Wann ist das Laufenlassen eines Motor unnötig und somit verboten?
In der Straßenverkehrsordnung ist zu lesen: (§30 StvO, Absatz 1)
"Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen"
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
Wer dagegen verstößt, muss 10 Euro Bußgeld bezahlen, also z.B. beim Laufenlassen des Motor während des Eiskratzens, Brötchenkaufens etc...
Wo wird aber definiert, was genau als unnötig gilt?
Ich benötige ca. 800 W elektrische Leistung auf einem Modellflugplatz, um damit Akkus aufzuladen. Die Autobatterie kann diese Leistung nicht lange genug liefern, deswegen würde ich gerne 3 - 4 mal für jeweils ca. 20 Minuten den Motor laufen lassen und während dessen die Flugakkus laden.
Dadurch werden ca. 0,2- 0,3 Liter Benzin pro Akkuladung verbraucht. Würde ich ein Stromaggregat verwenden, dann bräuchte das eine ähnliche Menge an Sprit, würde jedoch deutlich schädlichere Abgase produzieren, da es keinen KAT hat.
Hätte ich einen Verbrennungsmotor in meinem Hubschrauber, würde dieser auch etwa so viel Sprit verbrauchen pro Flug. (Wahrscheinlich sogar noch etwas mehr)
Hätte ich mehr Akkus, so müssten diese auch erst mal produziert werden und hinterher als Sondermüll entsorgt werden. Bei einem Akkugewicht von ca. 1,5 kg pro Stück wird auch hierfür bei Produktion, Transport und Entsorgung viel Energie aufgewendet.
Meiner Meinung nach ist das Laufenlassen des Motors in diesem Fall also nicht unnötig, sondern schont sogar die Umwelt gegenüber den oben genannten Alternativen. Würde ich den Motor nicht laufen lassen, würde ich nach spätestens dem zweiten Aufladen eine tiefentladene Starterbatterie haben. Anwohner gibt es dort keine, die Motorgeräusche stören auch niemanden.
Was denkt ihr? Woran wird genau festgemacht, ob das Laufenlassen eines Motors unnötig ist?
Beste Antwort im Thema
Der Motor muss laufen, damit das Auto fahren kann. Will man mit dem Auto nicht fahren, weil man in der Zeit etwas anderes macht, dann läuft der Motor unnötig. Eben alles, was nicht dem Vortrieb des Fahrzeugs dient. Daran ändern auch irgendwelche Energiebilanzen nichts. Eigentlich gar nicht so schwer...
117 Antworten
Wie da die Vorgaben sind weiß ich nicht, 10% pro Stunde wären aber schon Peinlich.
Ein halbwegs gepflegtes Fahrzeug sollte schon ein WE ohne großartiges Nachpumpen möglich machen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. November 2021 um 08:57:25 Uhr:
Wie da die Vorgaben sind weiß ich nicht, 10% pro Stunde wären aber schon Peinlich.
Ich sah in den Aufzeichnungen zur Grundquali nach: wie zuvor geschrieben, bewegen sich max. 10% Druckverlust pro Stunde im gesetztl. Rahmen.
@metalhead
Fahrersitz, Kabine, Liftachse, Vierkreisschutzventil....
Die MAN sind morgens fast leer und wir haben keine Ahnung, wo die Luft bleibt. Wenn die Maschine solo steht, geht es noch einigermaßen (ca. 7bar), mit Auflieger 4-5. Es zischt nirgends, wir sind schon mit Unmengen Lecksuchspray rumgerannt und Tiemann findet auch nichts. Das haben übrigens alle unsere MAN gemeinsam.
Am besten hält der DAF seine Luft und am schlimmsten ist der Renault Premium - der geht sofort auf 1000/min, bis er Luft hat. Da fallen dir die Ohren ab. 🙁
Früher haben die LKW weniger Luft verloren/verbraucht, da war aber auch nicht soviel über Druckluft gesteuert. Die Auflieger hatten keine Federspeicher, Luftfederung und Liftachse gab es nicht usw.
Zitat:
@reox schrieb am 5. November 2021 um 21:00:16 Uhr:
.....
Was hat die Höhe des Bußgeldes damit zu tun?
Gibt's bei verboten ein Komparativ und Superlativ?
Verboten, verbotener, am verbotensten?
😕In Österreich scheint es "verbotener" zu sein? 😉
den Gesetzestext aus Österreich kenne ich nicht und den habe ich auch nicht zitiert
Zitat:
Wie legt eigentlich die Polizei diesen "Gummi-Paragraphen" aus?
Polizei Sachsen:
.....
Polizei Cuxhaven:
......
