Wann ist das Laufenlassen eines Motor unnötig und somit verboten?

In der Straßenverkehrsordnung ist zu lesen: (§30 StvO, Absatz 1)

"Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen"
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html

Wer dagegen verstößt, muss 10 Euro Bußgeld bezahlen, also z.B. beim Laufenlassen des Motor während des Eiskratzens, Brötchenkaufens etc...

Wo wird aber definiert, was genau als unnötig gilt?

Ich benötige ca. 800 W elektrische Leistung auf einem Modellflugplatz, um damit Akkus aufzuladen. Die Autobatterie kann diese Leistung nicht lange genug liefern, deswegen würde ich gerne 3 - 4 mal für jeweils ca. 20 Minuten den Motor laufen lassen und während dessen die Flugakkus laden.

Dadurch werden ca. 0,2- 0,3 Liter Benzin pro Akkuladung verbraucht. Würde ich ein Stromaggregat verwenden, dann bräuchte das eine ähnliche Menge an Sprit, würde jedoch deutlich schädlichere Abgase produzieren, da es keinen KAT hat.

Hätte ich einen Verbrennungsmotor in meinem Hubschrauber, würde dieser auch etwa so viel Sprit verbrauchen pro Flug. (Wahrscheinlich sogar noch etwas mehr)

Hätte ich mehr Akkus, so müssten diese auch erst mal produziert werden und hinterher als Sondermüll entsorgt werden. Bei einem Akkugewicht von ca. 1,5 kg pro Stück wird auch hierfür bei Produktion, Transport und Entsorgung viel Energie aufgewendet.

Meiner Meinung nach ist das Laufenlassen des Motors in diesem Fall also nicht unnötig, sondern schont sogar die Umwelt gegenüber den oben genannten Alternativen. Würde ich den Motor nicht laufen lassen, würde ich nach spätestens dem zweiten Aufladen eine tiefentladene Starterbatterie haben. Anwohner gibt es dort keine, die Motorgeräusche stören auch niemanden.

Was denkt ihr? Woran wird genau festgemacht, ob das Laufenlassen eines Motors unnötig ist?

Beste Antwort im Thema

Der Motor muss laufen, damit das Auto fahren kann. Will man mit dem Auto nicht fahren, weil man in der Zeit etwas anderes macht, dann läuft der Motor unnötig. Eben alles, was nicht dem Vortrieb des Fahrzeugs dient. Daran ändern auch irgendwelche Energiebilanzen nichts. Eigentlich gar nicht so schwer...

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Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 5. November 2021 um 18:11:20 Uhr:


Und gegen beschlagene Scheiben hilft ein Microfasertuch,habe auch etliche E21 und E30 gefahren.

Na!

Erzähl nich, da gabs noch gar keine Microfasertücher.

( 😁 )

Ich frag mich aber wirklich warum die Diskussion jeden Herbst wieder aufkommt, obwohl es inhaltlich keinerlei Erkenntisszuwachs gab in den letzte 20 oder 30 Jahren.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 5. November 2021 um 17:59:29 Uhr:



Zitat:

@Niflheim schrieb am 5. November 2021 um 16:31:27 Uhr:


Ich meinte, wenn Dein Nachbar Dich kennenlernt?

Er lernt mich halt kennen ... so wie die Knalltüten die sich auch kackfrech auf Privatgrundstücken auf meinen Stellplatz oder vor das Garagentor stellen ... mehr gibt's dazu nicht zu sagen.

Deinem Kennenlernen würde ich als Dein Nachbar da sehr gelassen entgegen sehen 😁

Zitat:

@remix schrieb am 5. November 2021 um 16:46:28 Uhr:



Zitat:

@Eagleseven schrieb am 5. November 2021 um 12:06:54 Uhr:


Ganz offiziell. War so von Werk aus.

Screenshot aus der Ford-App.

das kann ich so bestätigen - das ist ab Werk (kein US Import, deutsche Auslieferung) so möglich, Auto hat deutsche BE + CoC-Zertifikat und wurde nicht verändert

@remix@Eagleseven

[4]Bitte berücksichtigen Sie bei der Verwendung der Ford Mobile Fernstartfunktion die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Anweisungen in der Betriebsanleitung und/oder technischen Informationen Ihres Fahrzeugs. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über mögliche rechtliche Einschränkungen zu informieren. Insbesondere Vorschriften bezüglich Umwelt und Straßenverkehr können je nach Fahrzeug zu Restriktionen führen. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihr Fahrzeug unter Aufsicht steht. Die Nutzung der Ford Mobile Remote Fernstartfunktion kann durch bestimmte rechtliche Rechtsordnungen ganz oder teilweise verboten sein.

Gähn.

Was ein sinnfreies Thema hier.
Das müllt die Server voll. Reine CO2 Verschwendung.

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. November 2021 um 18:47:17 Uhr:


Gähn.

Was ein sinnfreies Thema hier.
Das müllt die Server voll. Reine CO2 Verschwendung.

