Wann ist ein Stop ein Stop-Schild?
Hallo zusammen,
mein Aussendienstler hat am WE einen Unfall in AT gehabt und behauptet felsenfest, er wäre im Recht. Ich sehe das anders.
Nachts, Ampel auf Blinklicht, er fährt an ein Stop-Schild, guckt und fährt los. Als er halb auf der Kreuzung ist, erwischt es ihn von links. Er sagt, er war schon "viel zu weit auf der Kreuzung, der andere ist Schuld". Ich sage: Stop-Schild ist Stop-Schild... der andere hat Vorfahrt und Du könntest ihn höchstens dranbekommen, wenn Du eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen kannst.
Was sagt ihr?
Grüße
Ben
Beste Antwort im Thema
Sehe ich genauso, auf den Bildern kann man gut erkennen das der Mini den Astra die Vorfahrt genommen hat, der Astra steht vorne weiter links als hinten, das bedeutet das der Astra noch versucht hat auszuweichen.
Die Geschwindigkeit wird wohl so aufgrund des geringen Schadensbildes unter 30 km/h gewesen sein.
Bei 70 km/h ( überhöhter Geschwindigkeit Innnerorts ) hätte sich der Mini einmal um die eigne Achse gedreht und der Astra hätte 20 m hinter dem Mini gestanden.
Zur Frage: " Wann ist ein Stop- Schild ein Stop- Schild"? Eigentlich immer 365 Tage im Jahr und 24h am Tag. Ostern, Weinachten und Sylvester auch😉
96 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. November 2016 um 00:33:11 Uhr:
Ist das tatsächlich so ? Ich kann mich nichtmal ansatzweise dran erinnern, dass mein Arbeitgeber jemals nach meinem Führerschein verlangt hat.
Es ist keine gesetzliche Vorschrift. Wie der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt ist ihm selber überlassen.
Wenn dein Arbeitgeber sich dazu entschieden hat sich auf seine Gutgläubigkeit und die Ehrlichkeit seiner Mitarbeiter zu verlassen, kann er das gerne tun. Fährt einer seiner Mitarbeiter aber mal einen Fußgänger an und es stellt sich raus, dass der Mitarbeiter keine Fahrerlaubnis besitzt, steht der Chef mit 1 1/2 Beinen mit im Boot.
In vielen Betrieben werden DGUV Vorschriften und die ISO Anforderungen noch immer ziemlich unterschätzt. Da wird irgendwo eine SiFa eingekauft, die einmal im Jahr vorbeischaut und froh ist wenn sie dann auch schnell wieder weg ist. Oder der Chef macht seber einen SiFa Lehrgang und hat im Prinzip keinerlei Ahnung was er da eigentlich tut.
Das lästige Thema Arbeitssicherheit kostet den Chef ja auch immer so viel Geld und macht auch soviel Arbeit 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. November 2016 um 01:30:59 Uhr:
Natürlich lässt man ihn besoffen fahren. Schließlich ist er suchtkrank und hoffentlich als Pegelsäufer im standby auf deutlich >2,1 °/oo. Da ist er schuldunfähig und kann nichts dafür. 😁 Du kannst doch nicht ernsthaft bei so einer Kleinigkeit wie der des TE so ein Fass aufmachen. Und stell Dir doch erstmal vor, der pöhse AN parkt in 2. Reihe oder auf dem Radweg. Da ist er ja ein potentieller "Radfahrermörder" oder - noch viel schlimmer - ein Falschparker. Also wenn man da nicht als AG rigoros einschreitet ....Wenn dein AG sich vor jeder Dienstfahrt deinen FS zeigen lässt, dann hat er bestimmt einen tieferliegenden Verdacht ... nech? *stichelstichel* ... 🙂
Ich will niemandem was, und ich meine es auch nicht böse - wirklich. Zudem haftet der Chef für seine Entscheidungen allein. Wenn er sie vertreten kann (weil er auch muss), gibt es niemandem, der das in Frage stellen darf (solange im gesetzlichen Rahmen, und das ist hier der Fall). Es gibt auch keinen Präzedenzfall, auf den ich mich berufen könnte.
Aber wie war das mit dem Tsunami in Japan? Da, wo die Katastrophe war, sagten die Wissenschaftler, dass es sicher sei. Die alten Markierungen früherer Tsunamis waren von der Natur zugewuchert... Der Vergleich hiermit ist lediglich die Kleinigkeit, dass es Wissen um einen gefährlichen Sachverhalt gibt/gab, das ignoriert und vergessen wurde, ist Fakt. Und dann kam die Situation wieder...
Zudem ist beruflich fahren und privat fahren nicht vergleichbar. Die persönlichen Anforderungen im Bereich beruflicher Fahrten sin GANZ Andere als privat. Dem Arbeitgeber obliegt nun die gesetzliche Pflicht zu beurteilen, ob der Mitarbeiter dieser Aufgabe tatsächlich gewachsen ist.