Da "unnötig" und "vermeidbar" Auslegungen zulässt = "Gummi-Paragraph"
so ist Laufenlassen bei Taxis ggf. zulässig, auch bei grosser Hitze oder Kälte (z.B. Warten im Stau) ist es eben ggf. nötig oder nicht vermeidbar - ist seit vielen Jahren unverändert, eigentlich überhaupt nichts neues....
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Ich habe 3 Jahre auf dem Lande gearbeitet und morgens dort beim Bäcker was geholt.
Fast ALLE Dörfler haben Ihre Kisten minutenlang laufen lassen ... hat niemand interessiert🙂.
Wenn alle über die Klippe springen, springst nach?
Ja, früher hat man das Lenkrad vom Lanz mit in die Kneipe genommen, damit er nicht geklaut wurde, wenn das Ding draußen lief. Der Start war aber auch nicht so ganz Schlüssel umdrehen und losfahren. 😁
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 6. November 2021 um 10:24:25 Uhr:
Wenn alle über die Klippe springen, springst nach?
Nö, aber meinen ließ ich auch weiterlaufen. Klaut eh keiner 🙂.
Wenn ich springe, sind alle Anderen bereits gesprungen. Ich leite Sie nur an 🙂.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. November 2021 um 09:56:53 Uhr:
Die Auflieger hatten keine Federspeicher …..
Das muss aber schon sehr sehr lange her sein. Der Federspeicher ist ja quasi die Totmann-Schaltung für die Bremse, falls sich Hänger oder Auflieger vom Zugfahrzeug verabschieden. Wie wurde das dann früher gelöst?
Ganz einfach, wenn der rote Kopf abreißt geht er in Vollbremsung. Die Kessel geben dann vollen Druck auf die Bremse. Wenn das Ding aber über Nacht oder Wochende irgendwo steht und die Luft verliert, dann löst er die Bremse. Ein Federspeicher braucht Druck, um überhaupt lösen zu können.
Habe damals selber das eine oder Chassis oder Lafette gehabt, wo ich erstmal Keile unterschmeißen musste, wenn ich aufsatteln/ankuppeln wollte, weil ich das Ding Stumpf weggeschoben habe. Oder halt ganz tief drunter und ein paar Minuten den roten Kopf dran, damit die Kessel sich füllen können.
Zitat:
@remix schrieb am 5. November 2021 um 19:56:03 Uhr:
"unnötig und vermeidbar" = klassischer Gummiparagraf, diverse Auslegungen sind möglich,
Der Unetrscheid liegt sicher auch in der Betriebsphase ... bsi zum technisch Notwendigen, nicht bis das Auto auf komforttemperatur ist und man im T-Shirt dort hinrennen kann.
Zitat:
daher auch das bisher lasche Bußgeld von 10,- Euro für diese Ordnungswidrigkeit;
jetzt werden es dem Zeitgeist entsprechend 80,- Euro , das Gesetz besteht aber schon seit zig Jahren
Eben, mangelnde Kontrollmöglichkeiten muss man dann durch anziehen der Bußgelder kompensieren ... sokann jeder seine eigene Risikoabwägung neu justieren.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 6. November 2021 um 10:12:53 Uhr:
Ich habe 3 Jahre auf dem Lande gearbeitet und morgens dort beim Bäcker was geholt.
Fast ALLE Dörfler haben Ihre Kisten minutenlang laufen lassen ... hat niemand interessiert🙂.
machts deshalb nicht besser.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. November 2021 um 09:56:53 Uhr:
Fahrersitz, Kabine, Liftachse, Vierkreisschutzventil....
Die MAN sind morgens fast leer und wir haben keine Ahnung, wo die Luft bleibt.
Letzteres soll doch eigentlich genau das verhindern.
Zitat:
Wenn die Maschine solo steht, geht es noch einigermaßen (ca. 7bar), mit Auflieger 4-5. Es zischt nirgends, wir sind schon mit Unmengen Lecksuchspray rumgerannt und Tiemann findet auch nichts.
Ok, damit wär's dann vermutlich wieder Bremskreis und das Ventil ist raus.
Zitat:
Das haben übrigens alle unsere MAN gemeinsam.
Naja, VW halt (duck und weg).
Bin ja kein Berufskraftrahrer und kann nur von unserem Feuerwehr-MAN berichten. Der Bläst über den Aufbau ab (Pumpe, Lichtmast, ... braucht auch Luft), das sind nicht unbedingt Fahrzeugtaugliche Verbinder die da verbaut werden. Bei 6,x Bar hört es dann eigentlich auf (grad so daß die Handbremse auf geht), gut da ist natürlich kein Anhänger dran.
PS. Man könnte natürlich bei ausgeschalteter Zündung einfach mal die Anschlüsse zum Anhänger abschalten.
Gruß Metalhead