme das mitbekommen hat das dort ein Stop-Schild ist, kann es gut möglich sein das er jetzt versucht da irgend´wie rauszukommen.

Schuld kann er nur haben, wenn er die Möglichkeit hatte den Unfallgegner zu sehen. Dieser muss sich sehr wohl den Vorwurf des Überholens in unübersichtlicher Situation gefallen lassen.

Die Kreuzung ist rundum mit Zebrastreifen markiert, allein deshalb bedarf es erhöhter Aufmerksamkeit. Es sind mittig jeweils Verkehrsinseln markiert. Die hat er beim Überholen in der ziemlich schmalen Strasse mit großer Wahrscheinlichkeit verbotswidrig überfahren. Ganz abgesehen von der Frage ob die Absicht zu Überholen überhaupt vorschriftsmäßig mit Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt wurde bzw wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung überhaupt angezeigt werden konnte.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. November 2016 um 11:04:50 Uhr:


Schuld kann er nur haben, wenn er die Möglichkeit hatte den Unfallgegner zu sehen. Dieser muss sich sehr wohl den Vorwurf des Überholens in unübersichtlicher Situation gefallen lassen.

Vorweg: Die Schuldfrage wird nicht dadurch bestimmt, ob der Verkehrsteilnehmer hier die Möglichkeit hatte, den anderen zu sehen.

Das mit dem Überholen ist auch haltlos. Dafür spricht die Position auf den Bildern. Der hat max. einen minimalen Schlenker um den Abbiegenden gemacht.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. November 2016 um 11:19:37 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. November 2016 um 11:04:50 Uhr:


Schuld kann er nur haben, wenn er die Möglichkeit hatte den Unfallgegner zu sehen. Dieser muss sich sehr wohl den Vorwurf des Überholens in unübersichtlicher Situation gefallen lassen.

Vorweg: Die Schuldfrage wird nicht dadurch bestimmt, ob der Verkehrsteilnehmer hier die Möglichkeit hatte, den anderen zu sehen.

Das mit dem Überholen ist auch haltlos. Dafür spricht die Position auf den Bildern. Der hat max. einen minimalen Schlenker um den Abbiegenden gemacht.

Der TE versucht hier die Schuldfrage zu diskutieren und hat die Überholsituation selbst geschildert. Auch am Stop-Schild muss niemand damit rechnen, dass Rambo von links kommt. So eindeutig wie Mancher das gerne hätte ist diese Situation nicht.

die Frage, ob es sich um eine unübersichtliche Verkehrssituation handelte, wird man nur an Hand der Gegebenheiten vor Ort entscheiden können. Ausgeschlossen ist es nicht und wird auch gerne von den Versicherungen als Grund genommen, die Zahlung anteilig zu verweigern.

Das würde aber dem TE nichts nützen. Relevant ist die Frage, ob sein Mitarbeiter seinerseits anteilig etwas vom eigenen Schaden vom Überholer fordern könnte. Macht nur Sinn, wenn sein Schaden nicht sowieso durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt ist und auch dann nur, wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.

Allerdings ist zu bedenken, dass wir uns hier im österreichischen Rechtsraum befinden. Wie es dort gehandhabt wird: keine Ahnung.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. November 2016 um 11:32:04 Uhr:


Der TE versucht hier die Schuldfrage zu diskutieren und hat die Überholsituation selbst geschildert. Auch am Stop-Schild muss niemand damit rechnen, dass Rambo von links kommt. So eindeutig wie Mancher das gerne hätte ist diese Situation nicht.

Der TE hat nur das wiedergegeben, was ihm sein kongenialer Außendienstmitarbeiter bei seiner Rechtfertigung erzählt hat. Diese Aussagen aber sind unsinnig und nur eine Ausrede, vor allem, wenn man sich die Bilder ansieht.

Der Opel hat ganz sicher nicht wie ein Rambo links überholt, ansonsten wäre das Auto nicht dort gestanden, wo es auf den Bildern steht.

Das Ding ist eindeutig.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. November 2016 um 11:04:50 Uhr:



Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 10. November 2016 um 06:40:38 Uhr:


Das er Schuld hat ist klar, Schild ist Schild.
Wenn er bei der Unfallaufnahme das mitbekommen hat das dort ein Stop-Schild ist, kann es gut möglich sein das er jetzt versucht da irgend´wie rauszukommen.

Schuld kann er nur haben, wenn er die Möglichkeit hatte den Unfallgegner zu sehen. Dieser muss sich sehr wohl den Vorwurf des Überholens in unübersichtlicher Situation gefallen lassen.
Die Kreuzung ist rundum mit Zebrastreifen markiert, allein deshalb bedarf es erhöhter Aufmerksamkeit. Es sind mittig jeweils Verkehrsinseln markiert. Die hat er beim Überholen in der ziemlich schmalen Strasse mit großer Wahrscheinlichkeit verbotswidrig überfahren. Ganz abgesehen von der Frage ob die Absicht zu Überholen überhaupt vorschriftsmäßig mit Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt wurde bzw wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung überhaupt angezeigt werden konnte.

Also wenn ich mir das 1. Bild anschaue dann kann ich nicht glauben das der Opelfahrer wirklich überholt hat, der steht mit den Hinterrädern in der Spur und vorne nach links.
Wenn der wirklich überholt haben sollte müsste das Auto genau andersrum stehen.
Der AD hat bestimmt gedacht das er das noch schnell schafft und ist losgefahren.
Einmal kurz nach links gechaut , aha schaff ich dann nach rechts ob einer übern Zebrastreifen gehen will und da war der Opel schon auf der selben Höhe.

Hätte, würde könnte, keiner von uns war dabei. Mit welcher Sicherheit hier aus Bildern, die 5 Minuten später entstanden sind, felsenfest Aussagen abgeleitet werden, was genau sich innerhalb von 3 sec abgespielt hat, ist bemerkenswert. Tatsache ist, es ist mehr möglich als "der dümmlich risikobereite AD" hat's verkxt.
In dubio pro reo bedeutet eben auch "Im Zweifel für den Mitarbeiter". Dass der Chef hier im Forum nach Schützenhilfe sucht, um dem Mitarbeiter gepflegt an's Bein zu pxen ist ein Brett.
@TE
Wenn Du ihn loswerden willst, schick ihm einen link zu dem Thread, er geht von selbst. Vorgesetzte, die niemand braucht.

Amen

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