Meine Vorsicht ist mein Königreich. Ich würde erst wissen wollen, ob der Mitarbeiter kapiert hat, in welche Gefahr er sich begeben hat, weil ICH ihn dorthin geschickt habe (im übertragenem Sinn "geschickt"😉. Ob er es privat auch so eilig hat, kann Chef nicht wissen. Deswegen ist der Führerschein nicht in Frage gestellt. Ob der Mann geeigent ist, beruflich zu fahren, kann jetzt in Frage gestellt werden - muss sogar! Die Frage kann auch mit einem "ja" nach "Gefühl" beantwortet werden, oder mit einem "ja" erst nach einem Beweis nach den Regeln der Technik (MPU). Beides kann ausreichen, oder auch nicht.
Ich bin übrigens kein Chef, nicht mal mein Eigener. Und das ist auch gut so (für beise Seiten). ;-)
P.S: stichel Du mal :-) Wir Mitarbeiter stehen ALLE unter "Generalverdacht". Es ist aber auch geltendes Recht, daß man sein Auto niemandem ohne Führerschein überlassen darf. Ich trinke übrigens kein Alkohol (nur mit der Generation über mir zu festlichen Anlässen eine symbolische Menge). Zu anderen Methoden, den Führerschein abzugeben bin ich durchaus fähig, aber nach 2010, als ich gefühlt 6 Tickets hatte, teilwiese wegen Parkzeitüberschreitung oder Parkscheibe nicht ausgelegt, teilweise wegen Geschwindigkeitsübertretung (einstellige Zahlen auf dem Bescheid), habe ich mich gefragt: "wofür zahlst Du, und was ist der Gegenwert, den es dafür gibt". Die Antwort ist ernüchternd... Ich zahle zur Unterstützung politischer Korruption und erhalte dafür nichts. Da muss es doch Maßnahmen geben, um das zu vermeiden?
Ich zahle jetzt nur noch für Dienstleistung (Parkhaus, Parkplatz) und einige km/h machen nicht schneller, nur teurer, also fahre ich jetzt ebenso schnell von A nach B, aber billiger. Beim Halten der Geschwindigkeit hilft mir ein Tempomat und GPS. Ohne Tempomat würde ich wohl weiterhin zahlen... Mit GPS habe ich keine "Angst" vor Tacho-Ungenauigkeiten, muss also auch nicht langsamer fahren, als erlaubt, wie die Deppen, die vor festen, oder erkennbaren mobilen Blitzern fast bis zum Stillstand abbremsen...
Zitat:
@ben_bomber schrieb am 12. November 2016 um 08:27:23 Uhr:
...
Der kAD ist ein junger Heißsporn, der manchmal an Realitätswahrnehmung leidet. Das ist super, weil er es dem Verkauf dient. Argumente des Kunden, dass die Anschaffung nicht unbedingt notwendig ist, werden einfach totgeredet, bis dieser entnervt unterschreibt...
...
Echt Super ! So und nicht anders werden nämlich vertrauensvolle, nachhaltige und langfristige Beziehungen zu Kunden aufgebaut.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 13. November 2016 um 15:54:17 Uhr:
(...)
Echt Super ! So und nicht anders werden nämlich vertrauensvolle, nachhaltige und langfristige Beziehungen zu Kunden aufgebaut.
B2B ist das wirklich super. Denn nur ein A*schloch kann seine Produkte so gut verkaufen, wie das A*schloch, das die Produkte kauft. Wenn der Verkäufer schon so gut ist, und den eigenen Kriterien entspricht, dann muss also auch das Produkt gut sein. :-)
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Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 13. November 2016 um 15:54:17 Uhr:
Zitat:
@ben_bomber schrieb am 12. November 2016 um 08:27:23 Uhr:
...
Der kAD ist ein junger Heißsporn, der manchmal an Realitätswahrnehmung leidet. Das ist super, weil er es dem Verkauf dient. Argumente des Kunden, dass die Anschaffung nicht unbedingt notwendig ist, werden einfach totgeredet, bis dieser entnervt unterschreibt...
...Echt Super ! So und nicht anders werden nämlich vertrauensvolle, nachhaltige und langfristige Beziehungen zu Kunden aufgebaut.
Die Frage ist letztlich, ob er der Einzige in der Abteilung ist, der in der Lage ist, die Realität als Solche wahrzunehmen, das könnte natürlich zum Problem werden.
In Industrie und Politik gilt es als zunehmend unpopulär, sich an der Realität zu orientieren. Um so mehr im Verkauf.
Hier werden bei dem Unfall Szenarien aufgebaut, die schon echt abenteuerlich sind, aber wie es da im Betrieb aussieht, das schießt echt den Vogel ab!
Don't drink and type.