Wann ist das Laufenlassen eines Motor unnötig und somit verboten?
In der Straßenverkehrsordnung ist zu lesen: (§30 StvO, Absatz 1)
"Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen"
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
Wer dagegen verstößt, muss 10 Euro Bußgeld bezahlen, also z.B. beim Laufenlassen des Motor während des Eiskratzens, Brötchenkaufens etc...
Wo wird aber definiert, was genau als unnötig gilt?
Ich benötige ca. 800 W elektrische Leistung auf einem Modellflugplatz, um damit Akkus aufzuladen. Die Autobatterie kann diese Leistung nicht lange genug liefern, deswegen würde ich gerne 3 - 4 mal für jeweils ca. 20 Minuten den Motor laufen lassen und während dessen die Flugakkus laden.
Dadurch werden ca. 0,2- 0,3 Liter Benzin pro Akkuladung verbraucht. Würde ich ein Stromaggregat verwenden, dann bräuchte das eine ähnliche Menge an Sprit, würde jedoch deutlich schädlichere Abgase produzieren, da es keinen KAT hat.
Hätte ich einen Verbrennungsmotor in meinem Hubschrauber, würde dieser auch etwa so viel Sprit verbrauchen pro Flug. (Wahrscheinlich sogar noch etwas mehr)
Hätte ich mehr Akkus, so müssten diese auch erst mal produziert werden und hinterher als Sondermüll entsorgt werden. Bei einem Akkugewicht von ca. 1,5 kg pro Stück wird auch hierfür bei Produktion, Transport und Entsorgung viel Energie aufgewendet.
Meiner Meinung nach ist das Laufenlassen des Motors in diesem Fall also nicht unnötig, sondern schont sogar die Umwelt gegenüber den oben genannten Alternativen. Würde ich den Motor nicht laufen lassen, würde ich nach spätestens dem zweiten Aufladen eine tiefentladene Starterbatterie haben. Anwohner gibt es dort keine, die Motorgeräusche stören auch niemanden.
Was denkt ihr? Woran wird genau festgemacht, ob das Laufenlassen eines Motors unnötig ist?
Beste Antwort im Thema
Der Motor muss laufen, damit das Auto fahren kann. Will man mit dem Auto nicht fahren, weil man in der Zeit etwas anderes macht, dann läuft der Motor unnötig. Eben alles, was nicht dem Vortrieb des Fahrzeugs dient. Daran ändern auch irgendwelche Energiebilanzen nichts. Eigentlich gar nicht so schwer...
117 Antworten
https://www.123recht.de/.../Motorfernstart-__f477921.htmlZitat:
@remix schrieb am 5. November 2021 um 09:54:24 Uhr:
...
ich schrieb schon weiter vorne, dass das zumindest so vermarktet wird - ich habe es und diese Funktion ist auch in D zugelassen.....
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 5. November 2021 um 07:58:18 Uhr:
Das geht auch bei anderen Herstellern, aber nicht in Germany.
Bei meinem Ford geht das auch in Deutschland. Okay, per App, aber das sollte doch auch zählen.
Ist nicht zulässig und ganz bestimmt nicht eingetragen.
Ganz offiziell. War so von Werk aus.
Screenshot aus der Ford-App.
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Remote starten geht m. W. n. in D schon, aber keine Remotefahrfunktion, außer Parken.
Zitat:
@Niflheim schrieb am 5. November 2021 um 11:42:28 Uhr:
Was würdest Du denn dann machen?
na, einsteigen Seitenfenster runter losfahren .... und beten. Wenn's trotz allem scheiße wird dann stehe ich zumindest nicht mir bei den Nachbarn am Fenster und mache sie wach oder betäube sie. Wenn ich im kalten Hobel sitze und warte, dann kann ich bei Frost auch mit dem kalten Hobel fahren. Frieren tue ich eh wenn ich falsch gekleidet bin.
Das Warmlaufenlassen verboten ist gillt doch aber nur im Rahmen der Stvo, oder ist es auch verboten wenn ich auf einem Privaten Parkplatz z.b. meinem Arbeitgeber das Auto warm laufen lassen will ???