@MZ-ES-Freak

Du hast vollkommen recht. Kannst du die Mods zukünftig dahingehend beraten, welche threads überflüssigerweise die server verstopfen, damit die schnell geschlossen/gelöscht werden?
Schick deine Tipps aber per Brieftaube los. Die sollten wohl weniger CO2 ausstoßen.
😉

Zitat:

@reox schrieb am 5. November 2021 um 11:59:40 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 5. November 2021 um 09:54:24 Uhr:


...
ich schrieb schon weiter vorne, dass das zumindest so vermarktet wird - ich habe es und diese Funktion ist auch in D zugelassen.....

https://www.123recht.de/.../Motorfernstart-__f477921.html

https://www.tuningblog.eu/.../

sorry, es handelt sich weder "Tuning", noch um Nachrüstung - und wäre es verboten/nicht zulässig, hätten die Fahrzeuge erst gar keine ABE; also bitte nicht gleich wieder in die illegale Ecke stellen, auch die üblichen rechtlichen Hinweise des Herstellers belegen nicht, dass die Fernstartfunktion etwas Verbotenes ist

heisst ja nicht, dass ich es überhaupt bräuchte oder benutze....

die komischen Hinweise bei www.123recht.de auf Schlüssel und Wegfahrsperre sind bei Automatik und keyless Schlüsseln, bzw. Fernstart per App auch längst obsolet - Schnee von gestern....

Ist es in Europa nicht verboten, Fahrzeuge fernzustarten? Nein. Die Fernstart-Funktion kann legal in allen europäischen FordPass Connect-Märkten genutzt werden. Der Nutzer muss verantwortungsbewusst mit der Funktion umgehen und wissen, was in der jeweiligen Situation zulässig und vernünftig ist. Diese Funktion wurde entwickelt, um auf eine sichere, vernünftige und angemessene Art und Weise eingesetzt zu werden.

Zitat:

@remix schrieb am 5. November 2021 um 19:18:41 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 5. November 2021 um 11:59:40 Uhr:



https://www.123recht.de/.../Motorfernstart-__f477921.html

https://www.tuningblog.eu/.../

sorry, es handelt sich weder "Tuning", noch um Nachrüstung - und wäre es verboten/nicht zulässig, hätten die Fahrzeuge erst gar keine ABE; also bitte nicht gleich wieder in die illegale Ecke stellen, auch die üblichen rechtlichen Hinweise des Herstellers belegen nicht, dass die Fernstartfunktion etwas Verbotenes ist

heisst ja nicht, dass ich es überhaupt bräuchte oder benutze....

die komischen Hinweise bei www.123recht.de auf Schlüssel und Wegfahrsperre sind bei Automatik und keyless Schlüsseln, bzw. Fernstart per App auch längst obsolet - Schnee von gestern....

Ist es in Europa nicht verboten, Fahrzeuge fernzustarten? Nein. Die Fernstart-Funktion kann legal in allen europäischen FordPass Connect-Märkten genutzt werden. Der Nutzer muss verantwortungsbewusst mit der Funktion umgehen und wissen, was in der jeweiligen Situation zulässig und vernünftig ist. Diese Funktion wurde entwickelt, um auf eine sichere, vernünftige und angemessene Art und Weise eingesetzt zu werden.

Es wird nach "Europa" gefragt und unter Fußnote[8] steht wieder der exakt gleiche Text, den ich verlinkt habe.

Scheinbar möchte Ford die deutschen Käufer nicht mit harten gesetzlichen Tatsachen enttäuschen.

die harten gesetzlichen Tatsachen:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten

"unnötig und vermeidbar" = klassischer Gummiparagraf, diverse Auslegungen sind möglich, daher auch das bisher lasche Bußgeld von 10,- Euro für diese Ordnungswidrigkeit;

jetzt werden es dem Zeitgeist entsprechend 80,- Euro , das Gesetz besteht aber schon seit zig Jahren genau so - ein alter Hut; von Verbot einer Fernstarteinrichtung oder fehlender ABE wegen FS steht da trotzdem nichts

Zitat:

@remix schrieb am 5. November 2021 um 19:56:03 Uhr:


die harten gesetzlichen Tatsachen:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten

"unnötig und vermeidbar" = klassischer Gummiparagraf, diverse Auslegungen sind möglich, daher auch das bisher lasche Bußgeld von 10,- Euro für diese Ordnungswidrigkeit;

jetzt werden es dem Zeitgeist entsprechend 80,- Euro , das Gesetz besteht aber schon seit zig Jahren genau so - ein alter Hut; von Verbot einer Fernstarteinrichtung oder fehlender ABE wegen FS steht da trotzdem nichts

Was hat die Höhe des Bußgeldes damit zu tun?

Gibt's bei verboten ein Komparativ und Superlativ?

Verboten, verbotener, am verbotensten?

😕

Zitat:

@reox schrieb am 5. November 2021 um 20:15:10 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 5. November 2021 um 19:56:03 Uhr:


die harten gesetzlichen Tatsachen:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten

"unnötig und vermeidbar" = klassischer Gummiparagraf, diverse Auslegungen sind möglich, daher auch das bisher lasche Bußgeld von 10,- Euro für diese Ordnungswidrigkeit;

jetzt werden es dem Zeitgeist entsprechend 80,- Euro , das Gesetz besteht aber schon seit zig Jahren genau so - ein alter Hut; von Verbot einer Fernstarteinrichtung oder fehlender ABE wegen FS steht da trotzdem nichts


Was hat die Höhe des Bußgeldes damit zu tun?
Gibt's bei verboten ein Komparativ und Superlativ?
Verboten, verbotener, am verbotensten?
😕

In Österreich scheint es "verbotener" zu sein? 😉

Bei Minusgraden gehört das Schaben der Eiskratzer schon zum alltäglichen Wintergeräusch. Manchmal auch das Brummen des Motors – eine Unart, die sowohl für das Fahrzeug als auch für die Umwelt schädlich ist. Den Motor am Stand laufen zu lassen ist ausdrücklich verboten. Der Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro, üblich sind in solchen Fällen Strafen von 75 bis 150 Euro.

Wie legt eigentlich die Polizei diesen "Gummi-Paragraphen" aus?
Polizei Sachsen:

Morgens sollte man ein wenig mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen, denn die Scheiben des Fahrzeugs könnten mit einer Eisschicht belegt sein. Eiskratzer oder Entfrosterspray sollten deshalb jetzt bereitliegen. Noch besser: ein Thermo-Scheibenschutz, der über Nacht angebracht wird. Es ist außerdem wichtig, das Fahrzeug vor Fahrtantritt mit einem Handbesen von Schnee beräumen, um eine Gefahr für andere auszuschließen und eine Rundumsicht zu gewährleisten. Übrigens: Es ist verboten, das Fahrzeug im Stehen warmlaufen zu lassen. Einerseits wegen Lärm, andererseits wegen Abgasen.

Polizei Cuxhaven:

Vereiste Frontscheiben oder Seitenscheiben müssen vollständig enteist werden. Eine Ausnahme ist die Heckscheibe, wenn ausreichende Sicht nach hinten durch Spiegel gegeben ist. Das Warmlaufenlassen des Motors, bis die Scheiben frei sind, ist übrigens gesetzlich verboten und schadet zudem dem Motor.

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. November 2021 um 06:39:43 Uhr:



Zitat:

Es gibt inzwischen neue Gründe, den Motor im Stand laufen zu lassen: Für's Update der eingebauten Navi.


Zumindest Ford empfiehlt, ein Update des Navis (die Datei hat immerhin 25GB) während einer mindestens einstündigen Fahrt zu machen.
Böse Zungen könnten nun sagen, dass gerade bei derartigen Fahrten das Navi am Ehesten gebraucht wird....

Tja, Kauf dir ein gescheites Auto, das führt das Update einfach bei der nächsten Fahrt genau an der unterbrochenen Stelle fort. 😛

Zitat:

@Audi-Diesel4Ever schrieb am 05. Nov. 2021 um 15:27:36 Uhr:


Bzw wie ist es mit Warmlaufenlassen geregelt wenn explizit in der Bedienungsanleitung steht : "Es wird empfohlen den Motor ca 5 -10 Min bei leicht erhöhter Drehzahl warmlaufen zu lassen" ???

Man kann sich aber auch dumm stellen? 🙄

Und der Blödsinn vom Account Niflheimer bedarf außer Augenrollen wie üblichen keinem weiteren Kommentar...

Im Übrigen wundert mich, welche Threads wie lange offen bleiben, während andere mit ähnlichem Sinngehalt deutlich schneller zu sind 😉

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. November 2021 um 18:00:08 Uhr:


Und beim LKW ist es teilweise notwendig, weil du vorher mangels Druck die Bremse gar nicht lösen kannst.

Da wird doch nicht etwa was undicht sein? 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. November 2021 um 06:39:43 Uhr:


Zumindest Ford empfiehlt, ein Update des Navis (die Datei hat immerhin 25GB) während einer mindestens einstündigen Fahrt zu machen.
Böse Zungen könnten nun sagen, dass gerade bei derartigen Fahrten das Navi am Ehesten gebraucht wird....

Hier braucht es kein Navi, denn verfahren ist praktisch unmöglich:

Klick mich

Gruß

Uwe

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. November 2021 um 18:00:08 Uhr:


Meinen E30 musste ich schon etwas laufen lassen, damit beim Einsteigen die Scheibe nicht von innen beschlagen ist.

Denn würde ich mal das Aftershave wechseln...

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. November 2021 um 21:42:38 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. November 2021 um 18:00:08 Uhr:


Und beim LKW ist es teilweise notwendig, weil du vorher mangels Druck die Bremse gar nicht lösen kannst.

Da wird doch nicht etwa was undicht sein? 😁
metalhead79:

Druckverlust in den Vorratskreisen "über Nacht" ist unvermeidbar. Ich glaube mich zu erinnern, dass bis zu 10% Druckabfall pro Stunde zulässig sind (korrigiert mich bitte, falls ich mich irre).

Fehlt die Möglichkeit zur Fremdeinspeisung von Druckluft vor Fahrtantritt, brummt der Diesel eben allmorgendlich für einige Minuten bei stehendem Fahrzeug.

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