Bzw wie ist es mit Warmlaufenlassen geregelt wenn explizit in der Bedienungsanleitung steht : "Es wird empfohlen den Motor ca 5 -10 Min bei leicht erhöhter Drehzahl warmlaufen zu lassen" ???
Dies Wäre bei meinem Unimog nämlich der Fall, und er läuft auch besser wenn wenn er erstmal etwas Temperatur hat.
Der ist Bj 1959 , damals hat der Umweltgedanke noch keine S.. interessiert (siehe Verlustschmierung der Ep)
Zitat:
@Audi-Diesel4Ever schrieb am 5. November 2021 um 15:27:36 Uhr:
[...] wie ist es mit Warmlaufenlassen geregelt wenn explizit in der Bedienungsanleitung steht : "Es wird empfohlen den Motor ca 5 -10 Min bei leicht erhöhter Drehzahl warmlaufen zu lassen" ???
An Deiner Stelle plagte mich da keinerlei schlechtes Öko-Gewissen.
Den 12 Liter V6 Diesel (MB OM501 LA) des von mir bewegten Töff-Töff (Marke SETRA) lasse ich morgens locker fünf Minuten im Stand grummeln.
Währenddessen gibt's eine Abfahrtkontrolle.
Es ist auch ohne STVO verboten,ist grundsätzlich einfach Umweltverschmutzung.
Ob nach heutigen Gesichtspunkten eine Empfehlung als Spielraum gesehen wird wage ich zu bezweifeln,jeder Wagen fährt nach 5-10 Minuten aufwärmen besser.
Eine Empfehlung ist ja keine zwingende Vorraussetzung für den einwandfreien Betrieb.
Denk Dir mal den Dreck aus der zusammen käme wenn alle so lapidar den Wagen 5 Miniten laufen lassen um mal eben eine Abfahrkontrolle zu machen.
Bei der Einstellung ist es kein Wunder das wir heute da sind wo wir sind.
Hauptsache der Arsch ist schneller warm.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 5. November 2021 um 12:51:02 Uhr:
Zitat:
@Niflheim schrieb am 5. November 2021 um 11:42:28 Uhr:
Was würdest Du denn dann machen?na, einsteigen Seitenfenster runter losfahren .... und beten. Wenn's trotz allem scheiße wird dann stehe ich zumindest nicht mir bei den Nachbarn am Fenster und mache sie wach oder betäube sie. Wenn ich im kalten Hobel sitze und warte, dann kann ich bei Frost auch mit dem kalten Hobel fahren. Frieren tue ich eh wenn ich falsch gekleidet bin.
Ich meinte, wenn Dein Nachbar Dich kennenlernt?
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 5. November 2021 um 12:06:54 Uhr:
Ganz offiziell. War so von Werk aus.Screenshot aus der Ford-App.
das kann ich so bestätigen - das ist ab Werk (kein US Import, deutsche Auslieferung) so möglich, Auto hat deutsche BE + CoC-Zertifikat und wurde nicht verändert
Zitat:
@Niflheim schrieb am 5. November 2021 um 16:31:27 Uhr:
Ich meinte, wenn Dein Nachbar Dich kennenlernt?
Er lernt mich halt kennen ... so wie die Knalltüten die sich auch kackfrech auf Privatgrundstücken auf meinen Stellplatz oder vor das Garagentor stellen ... mehr gibt's dazu nicht zu sagen.
@Bloetschkopf
Das ist doch auch nicht so ganz richtig. Meinen E30 musste ich schon etwas laufen lassen, damit beim Einsteigen die Scheibe nicht von innen beschlagen ist.
Und beim LKW ist es teilweise notwendig, weil du vorher mangels Druck die Bremse gar nicht lösen kannst.
Ich habe auch nichts davon geschrieben das es bei einigen Fahrzeugen nicht notwendig wäre,da ist es aber keine Empfehlung sondern gehört zum Herstellen des Betriebszustandes.
Und gegen beschlagene Scheiben hilft ein Microfasertuch,habe auch etliche E21 und E30 gefahren.